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Smartphone am FKK-Strand - bei Günzburg

Also...
wer unbedingt nackt sein will, der muss sich auch damit abfinden das er gesehen wird und das es keinen Schutz mehr gibt. Kameras kann man heute doch in allem Verstecken. Und überhaupt, man denke erst an Drohnen. Was hindert mich daran mit einer Drohne mit HD Kamera und Zoomobjektiv über einen FKK Strand zu fliegen und Videos und Fotos zu schießen. Oder mich auf einem Hügel in 2 Kilometer Entfernung mit einem 1000 Euro Objektiv zu verschanzen und hochauflösende Fotos von jedem Hängebusen zu knipsen, der mir vor die Linse kommt.
Ich hätte dem Alten eine gescheuert und ihm gesagt, dass ich es sicher nicht nötig hab von seinem Schrumpelpimo Bilder zu schießen.
*******na57 Frau
22.279 Beiträge
JOY-Angels 
Au weia - da haben wir das Recht erkämpft, auch mal ohne Kleidung herumzuliegen, haben die miefige Sexualmoral früherer Zeiten überwunden ...

.... und dann gibt es immer noch so Spießer, die mit Kamera, Drohne und Smartphone sich an fremden Nackten aufgeilen wollen ?

Nun denn. Frau kann nicht alles verhindern....

*bunny*

Trotzdem - wenn ich eine Kamera auf mich gerichtet sehe, rede ich mit dem Fotografen. Und ich selber achte darauf, wen ich wie ablichte. Einfach, weil ich mich dann besser fühle.
****_00 Mann
359 Beiträge
Die Sicht des Opfers...
...ist sicher keine sinnvolle Grundlage für die Rechtssetzung, wenn man keine in Blutrache und Lynchmobs endende Gewaltspirale initiieren will.

Tatsächlich muß man halt auch einfach mal sagen, daß erwachsene Menschen selbst für die Konsequenzen ihres Handelns verantwortlich sind. Und das heißt eben, daß wer sich in der Öffentlichkeit zeigt, gesehen und/oder fotografiert werden könnte. Wenn dieses Risiko einem zu hoch ist, bleibt nur, die Öffentlichkeit zu meiden.

Ein Vollkasko-Leben ohne Risiko gibts halt nicht. Immerhin hat es die Zivilisation, das persönliche Risiko auf Probleme der Preisklasse "unerlaubte Veröffentlichung von Fotografien" zu beschränken. Vor noch gar nicht soo langer Zeit mußten (oder an gar nicht soo weit entfernten Orten müssen) nackte Menschen in der Öffentlichkeit ja nun wesentlich existenziellere Bedrohungen fürchten.

Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen muß man rechtlich gesehen meist nicht hinnehmen, das hat der Gesetzgeber nicht perfekt, aber doch halbwegs sinnvoll geregelt. Daß neue technische Möglichkeiten da neue Probleme aufwerfen oder Grenzen verschieben können, ist nur ein Aspekt der Diskussion.

Das eigentliche Problem, das hier beschrieben wird, ist ja auch nicht die Veröffentlichung von Fotos, sondern die nach wie vor verklemmte bis schizophrene Beziehung dieser Gesellschaft zu nackten Menschen. Wenn ich etwa bei Kollegen Autorität verliere, nur weil die mich nackt am Strand gesehen habe, dann ist die Problemursache doch nicht daß ich nackt am Strand war, sondern daß diese Kollegen damit so umgehen.
Hugo

Die Sicht des Opfers...
...ist sicher keine sinnvolle Grundlage für die Rechtssetzung, wenn man keine in Blutrache und Lynchmobs endende Gewaltspirale initiieren will.


Sag mal, Dir scheint nicht klar zu sein, worum es bei der Justiz geht?
Um Gerechtigkeit... Und Unrechtsverhinderung. Wie der Name sagt.

Und da soll die ""Sicht des Opfers" keine Rolle spielen?

Interessante These...

Da die Reaktion nun aber mal ist, wie sie ist, schädigt der, der die den Fotografierten schädigende Situation durch Bilder produziert, der "Schädiger".
****_00 Mann
359 Beiträge
@Selene73
Nein, ich habe mich nur mit der Thematik "worum es bei der Justiz geht" ein bißchen ernsthafter sachlich(!) auseinandergesetzt.

