Zum Thema:
"Ehebruch begeht bzw. begang nur die Person, die sich in der Ehe befand und außerehelich Beischlaf vollzog."
EBEN nicht.
"Ehebruch begeht bzw. begang nur die Person, die sich in der Ehe befand und außerehelich Beischlaf vollzog."
EBEN nicht.
Ihr habt von Ehebruch geschrieben. Ich empfehle eindeutige Definitionen auch als solche anzuerkennen:
Das war mal die rechtliche Definition „der zumindest bedingt vorsätzliche Vollzug des Beischlafs eines Ehegatten mit einer dritten Person anderen Geschlechts“. Damit sollte alles gesagt sein.
Jetzt zur Moral (die sich bei vielen dann als Doppelmoral herausstellt). So haben sich Ansichten nun mal verändert. Das Modell der Ehe sieht sich in Gänze heute verändert. Weshalb dann hier permanent von früher, von anderen Kulturen, von Hexenjagd und Fegefeuer lamentiert wird, erschließt sich mir nicht.
Streng religiös gesehen ist richtig: "Du sollst nicht begehren Deines Nächsten Weib!"
Aber wer sich darauf beruft, der sollte mal überprüfen, ob er auch alle anderen Gebote und religiöse Regeln befolgt oder vielleicht aus dem berühmten Glashaus mit Steinen wirft ...