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Suche BDSM DOM und SUB-Vertrag bzw. Sexvertrag

********noxx Frau
3.785 Beiträge
Hab jetzt den von Formular1.de besorgt - schon ziemlich gut.

Du hast dafür 7 Euro bezahlt? Nicht Dein Ernst....

noxx *hexe*
Du hast dafür 7 Euro bezahlt? Nicht Dein Ernst....

Hab ich glatt überlesen...*floet*...
Da tut sich doch überraschend ne Einkommensquelle auf.. *fiesgrins*
So ein Vertrag ist wirklich überflüssig es sei denn jemand steht drauf , dann kenne ich auch nur die aus der SZ .
***va Frau
3.522 Beiträge
Wenn man ohne ein solches Geschreibsel nicht klar kommt sollten man das ganze nochmals überdenken.

Darum geht es nicht. Es ist einfach für manche Menschen (für mich zum Beispiel) etwas schönes, etwas fürs Herz, für den Kopf, eine emotionale Sache. "Brauchen" tut das niemand, aber manche mögen es halt.
Ist ein solcher Vertrag nicht vergleichbar mit einer inoffiziellen, weil juristisch nicht haltbaren, Heirat?
Man verspricht sich das entsprechende Zusammengehören. Zur Verdeutlichung fixiert man es schriftlich.
Es ist doch auch ein Akt der Hingabe. Darin steckt so viel Liebe, auch wenn viele Leute das verkennen mögen.

Und dabei soll es niemals darum gehen, was man braucht, wobei das auch erst mal definiert werden müsste. ...
*******enig Mann
10.046 Beiträge
hallo feelslikehome87,
ist dein Beitrag überhaupt ernst gemeint oder ergötzt du dich daran, wenn sich die User hier einen für dich abbrechen?

Ich meine, du hast schon mehrere Webseiten mit Standard-Entwürfen vorgeschlagen bekommen und fragst nach Verträgen 4 free, weil dir die 6,90€ zu teuer sind und beschwerst dich darüber, dass du die Verträge noch personalisieren musst. Das finde ich alles höchst seltsam und ich persönlich wäre beleidigt, wenn es dabei um einen Vertrag zwischen uns ginge. Zum einen wäre ich beleidigt, weil ich dir als Partner noch nicht mal einige Euros für ein Vertragsformular wert bin, zum anderen wäre ich traurig, dass du offenbar noch nicht mal genug Fantasie besitzt um die notwendigen Änderungen am Standard-Vertrag vorzunehmen.

Von Vorgesagtem abgesehen, kann man natürlich trefflich über Sinn oder Unsinn von Sklaven-Verträgen streiten. Rechtsverbindlich sind sie natürlich allesamt nicht, aber sie müssen es auch nicht sein. Wenn du einen rechtsverbindlichen Sklaven-Vertrag eingehen möchtest, musst du einfach nur das Aufgebot beim Standesamt bestellen.

Und wenn du einen Sklaven-Vertrag wie bei 50 SoG haben möchtest, warum schreibst du ihn dann nicht einfach ab? Wie gesagt, alles sehr seltsam, oder aber ich habe dich komplett falsch verstanden.
********iebe Mann
10.679 Beiträge
Vertrag?
Ich muss sagen, ich kenne den Reiz davon. Inzwischen bin ich aber darüber hinaus.

Als ich meine frühere sub kennenlernte, bastelten wir innerhalb einer Woche einen Vertrag zusammen, der in der damaligen Situation wunderbar auf uns passte. Sie schrieb ihn dann schön mit der Hand ab, und wir unterschrieben ihn beide.
Wert? War er nicht einmal das Papier, auf dem er stand. Wenn sie Nein sagte, musste ich als Dom es akzeptieren, oder ich hätte keine sub mehr gehabt. (Vereinfacht ausgedrückt.)

Letztlich ist es so, dass alles bei BDSM immer nur freiwillig stattfinden kann. Also brauche ich auch keinen Vertrag, der ja in der Geschäftswelt dazu dienen soll, die Vertragspartner an ihre eingegangenen Verpflichtungen zu binden und ggf. auch dazu zu zwingen. Genau das geht bei BDSM aber nicht, auch nicht in Beziehungen oder bei Sex allgemein. Wer nicht will, der will nicht - und aus.

