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Auskunftspflicht bei Samenspende - eure Meinung zum Urteil?

Samenspende: Kinder haben das Recht, den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. Was haltet ihr davon?

Dauerhafte Umfrage
Auskunftspflicht bei Samenspende - eure Meinung zum Urteil?
Hallo ihr Lieben,

der Bundesgerichtshof hat vor Kurzem entschieden: Kinder haben ein Recht darauf, frühzeitig den Namen ihres Samenspende-Vaters zu erfahren.

Auch davor gab es schon das Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft - allerdings konnte davon erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres Gebrauch gemacht werden.


Findet ihr es gut, dass bereits Kinder dieses Recht haben? Beteiligt euch dazu auch gern an unserer obigen Umfrage.

Mit einem lieben Gruß,
aus der JOYclub-Redaktion,

Condwiramurs
***65 Mann
3 Beiträge
gleiches Recht für alle
Wieso dürfen nur Kinder erfahren, wer ihr biologischer Vater ist?

Ich finde, es sollte auch für Samenspender das Recht geben zu erfahren, wenn sie aufgrund ihrer Samenspende Vater geworden sind.

Ein "einseitiges Recht"halte ich hier für eine nicht ganz zu Ende gedachte Lösung.
***er Mann
2.553 Beiträge
Dieses Urteil hat eine beachtliche Tragweite. Es wird sicher viele Männer davon abhalten, Samen zu spenden. Niemand ist interessiert daran, Unterhalt zu zahlen für ein Kind, das quasi auf Grund einer Gefälligkeit an eine unbekannte Frau/Familie (und für ein bisschen Geld) entstanden ist.

Ich verstehe natürlich, dass Kinder gerne ihre biologischen Eltern kennen wollen. Auch in Hinblick auf unbeabsichtigten Inzest wäre es gut zu wissen, wer der jeweilige Vater ist (es gab ja den Fall eines Arztes, der die Forschung in Sachen künstlicher Befruchtung vorantreiben wollte und zu diesem Zweck hunderte von Samenspenden abgab - die Wahrscheinlichkeit, dass sich zwei Nachkommen ineinander verlieben, ist MMN nicht vernachlässigbar).

Unter diesen Umständen ist eine Samenspende aber mit hohem finanziellen Risiko verbunden. Ich denke, hier sollte der Gesetzgeber eingreifen, und Unterhalts- bzw. Erbansprüche von Kindern aus künstlicher Befruchtung ausschließen.
*******466 Mann
37.498 Beiträge
********murs:
Findet ihr es gut, dass bereits Kinder dieses Recht haben?

Humm..... ein vielschichtiges Problem....

Ja, ich finde es gut, wenn Kinder die Möglichkeit haben. Nein ich finde es nicht gut, dass die anonyme Samenspende dadurch plötzlich zuordenbar wird. Immerhin wurde diese ja damals unter der Voraussetzung abgegeben. Hinterher, wenn es nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, plötzlich die Parameter zu ändern ist ja schon fast Vertragsbruch. Ich finde, die letzte Entscheidung sollte der Spender haben, ob er seine Anonymität aufgeben will oder nicht.
***an Frau
10.900 Beiträge
Dann habe ich wohl den Begriff anonym falsch verstanden.
****ne Frau
8.370 Beiträge
Ich bin da auch zwiegespalten.
Denke auch das zwar jeder ein Recht darauf haben sollte zu wissen wer seine leiblichen Eltern sind.
Aber die Anonymität des Spenders sollte schon gewahrt bleiben.
Finde Feli's Vorschlag sehr gut: der Spender sollte entscheiden ob er seine Anonymität aufgibt auch mit dem Wissen das es passieren könnte das sich mal jemand bei ihm vorstellt.

