Also
eheliche Pflichten ... deren Einklagung nicht möglich ist, weil Sex gegen den Willen eines der Partner eben auch nicht damit gemeint ist und Vergewaltigung in der Ehe strafbar ist ... also die setzen eine Ehe voraus.
Und da wird auch die "eheliche Treue" als Rechtspflicht angesehen.
Was heutzutage, wo Ehen nicht mehr nach dem Schuldprinzip geschieden werden, auch schwer irgendwie justiziabel wird.
Bleibt die "Verabredung" der Partner - wenn man davon ausgeht, in einer monogamen und exklusiven Zweierbeziehung zu leben, dann ist einseitiges Fremdgehen des Partners ein Vertrauensbruch.
Vielleicht sollte man sich zu Beginn der Lebensgemeinschaft mal einigen, was man so will... und zwischendrin auch .
Danke, evian ... so meine ich das hier.
Und fesselnd ... dann geh mal vor Gericht damit.