Das wird ja immer besser!
Nun ich als Jurist würde sagen, dass unser Freund hier mustergültig den Tatbestand des §185 StGB erfüllt. Bei den anderen Beiträgen sehe ich das leider so gar nicht.
Der Anwalt, der das zu sehen bekommt, wird seine helle Freude haben. ggg
Drucke ihm bitte auch deine Beiträge aus, damit er ein Gesamtbild hat.
Im übrigen, wird dir sicherlich bei deiner Bildung auch der Straftatbestand § 132a I Nr. 2 StGB was sagen, nicht wahr?
Ich helfe dir aber mal kurz auf die Sprünge, weil du wahrscheinlich gerade kein StGB zur Hand hast.
Der regelt den Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen.
Und rate mal, was man unter Punkt 2 findet? Genau! Den Tierarzt. ggg
Ich will dir aber gleich die Schweißtropfen auf deiner Stirn nehmen, die sich gerade gebildet haben.
"Führen" im rechtlichen Sinne des § 132 a StGB liegt nur vor, wenn der Täter die Bezeichnung durch aktive Äußerung gegenüber seiner Umwelt so in Anspruch nimmt, dass dadurch Interessen der Allgemeinheit berührt werden. Der Gebrauch im privaten Bereich aus Imponiergehabe reicht dazu nicht aus.
Wobei wir schon wieder darüber diskutieren könnten, ob ein öffentliches Forum noch Privatbereich....
Aber lassen wir das.
Das wusstest du ja eh schon. Ich wollte nur ein kleines Licht in den finsteren Oberstübchen meiner ungebildeten Mitarschgeigen entzünden.