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Auskunftspflicht bei Samenspende - eure Meinung zum Urteil?

Samenspende: Kinder haben das Recht, den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. Was haltet ihr davon?

Dauerhafte Umfrage
***46 Mann
1.105 Beiträge
Bei den meisten Beiträgen hier geht es einzig um die Unterhaltspflicht.
Diese ist aber eigentlich kein ein Thema bei der ganzen Sache.
Es geht doch darum das ein Kind seinen Biologischen Vater kennen lernt.
Rechtsansprüche etc. bestehen nicht und sollen auch gar nicht sein.
Denn das würde doch dazu führen das keiner mehr so etwas machen würde.
Im Grunde ist es doch so das ich als Spender nicht der Erzeuger des Kindes bin sondern lediglich ein Biologischer teil für die Erzeugung eines Kindes ohne das ich in irgendeiner Weise involviert bin.
Ich bin nicht Fremdgegangen
Ich habe kein Kind gezeugt
Ich muss mich nicht dafür schämen oder Verantwortung übernehmen.
Habe diesbezüglich auch keinerlei Pflichten.
Probleme innerhalb der Familie dürfte und sollte es bei so etwas nicht geben.

Für das Kind kann es eventuell Lebendrettend sein wenn es den Biologischen Vater kennen würde.
Da ja nicht gerade sehr viele Menschen sich z.B. Typisieren lassen um eventuell Menschen zu Helfen die Leukämie haben, wäre es für eine kranke Person vielleicht eine Lebensrettende Möglichkeit. Mir persönlich wäre es egal ob es sich um mein Kind oder eine andere Fremde Person handeln würde, ich würde in jedem Fall Helfen was ich auch schon gemacht habe. Dieser Aspekt sollte eigentlich mehr eine Rolle spielen.
Ich
*******itch
13.522 Beiträge
Für das Kind kann es eventuell Lebendrettend sein wenn es den Biologischen Vater kennen würde.
Da ja nicht gerade sehr viele Menschen sich z.B. Typisieren lassen um eventuell Menschen zu Helfen die Leukämie haben, wäre es für eine kranke Person vielleicht eine Lebensrettende Möglichkeit.
Ob der Erzeuger überhaupt als Spender in Frage käme würde sich ja aus den Daten, die sowieso vor der Spende erhoben werden, bereits auslesen lassen...

Und bei der Gelegenheit sollte er auch angeben können, ob eine Organspende an seine Erzeugnisse für ihn überhaupt irgendwie in Frage kommt oder ob er das prinzipiell ausschliesst - so wie man auch andere Formen von Organspende grundsätzlich ausschliessen kann.

Die Notwendigkeit eines direkten Kontaktes kann ich da nicht draus erkennen....
***46 Mann
1.105 Beiträge
*******itch:
Ob der Erzeuger überhaupt als Spender in Frage käme würde sich ja aus den Daten, die sowieso vor der Spende erhoben werden, bereits auslesen lassen...
Schon mal das erste Problem.
Zum einen dürfen und werden kein Daten zwischen Samenbank und z.B. DKMS ausgetauscht.
Zum anderen geht es nicht unbedingt um Organspende.
Es ist aber eine Möglichkeit Hilfe zu bekommen.
Die Wahrscheinlichkeit ist auf jeden Fall dann höher.

Es geht doch Grundsächlich darum das jemand seinen Biologischen Vater kennen lernen kann wenn man es möchte.
Dies ist eigentlich ein Grundrecht jedes Menschen.
Es geht nicht darum irgendwelche Rechte oder Forderungen an diese Person zu stellen. Auch nicht im umgekehrten Fall, was ja auch sein kann.
***ie Frau
7.369 Beiträge
Mal eine andere Herangehensweise. Hier wird ja häufig angenommen, dass die Intention eines Samenspenders Anonymität - und zwar zeitlebens ist.

Hat jemand schon mal Samen gespendet? Oder kennt jemand einen Samenspender persönlich?

Wissen wir etwas über die Beweggründe von Samenspendern?

Können wir also so sicher sein, dass die Anonymität die Hauptsache ist? Oder ist Anonymität vielmehr "halt mit dabei"?

Das richtig große Geld kann man mit der Samenspende ja nun nicht machen, ein paar hundert Euro als Aufwandsentschädigung, ein Vertrag, der sich in vielen rechtlichen Grauzonen bewegt. Wenn ich alles richtig verstanden habe, ist die Gefahr von Unterhaltsansprüchen sehr gering, nahezu null. Weil die Menschen, die von anonymen Samenspenden profitieren ja nun auch nicht Hinz und Kunz sein können und normalerweise bei einer Trennung - in dem Fall- der soziale Vater unterhaltspflichtig ist. Grauzone besteht weiterhin im Erbrecht.

