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Vorsicht bei Piercing, Tattoo und Schönheits-OP!!

taurus6
und die Erde ist eine Scheibe.

SGB = Sozialgesetzbuch
StGB = Strafgesetzbuch

LG *lol*
****us6 Mann
424 Beiträge
stimmt
*hypno* *rotwerd*
****us6 Mann
424 Beiträge
Dann kann ich mich
bei xxxotb nur entschuldigen.
*********more Mann
41 Beiträge
@alter sack
Wer sich vorsätzlich verstümmelt oder verstümmeln lässt, solltet den Versicherungsschutz verlieren, wie bei anderen Versicherungsarten auch.


Das war Deine Aussage, ich denke mal da hast Du ein wenig übertrieben.

Trägt einer einen Ohrring bei Dir in der Familie.

Strenggenommen ist das auch ein Piercing also müsste dann jder der einen Ohrrin trägt, auch unter diese Regel fallen, aber vielleicht kommt das ja als nächstes auf uns zu.

Habe das ganze aufmerksam gelesen und es war spannend die vielen Meinungen für dieses Thema zu sehen.


Danke für die infos.
****tb Frau
51.558 Beiträge
JOY-Angels 
thx @ Caballito


liebe Grüße
xxxotb
***ov Paar
15 Beiträge
Themenersteller 
@ caballito
Laß uns dasdoch mal weiter spinnen:
Wer fällt dann in Zukunft nicht mehr unter Vorsatz?
Dicke, Dürre, Sportler oder grade Nichtsportler? Wer sich mit Futter zuschaufelt, weiß, was er sich antut, da kann Vorsatz ins Spiel kommen, wer Mountainbike fährt, weiß dann man aufs Maul fallen kann: warum läßt man es dann nicht, Rauchen ist anerkanntermassen nicht besonders gesund, das kann man auch sein lassen.....
Das Gesetz ist eine Sache, durch die Ziffer wird aber nun das erste Mal die Ärzteschaft vom Gesetzgeber konkret aufgefordert, Ursachen zu benennen, das hat es bisher nicht gegeben. Lag der Verdacht nahe, mußten die Kostenträger bisher selber aktiv werden, was praktisch unmöglich war. Nun liegt die Information vor und wer Informationen sammelt, bezweckt auch eine Anwendung.
Das ich letztendlich vor dem SG mein Recht bekomme, glaube ich schon, aber welcher Versicherte, der nicht aus der Branche ist, läßt sich auf einen juristischen Streit mit einer Krankenkasse (die eine Rechtsabteilung mit jeder Menge gut bezahlter Juristen hat) ein???? Das machen höchstens Insider des Systems, die sowiso ständig mit dem SG zu tun haben.

So, jetzt geht es wieder auf in den Kampf,
ein schönes WE allen hier und
LG
sarov
@ sarov
Was fällt dann in Zukunft nicht mehr unter Vorsatz?

Wenn zum einen nicht vorsätzlich gehandelt wird, wobei Eventualvorsatz wohl genügen dürfte und wenn zwischen dem vorsätzlichen Handeln und der Erkrankung die Ursächlichkeit verneint werden darf.
Beispielsweise hielt das sächsischen LSG unter dem 9.10.2002 (L 1 KR 32/02) wegen eines Schadens bei einer alkoholbedingten Fahrt mit dem KfZ und vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis fest, dass die alkoholbedingte Fahrt fahrlässig erfolgte und dementsprechend nicht ursächlich im Sinne eines Vorsatzvorwurfes für die dort im Streit stehende Krankheit sein konnte.

Denn zwischen der Tathandlung und dem Schaden muss immer ein Ursachenzusammenhang bestehen, was oftmals übersehen wird.

Das Hessische LSG hatte bereits mit Urteil vom 2.4.1992 (L 1 Kr 95/91) der Klage eines krankheitsbedingt rückfälligen Alkoholikers im Berufungsverfahren stattgegeben - den die GKV an den Behandlungskosten zu beteiligen gedachte -, weil er sich eine Krankheit eben nicht vorsätzlich zugezogen hat.

