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Rauchverbot in Pornokinos usw. ab dem 01.01.2008?

**********r1958 Paar
11.391 Beiträge
Auf Anfrage...
in unserem Stammclub wurde uns mitgeteilt, da es sich um einen Privatclub handelt würde es nicht den Gastronomievorgaben unterliegen.

*roll* von den Frenchs
********1308 Mann
163 Beiträge
Rauchverbot
Hi,
@*******over: Ich nehme an der Club liegt in der Nähe von Euch also in Niedersachsen.
Wie schon in einigen Beiträgen vorher gepostet, hat JEDES Bundesland seine eigenen Regelungen und ggf. Ausnahmen.
In Bayern wäre das Gestatten des Rauchens in Clubs nicht erlaubt, da es sich um eine öffentlich zugängliche Freizeiteinrichtung handelt. Und gesetzlich vorgesehene Ausnahmen (keine geschlossene Gesellschaft, da auch Fremde zutritt haben) nicht zutreffen.
Wir in Bayern nehmen es ganz genau, sogar in den Oktoberfestzelten darf NICHT geraucht werden, im Moment wird diskutiert, ob die Biergärten neben den Festzelten mit Markisen überdacht werden können um Rauchern einen gewissen Schutz vor Wind und Wetter angedeihen zu lassen. Letztes Jahr wurde dieser Vorschlag abgelehnt, es könnte ja brennen. Mal sehen was man sich da noch einfallen lässt.
Spielt sich alles noch ein, im Ausland funktioniert es ja auch.
In Bayern wäre das Gestatten des Rauchens in Clubs nicht erlaubt, da es sich um eine öffentlich zugängliche Freizeiteinrichtung handelt. Und gesetzlich vorgesehene Ausnahmen (keine geschlossene Gesellschaft, da auch Fremde zutritt haben) nicht zutreffen.
Scheint aber nicht ganz der Fall zu sein!
Der Club den wir ansonsten gerne mal besuchen(Villa-Fantasy.de) in Rosenheim wirbt sogar als Raucherclub. Wir finden das sehr Schade den wir Glauben nähmlich, das es mehr Nichtraucher als Raucher gibt.

Wir haben nichts gegen Raucher.
Aber andersrum war es doch jahrzehnte lang so, das man als Nichtraucher tolerant sein oder daheim bleiben sollte. Jetzt ist es eben andersrum.

Wir denken ebenfalls nicht, das ein Geschäft einbricht. Oder hört wirklich jemannd mit Clubbesuchen auf, nur weil er dort nicht rauchen darf?
Bestimmt gibt es welche die dann auf andere ausweichen aber genauso viele andere kommen aus dem Grund weil nicht geraucht wird.

Das sagen sogar die ersten Auswertungen der Gastronomie im deutsch/östereichischen Grenzgebiet. Die Raucher fahren jetzt vermehrt nach Östereich und die Nichtraucher aus Ö dafür nach Bayern.

Wir als Nichtraucher freuen uns natürlich über das Gesetz aber finden es zu streng. Die Möglichkeit von Raucherräumen sollte erlaubt werden!
**********r1958 Paar
11.391 Beiträge
Ich als Raucher...
habe eigentlich kein Problem mit einem Nichtraucherclub, dumm ist es nur wenn gar keine Möglichkeit geboten wird und man sich jedesmal anziehen müsste um vor die Tür zu gehen.

*zwinker* vom Frenchlover
Profilbild
****una
2.865 Beiträge
immer noch chaotisch
In der Praxis ist die Auslegung immer noch chaotisch. Wir merken das als Veranstalter momentan umso mehr, als das wir ja fast jede Woche in einem anderen Bundesland mit unseren Events sind und daher immer wieder mit anderen Regelungen und "Ausnahmen" von diesen konfrontiert werden.