Dass der erzeugte Nachwuchs die Daten (Name des Spenders, Zeitpunkt der Spende und der Befruchtung) des Spenders erfragen kann - wenn auch bislang unter nicht ganz einfachen Umständen -, weiß der Spender von Anfang an. Dass er es umgekehrt nicht kann, weiß er auch.

Ich behaupte daher, dass nach dem aktuellen Gerichtsurteil nicht weniger Männer als zuvor spenden würden. Und hätte wirklich Interesse daran, die Gründe für Samenspenden zu erfahren.
*********rger Paar
1.409 Beiträge
Ich sehe da durchaus ein Problem...
...hier mal ein, zwar konstruierter, Fall. Aber, in meinen Augen, nicht soooo unwahrscheinlich.
Ein Paar, kinderlos, sie läßt sich mit gespendeten Sperma befruchten, einige Jahre später verschwindet der Mann, sei es das er sich absetzt oder verstirbt, jeden Fall ist er weg. Sie verliert den Job, weil sie sich um ihr Kind kümmern muß.

Wer sagt das ein gewiefter Sachbearbeiter bei der HARZ4-Verwaltungsbehörde nicht auf die Idee kommen kann, das da ja einen "Vater" gibt, der Unterhalt zahlen kann.

Bei den Erfahrungen in meinen Bekanntenkreis, wundert es mich eher das da noch nichts bekannt geworden ist. Und selbst wenn diese Forderung vielleicht abgschlagen werden kann, erstmal hat man Kosten und Stress.

Das Recht der Kinder auf die Kenntnis des Spenders ist ja ok. Aber dennoch muß auch der Spender geschützt werden.
***46 Mann
1.105 Beiträge
Es gibt verschiedene Samenbanken und Institutionen die so etwas machen. Im Grundprinzip läuft es aber immer gleich ab.
Bevor du Geld bekommst oder als Spender in frage kommst werden erst einmal einige Untersuchungen gemacht vor allem geht es dabei um Gendefekte, Erbkrankheiten und ähnliches.
Sollte alles ok sein musst du dann einen Vertrag unterschreiben.
Der Regelt eigentlich alles weitere.
Du unterschreibst das du keinerlei Rechte hast wer die Samenspende eventuell bekommt. Du hast keinerlei Rechte wegen dem Kind oder erfährst wer die Spenden bekommen hat.
Gleichzeitig wird Garantiert das du als Spender Anonym bleibst und der Empfänger nichts von dir erfährt. Die Samenspende wird absolut Anonym übergeben.

Auch der Empfänger muss einen Vertrag eingehen. Es wird Vertraglich abgesichert das keinerlei Ansprüche Zwecks Unterhalt etc. an den Spender gestellt werden dürfen und das der ("nicht Biologische sondern Soziale") Vater die Vaterschaft nicht anzweifeln kann um eventuelle Rechtsansprüche oder Unterhaltansprüche aus dem weg zu gehen.
Einiges davon ist sogar Gesetzlich geregelt.

Der Spender geht kein Risiko ein was irgendwelche Pflichten oder Unterhaltsansprüche angeht. Auch Erbrechtlich haben diese Kinder keine Chance es sei denn der Biologische Vater hat zugestimmt bzw. berücksichtigt.
Eine Grauzone gibt es eigentlich nicht es sei denn das es sich um illegale Spenden oder Befruchtungen handelt.

Auch ist es so das wenn das Kind Informationen über mich erhält ich auch darüber Informiert werde.

Hier wird viel darüber geschrieben das wenn das Kind ankommt und Unterhalt will weil der Bio Vater vielleicht reich ist. Was aber ist wenn es umgekehrt ist. Das Kind ist sehr reich und der Bio Vater ist sehr Arm, es gilt ja gleiches Recht für alle.
****54 Mann
3.848 Beiträge
Hat es also das Urteil des BGH gar nicht gegeben? Da beziehe ich mich doch lieber auf professionell recherchierte Quellen wie z.B.

http://www.sueddeutsche.de/p … lichen-graubereich-1.1592794

http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2013-02/samenspende-urteil

http://www.spiegel.de/panora … haltsvorschuss-a-900395.html
***46 Mann
1.105 Beiträge
In deinen Quellen steht Sinngemäß das gleich drin wie ich geschrieben habe.

