ich wollte eigentlich im JC meine Beiträge erheblich einschränken, weil die allgemeine Besserwisserei hier so gewaltig ist, daß es schon fast schmerzt. Aber hier kann ich mich einfach nicht mehr zurückhalten. Es ist einfach der Hammer, welches Halbwissen hier verzapft wird.
(1) Die Bezeichnung Fotograf ist nicht geschützt und war niemals geschützt.
(2) Fotografie kann einerseits handwerklich oder industriell und andererseits künstlerisch betrieben werden. Auch die Ausübung ist und war frei und alleine auf die Tätigkeit bezogen.
(3) Ausübung eines Berufes ist eine Einordung in ein Tätigkeitsprofil und kann gelernt und ungelernt ausgeübt werden. Auch das war schon immer so.
(4) Die Ausbildungswege in der Fotografie sind vielfältig. IHK, HWK, Kunsthochschule, Uni ... und noch einiges mehr. Es kommt dann zu Abschlüssen, die Stand des Qualifikationsnachweises sind und Auswirkung darauf haben, in welcher Form eine selbständige Arbeit erfolgen darf.
(5) Wenn jemand von sich sagt, daß er Berufsfotograf ist, dann muß er entweder HWK- (das ist der Normalfall) oder IHK-Eintrag haben (im Falle der Selbständigkeit) oder in einem solchen Unternehmen arbeiten. Letztere dürfen allerdings nur sagen, daß sie als Fotograf beschäftigt sind und somit die Tätigkeit eines beruflichen Fotografen ausüben. Wenn es auf die Goldwaage gelegt wird, dann darf er nur im Auftrag des Unternehmers tätig werden.
(6) Der "Ausweg" des Foto-Reporters ist ein absoluter Blödsinn, weil dies dem journalistischen Berufsstand unterworfen ist. Hier gelten noch ganz andere Regularien, die hier nicht zur Diskussion stehen.
(7) Fotografierender Künstler ist auch eine nette Angelegenheit, weil diese Tätigkeiten der Künstler-Sozialkasse unterworfen sind und nur juristische Personen (Kapitalgesellschaften) unter gewissen Umständen da raus fallen.
(8) Ausbildungsstand ist eine Grundlage (jedoch nicht alleinige Voraussetzung) dafür, daß jemand selbst ausbilden darf. Aber das ist hier auch nicht Thema.
(9) Wenn bei einer Tätigkeit in irgendeiner Art Geld fließt, dann MUSS eine entsprechende steuerliche Meldung erfolgen (siehe die Lachnummer mit Fahrtkostenbeteiligung ect.) und betrifft geldempfangende und geldgebende Seite.
(10) Hört auf zu jammern, das ist nicht deutsches sondern europäisches Recht. Nur die Steuerarie wird in unterschiedlichen Ländern unterschiedlich geregelt.
(11) Das sind keine Sonderschleifen ausschließlich für Fotografen, sondern betrifft alle Berufe, die einem Ausbildungsprofil entsprechen und in Form eines Befähigungsnachweises zum Tragen einer Berufsbezeichnung berechtigen.
Alle Klarheiten beseitigt?
Michael
(er von Trout)