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Vorsicht bei Piercing, Tattoo und Schönheits-OP!!

Du hast Recht
Und das mit der PAnikmache kann ich Dir sagen.
Es gibt einfach Menschen die etwas nicht so mögen also setzen die dann alles daran dies zu verunglimpfen und gehen dann gegen die vor die das gerne haben.
Tattoo und Piercing sind zwar schon alltäglich aber immernoch mit einen Negativen beigeschmack, deswegen wird es immer irgendjemanden geben der sich darübher aufregt.
Thema Grundgesetz jeder hat das Recht sich Frei zu empfalten und darf nicht auf Grund seines AUssehens Hautfarbe und Glauben anderst behandelt werden ist leider auch nur ein Irrglaube ich bekomme so oft mit das es heist bei der arbeit darf man kein Piercing haben etc
Ich
*******itch
13.511 Beiträge
Zitat:
... nur bei der Krankenkasse muss jetzt nachgewiesen werden das kein Zusammenhang bestand.

Diese Behauptung ist falsch und widerspricht eindeutig dem Wortlaut der Vorschrift.

Ach?
Das habe ich vor drei Wochen von einem amtierenden Richter auf einer fachspezifischen Fortbildung aber exakt so gelernt. Wir haben das Thema sehr ausführlich behandelt und genau diese Problematik besprochen.

Der Arzt macht einen Vermerk entsprechend dem neuen ICD-10 und die KK zahlt nicht. Dagegen kann dann der Patient klagen. Also muß der Patient dann die Behauptung des Arztes wiederlegen, das entspricht der Beweislastumkehr.

Und in der Praxis ist es bereits jetzt so das Patienten weggeschickt wurden weil sie nicht sofort sebst zahlen wollten oder konnten.

Denen wurde vom Arzt gesagt das die KK nicht in Vorleistung gehen würde und daher Cash oder keine Behandlung.
Das ist zwar so nicht gedacht gewesen, aber die Ärzte wollen halt auch nicht auf den Kosten sitzenbleiben wenn die KK dann beschließt nicht zu zahlen und sie beim Patienten eintreiben müssten.
Also ...
... den "Kollegen" würde ich ja gerne näher kennenlernen. Jedenfalls darf ich dir keinen Vorwurf machen, wenn dir aus meiner Sicht fachlicher Nonsens übermittelt wird, und du darauf vertraust. *blume*

Wenn du dir die Vorschrift nochmals anschaust - ich wies ja bereits darauf hin - ergibt allein der Wortzusammenhang "durch XXX zugezogen", wobei XXX für Piercing, Tatoos und ästethische OP's lediglich als sorgenannten Regelbeispiele benannt werden, dass diese nachgewiesen kausal sein müssen.

Die weiteren Wörter
"...hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen..."

lassen erkennen, dass es um eine Beteiligung geht, nicht jedoch um eine Nichtzahlung. Beteiligen kann ich aber nur, wenn Leistungen entrichtet werden. Also geschieht dies im Nachgang.

Der Patient muss auch nicht die Behauptung des Arztes widerlegen, da dieser nicht Streitpartei sein wird. Vielmehr wird die GKV aufgrund der Angaben mit entsprechenden Bescheid eine Beteiligung des Patienten erzwingen wollen, wogegen sich letzterer mit einem Widerspruch, und, soweit dem nicht abgeholfen wird, mit einer Klage wenden kann bzw. muss.

Sollten Ärzte medizinische Behandlungen aus falschem Verständnis der Norm rechtswidrig verweigern, die insbesondere notwendig sind, wäre hier vielleicht auch einmal an eine Beschwerde bei der zuständigen Ärztekammer zu denken. Je nach Qualität, also bis zur unterlassenen Hilfeleistung, kann auch an andere Maßnahmen gedacht werden. Grundsätzlich, ohne tatsächliche Kenntnis von entsprechenden Fällen, unterstelle ich jedoch jedem Behandelnden, dass er seine Aufgaben berufsgerecht und standesgerecht wahrnimmt aber auch, soweit es sich um einen Kassenarzt handelt, die sich hieraus ergebenden Pflichten erfüllt. Das Ausnahmen immer auffallen, aber nicht der Regel entsprechen, wissen wir nun einmal. Menschen sind fehleranfällig.

LG
Caba
sicher wäre das ein logischer schluß, nur kann man an solch ein sensibles Thema wie Gesundheitsversorgung nicht pauschal nur mit Logik und dem Holzhammer herangehen.
Dann entstehen ganz schnell "logische Schlüsse" die die Krankenkassen ermächtigen gar nichts mehr zu bezahlen.
Logisch wäre dann auch: Ich lasse mich als Frau auf einen Partner ein, wärend der Beziehung entwickelt dieser unkontrollierte aggressionen ggf in Verbindung mit Alkohol (wodurch er auch zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig ist) und werde von meinem Partner verprügelt.
Ich habe mich selbst auf diesen Partner eingelassen, logischer Schluß für die Krankenkassen wäre dementsprechend: da er Schuldunfähig ist bleibe ich auf den Kosten für die medizinische und die psychologische Behandlung sitzen.
Tolle Rolle... wohl nicht ganz Sinn und Zweck der Sache.
Außerdem:
Mir reicht der erkennbare Wille und der gute Glauben eines "Patienten" sowie seine erkennbare Eigeninitiative zur Vermeidung von Folgeerscheinungen und -kosten als Legitimation für eine Zahlung durch die Krankenkassen.
Halte ich für einen wesentlich menschlicheren Ansatz als die "konsequente" und absolut strikte Regelung, da sie den Krankenkassen nicht Tür und Tor für unsoziales, unmenschliches oder rein wirtschaftliches Handeln ist.
Gut, die Gesundheitsversorgung ist extrem belastet, aber trotz allem ist das ein sensibler Bereich, der nicht allein auf wirtschaftlichen Grundlagen entschieden werden kann.
Zudem sollten mal die Krankenkassen erst einmal in ihren Strukturen wirtschaftlich arbeiten und die Gewinne tatsächlich in die dementsprechenden Versorgungsnetze wieder einführen anstatt das sich die oberen Bosse mal wieder die Taschen vollstopfen.
Einschnitte ohne Ende bei den Leistungen, höhere Beiträge und steigende Gewinne passt nicht ganz.
**********_Maus Frau
41 Beiträge
ohne alle antworten gelesen zu haben...