In anderen Europäischen Ländern wird es sogar per Gesetzt geregelt das keine Unterhaltspflicht für Samenspender besteht.
Es gibt in Deutschland auch noch kein einziges Urteil das ein Spender zu Unterhaltszahlungen verpflichtet wurde.
****54 Mann
3.848 Beiträge
Das Problem ist, dass in Folge des neuen BGH-Urteils die bereits getroffnene Verträge unwirksam werden könnten. Das BGH hat im Recht des Kindes auf Wissen um den biologischen Vater ein höherwertiges Rechtsgut gesehen. Mehr nicht. Damit werden zunächst diese Informationen einklagbar - ganz gleich was in Verträgen vereinbart war und was in ausführenden Gesetzen steht, die es in Deutschland offenbar bislang nicht einmal gibt.

Zunächst darf also das Kind wissen, vom Sozialamt ist da NOCH nicht die Rede.
Wie aber aus der Quelle Nr. 3 deutlich wird gibt es bereits vor dem neuen Urteil (vereinzelte?) Fälle im Unterhaltsrecht, wo Vater Staat nicht ersatzweise in seine Vaterrolle einsteigen will, wenn sonstige Väter verschwiegen werden. Mit der nun jederzeit gegebenen Möglichkeit, den Spender genannt zu bekommen, kann sich die Mutter nicht auf ein Nichtwissen herausreden. Ein übelwollender Sachbearbeiter kann sich auf den Standpunkt stellen, dass es sich um ein Verschweigen handelt, was es dem Sozialamt erlaubt, die Unterstützung an Vaters Stelle zu verweigern. Wer den Laden kennt wird mir zustimmen, dass da MitarbeiterInnen gedrängt werden könnten, ihre Vorgaben von zu kürzenden Sozialleistungen zu erfüllen.

Das Thema ist niemals durch einen Vertrag zwischen Spender bzw. Empfänger und Samenbank zu lösen, denn es wäre ein Vertrag zu Lasten Dritter. Ein solcher Vertrag ist sowieso unwirksam, denn Vater Staat hat ja nicht unterschrieben und sieht derzeit keine gesetzliche Regelung vor.

In diesem Sinne interpretiere ich die Quellen anders. Nichts ist klar derzeit und rückwirkend. Es besteht dringender Klärungsbedarf - was keine Kritik am Grundsatzurteil ist.
***ie Frau
7.369 Beiträge
mnn_54: Die Auskunftspflicht gegenüber dem Kind ist nicht neu, es gibt sie seit 1989! Die Verträge solten in der Zwischenzeit angepasst sein.
****54 Mann
3.848 Beiträge
Darum geht es mir und den Autoren aber nicht. Schon richtig: Unterhaltspflichten eines Samenspenders gegenüber den Empfängern der Spende können und werden vertraglich ausgeschlossen.

Aber diese beiden Parteien und auch die Samenbank können keinerlei Regelungen treffen, die einen Dritten binden - hier den Staat, wenn der für den Unterhalt aufkommen muss, weil der angenommene Vater - tot, pleite oder im Unfrieden geschieden - nicht zahlen kann oder will.

Solche Regelungen kann nur der Gesetzgeber treffen, hat er aber noch nicht. Und solange kann eben der biologische Vater dran sein und jetzt nicht erst von 16 bis zum 25 Lebensjahr.

Natürlich kann der Samenspender versuchen, sich das Geld von den mit der Spende glücklich gemachten Eltern auf Grundlage seines Vertrages zurück zu holen, soweit da was zu holen ist.

Es war schon die Rede davon, dass der Spender in seine Verträge aufnehmen kann, dass der soziale Vater das Kind adoptiert. Aber dabei wurde auch schon erwähnt, dass der Spender keine Handhabe hat dafür zu sorgen, dass diese Vereinbarung eingehalten wird. Und dann ist er sowieso der Dumme.

Das wahrscheinlichere Scenario ist, dass die Mutter wie im dritten link ohne die soziale Hängematte auskommen muss, weil sie sich ja vertraglich gebunden hat, also die Nennung des Spender-Vaters verweigert und also dem Sozialamt die Vermögensverhältnisse der Eltern verschweigt.
Ich
*******itch
13.522 Beiträge
Der Spender geht kein Risiko ein was irgendwelche Pflichten oder Unterhaltsansprüche angeht. Auch Erbrechtlich haben diese Kinder keine Chance es sei denn der Biologische Vater hat zugestimmt bzw. berücksichtigt.
Eine Grauzone gibt es eigentlich nicht es sei denn das es sich um illegale Spenden oder Befruchtungen handelt.
Das ist ein enormer Irrtum!!! Von irgendeiner Rechtssicherheit sind die Spender derzeit ziemlich weit entfernt - es ist überwiegend Grauzone....


