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Sklavenvertrag

*********irgit Paar
7.399 Beiträge
Und wenn
Einvernehmlich von Subs Seite aus welchen Gründen auch immer bei offizieller Stelle widerrufen wird? Dann war es das mit Einvernehmlichkeit.

Ein Sklavenvertrag mag so einen speziellen Kick in der Partnerschaft/ Spielbeziehung geben....

Im RL kann man damit bös auf die Nase fallen, wenn man an die/den falsche(n) Parter(in) gerät...

Birgit
****_R Mann
559 Beiträge
Einvernehmlich von Subs Seite aus welchen Gründen auch immer bei offizieller Stelle widerrufen wird? Dann war es das mit Einvernehmlichkeit.
Nöö.
Dann ist es Aufgabe des Opfers (Sub) nachzuweisen, dass Top (Täter) vor den Handlungen vom Widerruf Kenntnis hat.
********udes Paar
5 Beiträge
das Thema scheint ja so verkehrt nicht.
Im konkreten Fall geht es in der Rahmenhandlung des Rollenspiels darum, durch Erpressung (ich sags Deiner Frau) finanziell (im vordefinierten Rahmen) ausgenommen zu werden.
Falls nun die Frau das Spiel aus 3. Hand erfährt wird sich Sub auf das Erpressermoment zurückziehen. Wenn dann Anzeige erstattet wird was dann ???
Daher die Absichtserklärung.
****_R Mann
559 Beiträge
Insbesondere in konkreten Fällen darf dir da laut Rechtsberatungsgesetz nur ein Anwalt gegen Honorar was zu raten.

Als jur. Laie würde ich sagen, dass es sich nicht um eine Straftat handelt, da es sich um ein Rollenspiel mit festgelegtem Rahmen handelt.
Das eingreifen Dritter ist nicht durch den "Erpresser" zu verantworten.
Wenn dieser sich an die vertraglichen Vereinbarung gehalten hat gibt es keinen Grund ihm etwas vorzuwerfen.
hi
ich finde einen sklavenvertrag nicht so schlecht da sind gleich alle sachen für die zukunft festgehalten und es gibt später keinen streit oder stress.wie der aus zusehen hat liegt an jeden selber .

lg wikinger42
**if Mann
2.514 Beiträge
Wenn aber von beiden unterschrieben, beweist dieser, dass die darin aufgeführten Handlungen einvernehmlich stattfanden.
Die Einvernehmlichkeit hat Armin Meiwes auch nichts genützt und der BGH hat das dämliche erste Urteil aufgehoben, denn er (Meiwes) hat gewusst, was er tut.
Also alles ist nun auch nicht erlaubt.
So ein Sklavenvertrag ist i. A. das Papier nicht wert.
********udes Paar
5 Beiträge
na ... in dem Fall will der Sklave ja nicht aufgegessen werden. Auch nicht finanziell. Ich denke das es da schon einen kleinen Unterschied gibt.
****_R Mann
559 Beiträge
Man möge beachten das Einvernehmlichkeit nicht automatisch Straffreiheit bedeutet.
Zwischen "Tötung auf verlangen" und ner "Watschn" besteht der Unterschied in der juristischen Wertung der Tat.

So ein Sklavenvertrag ist i. A. das Papier nicht wert.
Nochmal für d i e
g a n z - l - a - a - a - n - g - s - a - m - l - e - s - e - r !

Juristisch, und somit einklagbar, hat solch ein Vertrag keinerlei Relevanz.

Er kann aber als Nachweis des Sachverhaltes dienen.
Ein sogenanntes "Beweismittel"

Von daher spielt Meiwes keine Rolle, da die Schwere der Tat und deren irreversible Folgen außerhalb eines realistischen Einvernehmens liegt.
*****666 Mann
6.423 Beiträge
Ich bin beim Fall Meiwes nicht gerade im aktuellsten Stand.
Aber ist es nicht so, daß sich das gegenseitige Einverständnis in schon ein Stückweit im Strafmaß auswirkt?

Kirk ende
****_R Mann
559 Beiträge
Da spielen einige, erfreulicherweise realistische, Faktoren eine Rolle.

Bittet dich ein todkranker Mensch in relativ fortgeschrittenem Stadium darum ihn von seinem Leiden zu erlösen, wird das anders gewertet als wenn du mit einem vor die Tür gehst und der dir sagt, dass es wohl besser sei, ihn endgültig von deiner Gegenwart zu befreien.

Beides läuft auf das gleiche raus.
(Im Idealfall) *fiesgrins*
*********irgit Paar
7.399 Beiträge
Aber ist es nicht so, daß sich das gegenseitige Einverständnis in schon ein Stückweit im Strafmaß auswirkt?

