NRW
Hi,
leider ist das nicht alles so einfach
und einiges hier ist nicht so ganz ideal formuliert, sorry.
In NRW gibt es das
-verbot in Gaststätten erst ab Jahresmitte (01.07.).
Und dann dürften
alle öffentlichen Gaststätten davon betroffen sein, also alle Einrichtungen, bei denen im wesentlichen freier Zugang besteht:
§ 4 Nichtraucherschutz in Gaststätten
In Gaststätten gilt Rauchverbot. Die Einrichtung abgeschlossener Räume, in denen das Rau-
chen gestattet ist, ist unter den Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 möglich. Dabei dür-
fen die als Raucherraum genutzten Flächen nur einen untergeordneten Teil der Betriebsflä-
che in Anspruch nehmen. § 3 Abs. 3 Buchstabe b) und die Absätze 6 bis 8 gelten entspre-
chend. Die Rauchverbote gelten nicht, soweit Gaststätten im Einzelfall ausschließlich für
geschlossene Gesellschaften zur Verfügung stehen.
Es gibt also Ausnahmen *joint*.
Wie das bei einem Kino zu sehen ist, muss man im Einzelfall betrachten, denn in NRW gibt es dazu weitere §§, z.B.:
§2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes sind
[...] Nr. 5 Kultur- und Freizeiteinrichtungen:
Einrichtungen, die der Bewahrung, Vermittlung, Aufführung und Ausstellung künstleri-
scher, unterhaltender, Freizeit gestaltender oder historischer Inhalte oder Werke dienen,
unabhängig von ihrer Trägerschaft;
Hierunter würde ich auch ein Kino verstehen...
Dann sollte man auch noch folgendes beachten:
§7 In-Kraft-Treten, Berichtspflicht
Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft. Davon abweichend tritt § 4 zum 1. Juli 2008 in
Kraft. Die Auswirkungen dieses Gesetzes werden nach einem Erfahrungszeitraum von drei
Jahren durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände über-
prüft. Die Landesregierung unterrichtet den Landtag über das Ergebnis der Überprüfung.
(betrifft das Kino
),
und:
§ 1 Grundsätze
(1) Die in diesem Gesetz aufgeführten Rauchverbote gelten in Gebäuden und sonstigen voll-
ständig umschlossenen Räumen. Die Rauchverbote gelten nicht in Räumlichkeiten, die aus-
schließlich der privaten Nutzung vorbehalten sind.
[...]
Hoffentlich haben wir jetzt niemanden verärgert...?
P.S.: Wir sind übrigens Nichtraucher
, trotzdem sollte man nicht immer alles vorschreiben/verbieten! Ein wenig Freiheit ist auch ganz schön