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Auskunftspflicht bei Samenspende - eure Meinung zum Urteil?

Samenspende: Kinder haben das Recht, den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. Was haltet ihr davon?

Dauerhafte Umfrage
****54 Mann
3.848 Beiträge
Wenn es in dem BGH-Urteil um das Alter geht, ab dem ein Kind ein Recht hat, seinen biologischen Vater zu kennen, dann stehen für mich im Vordergrund die Fragen

Wann beschäftigt sich ein Kind mit dieser Frage?
Ist es sinnvoll, diese Frage mit der Entwicklungsphase zu verquicken, in der üblicherweise eine Loslösung von den sozialen Eltern und die Auseinandersetzung mit dem eigenen Rollenwechsel erfolgt - ganz unabhängig von der biologischen Vaterschaft?
Verläuft die Entwicklung von Kindern so einheitlich, dass ein Gericht ein allgemein kindgerechtes Alter festlegen kann?
Und wenn Nein: Sollte die rechtliche Verpflichtung zur Information eher am Ende oder eher am Anfang der betreffenden Entwicklungspanne liegen?

Den Rest kann man regeln oder muss man vielleicht neu anpassen. Ist schließlich eine neue Rechsprechung des BGH, da sind Anpassungen alter Regelungen üblich. Alle anderen Beteiligten neben dem Kind sind ja voll geschäftsfähig und bedürfen nicht des gleichen gesetzlichen Schutzes.
Ja, das sind gute Fragen.
Allerdings sind sie eben gerade durch das neue Urteil vom Tisch gewischt worden.

Bisher galt die gesetzliche Regelung, dass eine Information über die Identität des Spenders nicht vor dem 16. Lebensjahr des Kindes erteilt wird.
Diese Altersgrenze wird jetzt aufgehoben, es gibt praktisch keine Untergrenze mehr.

Sinnvoll finde ich das nicht gerade.
Übrigens gilt nach wie vor, eine "rechtliche Verpflichtung zur Information" über den Spender gibt es nur im Falle, wenn gefragt wird. Es besteht nach wie vor keine Verpflichtung, ein Kind überhaupt darüber zu informieren, wie es entstanden ist - und ich hoffe, eine solche Forderung wird nie aufgestellt werden - und im Falle, das Kind weiß es nicht, dann wird es auch nicht wegen seines Erzeugers fragen.
*********Touch Mann
1.192 Beiträge
Bei diesen Fragen sind wir schon in einen Bereich angelangt, der sich nicht mehr so einfach Regeln läßt.

Sobald ein Kind weiß, dass es durch eine Samenspende entstanden ist, ist eine Altersgrenze eine heikle Sache. Wie soll das Kind die Erwachsenenwelt empfinden? Als ungerechtes Konstrukt, dass Menschen das Leben schwer macht? Gerade in so einer Phase ist es wichtig, dass die Erwachsenenwelt als Stütze und nicht als Hindernis wahrgenommen wird. Wieso ist ein Kind mit 15 nicht reif genug zu erfahren wer sein Vater ist und mit 16 schon. Besonders da die Reifung ein individueller Prozess ist und sich nicht an Altersgrenzen hält.


Gerade in so einer Phase ist es doch wichtig, dass sich die Erwachsenenwelt reif verhält. Begleitung ist viel wichtiger als Altersgrenzen. Welchen Sinn macht eine Altersgrenze, die fest steht und nicht dynamisch ist? Dem Kindeswohl dient eine unflexible Altersgrenze nicht. Viel sinnvoller wäre es, wenn alle Beteiligten mit dem Kind arbeiten, statt gegen es zu arbeiten. Das erfordert Kommunikation und die Fähigkeit/Bereitschaft das Kind ernst zu nehmen. Keine gesetzliche Lösung kann dem gerecht werden.

Die Frage ob das Kind über die Art seiner Erzeugung informiert wird obliegt den rechtlichen Eltern. Das ist auch gut so, denn wer sonst sollte den richtigen Zeitpunkt finden. Um diese Aufgabe sind sie aber nicht zu beneiden. Ein zu spätes Geständnis kann sich sehr negativ auf die Beziehung zum Kind auswirken. Viele Teenager finden es nicht toll, wenn sie erfahren, dass sie ihr Leben lang belogen wurden. Das macht was mit dem Vertrauen.