Mit dem Urteil werden nicht nur bereits bestehende Verträge ausgehebelt, sondern die Kinder einen Spenders, dem Anonymität vertraglich garantiert wurde (zumindest in etwas älteren Verträgen), werden besser gestellt, als die Kinder, wo die Mutter einfach "Vater unbekannt" angegeben hat. Diese Kinder haben ja auch keine Möglichkeit nach ihrem Erzeuger zu suchen....


Zum einen dürfen und werden kein Daten zwischen Samenbank und z.B. DKMS ausgetauscht.
Zum anderen geht es nicht unbedingt um Organspende.
Es ist aber eine Möglichkeit Hilfe zu bekommen.
Die Wahrscheinlichkeit ist auf jeden Fall dann höher.
Auch eine Knochenmarksspende ist eine Organspende! Das war dein Beispiel...
Und der Datenaustausch sollte ja nicht zwischen Samenbank und DKMS stattfinden (das wäre ja wohl ein deftiger Verstoß gegen jedweden Datenschutz!) sondern natürlich zwischen Spenderkind und Samenbank bzw den Eltern des Spenderkindes und der Samenbank - am besten bekäme man diese Daten gleich beim Einkauf der Spende mit dabei.
***46 Mann
1.105 Beiträge
@mnn_54
Obwohl es die Auskunftspflicht seit 1989 gibt ist es bisher noch nie zu einem Urteil gekommen das ein Spender zahlen muss oder das Kind Erbberechtigt ist.
Das nächste ist das wenn es normal laufen sollte also der Mann halt irgendwie unfruchtbar sein sollte und halt nur durch die Samenspende die Familie ein Kind bekommt ist es so das der Soziale Vater unterhaltspflichtig ist. Sollte dieser Sterben oder abhauen oder Scheiden lassen kann nicht auf den Samenspender als Unterhaltspflichtiger zugegriffen werden. Er kann auch nicht die Vaterschaft anzweifeln. Dies ist sogar gesetzlich abgesichert. Ist genauso wie bei Adoptierten Kindern, da bin ich dann auch nicht mehr Unterhaltspflichtig.
Bei Samenspenden wo es keinen Sozialen Vater gibt, z.B. Lesbische Beziehung oder alleinstehende könnte es vielleicht eventuell anders aussehen. Was aber bisher nie passiert ist. Das einzige was passiert ist das der Staat bzw. Unterhaltvorschusskasse nicht zahlt weil kein Vater genannt werden kann.
Mit dieser Sache wird sich mittlerweile auch Beschäftigt um dies zu Regeln.
Sollte vielleicht eventuell ein Gerichtsurteil kommen was zu Unterhaltszahlungen führen sollte kannst auch bis zum Europäischen Gerichtshof gehen und dort wurde es sehr wahrscheinlich so geregelt wie in vielen andern Ländern auch und zwar das keine Unterhaltspflicht besteht.
Ist im Moment alles Theorie und eigentlich nicht ganzes und nichts halbes.
Ich habe einen Vertrag auf den ich pochen kann und der war am Tage des Unterschreibens gültig.

@*******itch
Knochenmark Spende halte ich nicht unbedingt für eine Organspende.
Ist mittlerweile so das es ohne Operativen Eingriff läuft.
Ist fast wie eine Blutspende oder Blutwäsche.
Dir fehlt nichts und du bist genauso Gesund und Vollständig wie vorher.
Ich
*******itch
13.522 Beiträge
Juristisch ist eine Knochenmarksspende - egal nach welcher Methode - jedenfalls eine Organspende - und auch die operative Entnahme aus dem Beckenkamm ist immer noch eine gängige Praxis.
Aber es gibt natürlich auch mögliche Nebenwirkungen bei einer Blutzellentnahme.