Grundlage sinnvoller Rechtssetzung sind immer gesamtgesellschaftliche Ziele, nicht persönliche oer parteiliche. Die Ängste und Rachegedanken von Opfern sind menschlich verständlich, aber ein sinnloser bis gefährlicher Primärmaßstab. Wir haben schließlich keine totalitäre Diktatur, sondern eine freiheitlich-demokratische Grundordnung, und das soll auch so bleiben.

Es hat schon seinen Grund, daß Strafen auf Grund von Gesetzen durch Richter verhängt werden müssen und nicht aufgrund von Forderungen der Opfer (die lediglich bei Anzeigedelikten auf eine Verfolgung verzichten können).

Wohin eine Opferjustiz führen würde, kann man an archaischen Rechtssystemen sehr gut studieren. Die Blutrache z.B. ist nichts anderes, und sie hat ganze Landstriche entvölkert. Das alttestamentarische "Auge um Auge, Zahn um Zahn" als Rechtsgrundlage ist daraus entstanden - es handelt sich nämlich tatsächlich um eine Vorschrift zur Beschränkung von Eskalation, nach heutiger Sprache eigentlich korrekt zu lesen als "_nur_ ein Auge für ein Auge, nur ein Zahn für einen Zahn". Auch die nach unseren Maßstäben steinzeitliche Scharia sollte m.W. ursprünglich der Deeskalation dienen, enthält aber in der Tat noch viele Aspekte von Opferjustiz.

Übrigens hat schon Platon erkannt, daß es das größte Unrecht ist, Unrecht mit Unrecht zu vergelten. Und in der Tat hat das Prinzip der Vergeltung egal wo es angewandt wurde bis heute nie zu einer lebenswerten Gesellschaft für irgendwen geführt, sondern immer nur zu Leid und mehr Gewalt. Hingegen gibt es namhafte Soziologen, die sagen, daß man den Zivilisationsgrad einer Gesellschaft an Inhalt und Zustand ihrer Gefängnisse ablesen kann.

Das bedeutet natürlich nicht, daß man Straftäter nicht bestrafen soll. Tatsächlich werden für das heutige Strafrecht in der Regel drei durchaus widerstrebende Hauptziele genannt: Reintegration, Generalprävention und individualprävention. Und das BVerfG hat mehrfach geurteilt, daß die Chance auf Reintegration auch wenn sie noch so klein ist ein Bestandteil der Menschenwürde ist, der auch einem schwersten Straftäter nicht genommen werden darf.

Wenn Du Dich für das Thema näher interessierst, würde ich empfehlen, mal Bücher zum Thema Grundlagen und Zielsetzung des Strafrechts anzuschauen, weil hier ist das Thema nun wirklich komplett off topic. Allgemein bekannt ist aber z.B., daß die Generalprävention jenseits einer gewissen Schwelle nicht mehr funktioniert - es gibtbeispielsweise in Ländern mit Todesstrafe eher mehr Morde als in solchen ohne.
*******na57 Frau
22.279 Beiträge
JOY-Angels 
Das heißt, dass es eben NICHT geht, dem Fotografen/der Fotografin sein/ihr Gerät aus der Hand zu reißen und in den See zu schleudern.... oder so was. Selbstjustiz ist nicht erlaubt.
****_00 Mann
359 Beiträge
Sehr richtig.
Hier werden aber im Grunde drei sehr unterschiedliche Fragen diskutiert.

1. ist das ungefragte Fotografieren von anderen Leuten rechtswidrig/strafbar?

Antwort: manchmal, im Gegensatz zu verbreiteten urbanen Legenden jedoch im öffentlichen Raum meistens nicht. Das ungefragte Verbreiten oder Zurschaustellen solcher Bilder allerdings meistens sehr wohl. Das Risiko für den Fotografierten besteht lediglich darin, daß eine widerrechtliche Veröffentlichung erfolgen _könnte_, und dieses Risiko nimmt einem der Gesetzgeber halt nicht ab, weil es dem entgegenstehende legitime Interessen gibt.

Ob es unfein ist, ist auch durchaus eine Frage

2. was kann man gegen Fotografen am FKK-Strand tun?

Antwort: wenn der Strand zugangsbeschränkt ist und eine Hausordnung it Fotografier-/Handyverbot hat, weist man den Fotografen darauf hin. Ist er uneinsichtig, meldet man das dem Hausherrn, der ihn dann ggf. dauerhaft rausschmeißen kann (aka "Hausverbot").

