******_wi:
In welchem Paragraphen steht, dass Sex im Freien verboten ist?
§183a StGB, dort steht nicht, das Sex im Freien verboten ist , sondern das sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit verboten sind. Darauf steht eine Freiheitsstrafe (ist eine Straftat!!!) bis zu 6 Monate Haft (auf Bewährung), wenn man dir Wissentlichkeit unterstellen kann und man auf einen Richter trifft, der Öffentlichkeit so interpretiert wie es vom Gesetzgeber ursprünglich angedacht war (Wald, wenn er nicht blickdicht umzäunt und Privatbesitz ist wäre dann bereits Öffentlichkeit). Öffentlichkeit ist mehr als nur im Freien.
Solltest du beim Sex in Freien nackt sein, und du triffst z.Bsp. auf eine Muslimin die sich durch den Anblick "zutiefst in ihrem Schamgefühl verletzt sieht", käme bei "konservativer Auslegung" auch §183 in Betracht. Strafe ist so ziemlich genauso wie bei §183a.
Solltest du/ihr auf ein etwas moderateren Menschen treffen, könnte es mit einem Platzverweis enden und/oder einer Ordnungswidrigkeit nach §118 OWIG - wenn eine Ordnungsmacht gerufen wird.
Trefft ihr auf ein ganz toleranten Menschen passiert gar nichts oder es endet bei einem liberalen Ordnungshüter mit einer Ermahnung.
Empfindet jemand bei eurem Liebesspiel Ekel, weil er auf öffentlichen Grund unvermittelt Dinge sehen muss die bei ihm körperliches Unwohlsein auslöst käme sogar eine Körperverletzung in Betracht (kein Witz...).
Es kommt also immer darauf an wer was mit wem wo macht und wer was gesehen hat und sich danach wie fühlt, um zu schauen in welchem Rechtsbereich man sich da bewegt. Wenn man denn nun schon Sex draußen hat sollte man also wenigstens schauen ob es nahezu ausgeschlossen ist, das man beobachtet wird. Erwischt werden kann teuer werden. Was es vom Gesetzgeber nicht gibt ist ein Freifahrtsschein zum Pimpern im Freien.