Das Verschweigen der Art der Zeugung verhindert aber nicht zwangsläufig Fragen. Kinder haben ein sehr feines Gespür dafür wenn etwas nicht stimmt. Zum einen besteht die Möglichkeit, dassdas Schicksal Wege geht, die für ein solches Geheimnis ungünstig sind. Zum zweiten merkt ein Kind durchaus nicht selten, wenn es irgendwie nicht in die Familie passt und irgendwie anders ist, ohne dies mit einem Familienmitglied verbinden zu können.

Ein schwieriges und komplexes Thema. Da gibt es keine einfachen Antworten. Es geht halt um Menschen und ihre innersten Gefühle. Das kann man nicht gesetzlich regeln.
****54 Mann
3.848 Beiträge
Richtig, der flexible, altersgemäße Umgang mit dem heiklen Thema muss doch Sache der Elten sein! Es macht doch keinen Sinn, dem BGH vorzuwerfen, dass es in einem Grundsatzurteil dem Einzelfall nicht gerecht wird. Das ist doch nicht seine Aufgabe.

Also hat m.E. der BGH lediglich den Zeitpunkt vorverlegt, an dem dem Kind ein unabweisbarer Anspruch auf die Information zu steht. Verantwortungsvolle Eltern erledigen das doch entweder überhaupt nicht *zwinker* oder frühzeitig vor der Pubertät, bevor sie ohnehin damit rechnen müssen, entzaubert zu werden und als Orientierung gebender Ruhepol ausgedient zu haben. Da setzte ich jetzt mal so 12 Jahre als Zahl in die Welt, je nach naseweis-Grad natürlich auch zu variieren.
***o2 Mann
4 Beiträge
...
Wie soll man bitteschön ein Kind erklären wie diese gesamte Prozess entstanden ist?!?! Nur wenn Kinder alt genug sind, diese Befruchtungs Art zu verstehen würde es Sinn machen sowas zu diskutieren.
****54 Mann
3.848 Beiträge
Nö, es geht nicht um Technik sondern um Papa und Mama und wen es da noch gibt.
***ie Frau
7.369 Beiträge
Ich finde: richtiges Urteil.

Es ist wichtig zu wissen, woher man kommt! Es ist wichtig um seine eigene Identität zu finden.

Ja, ich finde es ganz richtig, dass Kinder wissen wollen und sollen, wer der Vater ist und wer dessen Familie, denn sie ist Teil der Familie des Kindes.

Und: bisher hatten Kinder das Recht doch eh schon, nun haben sie es eben schon ein paar Jahre früher. Ich verstehe jetzt nicht so richtig das Entsetzen über das Urteil. Eigentlich verändert es nicht wirklich viel.

seit 2007 sind Kliniken gesetzlich verpflichtet, den Spender über die Möglichkeit aufzuklären, dass von ihm gezeugte Kinder später Kontakt zu ihm suchen könnten

*****usB Mann
3.862 Beiträge
Das ist nur der Anfang
Die Wissenschaft ist nah dran aus ganz normalen Zellen reproduzierbares Erbgut zu schaffen.
Eine englische Universität hat nachgewiesen, dass es möglich ist das befruchtete Ei aus der es umschliessenden Hülle zu entfernen, um es in eine andere einzusetzen, weil so erblich, genetisch bedingte Krankheiten beherrscht werden können.

Ein Forscherteam hat für aussterbende Tierarten bereits sowas wie eine künstliche Gebärmutter gebaut. Es funktioniert - bei Tieren.

Wie erklärt irgendwann eine Mutter ihrem Kind, dass sie das Ei mit 30 anderen - wg. 8 % Chance auf ein Baby, für 12 J. hat bei 175 Grad in einer Frostschutzemulsion einlagern lassen, bis zur Mitteilung " wollen sie oder entsorgen wir.." ?

Die Matrix ist nicht weit von uns und wir machen uns Gedanken über den ganz normalen Vorgang, dass ein Mann sein Sperma spendet, sein Kind das wissen will irgendwann.
Ja, ich finde es ganz richtig, dass Kinder wissen wollen und sollen, wer der Vater ist und wer dessen Familie, denn sie ist Teil der Familie des Kindes.