Bei Dicken und Dürren fallen mir gleich genetische Ursachen oder krankheitsbedingte Essstörungen ein. Vielleicht liegt es bei Dicken ja auch an einer der GKV vorwerfbaren mangelnden präventiven Aufklärung. Wer hat schon Kenntnis, wenn er sich nicht damit befasst, von konkreten Zusammenhängen des Muskelabbaus und der Fettzunahme und wird dann im höheren Lebensalter mit den Folgen nicht überrascht. Welcher Sportler lässt sich beispielsweise vorsätzlich vom Gegner verletzen. Gerade dies will er doch nicht. Wer klettert mit dem Wissen, sicher abzustürzen und will dies dann auch? Das würde nach depressiver Episode ausschauen.

...aber welcher Versicherte läßt sich auf einen juristischen Streit mit einer Krankenkasse ein? Das machen höchstens Insider des Systems, die sowieso ständig mit dem SG zu tun haben.

Viele, und dies ist gut so, zumal die Verfahren grds. gerichtskostenfrei geführt werden dürfen. Außerdem haben die Sozialleistungsträger nach den §§ 13, 14 und 15 umfassende Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflichten, wobei ich wohl zugeben muss, dass sie das eine oder andere Mal mit der Nase draufgestoßen werden müssen. Wenn sie platt ist, haben sie es spätestens begriffen. *lol*

Schönes Wochenende und
LG *zwinker*
Ich
*******itch
13.511 Beiträge
Welcher Sportler lässt sich beispielsweise vorsätzlich vom Gegner verletzen.
Boxer, Kampfsportler überhaupt beispielsweise...
Gerade dies will er doch nicht. Wer klettert mit dem Wissen, sicher abzustürzen und will dies dann auch?
Auch ein gepiercter Mensch will keine Entzündung. Aber viele klettern mit ungeeigneter Ausrüstung...

Wer sich Piercen läßt erwartet auch nicht das er sich dadurch eine Krankheit zuzieht, deshalb sucht man sich ja zB. ein amtlich kontolliertes Studio mit geprüfter Sterilität.

Während man dem Mountainbiker auch mit runtergefahrenen Bremsen unterstellt er hätte keine Verletzungen in Kauf genommen???

Es sind nach Universitätsstudien beim Tätowieren keine ernsten Komplikationen jemals bekannt geworden, dennoch wird einem unterstellt das man das quasi macht um krank zu werden - vorsätzlich halt.

Diese Regelung ist nur der erste Schritt zum Ausschluß von vielen, nur da Gepiercte/Tätowierte keine Lobby haben hat man dort den Fuß in die Tür des Ausschlußes gesetzt...
Dein Anliegen
verstehe ich ja, aber ...
... Boxer, Kampfsportler usw. lassen sich doch nicht vorsätzlich vom Gegner verletzen. Das mit der Wange hinhalten stand in einem anderen Handbuch. *zwinker*

Sicherlich will ein gepiercter Mensch keine Entzündung und zwar ebenso wenig, wie eine Person, die sich " nicht medizinisch indiziert" einer ästhetische Operation unterzieht. Diese Eingriff stellen aber erst einmal eine selbstbestimmte und bewußte Körperverletzung dar. Und der Körper ist nicht planbar, kann also aufgrund dessen erkranken. Deshalb finde ich es auch sehr vernünftig, dass Risiko dahin zu verlagern, wo er hingehört.

Recht gebe ich dir, dass es nicht i. O. ist, wenn viele mit ungeeigneter Ausrüstung klettern. Was ist aber ungeeignet? Wann merkt man dies? Vor der Tour, dabei oder wenn es zu spät ist? Erfolgt dies vorsätzlich und wird die Erkrankung billigend in Kauf genommen, ist das Handeln also Ursächlich für Unfall und Erkrankung. Dann sollte auch hier m. E. das Risiko hinverlagert werden, wo es hingehört.

