Was mich immer wieder wundert ...
Für mich ist BDSM eine Form der nonverbalen Kommunikation,
wie zum Beispiel auch das Tanzen.
Während aber niemand auf die Idee käme,
den "Grundkurs Standard/Latein" aus Büchern zu lernen,
wird immer wieder berichtet,
wie jemand sich mit Hilfe von Artikeln im Internet befähigt,
BDSM zu praktizieren,
mit all seinen medizinischen, juristischen und sonstigen Fallstricken.
Wobei ich nichts gegen das Lesen an sich habe.
Wer viel liest, wird vielleicht wissen,
dass "
BDSMler nicht nur nach den 3 Grundsätzen des SSC vorgehen",
wie
fesselnder_dom behauptet,
sondern dass es auch andere "Spielregeln" gibt,
wie z.B. das von
the_equinoxx erwähnte "RACK".
Immer aber geht es um das Einvernehmen der Sub.
Was allerdings häufig vergessen wird zu erwähnen:
Sub kann ihr Einverständnis
JEDERZEIT widerrufen,
also auch mitten in einer Session.
Alles, was nach dem Widerruf geschieht,
hat bereits den schmalen Grad ins Strafrecht überschritten:
Nötigung, Freiheitberaubung, Körperverletzung usw.
Freiheitsberaubung ist ein Offizialdelikt,
d.h. es
MUSS strafprozessual ermittelt werden,
sobald Kenntnis darüber vorliegt. Einfache vorsätzliche Körperverletzung
ist zwar "nur" ein sogenanntes "relatives Antragsdelikt",
d.h. ohne Strafanzeige wird nur bei öffentlichem Interesse ermittelt.
Dazu kann Körperverletzung auch auf dem Privatklageweg verfolgt werden.
Jetzt wisst Ihr auch, warum es so wichtig ist,
eine Session
IMMER mit der Knebelung der Sub zu beginnen