das mit den piercings habe ich auch gehört, das mit den tatoos und schönheit-op's ist mir allerdings neu...

meine meinung dazu:

ein arzt hat eine schweigepflicht gegenüber dem patienten!!! deshalb darfv er eigentlich auch solche infos nicht einfach weiter übermitteln, sonst würde er gegen den eid verstoßen, den er geleistet hat!!!

was die krankenkassen da planen, ist einfach völligst absurd, denn so könnten die auch die raucher nehmen, die für viele folgekrankheiten selber verantwortlich sind.
dann dürften raucher auch ihre krebsbehandlungen zahlen, ihre behandlungen wegen raucherorganen und ihre lungen wegen bronchitis...

ich denke einfach, dass raucher auch genügend kosten verursachen und bin auch davon überzeugt, dass sie mehr folgekosten, als die gepiercten verursachen.

für mich wäre es mal wieder ein verstoß gegen das grundgesetz, dass da ja sagt, dass alle menschen vor dem gesetz gleich behandelt werden sollen und das wäre mit so einer verordnung definitiv nicht gegeben, weil der mensch das meiste selber zu verantworten hat, wenn er krank wird.

das sind eben nicht nur gepiercte und tätowierte, sondern auch leute mit boulemie, magersucht, übergewicht, raucher, extremsportler, usw.

die alle müssten dann ja auch zur kasse gebeten werden, weil die betroffenen schließlich sich die dinge selber zu zu schreiben haben, wenn die krank werden...
Irgendwie haben die kassen nichts anderes zu tun oder ganz erhlich ,sollten sich mal um wichtige sachen kümmern *gr*
Mit deinem letzten...
... Posting, liebe Mindgames vermittelst du den Eindruck, Umstände zu kritisieren, deren Grundlagen du überhaupt nicht verstanden hast. Dies macht es schwer, auf alle Einzelheiten einzugehen.

... nur kann man an solch ein sensibles Thema wie Gesundheitsversorgung nicht pauschal nur mit Logik und dem Holzhammer herangehen. Dann entstehen ganz schnell "logische Schlüsse" die die Krankenkassen ermächtigen gar nichts mehr zu bezahlen.

Das mit dem „Holzhammer“ ist unsachlich, weil du damit Willkür vorwirfst, die es nicht gibt. Jedenfalls pervertiert ohne vernünftige Regelung die Krankenversicherung schnell zu einen großen (Geld-) Topf, wo jeder sich nach „Gut dünken“ bedienen kann. Deswegen ist es umso wichtiger, Ansprüche der Versicherten genau zu bestimmen, Grenzen aufzuzeigen und den Krankenkassen Handlungsanweisungen aufzugeben.

Krankenkassen werden auch nicht ermächtigt, gar nichts mehr zu bezahlen (schon wieder Nimm- und Raffmentalität):
Bereits § 1 SGB V bestimmt:
Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mit verantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen.

Dein Beispiel mit dem Partner, der Alkoholiker und demzufolge als kranker Mensch agressiv wird und prügelt mit deiner als logisch bezeichneten Folge, die Krankenkassen dürften dann keine Heilbehandlungen des Opfers über die KV an den Kassenarzt und/oder Krankenhaus im Rahmen der Honorarverteilung erstatten, weil der Alkoholiker ja schuldunfähig sei, ist offensichtlich falsch, wobei ich mich darauf beschränke, dass ein solcher Ausschluss zum einen gesetzlich überhaupt nicht vorgesehen ist und zum anderen dem Solidarprinzip widersprechen würde.
Auch bei einem durch Dritte verursachten Verkehrsunfall leistet die GKV. Die Ersatzansprüche gehen lediglich auf die GKV über, die vom Schädiger ggf. Ersatz bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzung verlangen und durchsetzen kann. Wegen dieser unglücklichen Umstände muss also der Verunfallte und Erkrankte überhaupt nicht selbst einstehen, soweit es die Krankenbehandlung betrifft.

Und der gute Glaube eines "Patienten" worauf? Das er die Kassen plündern darf? Und warum soll eine "konsequente und strikte“ Regelung den Krankenkassen Tür und Tor für unsoziales und unmenschliches Handeln eröffnen. Es ist nicht unsozial, der Solidargemeinschaft, also allen Versicherten, gerade nicht die Verantwortung für eine vermeidbare Selbstverstümmelung und deren voraussehbare Folgen aufzubürden. Diese Auffassung kann nur jemand vertreten, der nur zu gern die Verantwortung für eigenes Handeln auf Dritte abladen möchte und hierfür auch noch nach Belohnung schreit. *aua* Das ist ja auch so schön einfach.


Herzlich
Caba
*zwinker*
Ich
*******itch
13.511 Beiträge
Caballito
26. November 2007 Also ...

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... den "Kollegen" würde ich ja gerne näher kennenlernen. Jedenfalls darf ich dir keinen Vorwurf machen, wenn dir aus meiner Sicht fachlicher Nonsens übermittelt wird, und du darauf vertraust.

Die berufliche Vita des Richters habe ich hier in den Schulungsunterlagen vor mir liegen: (Auszüge) Richter seit 1979 an verschiedenen Amts- und Landgerichten, ... Schwerpunkt: Medizinrecht und haftungsrechtliche Verantwortung für Einrichtungen des Gesundheitswesens und ihrer Mitarbeiter, ständiger Vertreter der Behördenleitung, ... (ich denke nicht das ich hier Namen nennen darf)

Daher denke ich weiterhin das er mehr als qualifiziert ist und keinen Nonsens lehrt.