Wer sich Piercen läßt erwartet auch nicht das er sich dadurch eine Krankheit zuzieht, deshalb sucht man sich ja zB. ein amtlich kontolliertes Studio mit geprüfter Sterilität.

Aber er weiss, dass dieses Risiko besteht. Dann soll er es auch gefälligst tragen und nicht Dritte damit belasten. Wenn das Studio die Verantwortung trägt, soll er sich doch dort seine Ansprüche sichern.

Diese Regelung ist nur der erste Schritt zum Ausschluß von vielen,


Soweit die Ausschlüsse vernünftig sind, habe ich keinerlei Einwände. Sollte der Gesetzgeber zu Übertreibungen neigen, gibt es Möglichkeiten, dem zu begegnen.

Herzlich
Caba
Ich
*******itch
13.511 Beiträge
Sollte der Gesetzgeber zu Übertreibungen neigen, gibt es Möglichkeiten, dem zu begegnen.

*gg* Optimist, das zeigt der Gesetzgeber doch ständig, wie seltsame Regelungen weiterbeibehalten werden weil Politik nunmal ein eigenartiges Geschäft ist...

ZB. die Sektsteuer: 1902 eingeführt um die Marine/U-Boote zu finanzieren.
Und? Es gibt sie immer noch....
Sei ...
doch nicht so verbittert.
Und Optimist? Nein. Realist. *lol* Sektsteuer, Aussteuer - upps - betreffen auch eher fiskalische Belange und nur rudimentär sozialpolitische Thematiken. Zum Glück haben die Sätze noch nicht skandinavische Prozente erreicht.

Ein schönes Wochenende
Herzlich
Caba
Hallo zusammen
ich finde es gut wenn man vorsätzlich handelt das man dann selber zahlen muss oder wenigstens zur Teilzahlung heran gezogen werden darf.

Vorsätzlich im Sinne Tattoo und Piercing finde ich es wenn man sich das privat machen lässt. In einem Studio sollte ich von FAchpersonal ausgehen können.
Vielleicht sollte dieser Berufszweig Tattoo und Piercing einfach solangsam anerkannt werden dann könnte man sogar Prüfungen vor der Handelskammer oder ähnliches machen

Für Sportler z.B. Fußballer fände ich es gut wenn es zusatz versicherungen gäbe und bei Krankheitsgefährdeten berechnet die Versicherung eh schon mehr oder nimmt einen garnicht erst auf

Hoffe ich greife niemanden Persönlich an aber interessant ist doch das die Kassen wenn statt 100Millionen 90Millionen umsatz machen nicht mehr von dem hohen Gewinn sondern von einem verlust gesprochen wird.
Ich
*******itch
13.511 Beiträge
Vorsätzlich im Sinne Tattoo und Piercing finde ich es wenn man sich das privat machen lässt. In einem Studio sollte ich von FAchpersonal ausgehen können.

Danke, genauso sehe ich das auch. *danke*

Und die "Do it yourself-piercer" sollten ruhig auch selbst zahlen, dabei entstehen nämlich die allermeisten Komplikationen...
interessant ist doch das die Kassen wenn statt 100Millionen 90Millionen umsatz machen nicht mehr von dem hohen Gewinn sondern von einem verlust gesprochen wird.
...umsatz ungleich gewinn, nicht!? oder war das nur eine verformulierung?
lg, prs_w
*********more Mann
41 Beiträge
die idee die hier aufgegeriffen wurde von einem vorredner hier, das man piercer und tattowierer als beruf anerkennen würde, ist eine absolut gute idee... nur überlegt doch mal wer dann im umkehrschluß weniger einnehmen könnte denke das es leider nicht zu machen ist, denn wer selber zahlen muß für die folgen bringt der kasse geld und nicht zu wenig... aus diesem grund wird das leider nie zu verwirklichen sein
Stimmt nicht ganz
Die DOT (deutsche organisierte Tattoowierer) sind daran mit internationalen Organisierungen eine gesunde Basis aufzubauen. Erfolgreich wurde hier schon Hygienevorschriften besprochen und dumme vorschriften die unsere Politik durchsetzen wollte verworfen. Wir selber werden uns aus diesem Grunde auch der DOT anschließen.