Kirk ende

Nicht immer. Der Punkt ist, gerade bei dem, was BDSMer so während einer Session zu tun pflegen kann Sub aus Einvernehmlich ganz schnell ein Es geschah gegen meinen Willen machen.....

Auch wenn so ein Sklavenvertrag existiert .... Vor Gericht ist der leider auch nur ein ganz dünnes Beweismittel, was Dir jeder mittelmäßige Staatsanwalt auseinander nimmt und um die Ohren haut.

Birgit
**if Mann
2.514 Beiträge
Mir sind keine Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit SM bekannt, was für die Szene und die Gerichtsbarkeit spricht. Ich glaube auch kaum, dass man wegen einiger Striemen ein Fass aufmacht. Aber sollte es der Fall sein, beleidigte/r Sub rennt zur Polizei, ist ein Nachweis der Einvernehmlichkeit für Leute mit Vollkaskomentalität vielleicht sinnvoll.
Sollte es zu Unfällen mit schwerwiegenden Folgen kommen, wird deren Verlauf ohnehin genau festgestellt. Und bei einem Unfall handelt es sich im wesentlichen um Zufall bzw. höhere Gewalt, an der keiner eine direkte Schuld trägt.
Wenn aber gefährliche Handlungen ausgeübt werden und es kommt zu Schäden, wird sich m. E. keiner mit einem Sklavenvertrag herausreden können.
****_R Mann
559 Beiträge
Das ist auch wieder so eine Sache für sich.

In ausnahmslos jedem Bereich sind irgendwelche gestörte unterwegs.
Mittlerweile wird geklagt, wenn man seinen Kaugummi nicht unter den Stuhl kleben darf.
Oder weil man es darf.
Wie auch immer.

Je verrückter, desto mehr Meldung.

Es geht sich auch nicht um irgendwelche Striemen.
Aber wenn man sieht um welche Verrücktheiten mittlerweile auch in Deutschland geklagt wird, sollte nichts mehr überraschen können.

Da klagt X an, weil Y geschlagen hat.
Und Z, weil A nicht geschlagen hat.


Darauf läuft es auch hinaus.
Top hat eine wunderbare Beziehung mit Bottom.
Alles läuft primar, bis Top nicht mehr will.

Dann zickt Sub rum.
Versucht alles um Top das Leben schwer zu machen.

Dann gibt es entweder die "Kaskolösung" mittels Vertrag usw. oder Alternativen.
*********irgit Paar
7.399 Beiträge
Dann gibt es entweder die "Kaskolösung" mittels Vertrag usw. oder Alternativen.

Die vor Gericht ganz doof ausschaut, wenn Deine enttäuschte Sub da das arme Opfer spielt, die den Sklavenvertrag ja nur wegen den enormen psychischen Drucks und aus Angst unterschrieben hat .... Kurz, Du hast sie mit psychischer und physischer Gewalt zur Unterschrift gezwungen...

Und schon hängst Du wieder in der Falle....

Birgit
*******Sara Frau
5.173 Beiträge
Natürlich haben Sklavenverträge vor Gericht keine rechtliche Bedeutung,
aber es kann schon einen Sinn machen eine Art Vereinbarung aufzusetzen,in dem genau alles steht,betreffs Tabus und einegwilligten Praktiken,Safeword u.s.w.

Ich gebe mal ein Beispiel:

Beim Spiel mit Atemreduktion ,kommt es zu einem tödlichen Ausgang,der natürlich nicht gewollt war.Aber der Dom hat erstmal die Staatsanwaltschaft am Hals ,wegen Mord oder Totschlag,
durch eine solche Vereinbarung kann er wenigstens vor Gericht beweisen,das diese Praktik gewünscht wurde und Einvernehmlichkeit vorlag.jetzt werden bestimmt hier viele einwerfen:"Als ob das vor Gericht was nutzt und anerkannt wird!"

Doch..es wird anerkannt,ich weiss dies von Bekannten die bei solchen Prozessen als Gutachter schon anwesend waren.

Und ob die Anklage auf Mord /Totschlag lautet oder eben nur vielleicht im ungünstisten Fall auf Körperverletzung ,
macht schon eine Menge aus.

ich kenne genug Doms,die ohne so eine Vereinbarung niemals eine Session beginnen würden,
alleine um sich abzusichern.
*********irgit Paar
7.399 Beiträge
Naja, ausgehen würde ich bei diesem Fall von schwerer Körperverletzung mit Todesfolge...... und zwar ohne Sklavenvertrag.

StGB § 224-228 ist da lesenwert

Mord setzt eine Vorsatz voraus.....