Wer/was du bist weiß ich nicht...
Demzufolge ...
... handelt es sich um einen Richter auf dem Gebiet des Zivilrechts, dessen Schwerpunkt das Medizinrecht und haftungsrechtliche Fallgestaltungen sein dürften. Zumal er mir nicht bekannt ist, würde ich ihm auf diesen Gebieten seine fachliche Kompetenz keinesfalls absprechen. Die hier behandelte Thematik betrifft jedoch das Sozialrecht, also das Verwaltungsrecht des Sozialstaates. Hierbei handelt es sich aber um eine völlig andere Rechtsmaterie.

Liebe needlewitch, deshalb bleibe ich dabei, dass die Angaben, sollten sie so tatsächlich erfolgt sein (manchmal werden Informationen ungewollt falsch herübergebracht oder falsch verstanden), unsinnig sind. Sie finden ihre Bestätigung weder im Gesetzeswortlaut noch in der rechtmäßig ausgeübten Praxis der Sozialversicherungsträger. Das Letztere manchmal - auch aufgrund interner falscher Anweisungen - rechtswidrig gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, bedarf keiner näheren Ausführungen, und das die GKV als einer der Sozialleistungsträger nur mit Unbehagen zur Kenntnis nehmen muss, nach §§ 13 - 15 SGB I zur Aufklärung, Beratung und Auskunft gegenüber den Versicherten verpflichtet zu sein, spiegelt die Praxis leider wieder. Nicht umsonst gibt es förmliche Überprüfungsverfahren und wenn dies nicht hilft, die Möglichkeit, sich in sozialgerichtlichen Verfahren seine Rechte zu erstreiten.

Herzlich
Caba
***ov Paar
15 Beiträge
Themenersteller 
@caballito
Das Letztere manchmal - auch aufgrund interner falscher Anweisungen - rechtswidrig gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, bedarf keiner näheren Ausführungen,

Leider erlebe ich als Leistungserbringer (Krankenhaus) genau diesen kleinen Haken jeden und jeden Tag von allen möglichen Kostenträgern.
Hat man den Fall vors SGB gebracht, ziehen sie meist schnell zurück und zahlen. Darauf angesprochen, was das sollte, die Rechtslage wäre doch wohl bekannt, habe ich mehrmals die Antwort bekommen: "Man kann es doch mal versuchen..."
Das gleiche habe ich als Privatperson mit einer GKV erlebt, bei der meine Ex-Frau freiwillig Mitglied war und mein Gehalt zur Grundlage der Berechnungen herangezogen wurde. Nach 10 Monaten Mitgliedschaft wurde mir eine Neuberechnung geschickt und ich sollte mal eben 1100,-€ nachzahlen.
Auf die Frage, was denn mit der unterzeichneten Billigung am Beginn des Jahres gewesen sei, bei der ja wohl die 14-tägige Einspruchsfrist beiderseits so langsam verstrichen sei, kam der selbe, oben zitierte Satz.
Wer nun nicht täglich mit solchen Völkern zu tun hat (die natürlich von ihren Vorgesetzten getrietzt werden, möglichst viel Kohle einzusparen!!) wird mit offiziellen Schreiben sehr schnell in die Enge gedrängt und genötigt, dem Folge zu leisten. Frag´doch mal auf der Strasse, wer davon weiß, dass SGB-Verfahren kostenlos sind, die Antworten werden Dich wahrscheinlich erschrecken.

LG
sarov
@ sarov ...
... deine Verärgerung - so fasse ich es jedenfalls auf -, verstehe ich nur zu gut.
Darauf angesprochen, was das sollte, die Rechtslage wäre doch wohl bekannt, habe ich mehrmals die Antwort bekommen: "Man kann es doch mal versuchen..."

Allein der Satz "man kann es doch mal versuchen" legt den Schluss nahe, dass hier die Handelnden in Kenntnis der Rechtswidrigkeit ihres Handelns dennoch einen unrechtmäßigen gegen das Gesetz verstoßenden Weg wählten. Man könnte geneigt sein anzunehmen, hier sollten Dritte in der Absicht getäuscht werden, den Sozialleistungsträgern einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Der Weg zum strafbewehrten Verhalten ist dann nicht mehr weit, immer vorausgesetzt, wider besseren Wissens wurde vorgegangen, was nachzuweisen wäre.

Deswegen verstehe ich ja auch diejenigen, die mit der Neuregelung des § 52 Abs. 2 SGB V befürchten, sie werde sachwidrig, entgegen ihres Wortlauts benutzt, um die Unwissenheit oder auch die Schwäche Dritter auszunutzen. Dieses unrechtmäßige Handeln sollte aber nicht dazu veranlassen, dem Gesetzgeber noch den Gerichten etwas vorzuwerfen. Letztere werden es leider richten müssen. Wir alle kennen ja das Sprichwort, und dies trifft nun einmal zu: "Wo kein Kläger, da kein Richter". Man kann also nur hoffen, dass nicht alles in Resignation hingenommen wird.