Ich denke es wird noch etwa 10Jahre gehen bis das Tattoo und Piercing Handwerk ein anerkannter Beruf wird und sogar an Fachschulen gelehrt wird. In jedenfall hoffe ich das.

liebe Grüße Christine
@prs
Formolierung war so gemeint das in dem Falle von 90Millionen dann von 10Millionen verlust gesprochen wird. Dann springt gleich vater Staat und gleicht das aus mit steuer vorteilen etc. Naja vielleicht habe ich auch unrecht weil ich das ganze steuerzeug nicht verstehe jedenfalls glaube ich nicht daran das viel Sinnvolles mit den Geldern gemacht wirdund wenn ich ne unterstützung beantrage für mein Gewerbe bekomm ich höchstens ne Steuerprüfung grins
Ich denke, da dies keien notwendigen Eingriffe sind und jeder zu einem großen Teil den Verlauf bestimmen kann, halte ich es teilweise für Sinnvoll.

Wenn ich da an meine Schulzeit zurückdenke, wo jedes 3. Mädchen unbedingt ein Bauchnabelpiercing brauchte, aber weder Ahnung von den Risiken noch von den Ansprüchen an einen ordentlichen Piercer hatte.
Am besten waren noch die, die sich am Nähkästchen ihrer Mutter vergriffen und meinten, daß das auch so ginge.

Wenn jemand verantwortungsbewußt ist, sich einen ordentlichen Piercer und/oder Tätowierer aussucht, sich genau informiert und auch die Nachsorge ernst nimmt, habe ich kein Problem damit, daß das von den Kassen übernommen wird.
ABER: Wer meint, es ginge eh alles gut und wenn nicht, bringt der Arzt das wieder in Ordnung, dann halte ich das für falsch.
Viele Ärzte berichten nun schon davon ellenlange Diskusionen mit Piercingträgern zu führen, die trotz einer schweren Infektion der Wunde das Piercing nicht entfernen wollen und lieber lang zeitige Antibiotika etc ohne deren Wirkungsgarantie schlucken wollen, als ihr geliebtes Piercing zu entfernen, da das Stechen ja so teuer war.

Bei unsachmäßigem stechen kann auch der Piercer und Tätowierer zur Verantwortung gezogen werden. Und wenn die Behandlungen nicht übernommen werden um den Patienten dazu zu bringen, tatsächlich die Kosten für die Behandlung ein zu klagen ist das nur recht und billig.
Frei nach dem Motto: tut ja nicht meiner Brieftasche weh, also muß ich da auch keine Arbeit haben das rechtlich verfolgen zu lassen.

Ergo: Nicht in jedem Fall sollte es abgelehnt werden. Wer sein möglichstes gibt Folgen zu vermeiden, sollte auch die weitere Behandlung bezahlt bekommen. Wer es zu leicht nimmt hat seine Selbstverantwortung vernachlässigt und sollte nichts bekommen. Wenn ein dritter (sprich der Tätowierer/Piercer Schuld hat sollte er verantwortlich gemacht werden müssen.
Aber ich denke auch, daß den Krankenkassen da Spielraum bleibt und da muß man eben sehen, welche Krankenkasse welchen Kurs fährt.
Ich
*******itch
13.511 Beiträge
merlin2062
25. November 2007

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nur überlegt doch mal wer dann im umkehrschluß weniger einnehmen könnte denke das es leider nicht zu machen ist, denn wer selber zahlen muß für die folgen bringt der kasse geld und nicht zu wenig...

