Man sollte sich ...
... mit dem Arzneimittelrecht ernsthaft auseinander setzen, bevor man hier verbreitet, ungestraft Arzneimittel aus dem außereuropäischen Ausland einführen zu dürfen.
@ Bohemier ist hier zweifelsohne zuzustimmen.
u. a. sind Arzneimittel
§ 2 Arzneimittelbegriff (Arzneimittelgesetzt = AMG)
(1) Arzneimittel sind Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind,
durch Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper
1. Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen ...
also auch Viagra. Die Einfuhr aus dem außereuropäischen Ausland bedarf einer behördlichen Erlaubnis.
Verstöße stehen zu Recht unter empfindlichen Strafen. Etwa
§ 95 AMG
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
...
4. entgegen § 43 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 oder 3 Satz 1 mit Arzneimitteln, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, Handel treibt oder diese Arzneimittel abgibt,
5. Arzneimittel, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, entgegen § 47 Abs. 1 an andere als dort bezeichnete Personen oder Stellen oder entgegen § 47 Abs. 1a abgibt oder entgegen § 47 Abs. 2 Satz 1 bezieht,
5a. entgegen § 47a Abs. 1 ein dort bezeichnetes Arzneimittel an andere als die dort bezeichneten Einrichtungen abgibt oder in den Verkehr bringt,
9. Arzneimittel, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen,entgegen § 57 Abs. 1 erwirbt,
...
(2) Der Versuch ist strafbar.(3)
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. durch eine der in Absatz 1 bezeichneten Handlungen
...
b) einen anderen der Gefahr des Todes oder einer schweren Schädigung an Körper oder
Gesundheit aussetzt oder
c) aus grobem Eigennutz für sich oder einen anderen Vermögensvorteile großen Ausmaßes erlangt oder ...
Darüber hinaus sind vielfältige und bindende europäische aber auch weitere nationale Bestimmungen zu beachten. Hierauf im Einzelnen einzugehen, würde den Rahmen aber gewaltig sprengen.
Demzufolge sind die Ausführungen von @****ke nur dazu geeignet, Dritte zu verleiten, auf die "schiefe Bahn" zu gelangen, wenn sie den falschen Vorstellungen folgen und die Empfehlungen tatsächlich umsetzen sollten.
Herzlich
Cabal