LG
Caba
***ov Paar
15 Beiträge
Themenersteller 
Leider
waren die Sätze in eben dieser Absicht gesprochen, denn der nächste Satz war dann ohne jede weitere Diskussion: "Dann werfen Sie den Bescheid einfach weg und vergessen das ganze!"
Ein befreundeter Anwalt riet mir damals von einer Klage ab, es würde mich nur in Beweislast bringen, sauer genug war ich dafür und, Gott sei Dank, ist das alles telefonisch passiert und nicht Vis a Vis, dann hätte ich die Schlagzeie der nächsten Bild produziert.
Durch den Druck, mehr und mehr zu saparen, den Vorgesetzte an ihre Untergebenen weitergeben, haben diese einen solchen Erfolgsdruck, dass sie sich an jedes absurde Mittel klammern, hier und da noch eine Mark zu machen. Je nach Intelligenz derselben sagen die einem das ja noch ganz offen ins Gesicht: wir fragen jede Wertsteigende Diagnose an, hat uns letztes Jahr 250000,-€ erspart und solche Sätze, obwohl das Gesetz nur von berechtigtem Verdacht und Einzelanfragen redet usw. usw.
Solange sich diese Typen mit Institutionen anlegen, soll mir das egal sein, die sind in ihren Möglichkeiten inzwischen so weit, adäquat darauf zu antworten. Was mir dabei so auf den Pinsel geht ist, dass Privatpersonen, die ja grade in einer misslichen Lage sind durch ihre Erkrankung, jetzt Gefahr laufen genauso angegangen zu werden, wie Krankenhäuser und Niedergelassene und nicht durch jahrelanges Training mit denen umzugehen wissen.

Vom Standpunkt des Rechtes sieht die ganze Angelegenheit vielleicht nicht so bedrohlich aus, der tagtägliche Umgang mit denjenigen, die dieses Gesetz zur Anwendung bringen, läßt mich Schaudern.

LG
sarov
*******eck1 Mann
1.848 Beiträge
wenn man das selbst bezahlen muss.... ist mir egal... ich hab geld dafür ausgegeben das ich es hab, wenn es schaden nimmt bezahl ichs auch selbst.
Das mit dem „Holzhammer“ ist unsachlich, weil du damit Willkür vorwirfst, die es nicht gibt.

Doch, eben jene Willkür gibt es zur genüge oder wie ist es zu verstehen, daß eine Frau mit Körbchengröße F trotz Rückenschmerzen die 7. Rückenschule Plus Massagen etc erstattet bekommt als Ausgleich für die Ablehnung ihrer Brustverkleinerung und eine Frau mit Körbchengröße A aufgrund psychologischer Atteste meist mit wesendlich weniger Aufwand eine Brustvergrößerung bekommt.

Oder die Haarentfernung bei Transsexuellen in einigen Bundesländern bzw bei einigen Kassen nach Namensänderung, zwei Gutachten (den üblichen) etc. relativ gut genehmigen, andere müssen 2 1/2 Jahre lang klagen, um dies zu erreichen.

Oder nächstes Beispiel:
Eine junge Frau macht eine stationäre Therapie. Aus psychologischen Gründen wird ihr dringendst ein Umzug angeraten in eine betreute Einrichtung. Die Ärzte der Klinik halten es für unverantwortlich sie zu entlassen bevor sie nicht den Vertrag für das betreute Wohnen unterschrieben hat. Die Krankenkasse besteht allerdings aus Kostengründen auf die Entlassung vor beendigung der Therapie.
Ende vom Lied: Die Klinik hat die Kosten für die Unterbringung für weitere 3! Tage selbst getragen weil die Krankenkasse diese verweigerte.


Dein Beispiel mit dem Partner, der Alkoholiker und demzufolge als kranker Mensch agressiv wird und prügelt mit deiner als logisch bezeichneten Folge, die Krankenkassen dürften dann keine Heilbehandlungen des Opfers über die KV an den Kassenarzt und/oder Krankenhaus im Rahmen der Honorarverteilung erstatten, weil der Alkoholiker ja schuldunfähig sei, ist offensichtlich falsch, wobei ich mich darauf beschränke, dass ein solcher Ausschluss zum einen gesetzlich überhaupt nicht vorgesehen ist

Das war ein Beispiel, wie es ausarten kann!, wenn man den Krankenkassen als Schlüssel für Erstattung oder Nicht-Erstattung einer Behandlung das eigene Verschulden des Patienten zugrunde legt.
Diese Tendenz zeigt sich ja eindeutig beim Grundgedanken der Verweigerung von medizinisch Notwendiger Behandlung aufgrund dessen, daß es Folgeschäden eines unnötigen Eingriffes sind.

der nur zu gern die Verantwortung für eigenes Handeln auf Dritte abladen möchte und hierfür auch noch nach Belohnung schreit.

Völliger Bullshit!!!
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wenn dann noch gedacht werden würde um so besser.
Ich fordere Eigenverantwortung der beteiligten. In sofern, als das sie Verantwortlich sind und sein müssen für die Versorgung und die Auswahl der daran tätigen Personen. Ansonsten kann dies auch bedeuten:
Wie? Sie haben ein Piercing im Lippenbändchen? Dann müssen wir mal sehen, ob die Krankenkasse die Behandlung des Karies dort übernimmt ...

Selbstverantwortung schön und gut, aber:
Wo kann und muß ich mich selbst einschränken und wo geht es an meine Selbstbestimmtheit und das recht mich frei zu entfalten.
Das ist Hintergrundfrage meines Beitrages gewesen.
Wenn du dies nicht Begriffen hast, hier hast du es nochmal auf den Punkt gebracht.

Ich sage dazu: Verantwortung für sein Handeln sollte jeder übernehmen. An manchen stellen übernimmt auch in meinen Augen die Krankenkasse bzw das Gesetz zu viel Verantwortung, an anderen stellen eben zu wenig.
Letztendlich kann es aber nicht sein, daß mir meine Krankenkasse vorzuschreiben hat, wie ich Lebe und das ist der Knackpunkt!
Liebe ...
Mindgames ,

natürlich verstehe ich deinen Ärger über Umstände, die du persönlich als ungerecht empfindest. Manchmal steht man aber auch nur allein so da und fühlt sich hilflos. Dies hat aber überhaupt nichts mit Willkür zu tun. Dafür ist mehr erforderlich. Manchmal fühlt man sich nicht nur hilflos und allein, sondern wird tatsächlich allein gelassen. Mein Eindruck ist, dass du von einem verkehrten Verständnis über die gesetzlichen Aufgaben der GKV ausgehst. Nicht jede, auch entfernt liegende, mögliche medizinische Maßnahme stellt eine Kassenleistung dar. Also besteht nicht immer ein Rechtsanspruch darauf, dass die GKV leisten muss, ob es einem nun gefällt oder nicht.

