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Rauchverbot in Pornokinos usw. ab dem 01.01.2008?

*******tti Mann
109 Beiträge
Themenersteller 
Rauchverbot in Pornokinos usw. ab dem 01.01.2008?
Hallo miteinander,

eine Frage an Kenner der Materie. Gilt das Rauchverbot auch in:

• Pornokinos sowie den angeschlossenen Barbereichen,
• Sexshops mit Videokabinen,
• Peep-Shows,
• Swingerclubs?

LG Tony
aus dem FAQ (Bayern):
>>> Darf eine Disco Raucher-Parties abhalten, bei denen allein mit dem Eintrittsgeld automatisch eine einmalige "Clubmitgliedschaft" im "smokers and friends"-Verein verbunden ist?

Nein. Derartige Veranstaltungen wären für jeden, der das Eintrittsgeld bezahlt, öffentlich zugänglich.

>>> Unser Vereinsheim Anmerkung: Jeder Swingerclub ist, rein rechtlich, ein solches verfügt über einen abgeschlossenen Gaststättenbereich und einen baulich getrennten Nebenraum, in dem ein Großbildschirm-Fernsehgerät steht. Darf in diesem Raum geraucht werden?

In Gaststätten und auch im Verein ist in Haupt- und Nebenräumen das Rauchen dann verboten, wenn die Räume öffentlich, also auch Nichtvereinsmitgliedern, zugänglich sind. Bei geschlossenen Gesellschaften darf, vorbehaltlich der Regelungen durch die Hausordnung, in allen Räumen geraucht werden.

******************

Mit anderen Worten: Qualm im Swingerclub ist nicht mehr, Kino mir Bar-Bereich auch nicht, denn das ist keine geschlossene Gesellschaft. Dazu gehört nämlich eine vorher festgelegte und bekannte Teilnehmergruppe. Andere Lokalitäten ohne Gastro sind von diesem Gesetz nicht betroffen; es greift aber ggf. der Arbeitsschutz, mit dem ich mich adhoc noch nicht beschäftigt habe.

Mindestens ein Club in Bayern hat bereits großspurig angekündigt, sich über das Gesetz hinwegsetzen zu wollen. ☹ Ob die damit durchkommen, wird sich zeigen.
Link aufs bayerische FAQ
http://www.stmugv.bayern.de/service/faq/anzeige.php?aus=Nichtrauchen

Nebenbei bemerkt fällt ein Swingerclub auch dann, wenn er kein "Vereinsheim" ist, unter das Gesetz, da es sich immer noch um eine öffentlich zugängliche Freizeiteinrichtung handelt (§6 des BayGSG).

Dass die Tür zu ist und der Mensch erst nach Gesichtskontrolle *g* rein kann, tut dem keinen Abbruch, weil jedes volljährige Mitglied der Öffentlichkeit anklopfen kann und in der Praxis auch eingelassen wird.
endlich eine gute nachricht, dass in pronokinos das rauchen verboten wird .. danke angela !
"Angela"?

NB: über Erfahrungsberichte, ob sich irgendjemand (insbes. Swingerclubs) auch tatsächlich jemand dran hält, würden wir uns freuen.
**********r1958 Paar
11.391 Beiträge
Zumindest ...
in Swingerclubs sollte ein gesonderter Raucherraum eher mühelos umzusetzen sein, da es in der Regel ja genügend Zimmer gibt.

*roll* vom Frenchloverpaar
Rauchen ist im Swingerclub kein Problem.
Alle mir bekannten Swingerclubs
verlangen von den Teilnehmern
einen Jahres-Clubmitgliedsbeitrag.

Damit sind sie ein Verein
und der Clubabend ist ganz eindeutig eine geschlossene Gesellschaft,
denn es dürfen nur Vereinsmitglieder daran teilnehmen.

Es darf also in allen Räumen gequalmt werden,
die der Clubbetreiber mit seiner Hausordnung dafür freigibt.