Erbansprüche darf es dabei nicht geben und so weit ich weiß bestehen diese auch rechtlich nicht.
Und nicht jeder Mann kann mal eben Samenspender werden.
Da gibt es recht hohe Vorgaben wer als Spender geeignet ist.
***an Frau
10.900 Beiträge
Und nicht jeder Mann kann mal eben Samenspender werden.
Da gibt es recht hohe Vorgaben wer als Spender geeignet ist.

Das befreit ihn aber auch nicht von der Auskunftspflicht.

Mich wundert es eigentlich, dass der Vertrag von Samenspender und Institut hier höher angesehen wird, als ein Gesetz welches das nun anders sieht.

Es werden doch selbst Bundesgesetze vom BGH oder sogar vom EuGH wieder einkassiert.
****ne Frau
8.370 Beiträge
Das befreit ihn aber auch nicht von der Auskunftspflicht.

Hab ich auch nicht behauptet.
im Grunde geht es vorrangig auch um die Abstammung, welche biologischen Querverbindungen vorhanden sind
somit nicht aus einer Samenspende an Familie A und B, dann die A+B Kinder selbst Kinder bekommen, denn dieses würde evtl. schwere Krankheiten hervor bringen

rechtliche Schritte zur Unterhaltspflicht oder Erbrecht sehe ich da gar nicht als Grundlage

doch was ist zBs bei einer Erkrankung, bei einer Blutgruppe, deren Urheber eben der Samenspender ist, demzufolge als Spender (wechselseitig = also auch das Kind an den Samenspender) zur Verfügung stehen kann

mal aus dieser Sicht betrachtet, bringt es doch auch etwas zum Wohlergehen

ich muß dazu anmerken, ich bin weder für noch gegen Samenspenden, auch sehe ich den inneren Zweifel bei einem Kind/Heranwachsenden/Erwachsenen
seine biologischen Wurzeln zu wissen
es birgt viele Zwispältigkeiten, es gibt so viele Wünsche, wie nur möglich ein Kind zu bekommen, doch warum und zu welchem Preis
********ires Paar
72 Beiträge
Wozu dann Spenden?
Der Wunsch nach dem Recht auf das Wissen der Herkunft mag ja auf den ersten Blick nachvollziehbar sein, aber es gibt abseits der Samenspende viele andere Möglichkeiten einen unbekannten Erzeuger zu haben und kaum eine Chance dessen Identität zu erfahren.
Das Urteil hebelt den Sinn einer Samenspende fast vollständig aus!

Der Spender sollte eine Einverständnis zur Weitergabe des Namens geben können (nicht müssen) und grundsätzlich sollte er von Ansprüchen freigesprochen werden.
**********henkt Frau
7.402 Beiträge
Ich finde das Urteil nicht Rechtens - wenn ich das als Laie so ausdrücken darf.

Das Bundesverfassungsgericht ändert hier im Nachhinein bestehende rechtsgültige Verträge.

Kann doch gar nicht sein.

Ich kann eine solche neue Gesetzgebung ab dem aktuellen Zeitpunk in Kraft treten lassen - aber nicht rückwirkend - denn damals waren die bestehenden Verträge gemäß dem gültigen Recht.

Ich finds eine absolute Frechheit.

Und letztendlich gehts nicht um die Rechte irgendwelcher Kinder - sondern es wird im Endeffekt darum gehen, Unterhaltszahlungen einklagen zu können.

Die armen Samenspender.

Und die nächsten Leidtragenden sind dann die Paare in Deutschland, die auf eine Samenspende angewiesen sind, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Denn ich kann mir vorstellen, dass sich unter diesen neuen rechtlichen Umständen dafür hier keine Männer mehr bereitwillig dafür finden werden.
****sex Paar
312 Beiträge
Alles was gegen der NATUR geht....
... endet früher oder später SCHLECHT!
Wenn man keine Kinder bekommen kann, weil die NATUR es so will, so soll man dies akzeptieren! Punkt! Und dies meine ich nicht nur so, sondern ich rede aus (langjähriger) Erfahrung (Arbeit). Also ist uns dieser (und andere) Urteil(e) egal, da wir in solche Fälle (es geht um einen ANDEREN LEBEWESEN-MENSCHEN, nicht um UNS SELBST) nie gegen der Natur gehen würden, nie, denn die Folgen sind nicht vorher zu sehen!
*******466 Mann
37.498 Beiträge
****sex:
Alles was gegen der NATUR geht....
... endet früher oder später SCHLECHT!