Wenn es sich aber um Kassenleistungen handelt, und da gebe ich dir Recht, ist diese Leistung von der GKV auch zu erbringen. Beispiele helfen da wenig weiter. Oftmals werden hier wesentliche Sachverhalte nicht mitgeteilt, die zum Ergebnis führen, dass es sich gerade nicht um Kassenleistungen handelt. Deswegen würdest du jeden überfordern, hierzu ein verbindliches Urteil abzugeben. (nur nebenbei: manchmal umfassen derartige Akten mehrere Leitz-Bände unter Einschluss vielfältiger ärztlichen Gutachten aus verschiedenen Fachdisziplinen). Bei einem Streit ist regelmäßig der konkrete Einzelfall entscheidend.

Und die Krankenkasse schreibt dir doch nicht vor, wie du zu leben hast. Du kannst grds. machen, was du willst. Entfalte dich frei, aber nicht auf Kosten anderer. Bestimme selbst und übernimm hierfür Verantwortung. Das ist doch in Ordnung. Lass dich im Rahmen ästhetischer OP’s verändern. Alles ist drin. Sei dir aber bewusst darüber, dass bei sich hierdurch verursachten Komplikationen eine auch finanzielle Mitverantwortung drohen kann. Du weist es vorher.


Übrigens: Man sollte nicht immer „bum bum“ machen. Oftmals genügt schon „bim bim“. *zwinker*

Herzlich
Caba
*******e_st Frau
3.948 Beiträge
du musst es ja nicht in Ordnung finden, dass nur das Notwendige durch die GKV gezahlt wird. Die Zeiten der Nimm- und Raffgesellschaft sind jedoch vorbei. Die gesetzliche Krankenversicherung ist auf dem Solidarprinzip aber auch Wirtschaftlichkeitsprinzip aufgebaut.

Tut mir leid, wenn ich solche Sätze lese, kann ich einfach nur noch bitter lachen.
Hier haben einige das Spiel der neoliberalen Gewinnmaximierung einfach noch nicht durchschaut. Ich beobachte seit einigen Jahren, wie vor allem in Deutschland Mehrheit gegen Minderheit ausgespielt wird, um überall Kürzungen und Verschärfungen durchzusetzen.
Nichtraucher gegen Raucher, Bevölkerung gegen Beamte und Pensionäre, Berufstätige gegen Sozialhilfeempfänger, Belegschaft gegen Gewerkschafter, Alle Generationen gegen Rentenbezieher, Krankenkassen - Beitragszahler gegen Fettleibige und Sportler und nun auch gegen Tatoo - und Piercing - Fans etc. etc.
Und gemeinsam sind wir eh am Klimawechsel schuld.
Jedes halbe Jahr wird eine neue Sau durchs Dorf getrieben, der man die Schuld an der derzeitigen Wirtschaftssituation in Deutschland gibt, um immer höhere Beiträge, immer weniger Leistungen und Vergütungen zu begründen.
Und jeder, der sich gerade nicht zur betroffenen Minderheit zählt, die mal wieder in einem feierlichen Medien - Autodaphe kasteit werden soll, beschwört beim Einpeitschen auf die Betroffenen das Solidaritätsprizip und das Prinzip von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Da kann es einem nur noch Würgen!
Ich warte eigentlich nur noch auf den Moment, in dem man behauptet, Krankenkassen müssten so wie die Stromerzeuger eine eigene Börse bekommen, damit die Beiträge (wegen der direkten Konkurrenz) sinken könnten.

Mal was aus dem Nähkästchen:
Wenn man in beruflichem Zusammenhang Krankenkassen darüber informiert, dass bei Herrn A eine Krankenkassenkarte von Herrn B aufgefunden wurde und gleich mit, die Abrechnung einer kompletten Zahnsanierung für Herrn A auf den Namen von Herrn B, interessiert das eigentlich keine Krankenkasse.
Ich habe noch nie erlebt, dass eine Krankenkasse in so einem Fall, eine Strafanzeige i.S.d. § 263 StGB (Betrug) erstattet hätte.

Heute erst erlebt:
Vor mir beim HNO Arzt in der Warteschlange Familie Tymoshenko (Name verändert aber gleicher Herkunft). Als sie endlich dran sind, begreifen sie einfach nicht, als die Sprechstundenhilfe merkt, dass die Mutter auf Kosten der Chipcard der Tochter behandelt werden soll, dass man nicht eine ganze Familie, mit einer Krankenkassenkarte behandeln lassen kann.
Unverrichteter Dinge zieht die Familie zwar mit wilden Flüchen wieder ab (sicher zum nächsten HNO - Arzt) und die Arzthelferin ruft nicht die Polizei.

Insofern kann ich über den Begriff "Solidaritätsprinzip" nur noch bitter lachen.
Krankenkassen sollten lieber erstmal sicherstellen, dass eine Krankenkassenkarte nicht von willkürlich jedem benutzt werden kann, der gar nicht versichert ist, bevor sie Ärzte zu Denunzianten machen und Patientengruppen gegeneinender aufhetzen.
Ich
*******itch
13.511 Beiträge
Ja, Krankenkassenbetrug mit der Karte eines anderen ist ein gängies Übel.
Das zu verhindern würde sicher einiges an Geld einsparen, ebenso wie wenn die Ärzte verpflichtet würden eine Abrechnungskopie an den Patienten zu schicken, wie es in der PKV ohnehin passiert.

Einerseits wäre dem Abrechnungsbetrug von Ärtzen zumindest teilweise ein Riegel vorgeschoben (viele Patienen würden sicher gerne mal lesen was ihr Arzt so alles abrechnet...), andererseits würden viele Patienen auf überflüssige Behandlungen/Konsultationen verzichten - wenn sie mal lesen was das kostet.