Kein Samenspenderkind hat ein Anrecht auf Auskünfte zur Familie des Spenders, zum Glück! Auch lässt sich aus dem Auskunftsrecht keine Verpflichtung zur Kontaktaufnahme für den Spender ableiten. Es steht jedem Spender frei, die Tür nicht zu öffnen oder Briefe unbeantwortet zu lassen, und er braucht weder ein Foto abzugeben, noch Infos zu seiner Persönlichkeit und seinem Leben herauszurücken.
*****usB Mann
3.862 Beiträge
@ Fruechtchen
Bist Du Juristin ?

So klingt Dein Beitrag. Wenn man sich vorstellt, dass ein Kind vor einem Grundstück, einer Tür steht, klingelt, sich meldet, anruft oder sonstwas. Soll das womöglich als Stalking betrachtet werden, damit wieder paar Leute was vor Gericht austragen können ?

Die Realität muss gehändelt werden. Dazu gehört dann vielleicht auch sich hinzustellen , zu erklären im Fall der Fälle.

Aber ich sags nochmal - dem Spender darf keine erb- oder versorgungsrechtliche Verfolgung drohen. Sonst macht das keiner mehr.
Ich bin keine Juristin, aber wer hat denn schon ein Anrecht auf persönliche Infos, außer Sozial- und Jugendamt u.ä., und auch diese nur in begründeten Fällen?

Wenn auch bei einer Samenspende kein Recht mehr auf Anonymität besteht, kann das doch kaum beinhalten, dass er damit seine Persönlichkeitsrechte mit abgeben müsse.

Allerdings ist es so, dass genetische Väter ein Recht auf Infos über ihr leibliches Kind geltend machen können, auch wenn sie es bei einem ONS gezeugt haben, und sie erst Jahre später plötzlich Interesse daran entwickeln. Nach der Logik müsste das auch Samenspendern zustehen...
***ie Frau
7.369 Beiträge
@ Fruechtchen ... wenn ich weiß, wer mein Vater ist, dann kann ich doch auch die dazu gehörige Familie finden.
Schlägt er mir die Tür vor der Nase zu - nun gut, dann weiß man auch was man davon zu halten hat.

Sicherlich bedarf es bei jungen Kindern Begleitung in der Sache - wenn sie denn tatsächlich alles wissen wollen.

Wenn ich meinen 12jährigen angucke, dass würde ich sagen im Moment würde ihm unsere kleine Familie bzw. eine kurze Erklärung zu seinem Vater ausreichen. Im Moment .... je weiter voran man in der Pubertät schreitet, desto wichtiger wird es. Und ob ich esnun mit 16 erfahre oder mit 14 - wo genau ist der Unterschied?
Dazu habe ich in vorigen Beiträgen schon was geschrieben, muss ich nicht wiederholen. *zwinker*
***ie Frau
7.369 Beiträge
Dazu habe ich in vorigen Beiträgen schon was geschrieben, muss ich nicht wiederholen.

Außer dass du Kindern mit 12 Jahren die Ernsthaftigkeit des Wunsches nicht abnimmst, habe ich nichts zum Altersunterschied gefunden.

Bisher hatte man das Recht ab 16 Jahren den Namen des Samenspenders zu erfahren. Nach diesem Urteil gibt es die Altersgrenze nicht mehr. Von daher fand ich meine Frage ganz angebracht: wo genau liegt der Unterschied zwischen 16 und 14 z.b.? Ich kenne 14 jährige, denen traue ich weit mehr Ernsthaftigkeit zu, als manchen 16jährigen ...

Aber gut, ich mag es auch nicht vertiefen, eigentlich reicht mir mein Statement völlig aus. Schönen Abend *g*
****54 Mann
3.848 Beiträge
Nebengleis
*****usB:
Das ist nur der Anfang
Die Wissenschaft ist nah dran aus ganz normalen Zellen reproduzierbares Erbgut zu schaffen.
Im Sinne unseres Threads wäre das keine schlechte Perspektive sondern eine gut, denn der Vater mit den tauben Nüssen nähme halt Spucke und schon wäre er der biologische Vater. (Keine Angst vor'm Oralsex, Mädchen, so einfach geht's dann doch nicht.)

