Begrüßenswerte Einsicht
DarkSoul67 schrieb: "wer von Garantenpflicht in der Medizin keine Ahnung hat, sollte trotzdem einfach mal nix sagen, statt Mist zu schreiben."
Ich werte das als späte Einsicht und baue darauf, dass er pflichtschuldigst bereut, ebensolchen Mist geschrieben zu haben. Darauf, dass das Mist war, haben ja schon verschiedene (auch ich) hingewiesen.
Wer noch unsicher ist, könnte z.B. mal in das Skript "Rechtskunde in der Krankenpflege" von RA Norbert Diel reinschauen. Oder in den Paragraphen 221 des Strafgesetzbuches.
Natürlich steht es jedem frei, beliebigen Mist zu glauben. In strafrechtlichen Fragen empfiehlt es sich aber, seine Überzeugungen an den Gesetzen und dem Urteil von Fachleuten mit Jura-Staatsexamen auszurichten, und nicht am Urteil von jemandem, der von Garantenpflicht in der Medizin keine Ahnung hat und daher laut DarkSoul67 einfach mal nix sagen sollte, statt Mist zu schreiben.