Allenfalls kann ein Vertrag ein Regelwerk sein, eine Aufstellung der gegenseitigen freiwilligen Vereinbarungen. Boshaft ausgedrückt: für Leute mit schlechtem Gedächtnis. Ich persönlich bin der Ansicht, dass diese Regeln entweder wirklich verinnerlicht sind und von beiden voll akzeptiert werden, dann braucht man auch keine Aufstellung. Oder eben nicht. Aber das ist nur meine Meinung, und auch die kann sich wieder ändern. Warum nicht.

Wenn ich derzeit einen Sinn darin sehe, dann dass ein schriftlicher Vertrag ein sichtbares Symbol für etwas ist, das auch ohne ihn existiert. Dom und sub halten die Regeln nicht ein, weil sie im Vertrag stehen, sondern sie stehen im Vertrag, weil sie gelebt werden. Und es kann eine hübsche Aufgabe für sub sein, den Vertrag bzw. die Regelaufstellung handschriftlich und optisch ansprechend zu verfassen, als Schmuckstück für das gemeinsame Spielzimmer ... in dem das passiert, was sie gemeinsam vereinbart haben. Ja, so ist es vorstellbar. Nur, eines sollte immer klar sein: gelten die Vereinbarungen nicht mehr, hat auch dieses Stück seinen Sinn verloren. Ein Symbol, wie gesagt.

Gruß vom Drachen
*****lnd Mann
27.759 Beiträge
Natürlich weiß ich, dass
dieser Vertrag nicht bindend ist, aber trotzdem kann ein Richter später, fals es zu einer Anzeige kommen würde, daraus entnehmen, dass zunächst Einvernehmlichkeit über das gemeinsame Tun bestand. Das spielt vor allem dann eine Rolle, wenn das Tun etwas brenzliger Natur beim Umsetzen von Fantasien ist.

Der Fall des Wetterfroschs lehrt, dass Frauen nicht immer obsiegen, sondern mehr beleuchtet wird als nur ein Ausschnitt.
********iebe Mann
10.679 Beiträge
Ja. Und dann sagt sie in ihrer Aussage: "Na, und? Das war doch nur Spaß - nie hätte ich zu so etwas wirklich meine Einwilligung gegeben! Spätestens als ich sagte 'Aber ich will das wirklich nicht!' hätte er aufhören müssen."
Zumindest kommt es mit oder ohne Vertrag aufs selbe raus: Die Beweisbarkeit der Vorwürfe. Im Zweifel für den Angeklagten, also muss eh sie beweisen, dass sie ihr Nichtwollen kundgetan hat. Aber wenn sie das kann, hilft ihm der Vertrag auch nix mehr.

Gruß vom Drachen
********noxx Frau
3.785 Beiträge
....dieser Vertrag nicht bindend ist, aber trotzdem kann ein Richter später, fals es zu einer Anzeige kommen würde, daraus entnehmen, dass zunächst Einvernehmlichkeit über das gemeinsame Tun bestand

Es ist absolut egal, ob "zunächst" Einvernehmlichkeit bestand. Ab dem Moment, wo sub "Nein" sagt, gilt nur "Nein".... alles andere vorher ist irrelevant.

noxx *hexe*
*******enig Mann
10.046 Beiträge
ich glaube,
spätestens ab dem Zeitpunkt, wo man sich vor Gericht trifft, weil strafrechtlich relevante Vorwürfe im Raum stehen, ist das ganze Vertragsgedöns auf das reduziert, was in vorigen Beiträgen schon nett formuliert wurde:

Der Sklavenvertrag als Schmuck fürs Spielzimmer.

Weder ist er rechtlich relevant, noch kann er als Beweismittel in einer Auseinandersetzung gebraucht werden, etwa nach dem Motto: "Euer Ehren, Hohes Gericht, so leset nur den Vertrag, sie wollte es doch...".

Das ändert natürlich nichts daran, dass wir (= mein Hasi und ich) auch einen Vertrag haben, auf den ich mir dann bei Gelegenheit trefflich ein' runter holen kann. Allein dafür hat es sich schon gelohnt *sabber*
Nun, in einen Vertrag kann man ja auch etwas aufnehmen, was sie zwar zu machen bereit ist, weil sie gefallen will, es aber wirklich nicht gerne macht. Es ist sozusagen eine harte Aufgabe für sie. Oder ein Aspekt einer Erziehung. Da kann es doch ganz gut sein, wenn sie mal die Phase hat, wo sie sich nicht so beweglich zeigt, darauf hinzuweisen, dass das "vertraglich" so von ihr akzeptiert wurde.

