"Er" schreibt...
*******an_m:
Das Foto kann auch zum reinen Privatvergnügen mit den besten Absichten gemacht worden sein. Derjenige, der es aus dem privaten Kreis herausgetragen hat, ist der, der falsch gehandelt hat. Im besten Fall nicht nachgedacht – aber in Zeiten, in denen Privatheit so oft und laut diskutiert wird, nur bestenfalls fahrlässig.
Ich verstehe die ganze Diskussion über die Art und Weise, wie und warum, ob Recht oder Unrecht nicht im geringsten.
Wenn jemand etwas gegen Bilder hat, werden keine gemacht. Ob es dann im Rahmen der Suche dieser Plattform zu den Vorstellungen passt oder nicht entscheidet ja jeder selber. Wenn Bilder gemacht werden, entscheiden alle auf den Bildern zu sehenen Personen ob und wenn ja, wie ein Bild, sowie wo ein Bild weiterverarbeitet werden darf oder nicht.
Das ist das normale Vorgehen und sollte von jedem akzeptiert und umgesetzt werden. Alles andere ist schlicht eine Straftat/Ordnungswiedrigkeit je nach Ausmaß. Vom Vertrauen mal ganz abgesehen. Jeder sollte auch in der Lage sein sich erwachsen genug zu verhalten wenn einmal eine Trennung im Raum steht derartige Bilder dann auf sich beruhen zu lassen und keineswegs weiter zu verwenden. Wer das nicht kann, sollte sich auch nicht mit Sex beschäftigen, denn ein solches Kindergartenverhalten zeugt nicht gerade von der geistigen Reife für Sex und allem was damit zu tun hat.
Zu der hier angesprochenen Kündigung:
Es ist auch noch von Belang in welchem Rahmen dieses Bild im Internet zu finden ist. ist es in einem öffentlichen Blog und für jeden zugänglich, ist ein weiter verbreiten eine Copyrightverletzung. Diese kostet sicher auch eine Menge Geld, aber das Bild hätte auch so vom Chef in irgendeiner Form gefunden werden können.
Ist dieses Bild aber zum Beispiel aus einer Plattform wie dieser, also anmeldepflichtig, vielleicht sogar noch in einer Gruppe, die wiederum nicht von allen ohne weitere Anmeldung eingesehen werden kann, oder gar aus einem verschlossenem Album, welches nur für den ein oder anderen User einzeln zugänglich gemacht wurde, sieht die Rechtslage schon wieder aus. In letzterem Fall wäre ein Kündigung von jedem Arbeitsgericht als nichtig erklärt worden, da es einfach die Privatangelegenheit ist und dem Unternehmen in keiner Weise schädigen kann. Einen solchen Eingriff in die Privatangelegenheiten eines Angestellten darf und wird kein Arbeitsgericht in Deutschland als Kündigungsgrund gelten lassen.
Dazu ist es auch in nicht geringer Weise davon Abhängig, um welches Unternehmen es sich handelt. Ein kirchlicher Träger kommt mit einer derartigen Kündigung sicherlich deutlich eher durch als die Pommesbude von nebenan, die ihre Angestellte deswegen ausmustern möchte.
LG "Er" von NeueReize
Ergänzung: Es ist auch noch entscheidend, ob man auf den Bildern unkenntlich gemacht wurde oder nicht. Wenn das Bild mutwillig ohne ohne Einverständnis ins Internet gestellt wurde und eigentlich ausschließlich für den privaten Rahmen gemacht wurde, sieht die Sachlage auch wiedder völlig anders aus. Nacktbild heißt in keinem Fall einfach Kündigung... da gibt es sehr viele Faktoren die mit reinspielen...