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Smartphone am FKK-Strand - bei Günzburg

********2015 Mann
139 Beiträge
Mitwissenschaft und Strafvereitelung
In dem Bereich können auch schon die oben genannten Begriffe für Zuschauer und Fans relevant werden.
********er75 Mann
6.897 Beiträge
Und sollte das Opfer den Angriff wirklich filmen, ergibt das dann das ultimative Beweisstück.

Bei allem Verständnis dafür, dass mann bzw frau nicht ungewollt gefilmt werden wollen, ich im übrigen auchnicht, so sollte doch die Verhältnismäßigkeit der Reaktion bedacht werden.
Ich kann die "verdächtige Person" immer zuerst höflich ansprechen und, sollte ich mich alleine nicht trauen, mir sicher Hilfe bei anderen Badegästen holen.
Sollte es wirklich ein "illegaler Filmer" (rechtlich gesehen sehr schwierig zu definieren) sein, besser ein heimlicher Filmer sein, so wird ihn alleine dieses öffentliche Ansprechen verscheuchen. Sollte der Verdacht bestehen, dass wirklich illegales Bildmaterial entstanden ist, dann kann man immer noch die Polizei rufen.
Da gerade bei Aufnahmen von Kindern auch der Aufnahmewinkel und die Sichtbarkeit der Genitalien über erlaubt oder Kinderporno entscheidet wird es ein
Heimlicher Filmer sicher nicht drauf ankommen lassen und das Filmaterial lieber freiwillig löschen.
Es erhebt sich natürlich
für den geneigten, anstands-und rücksichtslosen Knipser die Problematik, daß er zur erfolgreichen Strafverfolgung gegen den Foto-Gegner Beweise braucht.

Jetzt mal ernsthaft, ihr "Ich habe das Recht auf meiner Seite, wenn ich am FKK-Strand ein paar Bilder von Fremden zum Privatgebrauch mache"-Spezialisten...

"Hups, ich bin gestolpert, gegen ihn gerempelt, und dann leider auf das Handy getreten"...

Nach einer lautstarken Diskussion, daß der Typ mit fotographieren aufhören soll, gibt es vermutlich mehr Zeugen, die diese Variante bestätigen, als die des Fotographen mit

"Die hat mir das Handy aus der Hand gerissen, und es auf den Boden geschmissen und ist dann draufgesprungen".

Im Zweifel dann Aussage gegen Aussage, würde ich mal meinen?

Ah, übrigens...
Auf Kamera/Handy etc. Draufrumtrampeln zerstört selten den Speicherchip mit den Bildern, der ist recht klein, und kann auch bei Kontakt mit Salzwasser oder ähnlichem mit entsprechender Technik recht problemlos reaktiviert werden.

Und einfach "Löschen" per Löschbutton vernichtet die Daten auch nicht sofort und absolut, erst wenn der Speicherplatz mehrfach durch anderes überschrieben wurde, ist das Bildmaterial nicht mehr reaktivierbar.

Falls man also sichergehen will, daß Bilder nicht verbreitet werden, braucht man schon den Chip oder internen Speicher...
Natürlich gibt es asoziale Menschen die glauben mit einer Straftat einfach so durchzukommen. Sie sollten nur aufpassen, dass sie nicht an einen gleichfalls asozialen geraten.
Nun,
im theoretisch diskutierten Szenario IST der vermeintliche asoziale Straftäter bereits mit jemand extrem asozialen in Kontakt geraten!

Egal, wieso der der Gesetzgeber meint, da keine Schranken errichtet zu haben - aber das Fotographieren anderer Menschen (insbesondere solcher ohne Bekleidung) ohne deren explizites Einverständnis trifft die Definition von asozial ziemlich genau...
Damit jetzt niemand googlen muß:

1. unfähig zum Leben in der Gemeinschaft, sich nicht in die Gemeinschaft einfügend; am Rand der Gesellschaft lebend
2. (meist abwertend) die Gemeinschaft, Gesellschaft schädigend
3. (umgangssprachlich abwertend) ein niedriges geistiges, kulturelles Niveau aufweisend; ungebildet und ungehobelt
Duden
1. nein er ist nicht asozial und 2. so rechtfertigt man also Gewalt. Wer beschwert sich denn da bitte noch über Terroristen, schließlich tun die nichts anderes. Aber sie stehen wenigstens dazu.

Die Einordnung, dass ein Fotograf asozial sei, ist zum Glück noch nicht gesellschaftlicher Konsens.
**********rinus Mann
1.391 Beiträge
für den geneigten, anstands-und rücksichtslosen Knipser die Problematik, daß er zur erfolgreichen Strafverfolgung gegen den Foto-Gegner Beweise braucht.

Jetzt mal ernsthaft, ihr "Ich habe das Recht auf meiner Seite, wenn ich am FKK-Strand ein paar Bilder von Fremden zum Privatgebrauch mache"-Spezialisten...