Aus meiner Sicht: leider *snief*
Äh, wie, Jahresbeitrag?
Die Swingerclubs, in denen ich bisher war, haben sowas nicht:

*pfeil* keine Mitgliedsausweis

*pfeil* keine Aufnahmegebühr, kein Mitgliedsbeitrag; jeder Besuch kostet dasselbe, mal abgesehen vom "beim fünften Besuch kriegst du Rabatt".

*pfeil* (praktisch) jeder kann rein und wird "Tagesmitglied".

Disclaimer: Ich war dieses Jahr noch nicht in einem Club. Wird aber nachgeholt. *g*
Ja wenn das so ist ...
... dann besucht ihr offenbar andere Clubs als ich *zwinker*

Und selbstverständlich darf dann in euren Clubs nicht geraucht werden,
in Bayern nicht einmal in einem Nebenzimmer.

Aus meiner Sicht: glücklicherweise *g*

Aber leider ist Nürnberg ein bisschen weit weg von mir ...

Liebe Grüße

GoldenHero
Wer soll......
da noch durchblicken?? Jedes Bundesland kocht da sein eigenes Süppchen.

Wir gehen regelmäßig in den gleichen Club. Da darf nur in einem Raum geraucht werden. Selbst als Raucher finde ich das total ok. Ich möchte auch nicht vom Buffet kommend durch Rauchschwaden den Weg zum Tisch suchen.
Wenn Raucher rücksichtsvoller gewesen wären, wäre dieses Gesetz total überflüssig gewesen.

Übigens ratet mal in welchem Raum am meisten los ist - da wo geraucht werden darf. Ist mir schon in unserer Kantine aufgefallen. Im Nichtraucherbereich tote Hose, alle sitzen im Raucherbereich.
*******tti Mann
109 Beiträge
Themenersteller 
Paar_aus_MG schreibt:

Wer soll......
da noch durchblicken?? Jedes Bundesland kocht da sein eigenes Süppchen.

Ihr habt Recht. Wirklich ein Armutszeugnis der Bundesrepublik, dass
so eine generella Angelegenheit nicht auf Bundesebene geregelt ist.

LG Tony
Naja
eher ein Armutszeugnis, das sich die Länderfürsten nicht auf gemeinsame Regeln einigen können.

Föderalismus wäre dann was Feines, wenn die Beteiligten auch mal voneinander lernen würden. Tun sie aber so gut wie nie. *snief*

Politiker sind anscheinend kraft ihres Amtes merkbefreit …
http://www.leo.org/information/freizeit/fun/merkbefrei.html
Die sind nicht nur merkbefreit sondern auch beratungsresistent *zwinker*
******ie1 Mann
177 Beiträge
Ich kann es nur befürworten, wenn in Sexkinos und Clubs auch endlich ein Rauchverbot oder zumindest abgetrennte Raucherzonen eingeführt werden.
Ich habe nichts gegen Raucher. Jeder soll mit seiner Gesundheit tun, was er für richtig hält. Aber ich empfinde den Gestank und den Qualm mittlerweile als extrem unangenehm. Wenn ich in einem Pornokino war, und es ist egal in welchem, stinke ich schon nach wenigen Minuten dermaßen nach Zigarettenqualm, dass ich mich am liebsten komplett für ein paar Stunden zum Lüften auf den Balkon hängen würde. Meine Frau weiß mittlerweile sofort, wo ich herkomme, wenn ich so penetrant nach Qualm rieche. Da ich nicht in Kneipen gehe, kann es nur ein Sexkino gewesen sein.
Also bitte: Toleranz für Raucher, aber andersrum auch Toleranz für die Menschen, die den Qualm nicht ab können (von den Gesundheitsschäden mal ganz zu schweigen), sich ihm aber leider nicht entziehen können.

kastanie
*******tti Mann
109 Beiträge
Themenersteller 
GoldenHero hat gestern geschrieben:

Alle mir bekannten Swingerclubs
verlangen von den Teilnehmern
einen Jahres-Clubmitgliedsbeitrag.

