So steht das genau in dem vorläufigen
Entscheid!!!!!
In Rheinland-Pfalz darf in kleinen Kneipen
mit nur einem Schankraum zunächst weiter
geraucht werden. Sie werden vorläufig vom
gesetzlichen Rauchverbot in Gaststätten
ausgenommen, entschied der
rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof
in einer am Dienstag in Koblenz
veröffentlichten Eilentscheidung.
Die übrigen Vorschriften des neuen
Nichtraucherschutzgesetzes könnten jedoch wie
vorgesehen an diesem Freitag in Kraft
treten.
Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass
in Gaststätten nur noch in abgetrennten
Räumen geraucht werden darf, die nicht größer
als der Hauptgastraum sind. Diese Regelung
setzte das Gericht nun für kleine,
inhabergeführte Kneipen, die keine
Beschäftigten haben, vorübergehend aus. Sie
müssen aber am Eingang deutlich sichtbar auf
eine Raucherlaubnis hinweisen.
Das Gericht gab damit den Kneipenbetreibern
recht, die kein abgetrenntes Zimmer für
Raucher zur Verfügung stellen können und sich
deshalb in ihrer Existenz bedroht sehen. Die
Argumentation der Kneipenbesitzer sei
nachvollziehbar, erklärten die Richter. Die
Schonfrist gilt zumindest, bis das Gericht
die Frage grundsätzlich in einem
Hauptverfahren geklärt hat.