Diese "kost mich ja nix Mentalität" ließe sich mit solch Rechnungsbriefchen sicher bei vielen bekämpfen.

Noch dazu wo der Abrechnungsbetrug teilweise offensichtlich Standard zu sein scheint, ich habe beispielsweise mal versehentlich ne Abrechnung eines Krankenhauses bekommen, da wurde jede Spritze gleich doppelt berechnet. Auf Nachfrage kam nur die Antwort: das hat der Computer halt so gemacht. Schmeckt nach programmiertem Betrug (wenn der Computer das bei jeder im Krankenhaus verabreichten Spritze macht - auf´s Jahr kommt da ein ordentliches Sümmchen zusammen), hat die KK aber leider bei Meldung nicht im Geringsten interessiert.


Genausowenig wie die KK an einem Arzt interessiert war der das Piercen auf Krankenkassenkarte abgerechnet hat. Aber die Behandlung von demselben Piercing interessiert die dann???!!!

Da müssen wohl verschiedene Maßstäbe gelten...
Hier haben einige ...
das Spiel der neoliberalen Gewinnmaximierung einfach noch nicht durchschaut.

Ich freue mich, dass dir das bereits gelungen ist. Leider hatte ich dies Glück noch nicht. Nur am Rande. Nach „Gerhard Willke“ solle es sich beim Neoliberalismus um ein Phantom handelt, dass keine Anhänger, sondern nur Kritiker haben soll und „Walpen“ hielt fest, das es linken Kräften gelungen sei, einen einstmals positiv besetzten Begriff negativ zu wenden. Mich hat derzeit überzeugt, dass der Begriff als Kampfparole bezeichnet wird (so Willke). Dies hilft uns hier aber sicherlich ebenso wenig weiter, wie pauschale Vorhaltungen allgemeiner Natur. Geboten erscheint mir hier eher eine Abstraktion. *zwinker*

Deine Beobachtungen zum Ausspielen von Mehrheit gegen Minderheit usw. dürfte wohl jeder bestätigen können, nicht aber im von dir dargestellten Kontext. Vielmehr in Form der politischen Auseinandersetzung, die ich im Ergebnis nicht teile und auch in gewisser Weise als verabscheuungswürdig ansehe. Ich finde, dass das Sozialstaatsprinzip, und dies hat Deutschland früh geprägt, verpflichtet, auch Minderheiten zu schützen und sie auch teilhaben zu lassen. Im Zusammenhang mit europäischen Richtlinien, die zur Einführung des AGG aber auch zum Schutz von Minderheiten im Sozialrecht führten, kann man oftmals feststellen, dass Deutschland offensichtlich noch ein Entwicklungsland ist. Dann aber ist es entwicklungsfähig, und dies beruhigt mich.

Den Schutz von Minderheiten kann ich aber bei bewusst körperlichen Eingriffen mit der Kenntnis, dass hierdurch Folgekosten verursacht werden können, eben nicht erkennen. Dies wäre bei Extremen jedoch diskussionswürdig (abstraktes Beispiel: Verstößt der Ausschluss eines behinderten Menschen von der Erstattung durch die GKV, der infolge eines Piercing und/oder ästhetischen OP erkrankte und eine Behinderung erfuhr, gegen das Diskriminierungsverbot Behinderter?) *idee* .

Betrug mit der Karte, Abrechnungsbetrug usw., sind kriminelle Handlungen.
Oder die Annahme, dass Organe in der Mehrzahl zu Privatpatienten wandern, obwohl ihr Anteil im Verhältnis zu Kassenpatienten verschwindet gering ist, scheint ein ebensolches Manko zu sein. Man kann hier sicherlich weiterspinnen und vielfältige Beispiele aufzeigen. Täter benutzen Systeme jedoch überall. Dadurch wird der Grundgedanke jedoch nicht falsch.

Ist die Kirche in ihrem Fundament schlecht, weil Priester sich anHeranwachsenden vergehen? Sollte die Schule abgeschafft werden, weil Lehrer Mädchen sexuell belästigen? Sollten Frauen doch nicht zur BW oder Polizei, weil die Gefahr einer sexuellen Belästigung dort immer noch verstärkt vorhanden ist? Sollten Frauen aus dem Berufsleben verschwinden, weil die konkrete Gefahr der Belästigung eben nicht beherrschbar ist? Dies kann jeder für sich beantworten.

Jedenfalls halte ich die diskutierte Regelung nach wie vor für sinnvoll.

Herzlich
Caba *zwinker*
Langsam reicht's.....
wenn es an dem sein sollte wie du schreibst, dass Folgeerkrankungen und Behandlungen eines Piercing/Tattoo der Patient alleine tragen soll bzw. zum Teil, dann bitte schön, sollten auch die Alkoholiker und Drogenabhängige nicht länger "in Schutz" genommen werden und ihre Entzugsherapie gefälligst allein zahlen.
*******e_st Frau
3.948 Beiträge
@Caballito
sag mal hast Du eigentlich schon mal den Versuch unternommen, von der Leitung runter zu steigen?

Ich kann hier mit Grundgesetz - Artikelangabe (Zitiergebot) auch sehr wunderbar schreiben, wie träumerisch schön die Welt sein könnte, wenn sie so wäre, wie sie von den Urvätern und Müttern der Verfassung gedacht war. Allein so ist sie nicht und auch Dein Gerede vom Solidarprinzip etc. macht sie nicht dazu, denn ich muß hier nur die Tür aufmachen (und den Computer aus) und schon sehe ich die bittere Wahrheit!
Das ableiern ursprünglicher Definitionen von Begriffen ist wenig hilfreich, wenn man einen realen Istzustand beschreiben möchte, der durch die perverse Umkehr des Solidarprinzips zu dem geworden ist, was heute stattfindet.