Natürlich ist das alles Teil des Spiels. Aber jedes Spiel hat Regeln, die jeder einhalten muss, sonst macht das Spielen keinen Spaß.

Hat sich die Meinung nachhaltig geändert, sollte man aber auch die Größe besitzen, einen neuen Vertrag mit geänderten Parametern aufzusetzen. Ein einfaches darüber Hinwegsetzen, und der andere muss damit klar kommen, zerstört in meinen Augen den Zauber der Idee.
*****lnd Mann
27.759 Beiträge
Offenbar
werde ich falsch verstanden. Gerichte haben den Einzelfall zu würdigen und dabei kommt es darauf an, ob ein Nachweis geführt werden kann, dass überhaupt BDSM im Spiel war oder aber Gewalt. Ein solcher Vertrag (wie gesagt, war bis auf ein Ereignis gemünzt, pauschal nie mein Ding) belegt eindeutig BDSM. Und unter smhilfe.de (auch unter wiki) findet man das zum Beispiel:

Nach § 228 StGB handelt derjenige, der eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

Am 26. Mai 2004 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass sadomasochistisch motivierte Körperverletzungen nicht an sich sittenwidrig sind, und damit § 228 StGB gilt. Allerdings ist das Urteil über die Sittenwidrigkeit im Einzelfall abhängig vom Grad der Rechtsgutverletzung, mit anderen Worten von den drohenden gesundheitlichen Folgen der Körperverletzung.

Die Grenze zur Sittenwidrigkeit ist laut BGH auf jeden Fall überschritten, wenn "bei vorausschauender objektiver Betrachtung aller maßgeblichen Umstände der Einwilligende durch die Körperverletzungshandlung in konkrete Todesgefahr gebracht wird."

In dem Grundsatzurteil hob der BGH ein Urteil des Landgerichts Kassel auf, in dem ein Mann, der seine Partnerin auf deren Wunsch gewürgt und dabei unwillentlich erwürgt hatte, wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war.

Der Vertrag selbst ist als solcher wertlos, nicht aber als Beleg, dass es um Begegnungen im Rahmen von BDSM ging.
Ein solcher Vertrag kann auch nach hinten losgehen sollte es zur juristischen Auseinandersetzung kommen, nur um das mal angemerkt zu haben.
Die schlichte Behauptung zur Unterschrift genötigt worden zu sein gibt dem Ding dann nochmal ne ganz andere Dimension.
@Iwan
Das gilt für alle privatrechtlichen Verträge. Wenn der Verkäufer mich (mit Gewalt oder anderer Argumente) nötigt, eine überteuerte Ware zu kaufen, muss ich auch zusehen, dass ich dies zur Not vor Gericht glaubhaft versichern kann, um aus dem Vertrag raus zu kommen.

Das schlichte Behaupten ist ziemlich dünn. Denn dann greift die Unschuldsvermutung für den Angeklagten, also den, der behauptet, dass der Vertrag im Einvernehmen geschlossen wurde.

Im Übrigen gibt es in Deutschland die Vertragsfreiheit. D.h. im Grunde - sofern nicht z.B. wegen Sittenwidrigkeit - kann ich einen Vertrag beliebig abschließen, er bedarf nicht einmal der Schriftform. Somit gilt quasi jeder mündliche Vertrag. Natürlich ist zwecks Beweiskraft im Streitfall sinnvoll einen Zeugen, besser eben ein Schriftstück mit Unterschrift.
********iebe Mann
10.679 Beiträge
... und genau die Sittenwidrigkeit ist es, die jeden BDSM-Vertrag vor Gericht bedeutungslos macht. Soviel ich weiß.
*****lnd Mann
27.759 Beiträge
Lies
noch mal oben meine Zitate zur Sittenwidrigkeit.

Ich glaube, dass da jede Menge Halbwissen kursiert. Und es kommt letztlich immer darauf an, was das jeweilige Gericht entscheidet, das aber höchstrichterliche Entscheidungen nicht ignorieren kann.
Ausnahmsweise muss ich fesselnd zustimmen...
Die grundsätzlich anzunehmende Sittenwidrigkeit SM orientierter Praktiken wurde höchstrichterlich beendet und die nachgeordneten Gerichte entsprechend angewiesen.
. und genau die Sittenwidrigkeit ist es, die jeden BDSM-Vertrag vor Gericht bedeutungslos macht.

