Hugo, Junge,
Ich bin keine Volljuristin, nein.
Aber in Studium und Beruf mit genug juristischen Themen befasst, daß Du Dir Deine gönnerhafte Empfehlung schenken darfst... Und nur, weil ich anderer Meinung bin als Du, bin ich nicht unsachlich.
Mich erbost es jedoch, mir Quark anhören zu müssen.
Gerechtigkeit ist nicht Rache... Wer hat denn behauptet, daß das so wäre?
Ich nicht... Das ist eine Unterstellung.
Selbstjustiz ist in Ordnung? Man könnte meine Posts so verstehen. Dennoch ist mir bewußt, daß die Variante " dann löse ich das Problem selbst" durchaus nicht buchstabengetreu gesetzeskonform ist.
Gerade WEIL ich damit zu tun habe, weiß ich jedoch, daß das das, was bei Gericht gesetzmässig entschieden wird, durchaus nicht unbedingt etwas mit gerecht zu tun hat. Siehe das Thema Stalking, Grapschen und so - aber auch Cyberkriminalität, für die es noch gar keine vollständige juristische Gesetzeslage gibt. Und die sache mit den Digitalen Bildern ist eben bestandteil davon.
Die Ansicht des Opfers zählt sehr wohl... Insofern, daß es den "Tatbestand" anklagt.
Eine Masochistin findet es prima, von ihrem Sado-Dom grün und blau geschlagen zu werden. Sie sieht sich nicht als Opfer, fühlt sich nicht "geschädigt". Will niemand anklagen.
Eine andere Frau, die gegen ihren Willen so verprügelt wird, fühlt sich als Opfer, trägt womöglich lebenslange seelische Schäden davon. Sie möchte durchaus eine Anklage.
Wo ist der Unterschied? Ich will nicht darauf hinaus, daß die untere "Rache" will. Sondern daß der unteren ein Schaden entstand, den nicht gesetzlich abzudecken, ungerecht wäre.
Gesamtgesellschaftliches Ziel der Gesetzgebung ist es, das Mitteinander der Menschen zu regeln. Jedenfalls ist das die Ansicht des Deutschen Bundestages zum Thema:
Jedes Gemeinwesen braucht Regeln, nach denen es bestehen und sich entwickeln kann. Damit Menschen in geordnetem Miteinander leben können, müssen Interessenkonflikte ausgeglichen werden.
Die allgemein geltenden Regeln binden alle Bürger gleichermaßen, und manchmal beschränken sie sie auch in ihrer freien Entfaltung, wenn dies zum Schutz der Mitbürger nötig ist.
Diese Regeln legen aber auch den Handlungsrahmen des Staates gegenüber dem Bürger fest und stellen sicher, dass der Staat nicht zu stark in die Rechte der Bürger eingreift. Gesetze sind vom Staat erlassene „Rechtsnormen“, die die Bürger und auch der Staat selbst befolgen müssen.
Quelle: Deutscher Bundestag (
https://www.btg-bestellservice.de/pdf/20264000.pdf)
Es gibt, im Gegensatz zu Deiner Darstellung, eben KEINE eindeutige Ansicht, mit welcher Intention das Strafrecht existiert.
Jedoch legte das Verfassunggericht fest, daß "das Strafrecht jedoch die „ultima ratio“ des Rechtsgüterschutzes dar (stellt). Das heißt, dass eine staatliche Bestrafung nur bei einer
besonderen Sozialschädlichkeit des Verhaltens zum Einsatz kommen darf."
Es gibt auch in der Zeitgenössischen Diskussion beide Seiten:
• absolute Straftheorien, die das begangene Unrecht ausgleichen wollen und
• relative Straftheorien, die auf die Verhinderung zukünftiger Straftaten abzielen.
Beide sehen jedoch das Strafrecht als Element der Freiheitssicherung im Sinne des Paragraph 1 Abs.1 des Grundgesetzes.
So, jetzt sind wir genausoweit wie vorher, es gibt Argumente für den "Fotographenschutz" als auch den "Motivschutz am FKK-Strand".
Und ich bin mir ziemlich sicher, daß die Gesetzgebung sich sich hier etwas einfallen lassen muß.