Ist der Strand nicht zugangsbeschränkt, bleibt außer dem Hinnehmen nur eine höflich vorgetragene Bitte oder Zurückweichen (sprich, sich anziehen und gehen). Es sei denn, es sind weitergehende Verbreitungsabsichten erkennbar, dann sollte man die Polizei rufen. Man muß sich aber immer im Klaren sein, daß wenn man sich in der Öffentlichkeit auszieht, man eben auch ausgezogen gesehen oder fotografiert werden kann.

3. Ist es legitim, akzeptabel, verständlich oder entschuldbar, wenn man sein (vermeintliches) Recht selbst mit Gewalt oder Sachbeschädigung durchsetzt?

Und die Antwort darauf ist ein klares Nein. Man macht sich damit strafbar, und das nicht zu knapp. Nur bei einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf ein bedeutends Rechtsgut wäre man zur Notwehr oder Nothilfe berechtigt, ein solcher liegt aber nie und nimmer vor. Würde man trotzdem Gewalt anwenden, wäre das ein rechtswidriger Angriff auf den Fotografen, der dann seinerseits das Recht auf Notwehr, Schadensersatz, Schmerzensgeld hätte.
Hugo, Junge,
Ich bin keine Volljuristin, nein.
Aber in Studium und Beruf mit genug juristischen Themen befasst, daß Du Dir Deine gönnerhafte Empfehlung schenken darfst... Und nur, weil ich anderer Meinung bin als Du, bin ich nicht unsachlich.

Mich erbost es jedoch, mir Quark anhören zu müssen.

Gerechtigkeit ist nicht Rache... Wer hat denn behauptet, daß das so wäre?
Ich nicht... Das ist eine Unterstellung.

Selbstjustiz ist in Ordnung? Man könnte meine Posts so verstehen. Dennoch ist mir bewußt, daß die Variante " dann löse ich das Problem selbst" durchaus nicht buchstabengetreu gesetzeskonform ist.

Gerade WEIL ich damit zu tun habe, weiß ich jedoch, daß das das, was bei Gericht gesetzmässig entschieden wird, durchaus nicht unbedingt etwas mit gerecht zu tun hat. Siehe das Thema Stalking, Grapschen und so - aber auch Cyberkriminalität, für die es noch gar keine vollständige juristische Gesetzeslage gibt. Und die sache mit den Digitalen Bildern ist eben bestandteil davon.

Die Ansicht des Opfers zählt sehr wohl... Insofern, daß es den "Tatbestand" anklagt.

Eine Masochistin findet es prima, von ihrem Sado-Dom grün und blau geschlagen zu werden. Sie sieht sich nicht als Opfer, fühlt sich nicht "geschädigt". Will niemand anklagen.
Eine andere Frau, die gegen ihren Willen so verprügelt wird, fühlt sich als Opfer, trägt womöglich lebenslange seelische Schäden davon. Sie möchte durchaus eine Anklage.

Wo ist der Unterschied? Ich will nicht darauf hinaus, daß die untere "Rache" will. Sondern daß der unteren ein Schaden entstand, den nicht gesetzlich abzudecken, ungerecht wäre.

Gesamtgesellschaftliches Ziel der Gesetzgebung ist es, das Mitteinander der Menschen zu regeln. Jedenfalls ist das die Ansicht des Deutschen Bundestages zum Thema:

Jedes Gemeinwesen braucht Regeln, nach denen es bestehen und sich entwi­ckeln kann. Damit Menschen in geordne­tem Miteinander leben können, müssen Interessenkonflikte ausgeglichen wer­den.
Die allgemein geltenden Regeln binden alle Bürger gleichermaßen, und manchmal beschränken sie sie auch in ihrer freien Entfaltung, wenn dies zum Schutz der Mitbürger nötig ist.
Diese Re­geln legen aber auch den Handlungsrah­men des Staates gegenüber dem Bürger fest und stellen sicher, dass der Staat nicht zu stark in die Rechte der Bürger eingreift. Gesetze sind vom Staat erlasse­ne „Rechtsnormen“, die die Bürger und auch der Staat selbst befolgen müssen.
Quelle: Deutscher Bundestag (https://www.btg-bestellservice.de/pdf/20264000.pdf)

Es gibt, im Gegensatz zu Deiner Darstellung, eben KEINE eindeutige Ansicht, mit welcher Intention das Strafrecht existiert.
Jedoch legte das Verfassunggericht fest, daß "das Strafrecht jedoch die „ultima ratio“ des Rechtsgüterschutzes dar (stellt). Das heißt, dass eine staatliche Bestrafung nur bei einer besonderen Sozialschädlichkeit des Verhaltens zum Einsatz kommen darf."

