es geht doch hier weniger darum
wie das die user sehen ... sondern eher wie es die deutschen gerichte sehenin diesem fall das LG Köln
http://www.telemedicus.info/urteile/Gewerblicher-Rechtschutz/Urheberrecht/10-LG-Koeln-Az-28-O-46806-Berwerbungsfotos-im-Internet-urheberrechtswidrig.html
http://www.aufrecht.de/index.php?id=2884
bissel kritisch finde ich es ja eine CD dem kunden zu übereichen mit bildern in webauflösung und der bezeichnung >>Online<< und dann davon auszugehen, das der kunde sich das veröffentlichungsrecht noch zusätzlich einkauft.
sicher ist der hersteller der bilder ganz klar auf der rechtlich sicheren seite ... abba das ist schon - unter den angesprochenen umständen - ein wenig harter toback
- SchlagFertige Grüße