habe ich mal bei Wikipedia kopiert, ob das gerade alles auf den neuesten Stand ist weiss ich allerdings nicht. Wenn ich jedoch mal so vergleiche, ich bekomme im Jahr ca. 8700 €, wooooow liest sich das viel. Und ich zahle davon sämtliche Aufwendungen wie Miete, Strom etc. selber. Und wenn ich dann lese das da jemand alleine für seine Aufwendungen was immer das im einzelnen sein soll(sicher keine Miete & Strom)
7.339 € im Monat bekommt. Tja irgendetwas kann doch da nicht richtig sein glaube ich!
Diäten und Aufwandsentschädigungen[7] [Bearbeiten]
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Aufwandsentschädigung (Diäten): 7.339 Euro brutto/Monat
* Steuerfreie Kostenpauschale: 3.647 Euro/Monat (Kosten für die Ausübung des Mandates sind durch die Kostenpauschale abzudecken. Höhere Ausgaben sind weder erstattbar, noch können sie steuerlich abgesetzt werden, es gibt für Abgeordnete keine Werbungskosten)[8]
* Zuschuss zur Krankenversicherung: ca. 250 Euro/Monat (50 % des an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenkasse ausgerichteten Höchstsatz, „Arbeitgeberanteil“)[9].
* Übernahme der Dienstreisekosten und Bereitstellung einer Mobility BahnCard 100 der Deutschen Bahn AG (die Mobility BahnCard 100 darf jedoch nicht privat genutzt werden.)[10]
* Übernahme von bis zu 13.660 Euro/Monat für die Gehälter der Angestellten des Abgeordneten. Die Gehälter werden von der Bundestagsverwaltung direkt an die Mitarbeiter gezahlt. Sind die Angestellten des Abgeordneten mit ihm verwandt oder verschwägert, muss er die Kosten selbst tragen.[11]
Lobbyismus und Nebentätigkeiten [Bearbeiten]
Der Bundestagsabgeordnete hat auch gewisse Verhaltensregeln zu beachten. Eine dieser Verhaltensregeln besagt, in welchen Fällen Bundestagsabgeordnete auch ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten dem Bundestagspräsidenten mitzuteilen haben [12]. Diese Anzeigepflicht erfasst zur Zeit Nebeneinkünfte ab einer Gesamthöhe von 3.000 Euro im Monat bzw. 18.000 Euro im Jahr. Nach einer Gesetzesänderung sollte diese Anzeigepflicht bis zum 30. März 2006 grundlegend geändert werden. Künftig sollten die Nebentätigkeiten in drei Stufen (von 1.000–3.500 Euro, 3.501 bis 7.000 Euro und über 7.000 Euro zusätzlich klassifiziert werden. Durch diese Klassifizierung und die Möglichkeit der Öffentlichkeit, die Summen zu addieren, wird dann für jeden Abgeordneten sehr schnell klar, mit welcher Tätigkeit er sein Gesamteinkommen eigentlich hauptsächlich bestreitet.
Um diese Gesetzesänderung zur Offenlegung von Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten zu verhindern, lagen dem Bundesverfassungsgericht Organstreitklagen von neun Abgeordneten des Bundestages vor.[13] Davon gehörten je drei der FDP (Heinrich Leonhard Kolb, Sibylle Laurischk und Hans-Joachim Otto) und der CDU (Friedrich Merz, Siegfried Kauder und Marco Wanderwitz), zwei der CSU (Max Straubinger und Wolfgang Götzer) und einer der SPD (Peter Danckert) an.[14] Eine mündliche Verhandlung fand am 11. Oktober 2006 statt. Nach langer Beratungszeit hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 4. Juli 2007 bei Stimmengleichheit die Anträge abgewiesen. Nach Auffassung der Hälfte der Richter des Zweiten Senats gehen von Nebentätigkeiten wie etwa in Aufsichtsräten „besondere Gefahren für die Unabhängigkeit“ der Abgeordneten aus, da die Annahme „nicht fern“ liege, dass Einnahmen aus Nebentätigkeiten „Rückwirkungen auf die Mandatsausübung haben können“. Das Volk habe „Anspruch darauf“ zu wissen, von wem und in welcher Größenordnung seine Vertreter Geld entgegennehmen. Das Interesse der Abgeordneten an einer Vertraulichkeit der Daten sei demgegenüber „nachrangig“.[15] Kritiker fordern eine noch genauere Aufschlüsselung der Abgeordneteneinkünfte.[16]
Bundestagsabgeordnete mit hohen Nebeneinkünften [Bearbeiten]
Über 50.000,-€ erzielten 2006 mindestens folgende Abgeordnete[17]:
1. Friedrich Merz, CDU, ca. 250.000,- € als Mitglied mehrerer Aufsichtsräte und als Anwalt[18][19]
2. Anette Kramme, SPD, mindestens 147.000,- € als Rechtsanwältin
3. Heinz-Peter Haustein, FDP, mindestens 126.000,- € als Geschäftsführer seiner Unternehmen
4. Klaas Hübner, SPD, mindestens 120.000,- € als Mitglied der Geschäftsführung verschiedener Unternehmen
5. Max Straubinger, CSU, mindestens 84.000,- € als Generalvertreter der Allianz AG
6. Heinrich Leonhard Kolb, FDP, mindestens 84.000,- € als Geschäftsführer seines Unternehmens
7. Klaus-Peter Willsch, CDU, mindestens 82.500,- € als Herausgeber einer Monatszeitung und als Wirtschaftsberater
8. Walter Riester, SPD, mindestens 79.000,- € mit Vorträgen
9. Guido Westerwelle, FDP, mindestens 66.500,- € mit Vorträgen und als Beiratsmitglied eines Unternehmens
10. Heinz Riesenhuber, CDU, mindestens 66.500,- € als Mitglied von Aufsichtsgremien mehrerer Unternehmen
11. Werner Dreibus, Linke, mindestens 66.000,- € als Gewerkschaftssekretär und Aufsichtsratsmitglied
12. Leo Dautzenberg, CDU, mindestens 62.000,- € als Unternehmensberater und Geschäftsführer eines Unternehmens
13. Monika Grütters, CDU, mindestens 56.000,- € als Mitglied eines Stiftungsvorstandes
14. Otto Bernhardt, CDU, mindestens 52.500,- € als Unternehmensberater
Anmerkung: Bundestagsabgeordnete sind nicht zur vollständigen Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte verpflichtet. Einkünfte unter 1.000,- € sind gar nicht veröffentlichungspflichtig. Darüber hinausgehende Einkünfte müssen lediglich den drei Stufen „1.000 bis 3.000,- €“, „3.000 bis 7.000,- €“ und „über 7.000,- €“ zugeordnet werden. Demnach können auch (zahlreiche) weitere Abgeordnete im o.g. Zeitraum mehr als 50.000,- € aus Nebentätigkeiten erzielt haben.