*zumthema*
Aber die Risiken und Nebenwirkungen einer Organspende sind ja hier nicht das Thema - und ein Samenspender ist ja auch nicht in irgendeiner Art und Weise zur Organspende verpflichtet - aber es ist natürlich auch schon eine enorme nervliche Belastung, wenn ein bislang unbekanntes Erzeugnis aus einer Samenspende von vor 25 Jahren mit einer dementsprechenden Forderung plötzlich vor der Tür steht....
*********Touch Mann
1.192 Beiträge
Sollte ein Ehepaar eine Samenspende in Anspruch nehmen, so ist die Unterhaltsfrage doch sehr klar geregelt. Der soziale Vater hat i.d.R. seine Vaterschaft formell anerkannt. Das heißt dann, dass er Unterhaltspflichtig ist, sofern er sich trennt. Auch wenn er verstirbt steht die Frau nicht ohne Geld da. Es besteht auch beim Tod des formell anerkannten Vaters Anspruch auf Halbwaisenrente. Außerdem besteht auch zwischen Kindern und sozialen Eltern oft eine starke Bindung. Es ist also nicht davon auszugehen, dass jeder soziale Vater, der sich trennt seine Kinder danach links liegen lässt.

Im Grunde sind die "Horrorszenarien" sehr unwahrscheinliche Konstellationen. Es bedarf doch oft viel zu vieler Zufälle, damit eine solche Situation zu Stande kommt. Es gab seit 1989 keinen Versuch einen Samenspender auf Unterhalt zu verklagen und es ist ehr unwahrscheinlich, dass das sich in den nächsten weiteren 25 Jahren ändern wird.

Außerdem wird die "Gefahr" sehr einseitig gesehen, denn Angesichts der Rechtsprechung in jüngerer Geschichte, würde ich es nicht für unwahrscheinlich halten, dass der Samenspender auch ein Umgangs- oder gar Sorgerecht erstreiten könnte. Auch das macht es unwahrscheinlicher, dass es eine Unterhaltsklage geben könnte, denn den meisten Frauen dürfte nicht daran gelegen sein einen fremden Mann als Teil ihres Lebens akzeptieren zu müssen. Zumal der "Besuchspapa" für das Kind schnell interessanter und erfreulicher werden kann, als die "Alltagsmama", die eben nicht nur Spaß und Freude verbreiten kann, sondern auch streng sein muss.

Alles hat zwei Seiten.
***ie Frau
7.369 Beiträge
... oder du musst als Kind dann noch das Pflegeheim zahlen... *panik*

(nur ein Scherzle...!)
wieviele Kinder erfahren denn wirklich von ihrer Entstehung über eine Samenspende
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.719 Beiträge
Lt. Dem Spiegel, der alles weiß
wieviele Kinder erfahren denn wirklich von ihrer Entstehung über eine Samenspende


http://www.spiegel.de/panora … -nichts-wissen-a-902117.html

Früher wenige - heute bis 80%

Sorry, mein Eier-Brett lässt mich die Info nicht zum Zitieren rauskopieren, aber hier können ja alle lesen und den Absatz selber suchen
****54 Mann
3.848 Beiträge
Auch ich denke, dass die sozialen Eltern grade in diesen Fällen von Wunschkindern unter erschwerten Bedingungen ihre Verantwortung ernst nehmen.

Beim Sozialstaat bin ich mir da nicht so sicher.

Und sollten da irgendwo Versicherungen involviert sein, da sähe ich ganz schwarz! Scenarien sind unschwer konstruiert. Für die Private Krankenversicherung muss man in aller Regel Krankheiten von biologischen Eltern und Großeltern angeben, damit die das Versicherungsrisiko richtig einschätzen können. Ob nun unbeabsichtigt oder heimtückisch verschwiegen: Sollten da Fehlangaben auftauchen können sie den Versicherungsschutz verweigern.

Traut denen ruhig mal bösen Willen zu, unsere Phantasie reicht sowieso nicht für die Wirklichkeit.

Und das kommt nicht raus? Abwarten. Nur mal zur Erinnerung an die gängige Paxis:
http://www.welt.de/wirtschaf … e-Bluttests-bei-Daimler.html
Daimler hat übrigens eine Betriebskrankenkasse.
*******466 Mann
37.498 Beiträge
*********Touch:
Der soziale Vater hat i.d.R. seine Vaterschaft formell anerkannt. Das heißt dann, dass er Unterhaltspflichtig ist, sofern er sich trennt.

Prinzipiell ja. Wenn allerdings berechtigte Zweifel an der Vaterschaft bestehen, und das tun sie ja generell nach einer künstlichen Befruchtung mit einer Samenspende, dann kann er problemlos die Vaterschaft anzweifeln, einen Gentest einfordern (der hier eigentlich schon überflüssig ist) und damit aus der Verpflichtung kommen, wenn sich herausstellt, dass er nicht der Erzeuger ist.
Na so einfach ist das nicht, Feli!