Bescheidene Frage: Wie könnt ihr es dann verantworten, hier im Internet zu posten? Die ganze Technik ist doch auch gegen die Natur...
****ne Frau
8.370 Beiträge
ich entschuldige das OT
sun_sex

Wie ich sehe habt ihr Kinder.
Mal eine Frage dazu: was hättet ihr getan wenn ihr nicht so einfach welche hättet bekommen können?
**********henkt Frau
7.402 Beiträge
Und, noch weiter gedacht, wenn es doch schlimm ist, etwas gegen die Natur zu machen - wie verhütet ihr denn, wenn Ihr Sex mit anderen Pärchen sucht?

Oder wollt ihr noch mehr Kinder, egal wie und von wem?



Ob etwas für oder wider die Natur ist, ist immer eine nette Auslegungssache, wenn es einem selbst betrifft.
Gegen die Natur ist auch die Verwendung von Antibiotika - dumm, dass man dann schon an einer Grippe sterben kann.

Da freu ich mich selbst doch schon, dass ich nicht immer der Natur ihren Willen lassen muss.
das Recht auf Kenntnis der eigenen.Abstammung gibt es schon länger .. die einzige Änderung ..jetzt hsben schon Kinder unter 16 Jahren Anspruch auf Auskunft.

Vor diesem Urteil mussten sie 16 sein ..

wo ist jetzt der Unterschied *gruebel*


ob der Samenspender heute oder ein paar Jahre später enttarnt wird?
********ragd Mann
379 Beiträge
Also, wenn man den Samen hat, sollte man auch die Eier haben, zu seiner Spende zu stehen.
Schwierig weil es eine Abwägung zwischen 2 Rechten ist.Einmal das des Spenders nach Anonymität und dann das des Kindes.Das Gericht hat nun im Sinne des Kindes entschieden m.M. nach auch richtig so.Ich kann mir nicht vorstellen das ein Kind das nicht wissen will.
Über die Unterhaltsansprüche muß man sich wohl noch Gedanken machen,eine Regelung finden.
Lachen muß ich allerdings über die Bedenken um das Erbe*lol*
Geerbt wird erst nach dem Ableben...und ich bin mir ganz sicher das keiner seine Kohle dann noch braucht*smile*
****lo Mann
177 Beiträge
Hallo allerseits,

vorhin ist mehrfach geschrieben worden, daß es keine Unterhalts- und Erbansprüche gegen Samenspender geben würde. Genau das ist falsch!

Daß ein Kind seine Abstammung erfahren kann halte ich schon für richtig. Die rechtlichen Konsequenzen einer Unterhaltspflicht dagegen halte ich für katastrophal. Hier ein kurzer Beleg dazu:
http://www.spenderkinder.de/infos/dierechtlichesituation/#frage19

Treiben wir mal das Beispiel einer Samenspende auf die Spitze, in zwei Varianten:

1. Wenn ein Mann mit äußerst fruchtbarem und belibtem Sperma anonym für hunderte oder gar tausende von Paaren zum "Traumerfüller" wird, weil sein Sperma eingesetzt wird ... wie soll er dann seinen Unterhaltspflichten nachkommen können?

2. Wenn ein lesbisches Paar durch Samenspende ein Kind bekommt, dann wird KEIN rechtlicher Vater eingetragen. Da es ja keinen "Vater" gibt sondern zwei Mütter.
Genau das ist jedoch die Grundlage, auf der ein Spenderkind Unterhalt einklagen kann: Es gibt keinen "rechtlich eingetragenen" Vater.

