Sozialamt?
...doch nur wenn die/derjenige nichts dafür kann. Und wie schon in meinem ersten Beitrag: Für einen kleinen Schwanz kann ein Man nichts (dass kann er auch durch Fleiß ausgleichen ). Genausowenig wie eine Frau für ihr Hängebusen nichts kann. Könnt Ihr euch vorstellen, wie verletzend eine entsprechende Abweisung für diejenigen ist?...die Sozialleistungen erstrecken sich aber keineswegs auf Schmuddelfreaks
Und Legacy: von Schwindeln war auch nie die Rede. Wenn ihr eindeutig keine "Verzierungen" wollt, habt Ihr auch das verbriefte Recht auf "Reklamation".
Joiman, du als bekennender Oralist müßtest doch riechen, bevor sich die Hygienebestie aus dem Feinripp schählt? Ich weiß nicht, wie es den Männern geht, aber ich rieche ungewaschene Leiber. Bei Frauen noch stärker...igittt
Außerdem bin ich vielleicht zu zimperlich (in vielerlei Hinsicht), aber ich würde sogar von einem ONS eine Disco- o. Restauranttoilette aufsuchen und mich nach Möglichkeit frischmachen. Und es gibt auch Intimwaschtücher, die man bequemerweise in die Tasche tun kann...
Somit möchte ich nochmal klarstellen: das Fehlen vonRespekt (betteln, drängeln, ohne Gummi) und natürlich mangelnde Hygiene sind grundsätzlich von den Sozialleistungen ausgeschlossen. Ebenso wie die vorsätzlich verdrehte Tatsachen
In diesem Sinne LG an alle
Lina