Für Kinos für uns nur einschätzbar in Baden-Württemberg, da wir nur dort in einem solchen zugegen sind. Dort greift ganz klar die regelung, dass das Kino an sich Nichtraucherbereich ist. In diesem Fall - DocMasters Kino in Ludwigsburg- allerdings mit der Möglichkeit versehen, im Foyer des Shops ( der sich im EG des Gebädes befindet - Kino ist im 1.OG) eine Möglichkeit für Raucher geschaffen worden ist.

Ist dieser Umstand nun gut oder nicht?
Wie immer schwer einzuschätzen. Mittlerweile läuft das Gesetz in BW ja bereits seit August. Natürlich ist die Luft im Kino jetztt besser. Was natürlich verloren geht, ist mitunter die kommunikative Atmosphäre an der Bar, wenn die Raucher turnusgemäß für einige Minuten die Flucht ergreifen müssen. Von den Besucherzahlen bei unseren Veranstaltunge dort können wir allerdings sagen, das dies den zahlen definitiv keinen Abbruch getan hat.

my 2 cents
Gunnar
Auslegung
in Bayern gilt noch bis Mitte Februar "Schonfrist". Danach wird sich wohl oder übel der eine oder andere vor Gericht um eine Klärung bemühen (müssen).

Laut Ministerium ist die Sache relativ klar. Außer ihr macht einen Event ohne Abendkasse, dann ist es eine geschlossene Gesellschaft. *baeh*
in Bayern gilt noch bis Mitte Februar "Schonfrist"
Aber anscheinend bedenkt keiner was das heißt.
Deswegen mal zur Aufklärung. In dieser Zeit gibt es keine Busgelder. Man bekommt eine Verwarnung und wird Aktenkundig. Bei Wiederholung nach dieser sogenannten Schonfrist ist auch das Busgeld entsprechend höher.

Manchmal denken wir uns, ob das wirklich alles wieder rein kommt was so manch einer investiert um dieses Gesetz zu umgehen.
***ds Paar
854 Beiträge
NRW
Hi,
*wink*
leider ist das nicht alles so einfach *nein* und einiges hier ist nicht so ganz ideal formuliert, sorry.

In NRW gibt es das *zig*-verbot in Gaststätten erst ab Jahresmitte (01.07.). *pueh*
Und dann dürften alle öffentlichen Gaststätten davon betroffen sein, also alle Einrichtungen, bei denen im wesentlichen freier Zugang besteht:

§ 4 Nichtraucherschutz in Gaststätten
In Gaststätten gilt Rauchverbot. Die Einrichtung abgeschlossener Räume, in denen das Rau-
chen gestattet ist, ist unter den Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 möglich. Dabei dür-
fen die als Raucherraum genutzten Flächen nur einen untergeordneten Teil der Betriebsflä-
che in Anspruch nehmen. § 3 Abs. 3 Buchstabe b) und die Absätze 6 bis 8 gelten entspre-
chend. Die Rauchverbote gelten nicht, soweit Gaststätten im Einzelfall ausschließlich für
geschlossene Gesellschaften zur Verfügung stehen.

Es gibt also Ausnahmen *joint*.
Wie das bei einem Kino zu sehen ist, muss man im Einzelfall betrachten, denn in NRW gibt es dazu weitere §§, z.B.:
§2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes sind
[...] Nr. 5 Kultur- und Freizeiteinrichtungen:
Einrichtungen, die der Bewahrung, Vermittlung, Aufführung und Ausstellung künstleri-
scher, unterhaltender, Freizeit gestaltender oder historischer Inhalte oder Werke dienen,
unabhängig von ihrer Trägerschaft;
Hierunter würde ich auch ein Kino verstehen...
Dann sollte man auch noch folgendes beachten:

§7 In-Kraft-Treten, Berichtspflicht
Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft. Davon abweichend tritt § 4 zum 1. Juli 2008 in
Kraft. Die Auswirkungen dieses Gesetzes werden nach einem Erfahrungszeitraum von drei
Jahren durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände über-
prüft. Die Landesregierung unterrichtet den Landtag über das Ergebnis der Überprüfung.
(betrifft das Kino*achtung*),
und:
§ 1 Grundsätze
(1) Die in diesem Gesetz aufgeführten Rauchverbote gelten in Gebäuden und sonstigen voll-
ständig umschlossenen Räumen. Die Rauchverbote gelten nicht in Räumlichkeiten, die aus-
schließlich der privaten Nutzung vorbehalten sind.
[...]
Hoffentlich haben wir jetzt niemanden verärgert...?

