Umgangsrecht...
... nicht Umgangspflicht!!!
Es besteht auch bei ehelichen Kindern (also von geschiedenen Eltern) ein Rechtsanspruch auf Umgang von Kind und Vater. Ich bin in eben dieser Position, ich bin geschieden und meine beiden Töchter leben bei der Mutter.
Der normale Umgang (jedes zweite Wochenende) ist bei uns kein großes Problem. Meine ex-Frau meinte aber, sie könnte einklagen, dass ich die Kinder auch in den Ferien für mindestens 2 Wochen pro Jahr zu nehmen habe.
Da liegt sie grundsätzlich falsch - und die Begründung gilt für uneheliche Kinder genauso.
Vater und Kind haben ein Umgangsrecht - keine Umgangspflicht.
Beide können nicht gezwungen werden Umgang zu haben. Egal ob Kind oder Vater KEINEN Umgang wollen, den Umgang zu erzwingen dient nicht dem Wohl des Kindes. Die gesetzlichen Regelungen wurden geschaffen, weil es (gar nicht so selten) vorkommt, dass die Mutter den Umgang unterbinden will - meist, wenn der Vater in einer neuen Partnerschaft lebt. Dann können Väter den Umgang einklagen, werden aber nur dann Erfolg haben, wenn das Kind den Umgang auch wünscht - und da haben die Mütter leider sehr großen Einfluss auf die Kinder.
Kein Gericht wird einen Vater dazu verurteilen, das Kind nehmen zu müssen - das wäre dann eine Art "Strafe" und das Kind würde das spüren.
Die Situation, dass das Kind den Umgang mit seinem Vater einklagen will ist deutlich schwieriger. Aber auch wird das Kind kaum Erfolg haben.
Ich habe eigentlich höchstens organisatorische Probleme meine Kinder auch mal in den Ferien zu nehmen, wenn ich es möglich machen kann, dann nehme ich sie auch, mache eventuell auch Urlaub mit ihnen. Ich hatte mich meiner ex-Fra gegenüber nur dagegen gewehrt, dass es da eine einklagbare Verpflichtung gibt - die gibt es eben nicht.
Die Frage ist da also eher moralischer als rechtlicher Natur. Bei einem Seitensprung ein Kind zu zeugen ist - sagen wir mal salopp - Pech. Das Kind dann als Pech zu sehen ist aber schon hart, und es stellt sich die Frage, ob der Vater da nicht gegen das im GG verankerte Recht auf Menschenwürde verstößt. Rechtlich fragwürdig - aber moralisch eindeutig, finde ich - das Kind kann ja nichts dafür, dass es gezeugt wurde - also kann man es auch nicht dafür bestrafen.
Sicher ist es damals wohl einfach "dumm gelaufen". Aber es gehört doch auch zum erwachsen sein, dass man Fehler macht und dafür die Verantwortung übernimmt. Das Kind abzulehnen um die eigene Ehe zu schützen, halte ich für fragwürdig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Ehefrau von den Unterhaltszahlungen nichts weiß. Also wird sie sowohl vom Seitensprung (es war ja kein Flugsamen) wie auch vom Kind wissen. Wenn sie ihm den Seitensprung verziehen hat, sollten beide so erwachsen sein, auch das Kind anzuerkennen - nicht nur finanziell sondern auch als Mensch. Sicher wird das für die Ehefrau nicht einfach sein- für beide nicht. Wenn sie ihren Partner noch liebt, dann sollte sie auch lernen, das Kind lieben zu können, egal ob es vor oder während der Ehe gezeugt wurde.
Es drängt sich mir aber noch eine andere Frage auf: warum will er die Ehe nicht gefährden? Wenn die Ehe trotz der Umstände noch auf Liebe und Vertrauen basiert, dann sollte der Umgang mit dem Kind machbar sein. Wenn es andere Gründe für den Erhalt der Ehe gibt (Geld, Ansehen, etc.) dann sollten beide die Ehe an sich in Frage stellen - unabhängig vom Kind - da es sich wohl eher um eine Interessengemeinschaft handelt, die nur funktioniert. Meine Ehe hatte (aus meiner Sicht) auch nur noch funktioniert - und ich wollte kein Teil mehr sein, das funktioniert.
Sorry, das es so lang geworden ist...