Es gibt auch in der Zeitgenössischen Diskussion beide Seiten:
• absolute Straftheorien, die das begangene Unrecht ausgleichen wollen und
• relative Straftheorien, die auf die Verhinderung zukünftiger Straftaten abzielen.
Beide sehen jedoch das Strafrecht als Element der Freiheitssicherung im Sinne des Paragraph 1 Abs.1 des Grundgesetzes.

So, jetzt sind wir genausoweit wie vorher, es gibt Argumente für den "Fotographenschutz" als auch den "Motivschutz am FKK-Strand".

Und ich bin mir ziemlich sicher, daß die Gesetzgebung sich sich hier etwas einfallen lassen muß.
Die Frage ist übrigens eben NICHT nur, wie das juristisch aussieht.

Sondern, wie die Menschen am FKK-Strand das sehen.
Und ich denke, die Mehrheit ist der Ansicht, daß Kameras ( egal ob im Handy oder stand-alone ) eben NICHT an den FKK-Strand gehören - eben weil es heute die technischen Mittel der Verbreitung gibt, die es nun mal gibt.
leider war keine Abstimmung dabei
Aber wer liest heute noch ein Buch? Und auch in dem kann eine Kamera verborgen sein.
*****_sh Frau
7.741 Beiträge
man könnte festhalten:
um die Gerechtigkeit bzgl. ungefragten Fotografierens am Strand mit Hilfe von Legislative und Exekutive wieder herzustellen aufgrund der rasanten Elektronik-Entwicklung, müssen Paragrafen/ Gesetze entstaubt/ neu überarbeitet werden.

Dies, damit das Vertrauen der Bürger in Gesetze und den Staat erhalten bleiben und Selbstjustiz und Gewaltspiralen in unserem Land so niedrig gehalten bleiben, wie dies erfreulicherweise bisher der Fall war (verglichen mit den Staaten, vor denen uns beim Nachrichtenschauen gruselt).

Mir sei mein Euphemismus an manchen Stellen verziehen. Aber wenn es um einen gemeinsamen Nenner geht....
********e001 Paar
617 Beiträge
Jenseits der rechtlichen Grundlagen wäre es doch schön, wenn man sich friedfertig einigen könnte. Es geht doch nicht an, dass wenn Menschen nicht fotografiert werden möchten, es trotzdem mit einem Recht auf Freiheit gemacht wird. Rosa Luxemburg hat es ja gesagt: Freiheit hört dort auf, wo die Freiheit eines anderen eingeschränkt wird.
Es ist schade, dass wir für alles Gesetze brauchen, auch wenn es um die kleinsten Sachen geht.
Ich gehe davon aus, dass die meisten Besucher eines FKK-Strandes nicht von Fremden fotografiert werden möchten. Also käme ich doch im Leben nicht darauf, mich über deren Wünsche hinwegzusetzen. Es ist schön, Widerstand zu leisten, aber doch nicht am FKK-Strand!
**********rinus Mann
1.391 Beiträge
Neugierde001:
Freiheit hört dort auf, wo die Freiheit eines anderen eingeschränkt wird.

Andererseits wollen aber manche Stimmen hier meine Freiheit einschränken, am Strand ein Smartphone (oder sogar irgendein Handy, sei es mit oder ohne Kamera) zu benutzen, nur wegen des vermuteten, aber gar nicht geschehenen Eingriffs in ihre Freiheit.
Denn, nicht zu vergessen: Im Eingangspost geht es nicht ums Fotografieren, sondern um das Benutzen eines Smartphones.
*******na57 Frau
22.279 Beiträge
JOY-Angels 
Eben ... und die Freiheit, mein Smartphone zu nutzen, ohne andere Leute nackt zu fotografieren, will ich mir auch nicht nehmen lassen.