Das ist wie das Krokodil im New Yorker Kanalsystem...

Man kann keine vertraglichen Rechte auf Geschlechtsverkehr oder Körperverletzung geltend machen: "Du hast aber gestern unterschrieben, dass..."
Dies kann jederzeit widerrufen werden, auch "mittendrin", selbst während einer OP kann der Patient abbrechen, der Arzt muss ihn dann "nur" darauf hinweisen, dass es sinnvoll ist, die offene Wunde wenigstens zu vernähen.

Ein SM-Vertrag ist aber ein wichtiges Indiz dafür, dass zwischen zwei Menschen eine SM-Beziehung besteht bzw. bestand, sie Inhalt und Form des gemeinsamen Auslebens von SM miteinander besprochen haben. Eine Aussage "sieeres hat plötzlich und unerwartet mit der Peitsche auf mich eingeschlagen" muss dann anders betrachtet werden, wenn dies ein belegt übliches und allgemein eingewilligtes Verhalten in dieser Beziehung war.


Wenn ich allerdings als Aktiver im Vorfeld den Verdacht hätte, dass mein Gegenüber vielleicht doch nicht wirklich will oder im Nachhinein das gegebene Einverständnis dementiert, dann würde ich nicht den Gedanken an eine vertragliche Absicherung verschwenden, sondern ein klärendes Gespräch versuchen, um das wirkliche Interesse an gemeinsamem SM abzuklären und, wenn das nicht passt, es lassen.
********iebe Mann
10.679 Beiträge
Das ist es.
Gut, dann ist die Sittenwidrigkeit hinfällig. Es ändert aber trotzdem nichts daran, was Gemeiner Kerl so schön auf den Punkt bringt: Der Vertrag kann jederzeit, auch mündlich, widerrufen werden, und ist damit komplett hinfällig.
Ich verstehe dich schon, fesselnd. Du willst sagen, dass alle Praktiken damit zumindest einmal einvernehmlich im BDSM-Kontext waren und somit nicht mehr strafrechtlich zu beurteilen sind. Ich sage aber, dass genau das mit dem Zurücknehmen des Einverständnisses ebenfalls beendet wird. Ob nun BDSM oder nicht BDSM: nicht einvernehmlicher Sex ist Vergewaltigung. Nicht einvernehmliche Fesselung ist Freiheitsberaubung. Nicht einvernehmliche Schläge sind Körperverletzung. Völlig egal, was vorher an Einvernehmen da war. Wem der Richter dann letztlich mehr Glauben schenkt, das obliegt sowieso immer seiner freien Beweiswürdigung.

Aber wenn es einmal vor Gericht kommt, dann ist eh schon alles zu spät. Mir geht es darum: Welche Bedeutung, welche Aussagekraft hat ein Vertrag innerhalb einer Beziehung? Und da gibt es nur eine Antwort: Genauso viel, wie beide Partner ihm zugestehen!
Bedeutet er ihnen etwas, dann werden sie sich auch daran halten. In diesem Fall kann man ihn so gestalten, wie Lover_1964 es beschreibt - etwas, das sie nicht gern tut, aber einfach zu tun hat. Oder es ist ein schönes sichtbares Symbol für das, was zwischen ihnen besteht. Alles möglich.
Nur: Relevanz hat er genau so lange, wie beide es wollen. Einer genügt, der sagt: ich will nicht mehr. Und er ist null und nichtig.

Gruß vom Drachen
Dazu mal einer meiner früheren Texte
BDSM und Gewalt (Juristerei)


Ein wahrlich interessantes Thema, ist doch der durchschnittliche BDSMler laut Gesetz in jedem Falle strafrechtlich belangbar.

In einer einzigen durchschnittlichen Session kann gegen folgende Paragraphen verstoßen werden:

§§ 177, 178, 183, 183a,

§§ 223,224,226

§§ 239,240

(177 ff sind im StGb Absch. 13 zu finden „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
223 ff findet man ebenda im Abschn. 17 „ Straftaten gegen die Körperliche Unversehrtheit“
239 und 240 sind unter Absch. 18 „Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ zu finden)

Natürlich dürfte es eher selten sein das gegen ALLE §§ verstoßen wird, aber es ist immerhin denkbar.