"Hups, ich bin gestolpert, gegen ihn gerempelt, und dann leider auf das Handy getreten"...

Moral und Anstand predigen und selber unmoralisch und unanständig handeln ist in meinen Auegn nicht nur asozial, sondern auch bigott und verlogen.
Niemand behauptet,
Daß im Normalfall
dass ein Fotograf asozial sei

Jedoch finden ausgesprochen viele Menschen, daß
das Fotographieren anderer Menschen (insbesondere solcher ohne Bekleidung) ohne deren explizites Einverständnis

nicht in Ordnung ist - insofern ist ein Fotograf, der dieses tut, tatsächlich asozial.
Definition siehe Smartphone am FKK-Strand - bei Günzburg

Nun, man könnte bezüglich der "Straftat" von statt von Selbstjustiz auch von Selbstverteidigung sprechen.
Und ja, ich würde lügen, denn ich hätte vermutlich nicht die Absicht, mich von besagtem asozialen Knipser vor Gericht zerren zu lassen, nur weil er hier unverständlicherweise juristisch im Recht ist.

Aus Selbstschutz zu Lügen (auch vor Gericht) ist übrigens in unserem Rechtssystem tatsächlich das Recht eines Beschuldigten!

Dem Beschuldigten ist es gestattet, im Rahmen seines Selbstschutzes zu lügen, jedoch in der Regel nicht, wenn dadurch andere Straftaten wie die Vortäuschung einer Straftat (§ 145d StGB), die falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) oder ein Beleidigungsdelikt (§§ 185 ff. StGB) verwirklicht werden.
Quelle:Wikipedia, da hier gut verständlich formuliert.
Asoziale Moralisten
Asozial ist der Fotograf auch dann nicht. Asozial sind nur die Moralisten, die mit Gewalt ihre sich ihrer Ängste entledigen wollen und dabei nicht vor Strafbarkeiten zurückschrecken und diese dann auch noch gerechtfertigt sehen.

Die Definition würde nicht einmal einen Fotografen erfassen, der aus reiner sexuellen Intention handelt. Denn auch spanner sind keineswegs asozial.

Nein, es ist keine Selbstverteidigung sondern ein Verbrechen. Er ist nicht unverständlich im Recht sondern ganz verständlich. Außer wenn man der Meinung ist, dass ein Rechtsstaat für einen nicht geeignet ist.

Wenn du zu solchen Methoden greifst dann wird die Konsequenz sein, dass du mal an einen stärkeren gerätst der sich ebenfalls "selbst verteidigt". Ich fände das nicht gut, es gibt für mich kein "Aber". Es ist jedoch nur logisch und ich kann sagen, dass sich mein Mitleid in Grenzen halten würde. Nicht weil ich es billige, ganz und gar nicht.

Klar kannst du lügen. Aber dann bist du eine Heuchlerin. Auch OK.
Ich sagte ja, juristisch ist der Fotograf im Recht. Das bestreitet niemand, der die entsprechenden Paragraphen gelesen hat.

Ob er ethisch und sozial auf der Seite des "Guten" steht... Eher nicht.
Wie heißt es so schön...
La liberté de chacun a pour limite logique la liberté de tous les autres.
Alphonse Karr

Zu deutsch:
Freiheit hat als ihre logische Grenze die Freiheit der anderen.

So, ich habe meines gesagt, und bin raus.
Ethisch auf der Seite der Guten? Was gut und was schlecht ist, ist reine Auslegungssache und gesellschaftlich nicht konsistent. Damit ist dein "eher nicht" einfach nur falsch.

Und selbst dann rechtfertigt es keine Straftaten.
****_00 Mann
359 Beiträge
Ohje
Also erstens: auch wenn man aus Versehen auf das Handy von jemand anderem drauf tritt, bleibt das eine Sachbeschädigung, für die man zivilrechtlich schadensersatzpflichtig ist. Das würde wohl auch eine hinzugerufene Polizei bzw. ein ggf. angerufenes Gericht so sehen. Wenn die Sachbeschädigung auch noch vorsätzlich erfolgt sein sollte, sind wir dann schon bei einem strafrechtlichen Tatbestand. Und wer dabei erwischt wird, sowas auch noch vor Gericht falsch zu bezeugen, kann mal richtig eins auf den Deckel kriegen - auch eine uneidliche Falschaussage ist mit durchaus erklecklichen Strafen bewehrt.

Zweitens: daß jeder, der andere ungefragt fotografiert, asozial sein soll, ist eine ziemlich gewagte These. Warum sollte das so sein? Sind dann z.B. so gut wie alle Fotoreporter asozial? Eine derartige Haltung könnte auch Ausdruck einer Phobie sein, die ihrerseits ein deutliches Zeichen von Asozialität wiederspiegelt.