Damit sind sie ein Verein
und der Clubabend ist ganz eindeutig eine geschlossene Gesellschaft,
denn es dürfen nur Vereinsmitglieder daran teilnehmen.

Ich bin nicht ganz überzeugt, dass du Recht hast. Wenn ich heute abend in so einem Club auftauche, werde ich ohne Probleme nach Zahlung des Eintritts und der Gebühr für den Clubausweis ´reingelassen und jeder andere auch. Somit hat jeder in den Club Zugang, und die Voraussetzung für eine geschlossene Gesellschaft ist nicht erfüllt.

LG Tony
unterschiedlich
je nach Bundesland.

Für Bayern hat @*******tti jedoch recht.

Hat denn inzwischen jemand Cluberfahrungen -- inwiefern halten die sich auch dran? Bis die Behörden mit dem Bußgeldverteilen in die Gänge kommen, soll es ja noch einen Monat dauern ...
Hallo Antoniotti und Smurf !
nach Zahlung des Eintritts und der Gebühr für den Clubausweis

Das ist eben genau der entscheidende Punkt:

Du musst vorher Clubmitglied werden
und die Clubgebühr bezahlen
und kriegst dann einen Clubausweis.
Damit bist du Vereinsmitglied.
Und der Verein ist keineswegs verpflichtet,
einen jeden zu nehmen.

In manchen Clubs werden keine Ausländer akzeptiert,
in anderen keine Schwulen,
in anderen keine Männer über 50 ( so wie ich ),
in anderen keine Betrunkenen,
in anderen keine Personen in schmutziger Kleidung.
Nur weil sehr viele aufgenommen werden,
heißt das noch lange nicht,
dass alle hereindürfen.

Es handelt sich also in jeder Hinsicht
um eine geschlossene Gesellschaft,
und daher darf nach Herzenslust geraucht werden,
wo immer der Hausherr dies gestattet.

Auch im Freistaat Bayern.

Aus meiner Sicht: leider *snief*

Mit herzlichen Grüßen
aus dem europäischen Raucherparadies Östereich -

- euer GoldenHero
nochmal
in den Clubs, in denen ich bisher war, war das bisher anders.

ich kriege (wie gesagt, zumindest bisher) beim Besuch "meiner" Clubs keinen Clubausweis.
Ich werde nicht für mich ersichtlich Vereinsmitglied.
Der Verein hat meine Adresse nicht, kann mich nicht zur Mitgliederversammlung einladen, etc.
Summa summarum, es gibt keine Mitgliederstruktur. Laut Gesundheitsministerium ist das aber die Voraussetzung dafür, dass man in diesem Kontext von einer geschlossenen Gesellschaft sprechen kann.

Hausrecht hat jeder Wirt und einen Türsteher jede Disco. Nicht jeden reinzulassen ist noch keine geschlossene Versammung.

Wenn die Clubs das jetzt alle soweit ändern, damit sie wirklich unters Vereinsrecht inkl. der geschlossenen Versammlung fallen, dann ist das gut und schön, aber dann werde ich darauf bestehen, zur MV geladen zu werden, und auf dieser einen Antrag auf Raucherzimmer oder (ersatzweise) regelmäßige Nichtrauchertage stellen.

... und dafür alle anderen nichtrauchenden Mitglieder zusammentrommeln.

Dann werden wir ja sehen. *baeh*
Gute Idee !
Hallo Smurf,

das ist echt eine super Idee,
auf die ich noch gar nicht gekommen bin *g*

Mitgliederversammlung !

*top*

Bin natürlich kein Jurist und habe keine Ahnung,
ob es Clubs/Vereine/Gesellschaften/Vereinigungen usw. geben kann,
für die keine Mitgliederversammlung vorgeschrieben ist.

Mal sehen.

