Wenn es in dem BGH-Urteil um das Alter geht, ab dem ein Kind ein Recht hat, seinen biologischen Vater zu kennen, dann stehen für mich im Vordergrund die Fragen
Wann beschäftigt sich ein Kind mit dieser Frage?
Ist es sinnvoll, diese Frage mit der Entwicklungsphase zu verquicken, in der üblicherweise eine Loslösung von den sozialen Eltern und die Auseinandersetzung mit dem eigenen Rollenwechsel erfolgt - ganz unabhängig von der biologischen Vaterschaft?
Verläuft die Entwicklung von Kindern so einheitlich, dass ein Gericht ein allgemein kindgerechtes Alter festlegen kann?
Und wenn Nein: Sollte die rechtliche Verpflichtung zur Information eher am Ende oder eher am Anfang der betreffenden Entwicklungspanne liegen?
Den Rest kann man regeln oder muss man vielleicht neu anpassen. Ist schließlich eine neue Rechsprechung des BGH, da sind Anpassungen alter Regelungen üblich. Alle anderen Beteiligten neben dem Kind sind ja voll geschäftsfähig und bedürfen nicht des gleichen gesetzlichen Schutzes.
Wann beschäftigt sich ein Kind mit dieser Frage?
Ist es sinnvoll, diese Frage mit der Entwicklungsphase zu verquicken, in der üblicherweise eine Loslösung von den sozialen Eltern und die Auseinandersetzung mit dem eigenen Rollenwechsel erfolgt - ganz unabhängig von der biologischen Vaterschaft?
Verläuft die Entwicklung von Kindern so einheitlich, dass ein Gericht ein allgemein kindgerechtes Alter festlegen kann?
Und wenn Nein: Sollte die rechtliche Verpflichtung zur Information eher am Ende oder eher am Anfang der betreffenden Entwicklungspanne liegen?
Den Rest kann man regeln oder muss man vielleicht neu anpassen. Ist schließlich eine neue Rechsprechung des BGH, da sind Anpassungen alter Regelungen üblich. Alle anderen Beteiligten neben dem Kind sind ja voll geschäftsfähig und bedürfen nicht des gleichen gesetzlichen Schutzes.