*mrgreen*
********er75 Mann
6.897 Beiträge
Grundsätzlich haben wir doch zwei Probleme:
1. DasProblem, dass hier die Freiheitsrechte und die Rechte auf persönliche Entfaltung zweier Parteien aufeinander treffen:
Zum einen möchten die FKKler mit überwältigender Mehrheit ungestört und vorallem unfotografiert die Natur genießen.
Zum anderen möchten die Fotografen ihr Recht auf die "Panoramafreiheit" nicht verlieren.

2. Egal was der Fotograf mit seinem Smartphone oder seiner Kamera macht, er hat grundsätzlich das Recht in der Öffentlichkeit, wenn keine rechtlichen Vorgaben an diesem Ort dagegensprechen, Fotos für den privaten Gebrauch zu machen.
Somit haben wir, selbst wenn die Polizei gerufen wird, wieder das Problem, dass von Seiten der Fotografierten nur ein Verdacht vorliegt und kein Beweis, dass hier eine strafbare Handlung erfolgt ist.
Möchte ich selbst, das mich jemand einfach verdächtigen kann, ihn in einer rechtswidrigen Weise fotografiert zu haben und ich dann der Polizei meine privaten Handybilder vorlegen muss, als Beweis, dass ich unschuldig bin? Definitiv NEIN!
Noch liegt die Beweislast hier beim Kläger!
Wir reden hier von der Zumutbarkeit und der Verhältnismäßigkeit der Einschränkung der Privatsphäre. Und meine privaten Handybilder sind meine Privatsphäre!

Ich verstehe wirklich, dass mann und frau auch, am FKK Strand nicht fotografiert werden wollen.
Aber es geht hier grundsätzlich um das Fotografieren in der Öffentlichkeit.
Wenn ich ein Panoramabild des Marienplatzes in München mache, kann das für einen zufällig aufgenommenen Café-Gast kompromittierender sein, als ein Nacktfoto, nämlich wenn die Frau die er just in dem Moment küsst nicht seine Ehefrau ist und er sich für den Tag in der Arbeit krank gemeldet hat.
Und wie gesagt das große G arbeitet an Gesichterkennungssoftware, die es ermöglichen wird, dass bei der G-Suche auch Bilder mir unbekannter Menschen nach meinem Gesicht durchsucht werden. Somit ist der Beweis für Ehebruch und Betrug des Arbeitgebers nur ein paar Tastendrücke entfernt.
Will ich auch hier willkürlichen Anschuldigungen und peinlichen Kontrollen durch die Polizei ausgeliefert sein? Ich, für meinen Teil, nicht.

Wenn ich wirklich in einer so exponierten Position bin, dass zufällige Bilder von mir am FKK Strand ein Problem sind, dann muss ich mir leider einen nicht öffentlichen Strand suchen, gibt's in MUC zB in einigen Freibädern. Da gilt Fotografierverbot und das Hausrecht der Stadtwerke München.

Ich, gerade als Münchner FKKler, bin zum Beispiel froh, dass es den Flaucher und den FKK Bereich im Englischen Garten gibt.
DenN die überwältigende Mehrheit der anderen Besucher dieser Orte sind nicht FKKler und die könnten sich auch dafür stark machen, dass an diesen sehr schönen, aber eben auch stark durch Nicht-FKKler frequentierten Orten FKK verboten wird.
Wer Lust hat soll mal "Flaucher" bei der G-Suchmaschine eingeben und sich dann die Panoramerbilder ansehen. Übrigens auch mit FKKlern zu Teil.
Vielleicht bin ich auch deshalb so "entspannt" weil hier das "Gesehen-werden-können " einfach unvermeidlich ist.
Für mich ist es einfach wunderschön, dass ich mich nachmittags in den FKK Bereich legen kann und dann Abends mich anziehe und mich, keine 50m weiter, mit Freunden zum Grillen treffen kann. Und das alles 5-10min zu Fuß von der UBahn oder für mich 15min mit den Fahrad von zuhause aus.
Natürlich gibt's auch schöne FKK Bereiche weiter außerhalb, aber eben nicht so zentral.
Auch wir sind hier auf die Toleranz der Mehrheit angewiesen. Und ich bin dankbar, dass diese Freiheit hier NOCH besteht.
********er75 Mann
6.897 Beiträge
Nicht zu vergessen: Ich möchte mir auch nicht nehmen lassen, zB mit meiner Freundin / meinen Freunden Erinnerungsfotos zu machen, auch am FKK Strand, wenn wir das möchten. Wohl gemerkt für unseren privaten Gebrauch.
*****lnd Mann
27.765 Beiträge
Sehr früh
bei einem meiner ersten FKK-Urlaube auf Korsika hatte ich ein ähnliches Erlebnis gleich nach der Ankunft. Der Bungalow war noch nicht gesäubert. Aus Langeweille fotografierte ich meine wie ich angekleidete Frau vor der Tür. plötzlich stürzte vom Waldweg her ein älterer Typ auf uns zu und tobte los, obwohl er gar nicht ins Bild gekommen sein konnte und forderte die Herausgabe des Films "Wir sind Ihnen ja ausgeliefert" brüllte er. Ich verstand es nicht.