In beiden Fällen ist absolut klar, daß der Samenspender wohl kaum zu einer Samenspende bereit gewesen wäre, wenn diese rechtliche Grundlage schon vorher existiert hätte.

Ob hier der Staat in Haftung genommen werden kann (Schutz von Eigentum bzw. veränderung der gesetzlichen Lage) ist erstmal eine ganz andere Frage, viel wichtiger ist doch:

Wer ist heute noch zu einer Samenspende bereit, wenn er dann sein Leben lang Angst haben muß, Unterhaltspflichtig zu werden oder daß seine (wirkclihen) Kinder Ihr Erbe teilen müssen?

Diese Entscheidung ist schon sehr kontraproduktiv.

Alles Liebe, Julian!
Ich bin absolut dagegen, dass Samenspender sich outen müssen!

Ganz besonders bin ich dagegen, dass ein geouteter Samenspender eine irgendwie rechtsverbindliche Stellung zu "seinen" Kindern hat.

Natürlich spielt das Erbe auch eine Rolle: Z.B. kann ja jemand, der als Student mal Samen gespendet hat, um sich etwas Geld dazu zu verdienen, später eine eigene Familie gegründet haben, und wollen, dass die Kinder, die er aufgezogen und geliebt hat sich sein Erbe nicht mit mehreren unbekannten Geschwistern teilen müssen.

Umgekehrt wäre auch denkbar, dass so ein Outing Ansprüche des Spenders auf Umgang mit dem Kind mit sich bringt, denn die hat ja z.B. auch jemand, der bei einem volltrunkenen ONS ein Kind gezeugt hat.

Die Sache mit dem Inzestrisiko ist außerdem Blödsinn: Dass ein Samenspender schwere rezessiv vererbbare Krankheiten trägt, ist schon durch die Auswahl der Spender relativ gering. Und dass dann zwei Halbgeschwister ausgerechnet diese auch tragen UND sich kennenlernen UND dann ein Kind miteinander zeugen, das dann tatsächlich das betreffende Gen zweifach mitbekommt, ist doch extrem gering! Und wer, als Samenspenderkind tatsächlich einen Partner erwischt, der ebenfalls Samenspenderkind ist, könnte auch noch selbst einen Gentest veranlassen bevor es an die Familienplanung geht...

So verständlich der Wunsch ist, seinen genetischen Vater kennenzulernen, so sehr wird er doch romantisch überhöht...Es sollen auch hauptsächlich jene Kinder sein, die mit ihrem sozialen Vater nicht so glücklich sind, die dann unbedingt den genetischen kennenlernen wollen. Dabei wird dieser ja in keiner Weise das Defizit ausgleichen, denn er hat ja das Kind nie gewollt und wird es nicht lieben.
Da kann man Spendewilligen nur empfehlen, im benachbarten Ausland nach Möglichkeiten zu suchen.
Garantierte Anonymität und Rechtssicherheit sind m.E. conditio sine qua non.
**********lster Mann
1.687 Beiträge
Land der Bürokraten
Ich persönlich kenne berufsbedingt die "Empfänger"-Seite der Samenspende.
Hier ist es so, dass die Patienten mehrfach über die Rechten, Pflichten und Voraussetzungen einer Fremdspende aufgeklärt werden. Nicht nur, dass die Paare diese Gespräche mit ihrer Unterschrift quittieren müssen, auch muss vor den Behandlungen ein Notarvertrag vorliegen, in dem der zukünftige Vater schon vor der Zeugung anerkennt, dass er das Kind als seins behandeln, aufziehen und umsorgen wird.
Heutzutage gibt es zum Glück genug Wissen, damit Blutgruppen und ähnliches übereinstimmen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Es sei laut Rücksprache mit einem unserer Ärzte eben rechtlich so, dass nur in begründeten Fällen (meist Erkrankungen) Angaben des Vaters bekannt gemacht werden dürfen. Es gibt schließlich auch die Rechte des Spenders zu wahren. Dem wurde bei Probenabgabe vertraglich zugesichert, dass seine Anonymität gewahrt wird. Man erfährt also in bestimmten Fällen einige Angaben zu seinem leiblichen Vater, aber als pubertierender, trotziger 13-jähriger kann man nicht einfach mal bei der Samenbank anrufen uns kriegt dann ein "Helmut Müller, Bahnhofstr. 16 in München".
Sonst würde vermutlich niemand mehr spenden und manch ein Kinderwunsch bliebe unerfüllt.