Wieso sollte es der Kasse Geld einbringen wenn ich etwas beim Doc selberzahle? Dafür darf der Arzt nichtmal die 10 € Praxisgebühr kassieren, und das was ich ihm zahle gibt er ja nicht der Kasse, sondern darf er selbst behalten.

Ich überlege allerdings auszutreten, und das bringt ihnen noch weniger...
Es bleiben
... nicht beherrschare Gefahren und Risiken.

Vorsätzlich im Sinne Tattoo und Piercing finde ich es wenn man sich das privat machen lässt.

Wenn dies dahin zu verstehen sein soll, dass der-/diejenigen nicht vorsätzlich handeln, die in ein Studio mit Fachpersonal gehen, trifft dies nicht zu. Denn auch bei einem Piercing im Fachstudio besteht das Wissen und Wollen, respektive die Absicht, also Vorsatz.

Einen anerkannten Beruf zu schaffen, auch mit der Möglichkeit, die "schwarzen Schafe" herauszupicken? Warum nicht. Dann besteht, wie in jedem anderen Beruf mit nicht beherrschbaren Gefahren die Möglichkeit, eine (Berufshaftpflicht) -Versicherung abzuschließen, wenn die Versicherer dies aufnehmen. Vielleicht gibt es die ja schon. Dies aber wäre gleichzeitig ein Grund mehr, nicht die Solidargemeinschaft hierfür in Anspruch zu nehmen.

Ich denke, da dies keine notwendigen Eingriffe ... Wenn jemand verantwortungsbewußt ist, sich einen ordentlichen Piercer und/oder Tätowierer aussucht, sich genau informiert und auch die Nachsorge ernst nimmt, habe ich kein Problem damit, dass das von den Kassen übernommen wird.

Mindgames
Wie oben schon gesagt, halte ich dies nicht für sinnvoll und befinde mich im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Du sagst ja selbst, das Piercing sei nicht notwendig. Wenn man sich freiwillig und willensbestimmt für einen nicht erforderlichen Körpereingriff "A" - wie im Übrigen bei der ästhetischen OP auch - entscheidet, muss man auch "B" sagen können /müssen und für die hieraus entstehenden nachfolgenden Behandlungskosten selbst aufkommen.

Herzlich
Caba
Ich
*******itch
13.511 Beiträge
Jedes seriöse Studio wird eine Betriebshaftpflicht haben, nur das diese solche Folgen niemals zahlen wird, die zahlen nur bei nachweisbaren Fehlern und evtl bei leichter Fahrlässigkeit.

Da aber die meisten Piercingkomplikationen nicht beim Piercen auftreten, sondern Tage oder Wochen später, interessiert das meine Versicherung nicht, da die konkreten Ursachen gar nicht kausal festzustellen sind.
Ohne Kausalfeststellung geht aber nur bei den Krankenkassen was, die haben nämlich die Beweislast einfach umgedreht.

Normalerweise muß der Zusammenhang zwischen Piercing und der Erkrankung nachgewiesen werden, nur bei der Krankenkasse muß jetzt nachgeweisen werden das kein Zusammenhang bestand.
@Mindgames
stehe hinter Deiner Meinung.
Zum Thema Notwendigkeit finde ich es Sche..... wenn einer nur noch das notwendige zustehen soll. Dann heißt es bald bei nemm Autounfall selber zahlen es war ja nicht nötig das sie aus spaß gefahren sind. Urlaubsunfälle werden auch nicht gezahlt es ist ja nicht nötig in den Urlaub zu gehen