Auch in anderer Hinsicht muss man genauer schauen. Jeder von uns ist ein Mutant! Wir haben nicht nur Mutter und Vater als genetische Eltern sondern der Zufall hat ein gehöriges Stück mitgespielt.

Eineiige Zwillinge trennen sich in irgend einem Zellhaufen-Stadium nach der Befruchtung, d.h. eineiige Zwillinge haben die gleichen genetischen Eltern ohne die Variationsbreite bei der elterlichen Meiose und z. T. teilen sie sogar das weitere Mutationsgeschehen der ersten, wichtigsten Zellteilungen. Ähnlicher kann man sich genetisch nicht sein.

Samenspende führt niemals dazu, dass ein und das gleiche Spermium für mehrere gewollte Kuckuckskinder her halten muss. Das weibliche Ei ist sowieso jedesmal ein anderes und die zufälligen Mutationen unterscheiden sich ebenfalls jeweils.

Die Furcht vor Clonekindern durch Samenspende ist also völlig unbegründet.
*****usB:
Die Wissenschaft ist nah dran aus ganz normalen Zellen reproduzierbares Erbgut zu schaffen.
Eine englische Universität hat nachgewiesen, dass es möglich ist das befruchtete Ei aus der es umschliessenden Hülle zu entfernen, um es in eine andere einzusetzen, weil so erblich, genetisch bedingte Krankheiten beherrscht werden können.

Da bist du ein klein wenig zu spät - in Großbritannien hat gestern das Unterhaus zugestimmt, dass es in Zukunft prinzipiell möglich sein wird, dass mit Hilfe einer ähnlichen Methode Kinder mit drei Eltern - zwei Mütter, ein Vater - zur Welt kommen.
Es geht um Frauen, bei denen eine Mitochondrieopathie, also eine Erkrankung der "Zellkraftwerke" vorliegt. Deren Erbgut wird aus einer ihrer Eizellen isoliert. Einer zweiten - gesunden - Frau wird ebenfalls eine Eizelle entnommen und diese quasi "entkernt", so dass die Zelle noch die Mitochondrien enthält, in diese Zelle wird das Erbgut der ersten Spenderin eingesetzt, die Zelle wird befruchtet und der ersten Spenderin, also der Mutter, implantiert.
Das Verfahren ist ethisch umstritten, es wird auch mit kaum mehr als 10 Frauen jährlich gerechnet, die dieses Verfahren überhaupt nutzen werden. (Pro Jahr werden in GB etwas über 100 Babies mit einer solchen Erkrankung geboren).

Interessant ist das auch unter dem Gesichtspunkt, dass derzeit der Gesetzgeber zwar wenig Probleme mit einer mehrfachen Vaterschaft (biologischer, sozialer und mit der Mutter verheirateter Vater) hat, aber eine zwei- bzw. dreifache Mutterschaft, wie sie beispielsweise bei der Leihmutterschaft entsteht, bisher strikt ablehnt.
Mal sehen, wie lange noch.
Ich
*******itch
13.522 Beiträge
Die Wissenschaft ist nah dran aus ganz normalen Zellen reproduzierbares Erbgut zu schaffen.
Eine englische Universität hat nachgewiesen, dass es möglich ist das befruchtete Ei aus der es umschliessenden Hülle zu entfernen, um es in eine andere einzusetzen, weil so erblich, genetisch bedingte Krankheiten beherrscht werden können.
Da bringst du Klonen und die Eihüllenspende durcheinander - das sind aber zwei vollkommen unterschiedliche Dinge....

Klonen aus ganz normalen Körperzellen wird in der kommerziellen Tierzucht schon seit Jahren - wenn nicht Jahrzehnten - praktiziert, das ist längst nix Neues mehr....

Dagegen ist die gestrige Zulassung der Eihüllenspende in UK eine Revolution....
http://www.faz.net/aktuell/p … i-eltern-babys-13407092.html
...auch wenn man tatsächlich nur eine einzige, ziemlich seltene vererbbare Krankheit damit ausmerzen kann.
Die reiin biologische Abstammung durch einen in einer Kabine bei irgend einem Arzt abgegebenen Samen, wo der Spender nicht einmal weiß, wer die künftige Mutter ist, sollte meines Erachtens nicht ausreichen, dem mann eine Vaterrolle im rechtlichen Sinne zuzuweisen.
Es macht IMHO einen Unter4schied, ob ich als Mann ein Kind mit einer bestimmten Frau im herkömmlichen Sinne zeuge, oder mein Sperma in ein Reagenzröhrchen spende.

