Sowohl ein ONS als auch eine Vergewaltigung bedeuten nicht, dass der Vater zwangsläufig unbekannt ist. Und selbst Kinder, die aus einer Vergewaltigung entstanden sind, versuchen manchmal ihren Vater kennenzulernen. die eigenen Wurzeln bleiben wichtig. auch wenn der Vater ein schlechter Mensch war.
Zudem ist die Anonymität schon seit vielen Jahren nicht mehr gegeben. Das Urteil hat nur den Zeitpunkt niedriger angesetzt ab dem ein Kind den Namen des Vaters erfahren darf. Die Möglichkeit den Namen zu erfahren gab es aber schon lange Zeit vorher. Es gab nur eine Altersgrenze.
Ich frage mich, ob die öffentliche Debatte um das Thema nicht sehr oft dem Zeitgeist folgt. Maximal handeln, Minimal Verantwortung übernehmen. Alles möglichst unverbindlich. Viele Menschen glauben heute, dass ein Leben ohne Konsequenzen gelebt werden könne. Ein weiteres Beispiel dafür ist das sogenannte "Recht auf Vergessen". Ein Placebo, das im Internet gelten soll.Die Wahrheit ist doch, dass alles was wir im Leben tun Konsequenzen hat. Die sollte man auch bereit sein zu tragen. Zumal es nur um das Wissen über die eigene Herkunft geht. Kein Umgangszwang. Keine Unterhaltspflicht.
Die Angst vor Unterhaltszahlungen sind aus mehreren Gründen wenig mehr als Hysterie. Wenn man sich ein wenig informiert, dann erfährt man, dass es ein schwieriger und langer Weg ist. Er ist sogar fast unbegehbar. Zum einen muss das Kind selbst, erst mal die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anfechten und dies gut begründen (Der rechtliche Vater selbst hat dazu keine rechtliche Möglichkeit. Da bietet ihm das Gesetz keine Chance.). Zum anderen würde der Gleichheitsgrundsatz sogar dem Kind diese Möglichkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit entziehen. Ein Adoptivkind hat nach Abschluss der Adoption keine Möglichkeit mehr die Vaterschaft des biologischen Vaters wiederherzustellen. Aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes ist es schwer vorstellbar, dass dies einem Samenspenderkind anders ergehen würde. Es bleibt also ehr ein rein theoretisches Gedankenspiel über Unterhaltszahlungen zu spekulieren. Praktisch wirds nicht durchsetzbar sein.
Ein Kind will wissen, wo es her kommt. Was ist daran falsch? Solange es nur um den Wunsch nach Kenntnis der Herkunft geht, ist dies doch jedem Mann zumutbar und das Sträuben dagegen unverständlich. Es geht wie gesagt weder um Unterhaltszahlungen, noch wird der Samenspender/biologische Vater zu einem Umgang mit seinem Kind gezwungen. Man kann nicht ohne folgen leben und handeln hat immer Konsequenzen. Frei von der rechtlichen Bewertung dieser Frage, finde ich persönlich es menschlich gesehen schon sehr fragwürdig einem Kind diese einfache Antwort auf eine emotional und psychisch wichtigen Frage vorzuenthalten, die niemanden schadet.
Zudem ist die Anonymität schon seit vielen Jahren nicht mehr gegeben. Das Urteil hat nur den Zeitpunkt niedriger angesetzt ab dem ein Kind den Namen des Vaters erfahren darf. Die Möglichkeit den Namen zu erfahren gab es aber schon lange Zeit vorher. Es gab nur eine Altersgrenze.
Ich frage mich, ob die öffentliche Debatte um das Thema nicht sehr oft dem Zeitgeist folgt. Maximal handeln, Minimal Verantwortung übernehmen. Alles möglichst unverbindlich. Viele Menschen glauben heute, dass ein Leben ohne Konsequenzen gelebt werden könne. Ein weiteres Beispiel dafür ist das sogenannte "Recht auf Vergessen". Ein Placebo, das im Internet gelten soll.Die Wahrheit ist doch, dass alles was wir im Leben tun Konsequenzen hat. Die sollte man auch bereit sein zu tragen. Zumal es nur um das Wissen über die eigene Herkunft geht. Kein Umgangszwang. Keine Unterhaltspflicht.
Die Angst vor Unterhaltszahlungen sind aus mehreren Gründen wenig mehr als Hysterie. Wenn man sich ein wenig informiert, dann erfährt man, dass es ein schwieriger und langer Weg ist. Er ist sogar fast unbegehbar. Zum einen muss das Kind selbst, erst mal die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anfechten und dies gut begründen (Der rechtliche Vater selbst hat dazu keine rechtliche Möglichkeit. Da bietet ihm das Gesetz keine Chance.). Zum anderen würde der Gleichheitsgrundsatz sogar dem Kind diese Möglichkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit entziehen. Ein Adoptivkind hat nach Abschluss der Adoption keine Möglichkeit mehr die Vaterschaft des biologischen Vaters wiederherzustellen. Aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes ist es schwer vorstellbar, dass dies einem Samenspenderkind anders ergehen würde. Es bleibt also ehr ein rein theoretisches Gedankenspiel über Unterhaltszahlungen zu spekulieren. Praktisch wirds nicht durchsetzbar sein.
Ein Kind will wissen, wo es her kommt. Was ist daran falsch? Solange es nur um den Wunsch nach Kenntnis der Herkunft geht, ist dies doch jedem Mann zumutbar und das Sträuben dagegen unverständlich. Es geht wie gesagt weder um Unterhaltszahlungen, noch wird der Samenspender/biologische Vater zu einem Umgang mit seinem Kind gezwungen. Man kann nicht ohne folgen leben und handeln hat immer Konsequenzen. Frei von der rechtlichen Bewertung dieser Frage, finde ich persönlich es menschlich gesehen schon sehr fragwürdig einem Kind diese einfache Antwort auf eine emotional und psychisch wichtigen Frage vorzuenthalten, die niemanden schadet.