Liebe Grüße,
Ri(ke)_ Al *engel*


PS: Gleichgeschlechtliche Paare haben in Deutschland leider eine miese rechtliche Grundlage und werden von den meisten Kinderwunschzentren nicht unterstützt.
Wie sieht es eigentlich andersherum aus?
Immerhin ist es ja nicht so, dass nur Kinder Unterhalt einklagen können sondern auch Eltern Unterhalt zugesprochen bekommen wenn sie ins Altenheim kommen. Wenn Kinder das Recht auf den Vater (und somit Geld) einklagen können, sehe ich nichts was dagen spricht wenn es andersherum ist. Ich bin kein Jurist könnte mir aber vorstellen, dass auch diese Version von dem EuGH durchkommen könnte.

Allerdings bedeutet dies alles Stress. Warum sollte man sich das also antun - vor allem vor dem Hintergrund, dass es kaum Geld bringt. Der Gedanke mehr Nachkommen in die Welt zu setzen mag für manche sicher reizvoll sein aber die Gefahren eines finanziellen Ruins werden wohl da überwiegen.

Ich hab als ich jung war selbst Mal mit dem Gedanken gespielt zu spenden aber auch da hat mir der Arzt bereits gesagt, dass die Gefahr bestünde, dass der potentielle Nachkomme meinen Namen einklagen kann. Daher ist das Thema eigentlich nicht neu, immerhin war das vor rund 17 Jahren.
*******elb Frau
700 Beiträge
Danke Ri_AL
für deine ausführlichen Worte.

Hier geht es weder um Erbschaften oder Krankheiten und auch nicht um Unterhalt sondern um die emotionale Aufarbeitung der Abstammung!

Vielen Menschen ist es wichtig, woher sie kommen, also welche Wurzeln sie haben.
Die Möglichkeit für die Kinder bestand vor dem Urteil erst ab der Volljährigkeit. Nun ist es möglich, diese Infos zwei Jahre früher zu bekommen.

Aus therapeutischen Zwecken finde ich es gut.
Einige Eltern gehen damit offen um und die Kinder sind von Anfang an darüber informiert, andere finden es vielleicht heraus oder es wird ihnen "zugetragen".
Eine Aufarbeitung ist bestimmt in vielen Fällen notwendig.

Die Spender sind vertraglich aufgeklärt und wissen worauf sie sich einlassen. Was machen die zwei Jahre schon für einen Unterschied für sie?
Nun ja..
..das Thema Unterhalt wurde im Bericht aber auch angesprochen.

"Für die Samenspender bedeutet das Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft, dass durchaus auch Unterhalts- und Erbschaftsansprüche geltend gemacht werden könnten. Eine verbindliche gesetzliche Regelung, die Spender gegen finanzielle Ansprüche schützt, gibt es derzeit noch nicht."

Ich kann mir vorstellen dass durch die Aufmerksamkeit die das Thema jetzt bekommt doch einige lieber von einer Spende absehen.
Leidtragende sind hier dann Paare die auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen können.

Und davon abgesehen, ob es wirklich immer Sinn macht den Erzeuger kennen zu lernen? Gerade Kinder verknüpfen mit diesem "kennen lernen" sicher oft grosse Hoffnungen bzw Erwartungen die auch böse entäuscht werden können.
Von daher fand ich es gar nicht so dumm dass man bisher zumindest volljährig sein musste.

Wie immer, nur meine bescheidene Meinung.
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