Jetzt an der Ostsee fühlte sich meine eigene Partnerin unwohl, die etwas zu verlieren hätte. Überall nun diese smartphones und man weiß nie, was damit geschieht. Ganz schlimm war es kurz vor dem FKK-Schild. Von dort wurde eindeutig Richtung FKK fotografiert. Am besten ist es man lässt die Dinger stecken und wenn man sich fotografieren will, wartet man , bis der Strand sich geleert hat.
@ Heartdiver
Egal was der Fotograf mit seinem Smartphone oder seiner Kamera macht, er hat grundsätzlich das Recht in der Öffentlichkeit, wenn keine rechtlichen Vorgaben an diesem Ort dagegensprechen, Fotos für den privaten Gebrauch zu machen.

Da muss ich Dir leider Widersprechen bzw es etwas gerade biegen
Ganz so einfach ist es nicht, dementgegen steht nämlich das RECHT AM EIEGEN BILD.

Bsp: Am Marienplatz stehen 100te von Menschen, so kannst Du dieses Bild machen und auch veröffentlichen.
Steht aber am Marienplatz nur eine einzelne Person, dann kann Sie verlangen das dieses Bild gelöscht wird und/oder nicht veröffentlicht wird.

Im Kern ist es so das der Hauptaugenmerk/Mittelpunkt des Bildes keine einzelne Person zeigen darf.

Zum TE: ICH, würde mich ja um zu schreiben auf den Bauch legen und das Handy deutlich erkennbar in Richtung Handtuch halten. Einfach um solchen Situationen aus dem Weg zu gehen.
****_00 Mann
359 Beiträge
@Avalange: bitte lies den Thread. Du verbreitest Legenden
daß das "Rech am eigenen Bild" grundsätzlich das ungefragte Fotografieren verbietet, ist eine urbane Legende und schlicht falsch.

Üblicherweise gemeint ist mit diesem Recht der §22 KunstUrhG. Dieser regelt aber nicht das Erstellen von Bildern, sondern deren Verbreitung und Zurschaustellung.

Es gibt darüber hinaus noch das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus dem Grundrechtskatalog des Grundgesetzes. Hier sagt allerdings der Gesetzestext explizit über Fotografieren erstmal gar nichts aus, d.H. man ist da auf die Einzelfallbewertung durch einen Richter angewiesen.

Die Rechtssprechung hat daraus bisher keineswegs ein generelles Verbot des ungefragten Fotografierens von Einzelpersonen gemacht. Im Gegenteil: die Regel ist, daß das im öffentlichen Raum sehr wohl erlaubt ist, und von dieser Regel gibt es Ausnahmen - nämlich dann, wenn ein besonderes Schutzinteresse des Abgebildeten überwiegt, dieser sich also z.B. in einem besonders geschützten Raum befindet, oder wenn z.B. ein Unfallopfer auf der Straße liegt, das sich nicht wehren / entfernen kann.

Hier gibts z.B. Details:
http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html

Also bitte hör auf, urbane Legenden zu verbreiten.
*******na57 Frau
22.279 Beiträge
JOY-Angels 
Wer als Fotograf gezielt fremde Menschen ablichtet, sollte allerdings vorsichtig sein. Gerade das gezielte Fotografieren anderer Menschen kann unter Umständen eine Unterlassungs- und Löschungsverpflichtung begründen, wenn der oder die Fotografierte mit den Aufnahmen nicht einverstanden ist.
Steht da.