Hier hätte man nach den Regeln der Rechtswissenschaft durchaus mit gewichtigen Argumenten differenzieren und auf die Zeugung als solche als maüßgeblichen Gesichtspunkt abstellen können.
Das sage ich als Jurist. aber wie heißt es, 2 Juristen und 3 Meinungen.

Die genetische Herkunft kann allenfalls für das Kind von Bedeutung sein, wenn es m genetische bedingte Krankheiten handelt, wobei ich mal davon ausgehe, dass der Mann vor Abgabe einer Spende dahingehend untersucht und Risiken im vorfeld ausgeschlossen wurden.

Zudem gelten Unterhaltsansprüche dann auch in die entgegengesetzte Richtung, dh. auch Kinder können dann von ihrem Erzeuger in Anspruch genommen werden, wenn sie erwachsen sind.
Ich bin dagegen, zum einen , weil der Mann doch eigentlich anderes im Sinn hatte.
Zum anderen, weil es sein Leben betrifft.

Der Mann kann sich nicht dagegen wehren, wenn da irgendwelche Kinder sind, von denen er gar nicht wissen will. Die schlimmsten falles nur hinter seinem Geld her sind.

Was soll das?
Da werden die Männer nicht geschüzt, aber auf dauer bedeutet es, dass es weitaus weniger Samenspenden geben wird, denn ein Mann wird im Vorfeld darüber aufgeklärt, dass er , wenns hart auf hart kommt, für sämtliche Kinder Unterhalt zahlen muss. Alle sind erbberechtigt.

Und seine eigenen Kinder? Wer denkt an die?????
****54 Mann
3.848 Beiträge
Da ist also eine Rechtsprechung für ein erweitertes Informationsrecht des Kindes.

Und nun wird offenbar, dass die möglichen Erb- und Versorgungsansprüche zwischen biologischen Verwandten ersten Grades bei der Samenspende nicht ordentlich geregelt waren sondern sich hinter einer ohnehin bereits ausgehöhlten Anonymität versteckt hatten.

Dann muss man des eben regeln.

Deswegen ist doch das erste BGH-Urteil nicht falsch.

Recht ist doch nicht in Beton gegossen.
****54:
Recht ist doch nicht in Beton gegossen.

Das ist richtig. Problematisch war nur schon beim ersten Urteil, dass es rückwirkend gegolten hat, was dem Grundsatz der Rechtssicherheit widerspricht.

Man sollte im Augenblick einer Handlung schon wissen, welche rechtlichen Folgen sie später einmal haben kann. Aber nicht Jahre später zu seiner Überraschung erfahren, dass darüber jetzt eine ganz andere Auffassung existiert.

Und wenn jetzt möglicherweise auch versorgungsrechtliche Folgen gesetzlich geregelt werden sollten, dann ist nur zu hoffen, dass die nicht auch rückwirkend angewandt werden.
****54 Mann
3.848 Beiträge
Oder doch grade. Die Regelung wird solche Ansprüche nur ausschließen können, denn sonst ist das Thema Samenspende gelaufen.
*****141 Mann
39 Beiträge
Ich fürchte
dass sich jetzt sehr viele Männer zweimal überlegen, ob sie spenden werden. Wer mag schon in einigen Jahren plötzlich jemanden vor der Tür stehen haben, der behauptet: Du bist mein Vater.
***ie Frau
7.369 Beiträge
Leute, die Auskunftspflicht besteht seit 2007!!! Bisher mussten die Kinder nur 16 sein, um Auskunft zu bekommen.

Die Frage ist dann eher: ist seit 2007 die Samenspendelust zurück gegangen? Und: wieviele Samenspender brauchen wir überhaupt. Ist das schlimm wenn die Spendelust zurück geht?
******e78 Mann
1 Beitrag
Das wird lustig, mit Unterhaltszahlungen gleich mal für, hm, 20 Kinder, etc...

Alleine wegen der Rechtsunsicherheit hätte ich bei diesem Spielchen nie mitgemacht.
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