P.S.: Wir sind übrigens Nichtraucher*sonne*, trotzdem sollte man nicht immer alles vorschreiben/verbieten! Ein wenig Freiheit ist auch ganz schön *achtung*
********1308 Mann
163 Beiträge
Qualm
Danke sunds für die Ausführungen für NRW.
In Bayern gilt eine 6 Wochen Schonfrist. Das bedeutet aber nicht, dass Gastronomen und Veranstalter bis dahin das Rauchverbot ignorieren können. Die Schonfrist dient dazu, Raucher und Betreiber etc. an das Verbot zu gewöhnen. Wer dagegen vorsätzlich gegen das Gesetz verstößt kann und wird auch während der "Schonfrist" mit Bußgeld belegt.
Ich gebe sunds recht, man sollte nicht unbedingt alles gesetzlich regeln. LEIDER haben aber in der Gastronomie alle Bemühungen, eine freiwillige Regelung mit dem Ziel des Schutzes der Nichtraucher (und auch Kinder) zu erreichen, nicht gegriffen. In Bayern müssen Gastronomen etc. keine Investitionen tätigen um Raucherräume etc. einzurichten. Es kann alles bleiben wie es ist, nur geraucht werden darf nicht. Des weiteren sind in BY abolute Rauchverbote in Einrichungen wie Schulen, Kindergärten etc. erlassen worden. Auch auf dem Freigelände einer solchen Einrichtung ist das Rauchen nicht gestattet, Raucherräume dürfen NICHT eingerichtet werden.
**********r1958 Paar
11.391 Beiträge
Warum wird Bayern nicht Überdacht...?
Auch auf dem Freigelände einer solchen Einrichtung ist das Rauchen nicht gestattet, Raucherräume dürfen NICHT eingerichtet werden.

dann wäre diese Einschränkung nicht nötig die ich als zu weite Auslegung des Nichtrauergesetz sehe.

*ko* vom French
...bin Raucher...
aber ich verstehe es, dass es Nichtraucher in nicht gut gelüfteten Räumen stört...
Es ist absolut O.K.

LG
********1308 Mann
163 Beiträge
Auslegung?
Hi Frenchlover,
Im bay. Gesundheitsschutzgesetz ist explizit festgelegt, dass zusätzlich in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche das Rauchen auch auf dem Gelände der Einrichtung verboten ist. (Art3 (1)) GSG.

Auf der Homepage des bay. Umweltministeriums gibts auch eine Menge FAQs und Erläuterungen zum GSG.

Grüsse aus dem (bald endgültig) rauchfreien Bayern.
Profilbild
**********baden Mann
1.465 Beiträge
in Hessen
... umfasst das "Nichtraucherschutzgesetz" auch ausdrück Vereinsheime. Also somit auch Clubs mit einer "Jahresclubgebühr", die allerdings noch keine wie auch immer geartete Vereinsmitgliedschaft begründet, weil es an den nötigen Voraussetzungen wie Satzung, Vorstand etc. fehlt.

Aber bei jedem "richtigen" Verein ist das Rauchen in Vereinslokalen oder Vereinsheimen explizit auch verboten. So zumindest in Hessen no chance!

Gruß
Andreas
*********m123 Frau
2 Beiträge
Rauchfrei nein
Hier in Kölner Pornokinos wird an Paareabenden weiter geraucht, es würde mich interessieren ob es woanders in NRW Kinos für Paare gibt die rauchfrei sind.
Bei Anrufen in verschiedenen Swingerclubs wurde uns mitgeteilt, aber selbstverständich wird im Barbereich geraucht. Auf den Liegewiesen und im Sanitärbereich nicht, wir könnten uns ja dort aufhalten.
Wo kein Kläger da kein Richter.
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