Ich wünsche dir jedenfalls von Herzen vollen Erfolg -

- GoldenHero
@GoldenHero
Hi,
klar gibt es Vereine die keine Mitgliederversammlungen abhalten müssen. Jeder Verein, der nicht als e.V. beim Amtsgericht eingetragen ist, kann seine Statuten so gestalten, wie es ihm beliebt.Diese Vereine können selbstverständlich auch Vereinsheime betreiben. Nur beim Amtsgericht eingtragene Vereine (e.V.) müssen sich an das Vereinsrecht halten.
Ach wie sch.....ade :-(
Na ja,
zum Glück geh ich eh schon seit Jahren kaum mehr in Clubs -

- da kann's mir dann letztlich eigentlich wurst sein.

Und für alle Raucher sowie für alle Maso-Nichtraucher ist es ja eh toll *zwinker*

LG

GoldenHero
********1308 Mann
163 Beiträge
Nichtraucherschutz
Hi,
Bayern hat eine vernünftige Regelung gefunden, Nichtraucher zu schützen vor den erwiesenermaßen gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens. Da die freiwilligen Selbstverpflichtung der Gastronomiebranche nicht den notwendigen Erfolg gebracht hat war es nötig, dass der Gesetzgeber eingeschritten ist. Bayern hat keinerlei Ausnahmen in der Gastronomie und in öffentlich zugänglichen Freizeiteinrichtungen zugelassen (Raucherräume, Deklaration der gesamten Gaststätte als Rauchergaststätte etc.). Damit ist auch der bay. Gastronomieverband sehr einverstanden, kein Gastwirt muss Umsatzeinbußen hinnehmen, weil bei der Konkurrenz evtl. geraucht werden darf. Auch sind die Wirte zu keinen zusätzlichen Investitionen für die Ausstattung entsprechender Raucherräume gezwungen, alles kann bleiben wie es ist, nur halt ohne Rauch! In Bayern wird auch genau hingeschaut, ob es sich beim Betrieb und bei den Veranstaltungen in "Vereinslokalitäten" und Gaststätten um eine "Geschlossene Gesellschaft" handelt, also ALLE Voraussetzungen erfüllt sind, das Rauchen zuzulassen. Entsprechende Verwaltungsanweisungen sind bereits ergangen. Es wäre daher sinnvoll, wenn sich Betreiber und Wirte über andere organisatorische Maßnahmen Gedanken machen würden, als zu versuchen, das Gesetz zu "umgehen". Ansonsten gibts ja auch noch die "schmutzige Konkurrenz"; es finden sich schon ein paar Abmahnanwälte, die solch Treiben Einhalt gebieten.
Du sprichst mir aus der Seele :-)
Hi Michael,

so stell ich mir ein vernünftiges und fundiertes Statement vor.
Ich könnte jeden einzelnen Satz davon unterstreichen.
Hat alles, wie man in Bayern so schön sagt, "Hand und Fuß" !

( Möchte bei dieser Gelegenheit gestehen,
dass ich in Wirklichkeit ein waschechter Bayer bin,
in München geboren und aufgewachsen,
und dass ich in meinem ganzen Leben
noch nie eine Zigarette im Mund hatte :-))

LG

GoldenHero
Salzburg
Profilbild
***ko Paar
1.172 Beiträge
Schade das...
...die Bayrische Lösung nicht Standart in den anderen Bundesländern geworden ist.

Aber vieleicht wird das ja noch werden.
--
Manch einer sieht ohnehin nicht durch.
Wie wäre es, wenn die Locations - Clubs/Bars ect - die sich hier im Joy auch eingetragen haben, einmal auf ihrer Seite darauf hinweisen würden, was De Facto ist zwecks Qualmerei?
Gibt es Nichtraucherabende?
Generelles Rauchverbot?
Getrennte Räume/Kabinen, oder soll man vor die Türe gehen? (was ja reichlich *oha* wäre um DIESE Jahreszeit *ggg* )
Zahlt man jetzt überall die Mitgliedschaft?

wäre doch eine hilfreiche information *ja*
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