Kein Mensch hat hier gesagt, dass das Solidarprinzip falsch ist. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Denn weil es richtig ist, haben nicht immer neue Mehrheiten immer neuere Minderheiten davon auszuschließen.
Du auch nicht und ich hoffe sehr, Du gehörst auch bald zu einer Minderheit.
Oder bist Du etwa so einer, der sich immer da hinten anstellt, wo die Mehrheit ist? Das dürfte Dir bald schwer fallen!
Das Problem ist nämlich, dass wir von diesem ursprünglichen Prinzip durch Ausschlussbestimmungen schon so weit weg sind, wie von jeder anderen Form der Gesellschaftsordnung.
Denn darum geht es:
Viele Menschen sollten dafür einzahlen, dass es dem Einzelnen gut geht: heute lehnen viele Menschen (im Auftrag von Politik und Industrie) die Solidarpflicht für immer mehr "Einzelne" ab.
Und hoffentlich bist Du auch bald "Einzelner"!

Dieses Lebens - Regel (resp. dieses Schicksal) würde ich für Dich mal für "sinnvoll" halten.

Jedenfalls halte ich die diskutierte Regelung nach wie vor für sinnvoll.

Und warum sollte das Ausspielen von Minderheiten nicht in dem von mir dargestellten Kontext zu sehen sein? Gerade da gehört dieser Verweis hin.
Deine Darstellung ist völlig unverständlich wie so manche Worthülse eines Politikers, die sich für jeden Sch... verwenden lässt.
Und höre auf, den Leuten hier vorzuschreiben, in welchen Kontext sie ihre Argumente stellen.
So viel Selbstbestimmung darfst Du uns schon zutrauen!

Ganz banal wird Deine Verteidigung des Versorgungsaussschlusses, für Tatoo und Piercing - Fans durch die Krankenkasse erst recht, wenn Du hier den Betrug durch Falschabrechnung von Ärzten und durch unerlaubte Weitergabe der Krankenkassenkarte an Dritte, als quasi hinnehmbar / unvermeidbar darstellst (aus welchem Grund auch immer).

Wer seine Beiträge bezahlt, hat für mich immer noch einen höheren Anspruch auf Leistung, als ein Betrüger oder Falschabrechner!
Und solange man nicht gewillt ist, tatsächlichen Betrug in exorbitanten Höhen und mit System zu verringern, hat niemand das Recht, Leistungen für ehrliche Beitragszahler zu beschneiden.
Eine Trennung ...
... liebe Desire,
halte ich jedoch zu Alkoholikern udgl. (derzeit) für geboten. Alkoholismus ist selbst eine schwer behandelbare Erkrankung. Bei chirurgischen Eingriffen (allg. Schönheits-OP) wird auch zwischen „notwendigen“ und „nicht notwendigen“ Eingriffen unterschieden, wobei ich zugegeben muss, dass der Umgang hiermit noch im Fluss ist und bei der Abgrenzung sicherlich später Überlegungen hinzu kommen, an die man derzeit noch nicht gedacht hat. Diskutiert wird bei den Alkoholikern, ob man nach einer gewährten Therapie ansetzt und den Vorwurf erheben darf, dass im Anschluss daran – also wieder neu – der Griff zur Flasche erfolgt. Hierzu habe ich mir noch keine abschließende Meinung gebildet, zumal diese Thematik sehr komplex und schwierig zu behandeln ist (Einmal Alkoholkrank - das Leben alkoholkrank). Im Arbeitsrecht kann jedoch das erneute Alkohol-trinken nach durchgeführter Therapie nach Abwägung der beiderseitigen Interessen (Arbeitgeber / Arbeitnehmer) grds. einen Kündigungsgrund darstellen.

LG
Cabal
*zwinker*
Urteile nicht zu ...
schnell über Dritte, die du nicht kennst, sondern denen du mit Vorurteilen begegnest. Sinnvoller wäre es allemal, zu überzeugen. Immerhin respektiere ich deine Ansicht, teile sie jedoch nicht pauschal. Und Verwünschungen ...
ich hoffe sehr, Du gehörst auch bald zu einer Minderheit... Und hoffentlich bist Du auch bald "Einzelner"! Dieses Lebens - Regel (resp. dieses Schicksal) würde ich für Dich mal für "sinnvoll" halten.

Liebe @*****tte, ich hoffe, du fühlst dich nach diesen Vorwürfen besser. Aber du trägst keine Verantwortung dafür, dass ich tatsächlich zu einer Minderheit gehöre. Im Gegensatz zu vielen, die nur jammern, wie schlecht und verkehrt doch die Welt ist, die nur haben wollen und immer den Staat nach „Mehr“ anrufen, kümmere ich mich u. a. um Ansprüche derjenigen, denen die ihnen zustehende Rechte verwehrt werden ... und dies sicherlich nicht mit einem 8 h Tag oder einer 5-Tage-Woche, um ein wenig aus dem Nähkästchen zu plaudern ... und dein Wunsch mit „Einzelnen“ und „Alleine“ wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in Erfüllung gehen. Die Leute sind toll und ich mag sie ... und dies merken sie.

Dennoch ändert dies überhaupt nichts an der Tatsache, dass ich die grundlegenden Regelungen kennen muss. Erst dann darf ich mir eine Meinung bilden und für mich entscheiden, was ich für sinnvoll erachte. Dies habe ich getan und dies ist durch dich zu respektieren, auch wenn es – wie es ausschaut – eine wenig schwer fällt.