Es sollte wirklich so sein das man zu geeigneten Personen geht (Fachgeschäft) (Facharzt) etc. wenn dann doch was passiert ist das natürlich nicht schön aber auch nicht immer auszuschließen
*********Sioux Frau
645 Beiträge
ohhh man
wieder einmal Panik macherei...
mit einem anständigen Piercing oder Tattoo hat man in der Regel keine Probleme. denke ich .
zumindest habe ich mein Piercing schon 7 Jahre und wenn ichs rausmache sieht man nicht mal mehr ein loch.
Meine Güte .... und wenn ich mir einen Apfelsaft kaufe der unsachgemäß gelagert wurde und mir 3 tage davon schlecht ist ....hab mir das auch selbst zugefügt. wenn ich mit meinem Kind Schlitten fahr und mir ein Bein brech und keine Unfallversicherung hab war ich das auch selbst ....oder ?
Ärzte sind doch da um mir zu helfen und die Kosten ... ich denke da kann man sich streiten. Und Gesetze ... naja werden wir sehen !
ich mach mich nicht heiß deshalb.
LG kexe

und Borderliner ? oder Ritzer ? die fügen sich völlig unsachgemäß und mit unsterielen Werkzeug immer wieder Wunden zu ... die sich sicher auch viel schneller entzünden könnten als ein Piercing oder Tattoo.
Klammert man diese Spezies dann auch aus dem KK Gesetz aus ?
oder stehen diese unter besonderem Schutz ? ich denek dieses Gesetz ist so biegsam und lächerlich !!!! aber dies ist ja vieles in D . werden wir sehen .... ich lach mich jetzt schon kaputt.
wenn jedes seriösen Studio...
... eine Betriebshaftpflicht hat und die Versicherer nur bei einem ursächlichen Nachweis für Schäden eintreten, wird die GKV auch nur bei einem ebensolchen kausalen Nachweis zum Ausschluss berechtigt sein.

Ohne Kausalfeststellung geht aber nur bei den Krankenkassen was, die haben nämlich die Beweislast einfach umgedreht.

Nochmals § 52 Absatz 2 SGB V im – hier – wesentlichen Auszug.

(2)
Haben sich Versicherte eine Krankheit durch ... eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern.

Allein die Worte „durch ... zugezogen“ verweisen eindeutig und unmissverständlich darauf, dass die Tätowierung oder das Piercing kausal, also ursächlich für die Erkrankung sein muss. Die Beweislast trifft nach dem Willen des Gesetzgebers die Krankenkasse. Jede gegenteilige Behauptung ist absurd und nur der Stimmungsmache geschuldet.

Wenn sich Studioinhaber aufregen, habe ich noch Verständnis. Unseriös ist es aber, Unwahrheiten zu verbreiten und zu behaupten

... nur bei der Krankenkasse muss jetzt nachgewiesen werden das kein Zusammenhang bestand.

Diese Behauptung ist falsch und widerspricht eindeutig dem Wortlaut der Vorschrift.

und @******mes

du musst es ja nicht in Ordnung finden, dass nur das Notwendige durch die GKV gezahlt wird. Die Zeiten der Nimm- und Raffgesellschaft sind jedoch vorbei. Die gesetzliche Krankenversicherung ist auf dem Solidarprinzip aber auch Wirtschaftlichkeitsprinzip aufgebaut. Notwendige und erforderliche medizinische Versorgungen werden gewährt. Übrigens auch bei Piercing-Schäden. Die Frage ist nur, ob nach Ausgleich durch die GKV, und dieser erfolgt primär, der die Solidargemeinschaft schädigende Patient in einem zweiten Schritt in Anspruch genommen wird und in welcher Höhe (angemessene Höhe) dies geschehen muss.

Kekse, wenn du verdorbenen Apfelsaft trinkst und weißt, er ist verdorben, handelst du vorwerfbar. Wenn nicht, du also gar nicht weißt, das der Apfelsaft verdorben ist, kannst du dies mit einer bewußten und gewollten Körperverletzung wohl nicht vergleichen. Letztendlich dürftest du aber Recht haben. Hier wird, aus welchen Grund auch immer, Panik geschürt.

Herzlich Caba *zwinker*
Korrektur
Der eine Hinweis richtete sich nicht an mindgames - sorry *zwinker*, sondern an friends2006.

LG
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