Natürlich haben Sklavenverträge vor Gericht keine rechtliche Bedeutung,
aber es kann schon einen Sinn machen eine Art Vereinbarung aufzusetzen,in dem genau alles steht,betreffs Tabus und einegwilligten Praktiken,Safeword u.s.w.
Ich gebe mal ein Beispiel:
Beim Spiel mit Atemreduktion ,kommt es zu einem tödlichen Ausgang,der natürlich nicht gewollt war.Aber der Dom hat erstmal die Staatsanwaltschaft am Hals ,wegen Mord oder Totschlag,
durch eine solche Vereinbarung kann er wenigstens vor Gericht beweisen,das diese Praktik gewünscht wurde und Einvernehmlichkeit vorlag.jetzt werden bestimmt hier viele einwerfen:"Als ob das vor Gericht was nutzt und anerkannt wird!"
Doch..es wird anerkannt,ich weiss dies von Bekannten die bei solchen Prozessen als Gutachter schon anwesend waren.
Und ob die Anklage auf Mord /Totschlag lautet oder eben nur vielleicht im ungünstisten Fall auf Körperverletzung ,
macht schon eine Menge aus.
ich kenne genug Doms,die ohne so eine Vereinbarung niemals eine Session beginnen würden,
alleine um sich abzusichern.