Bevor wir uns über Minderheiten austauschen, darf ich klarstellen, dass es sich hierbei für mich um Gruppen handelt, die sich durch persönliche Merkmale von der Mehrheit unterscheiden, wie Rasse, Religion, Moral, sexuelle Identität, Behinderung, Ethnie, soziale Funktion udgl. ... und das Minderheiten – oft aufgrund von Vorurteilen – ausgegrenzt werden, bedarf keiner näheren Erläuterungen. Insoweit könnte es sich bei denjenigen, die Piercings tragen, sich Tatoos anschaffen und geil auf nicht notwendige „ästhetische Eingriffe“ sind, um eine jeweilige Minderheit handeln.
Minderheiten können objektiv diskriminiert werden. Oftmals ist dies verwerflich. Dann jedenfalls, wenn die Diskriminierung nicht gerechtfertigt erscheint. Ist es also eine ungerechtfertigte geschlechtliche Diskriminierung, wenn der Play-boy ein Cover-girl für seine Zeitschrift sucht, sich hierfür ein Mann bewirbt, aber abgelehnt wird, weil er als Cover-girl völlig ungeeignet ist? Ich meine nein.

Ebenso, unterstellt, die Piercer & Co sind eine zu schützende Minderheit, stellt sich die Frage, ob es eine ungerechtfertigte Diskriminierung darstellen könnte, sie an den Kosten einer Folgerkrankung zu beteiligen, die dadurch verursacht worden ist, dass sie eine Handlung an sich haben vornehmen lassen, die sie erst zum Mitglied einer „möglichen“ Minderheit werden lässt? Mann/Frau weiß vorher, dass sich mögliche kausale Folgeerkrankungen einstellen können. Hier ist kein Raum für einen Minderheiten-Schutz. Auch insoweit ist die gesetzliche Regelung nicht zu beanstanden.

Sei also nicht so gnadenlos mit mir. *zwinker*

Herzlich
Cabal
*wink*
also wenn das so ist
dann will ich (sie, gepierct und mit tattoo) auch das Raucher und Alkoholiker und auch Drogensüchtige ihre behandling selber bezahlen.
*******e_st Frau
3.948 Beiträge
Ist es also eine ungerechtfertigte geschlechtliche Diskriminierung, wenn der Play-boy ein Cover-girl für seine Zeitschrift sucht, sich hierfür ein Mann bewirbt, aber abgelehnt wird, weil er als Cover-girl völlig ungeeignet ist? Ich meine nein.

Mal abseits Deines langen Belehrungstextes. Ich bin auch nicht gerade vom Baum gefallen und wenn ich aus dem "Nähkästchen" geplaudert habe, dann ist dies durchaus profundes Insiderwissen, dass Du jedoch nicht respektierst, weil es nicht in Deinen hier Schwarz - dort Weiß - heile - Welt - Kram passt.
Mit solchen Beispielen, wie o.z. drückst Du eigentlich nur aus, dass Du gar nicht verstehen willst, worum es geht.
Hier geht es nicht um Diskriminierung, wie Du sie kennst, weil diese per Gesetz schon verboten ist.
Das haben auch die Diskriminierer bereits verstanden.
Hier geht es um die Tatsache, dass das demokratische Mehrheitsprinzip in pervertierter Weise, immer gerade gegen die angewendet wird, die sich aus irgend einem medizinisch - numerischen, fiskalischen, oder monetärem Grund in der Minderheit befinden. Und zwar der Reihe nach, bis jede Einzelminderheit blöd aus der Wäsche guckt, weil sie ja auch was abgeben mußte und in gleicher Weise gegen andere stimmte, bis vom ganzen System gar nichts mehr übrig bleibt außer Beiträge abdrücken und die drei Bonzen, die in Glaspalästen auf ihren Geldsäcken hocken, während andere die Taschen umdrehen können.

Ebenso, unterstellt, die Piercer & Co sind eine zu schützende Minderheit, stellt sich die Frage, ob es eine ungerechtfertigte Diskriminierung darstellen könnte, sie an den Kosten einer Folgerkrankung zu beteiligen, die dadurch verursacht worden ist, dass sie eine Handlung an sich haben vornehmen lassen, die sie erst zum Mitglied einer „möglichen“ Minderheit werden lässt? Mann/Frau weiß vorher, dass sich mögliche kausale Folgeerkrankungen einstellen können. Hier ist kein Raum für einen Minderheiten-Schutz. Auch insoweit ist die gesetzliche Regelung nicht zu beanstanden.

Ja wir wissen es, Du würdest auch
*pfeil* jeden Autofahrer aus der Krankenkasse ausschließen, der seinen Erste - Hilfe - Kurs nicht nachgeholt hat,
*pfeil* Den Raucher, der länger als 10 Jahre raucht,
*pfeil* Den Schicht / Zeitarbeiter, der seit 10 Jahren in der ganzen Welt arbeitet und gar keine Zeit hat, zum Zahnarzt zu gehen,
*pfeil* die alleinstehende Mutter, die wegen laufender Ausbildungs - Termine keine Zeit hatte, Vorsorge - Untersuchungen für ihr Kind wahrzunehmen.
*pfeil* das adipöse Kind, dass aufgrund des Elternhauses nur McDoof und BurgerKing kennt,

et. etc. (Von den Alkis und Kiffern will ich gar nicht reden!)

So reiht sich nach Deiner verschrobenen Logik (sind ja alles kassenbelastende Lebe - Parasiten) eine Randgruppe an die andere und eine Minderheit an die Andere, bis wir die gesamte Kassenklientel durch sind und außer Dir und dem Vorstand der Krankenkasse mit seiner Bürokratencamarilla, eigentlich nur noch Leistungsausgeschlossene übrig sind.

Ich kann über so eine Bonus - Heft - Logik nur noch Lachen.
Kein Wunder, dass immer mehr Menschen aus der Krankenkasse aussteigen oder ganz aus diesem Bürokraten - Paradies Deutschland auswandern!
Zwar gibt es auch da manchmal keine Krankenkasse, aber da sind die Ärzte wenigstens bezahlbar.

Wenn Leben Luxus ist, dann mach ich mir jetzt erstmal ein Piercing.
Also ich finde die haben alle nen schaden, tut mir leid, aber anders kann ich das nich nennen. Was wollen die denn noch alles machen oder ehr "nicht mehr machen".
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