Birgit
****_R Mann
559 Beiträge
Die vor Gericht ganz doof ausschaut, wenn Deine enttäuschte Sub da das arme Opfer spielt, die den Sklavenvertrag ja nur wegen den enormen psychischen Drucks und aus Angst unterschrieben hat .... Kurz, Du hast sie mit psychischer und physischer Gewalt zur Unterschrift gezwungen...

Und schon hängst Du wieder in der Falle....
Ach menno,
Geb dir doch mal ein wenig Mühe zu lesen was da steht.
Und dann das alles ohne individuelle Sicht zu betrachten.

Wenn du dich durch deine Unterschrift einverstanden erklärst ist das solange gültig, bis du nachweisen kannst, vorher entmündigt gewesen zu sein !

Nein, Beiträge in diesem Forum gelten nicht.
Das muß amtlich sein.

Alles andere ist eine Sache der Beweislage.
Kannst du beweisen, dass du nur unter Druck den Vertrag unterschrieben hast (womit wir wieder beim Notar wären) gibt es einen Grund zur Klage.
Und nur dann !
Was nicht gleichbedeutend ist mit Aussicht auf Erfolg.
*********irgit Paar
7.399 Beiträge
Wenn du dich durch deine Unterschrift einverstanden erklärst ist das solange gültig, bis du nachweisen kannst, vorher entmündigt gewesen zu sein !

Ich weiß, ich bin eine Spaßbremse..... Wenn sie behauptet, daß diese Unterschrift nur unter psychischen und/oder physischem Druck geleistet wurde ist sie ungültig..... und hat keinen Bestand... und es reicht die Behauptung....

Liebe Grüsse ,

Birgit
*******Sara Frau
5.173 Beiträge
Sorry...aber das stimmt so nicht.
Behaupten kann einer vieles,aber das hat vor Gericht keinen Bestand,
dort zählen nur Beweise!
*****666 Mann
6.423 Beiträge
Ich weiß, ich bin eine Spaßbremse..... Wenn sie behauptet, daß diese Unterschrift nur unter psychischen und/oder physischem Druck geleistet wurde ist sie ungültig..... und hat keinen Bestand... und es reicht die Behauptung....

Glaube ich jetzt mal so nicht. Vor Gericht mußt Du etwas beweisen können. Weiß dies aus einem sehr leidvollen Vergewaltigungsprozeß in meinem sehr nahen Umfeld.
Der Richter hat dem Opfer ganz klar gesagt ich glaube ihnen und ich würde gerne den Täter bestrafen. Nur im Zweifel muß ich ihn freisprechen mangels Beweise.
Und eine Behauptung hat vor Gericht keinen Bestand , Du wirst es schon beweisen müssen.

Kirk ende
*********irgit Paar
7.399 Beiträge
Tja, nur alles fängt an mit einer Behauptung und Beweise... nun ja, Glaubwürdigkeit ist da auch so ein Ding... wenn Deine Ex-Sub die Opferrollle glaubwürdig bringt und Du nicht beweisen kannst, daß alles aus freien Stücken geschehen ist, dann hast Du ganz schlechte Karten.... da nützt Dir dann auch der Vertrag nichts, wenn sie glaubhaft aussagt, daß ihre Unterschrift da nur aufgrund von Druck seitens Dom drauf geleistet wurde....

Lächel, im Zweifelsfall kann man auch einen psychologischen Gutachter hinzuziehen.....

Birgit
*****666 Mann
6.423 Beiträge
Glaubwürdig vor Gericht heißt beweisen.

Ehrlich gucken reicht da nicht.

Kirk ende
*******Sara Frau
5.173 Beiträge
Was heisst glaubhaft aussagt?Das bringt ihr garnichts.Ohne Beweise wird kein Richter zu ihren Gunsten ein Urteil fällen,
wie Kaeptnkirk ja grade schon anhand eines Beispieles geschildert hat.
****_R Mann
559 Beiträge
Sorry Birgit.
Beweisen müssen die, die verurteilen wollen.
**if Mann
2.514 Beiträge
Nun ja, wenn der "Sklavenvertrag" kein Sklavenvertrag sondern ein Schriftstück ist, in dem die Beteiligten Einvernehmlichkeit mit SM-Handlungen durch ihre Unterschrift bestätigen, wird das m. E. vor Gericht berücksichtigt, wenn es zu Unfällen kommt.
Kritisch wird es, wenn der Top um die Gefährlichkeit einer Praktik weiß und das auch noch zugibt, denn dann hat er nicht fahrlässig sondern ist mit Vorsatz ein Risiko eingegangen. Da nützt auch ein Vertrag nichts sondern er macht alles nur noch schlimmer.
Mir wäre das alles nichts, jedes Mal erst einmal einen Vertrag zu unterschreiben, dass Top nichts passiert, wenn ich tot bin oder im Rollstuhl fahre. Ein bisschen absurd, oder ?
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