Und folgende Tipps:

... Für den Freizeitfotografen bietet es sich aus pragmatischer Sicht weiter an, sich in Selbstzensur zu üben und das gezielte Fotografieren fremder Menschen ohne deren vorherige Einwilligung auch an öffentlich zugänglichen Plätzen zu meiden wenn er vor Ort oder bei einer Veröffentlichung Auseinandersetzungen möglichst vermeiden will. Erfahrungsgemäß hilft in solchen Momenten vor Ort auch der Hinweis auf die Kunstfreiheit nicht weiter.

Erforderlich ist diese Selbstzensur unserer Meinung nach nicht ohne weiteres, da jede Fotografie eine Einzelfallbeurteilung benötigt. Nur dort, wo die genannten Ausnahmen deutlich greifen, sollte der Fotograf in sich gehen und auf das mögliche Bild verzichten.

Damit wird auch klar, dass es auch strittige Fälle geben kann und die ganze Sache eine sehr komplexe Frage ist, über die sich die Juristen auch streiten können.

Also, da dies kein juristisches Forum ist, werde ich mich an die "praktischen Tipps" halten und die waren ja auch die Frage des TE.
Das was ich genau geschrieben habe und das was Du verlinkt hast, nochmal genau durchlesen und in Einklang bringen.
Ganz so legendenhaft ist es bei einzelnen Personen eben nicht.
Gezieltes Ablichten
Es geht dabei um das gezielte Ablichten einer Person. Das ist etwas völlig anderes, denn in dem Fall ist die Intention des Bildes die Darstellung der Person.

Wenn am Marinplatz aber nur eine Person steht und das Bild den Marinplatz darstellen soll, dann ist die eine Person nur Beiwerk und kann eine Löschung nicht verlangen.

Wichtig ist also, was das Bild darstellt.
Ich denke, es geht hier um ein gesellschaftliches und kulturelles Problem.

In vielen Beiträgen lese ich von Rechten. Hier das Recht, sich frei zu entfalten ohne fotografiert zu werden, dort das Recht, jederzeit mit dem Smartphone zu kommunizieren. Es ist ein trauriges Symptom unserer Gesellschaft, dass jeder sein Recht zu kennen meint und darüber vergisst, sich zu benehmen.

Man könnte zwar auch damit argumentieren, dass das Recht auf die unverletzliche Persönlichkeit älter als die Erfindung der drahtlosen Kommunikation ist, aber das Übel liegt darin, dass das Recht des Individuums im egozentrischen Sinn höher bewertet wird, als ein konfliktfreies Zusammenleben.

Konfliktfreies Zusammenleben wird aber eher durch angemessenes Benehmen als durch Pochen auf die eigenen Rechte ermöglicht. Oder wie Schopenhauer es nannte, die feine Sitte. Heute sprechen wir eher von emotionaler Intelligenz, wenn jemand sein Verhalten in einer angemessenen Form der Situation und der Umgebung anpassen kann.

Für die beschriebene Situation bedeutet das konkret, während des Aufenthalts auf einem FKK Gelände auf die Benutzung des Handys zu verzichten. Aber auch, jemanden, der unwissentlich gegen diese gute Sitte verstößt, in angemessener Form auf sein unerwünschtes Verhalten aufmerksam zu machen.

Angeblich soll es sogar möglich sein, ohne zwingenden Grund tagelang sein Smartphone auf dem Schreibtisch liegen zu lassen, ohne dadurch an Lebensqualität zu verlieren oder gesundheitlichen Schaden zu nehmen. Aber wer wollte das schon freiwillig ausprobieren?.
***en Mann
4.171 Beiträge
Ich denke mal es sollte jedem selbst überlassen sein,was man macht.
Ich selbst habe kein Smartphone am Strand,da ich es Genieße mal nicht erreichbar zu sein.
Ein persönliches Stück von Freiheit.
Aber das komische ist,das wenn Gevögelt wird sich da keiner Aufregt.
**********rinus Mann
1.391 Beiträge
Für die beschriebene Situation bedeutet das konkret, während des Aufenthalts auf einem FKK Gelände auf die Benutzung des Handys zu verzichten.

wie gesagt: mein Handy hat überhaupt keine Kamera. Wieso soll ich, ein paar paranoider Nackter wegen, darauf verzichten?

Aber auch, jemanden, der unwissentlich gegen diese gute Sitte verstößt, in angemessener Form auf sein unerwünschtes Verhalten aufmerksam zu machen.

Die Betonung liegt hier auf "angemessen". Was es im Eingangsposting wohl definitiv nicht war, oder?
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