Wer sich nun auf den § 228 StGb berufen möchte, dem sei angeraten diesen im Detail zu lesen. (Einvernehmliche Körperverletzung)

Kurzum, ein aktiver BDSMler ist ein Gewalttäter, er begeht seine Taten in vollem Wissen des Rechtsbruchs und würde daher vor Gericht IMMER die höchst mögliche Strafe erhalten.

Bevor jetzt den meisten hier der Arsch auf Grundeis geht, es kommt doch recht selten zu Gerichtsverhandlungen die eindeutigen SM Bezug haben und nach einem Urteil des BGH Karlsruhe sind die nachgeordneten Gerichte angewiesen bei eventuellem SM-Bezug doch etwas genauer zu prüfen ob denn nun tatsächlich eine Konsensualität gegeben war und entsprechend zu bewerten.

Was noch anzumerken wäre ist, BDSM ist seit 2002 wieder als strafbehaftete und behandlungs- bzw. meldepflichtige sexuelle Paraphilie im Europäischen Recht verankert, was nun aber NICHT heißt das der deutsche Staat gezielt Jagd auf uns macht.


Sollten zu dieser kleinen Abhandlung noch Fragen bestehen so werde ich, wie immer, bemüht sein diese zu Beantworten.
Rechtsauskünfte kann und darf ich allerdings KEINE erteilen.
*******ht6 Paar
1.124 Beiträge
*******osny:
Kurzum, ein aktiver BDSMler ist ein Gewalttäter, er begeht seine Taten in vollem Wissen des Rechtsbruchs und würde daher vor Gericht IMMER die höchst mögliche Strafe erhalten.
hab das sarkasmus schild überlesen?
ab wann ist er denn ein bdsm'ler und ab wann also ein straftäter bzw. was erfüllt denn einen wie auch immer gearteten straftatbestand.

immer ? *lach* passt in der aussagen schon nicht und grundsätzlich ein wort das vom deutschen rechtssystem gemieden wird *zwinker*

*******osny:
Was noch anzumerken wäre ist, BDSM ist seit 2002 wieder als strafbehaftete und behandlungs- bzw. meldepflichtige sexuelle Paraphilie im Europäischen Recht verankert, was nun aber NICHT heißt das der deutsche Staat gezielt Jagd auf uns macht.
da hätt bitte gern die entsprechende quelle. danke.

der sog. sklavenvertrag kann evtl. ein indiz für frühere einvernehmliche handlungen sein. kann vielleicht, "sehr vielleicht" die glaubwürdigkeit einer aussage und persönlicher absichten stützen - oder zunichte machen.

wer den sklavenvertrag als (wesentlichen teil seiner) absicherung sieht, ist m.e. - pardon - zu dumm für bdsm und sollte allerhöchstens mit federboas auspeitschen *g*
@ mondlicht
Ist so ne Sache mit den Quellenangaben hier...stell ich nen Link ein wird der Beitrag gesperrt...

1996 wurde der § 175 komplett aus dem deutschen StGb gelöscht, 2002 durch die Hintertür EU Gesetzgebung aber wieder eingeführt.

Was die wenigsten wissen oder wussten ist/war, das in diesem § auch die BDSMler erfasst waren. Die Schwulen haben sich, in Gegensatz zu unsrem Haufen, zusammengerauft und dagegen eine Petition eingereicht die letzten Endes dazu führte das homosexuelle Praktiken explizit ausgenommen wurden.
Allerdings hat sich im Zuge der allgemeinen Liberalisierung wohl die Ansicht durchgesetzt das man nicht alles was aus Brüssel kommt auch mit deutscher Gründlichkeit durchsetzen muss.

Soviel dazu..

Und ja, der Artikel ist durchaus mit einer gewissen Menge Sarkasmus und Ironie verfasst worden, Du hast also kein Schild übersehen
Ist so ne Sache mit den Quellenangaben hier...stell ich nen Link ein wird der Beitrag gesperrt...

Bullshit.
Ich kann hier bedenkenlos einen Link posten, der auf eine Stelle verweist, an der Du diesen Unsinn - auch damals ohne Quellenangabe - schon vor 10 Jahren geschrieben hast.
http://www.selbstgebaut.net/ … 9e2a4940129d67433f56a782a37e

Doch auch ganz ohne Link könntest Du den §§ oder die EU-Richtlinie benennen.
Da wird auf dejure.org verwiesen, ganz unten...also fehlte die Quellenangabe nicht


Aber nun.. *zumthema*
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