Er müsste einen handefesten Grund haben, seine einstmals abgegebene Erklärung zur sozialen Vaterschaft (rechtliche Willenserklärung) anzufechten.

Mir fällt ehrlich gesagt kein Grund ein, der dazu führen könnte und den Samenspender dann zum Unterhalt verpflichten könnte.

Und wo bitte bestehen berechtigte Zweifel an der sozialen (rechtlichen) Vaterschaft? Nur weil es einen biologischen Vater gibt? Hey... den gibt es ja "nur", weil es der rechtlich gebundene Vater so wollte... Ohne die Erklärung des rechtlichen Vaters gäbe es keinen biologischen, denn dann wäre die künstliche Befruchtung nicht vorgenommen worden.

Als Adoptionselternteil kann man auch nicht nach Jahren sagen... ich trete dann mal von der Adoption zurück, damit dann der leibliche Elternteil Unterhalt zahlen muss.
*******466 Mann
37.498 Beiträge
********cket:
Er müsste einen handefesten Grund haben, seine einstmals abgegebene Erklärung zur sozialen Vaterschaft (rechtliche Willenserklärung) anzufechten.

Es gibt rechtlich keine "soziale Vaterschaft". Entweder, ich erkenne die Vaterschaft an, dann bin ich sowohl "sozialer" als auch "biologsicher" Vater, oder eben nicht. Erhebe ich später (berechtigte) Zweifel an der Vaterschaft (z.B. weil mir bekannt wurde, dass meine Frau eine Affäre hatte, oder z.B. eine völlig undenkbare Blutgruppe beim Kind vorliegt) und diese Zweifel bestätigen sich, kann ich die Vaterschaft beenden. Und hier auch wieder "soziale" wie auch "biologische". Ich könnte aber z.B. formell die Vaterschaft abstreiten und gleichzeitig das Kind adoptieren. Damit wäre (fast) der ursprüngliche Status wiederhergestellt. Rechtlich bin ich dem Kind dann verpflichtet wie bei einer "echten biologischen" Vaterschaft, wenn du es so willst.
**li:
kann ich die Vaterschaft beenden

Du verdrehst hier Einiges...

Die Vaterschaft kann man nicht beenden. Man kann sie nach deutschem Recht nur anfechten

"§ 1600b Abs. 1 BGB (= Bürgerliches Gesetzbuch)
Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen; das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung im Sinne des § 1600 Abs. 2 erste Alternative hindert den Lauf der Frist nicht."

Vater eines Kindes i.S. des BGB ist u.a. der Mann, welcher die Vaterschaft anerkannt hat! Und bei einer Samenspende hat der (soziale) Vater seine Vaterschaft anerkannt.
Dieser hat nach deutschem Recht kein Anfechtungsrecht (!), wenn ein Kind durch eine Samenspende eines Dritten, aber mit Einwilligung der Mutter und ihm gezeugt wurde. Auch die Mutter hat in diesem Fall kein Anfechtungsrecht!

Und Sorry... mehr BGB - Exkurs wird es hier nicht geben.
Mein senf dazu geben
Ich denke mir mal , dass jeder wissen möchte wer sein biologischer Vater ist , und jeder der ne Samenspende macht weiß , was das bedeutet , und was daraus resultiert ....
MEINER Meinung nach sollte jeder das recht haben zu erfahren wer sein biologischer Vater ist , versetzt euch in die Lage des Kindes , dass einfach nur seinen Vater kennen lernen möchte...
ich glaube da gibt es keine Toleranzschwelle oder ausnahmen,
jeder sollte das recht auf die Kontakt aufnahme haben ,
wenn sich dann der Vater als unzugänglich erweist ,
muss man damit klar kommen , aber das kind sollte definitiv die möglichkeit haben !
Ich finde es nicht gut, da die anonyme Samenspende nicht mehr anonym ist, wenn das Kind den Namen des biologischen Vaters weißt.
Ich denke auch, dass die Spender auch weniger werden. Wer will schon den Samen spenden, wenn später Kinder zu ihm kommen und seinen Namen wissen wollen?
Sowas hält es davon ab, dass Männer bereitwillig ihren Samen zu spenden.

Ich würde auch gerne wissen, wenn das Kind, wenn es aus einem ONS oder aus einer Vergewaltigung entstanden ist, dann später fragt, wer sein Vater ist. Die Mutter kann es nicht antworten, wenn sie den Namen des Vaters nicht weißt.
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