Drittens: "Selbstverteidigung" ist noch mehr Unfug. Ein Recht zur Selbstverteidigung kennt der Gesetzgeber ausschließlich in Form von Notwehr, und für die bräuchte man schon einen rechtswidrigen Angriff. Es müßte auch die Verhältnismäßigkeit der Mittel beachtet werden. Körperliche Gewalt, Nötigung, Drohungen mit Gewalt oder dergleichen wegen einem Foto ist da sicher nicht drin.

Wer bei dem Vorfall allerdings zweifellos ein Notwehrrecht gehabt hat, war der körperlich angegriffene Handybesitzer. Sogar ein recht robustes, denn auch wenn er das mildeste Verteidigungsmittel wählen muß, braucht er keineswegs zurückzuweichen oder zu riskieren, nochmal angegriffen zu werden. Er muß da auch durchaus nicht davon ausgehen daß der Angriff nur dem Handy gilt, oder Verletzungen beim Angreifer um jeden Preis vermeiden. Selbst wenn er sich mit einem Taschenmesser oder einem Stein wehren würde, wäre die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs wegen Notwehr hier groß.
****_00 Mann
359 Beiträge
@Heartdiver: vorsicht, "filmen" ist nochmal ne andere Numme
Es sei noch darauf hingewiesen, daß für die Erstellung von Film- und Tonaufnahmen nahezu komplett andere Rechtsgrundlagen gelten als fürs Fotografieren. Leute ungefragt zu filmen ist tatsächlich deutlich seltener legal als sie ungefragt zu fotografieren.
********iebe Mann
10.678 Beiträge
Ich hab leider keine Komplimente mehr, daher:
Leroyjethro und Hugo_00 (besonders letzterer), fühlt euch pauschal bedankt für eure sachlichen und fundierten Beiträge.

Der Rest: das ist das, was mein Lehrer in Verwaltungsverfahrensrecht gern als "gefährliches Halbwissen" bezeichnete, günstigenfalls. Oder auch nur Emotionen, gepaart mit Entrüstung und dem Gefühl moralisch (wenn schon nicht juristisch) im Recht zu sein. Was natürlich alles rechtfertigt.
Erschreckend.
********er75 Mann
6.897 Beiträge
@Hugo_00
Ich bin mir bewusst, dass das Film und Tonaufnahmen grundsätzlich anderen gesetzlichen Regelungen unterliegen.
Mir ging es hier darum, dass der erzürnte Angreifer nicht wissen konnte, ob der TE wirklich die Kamera seines Smartphones benutz, zu welcher Art von Aufnahme auch immer.
Wie ich geschrieben habe, sollte ein "wirklicher heimlicher Filmer " schon durch bloßes ansprechen verscheucht werden, da er dann seiner Tarnung beraubt ist.
Weiterführende Maßnahmen kann dann aber nur die Polizei durchführen.
Das wirkliche Problem hierbei ist, dass zuallererst nur ein Verdacht vorliegt, und nur durch die Sichtung der Aufnahmen geklärt werden kann ob ein rechtswidrige Handlung überhaupt vorliegt oder nicht. Im Fall des TE war er ja, laut eigener Angaben, komplettunschuldig.
Abgesehen von Kinderpornographischen Aufnahen sind jedoch alle hier aufgeführten Selbstjustiz-Maßnahmen die schwerwiegenderen Straftaten, die zum Teil Raub, Angriff mit einem gefährlichen Gegenstand (wenns der Falsche Gegenstand und/oder der falsche Staatsanwalt ist auch Angriff mit einer tötlichen Waffe), Körperverletzungen und vorsätzliche Sachbeschädigung beinhalten.

Wirklich erschreckend ist, dass hier eine große Zahl an Posts diese Selbstjustiz, nur begründet durch einen bloßen, unbewiesenen Verdacht, auch noch rechtfertigt und gutheißt.
****ine Frau
4.631 Beiträge
Was mich hier in diesem Thread wirklich ärgert, ist, dass sich so auf die "rechtswidrige Handlung" des mutmaßlich Fotografierten eingeschossen wird. ... Es gibt Dinge, die gehören sich einfach nicht *achtung* Und beim Fotografieren nackter Menschen, z.B. an einem FKK-Strand, ist für mich eindeutig eine Grenze überschritten.
********iebe Mann
10.678 Beiträge
@ Karline:
Aha. Es "gehört sich einfach nicht". Mag sein.

Aber rechtfertigt das Gewalt? Abnahme von Eigentum? Körperverletzung? Wo fängt es an, wo hört es auf, ist man wirklich "selber schuld", wenn einem sein Eigentum zerstört wird oder wenn man nachher verletzt ist?

Anderes Beispiel: jemand macht dir einen unsittlichen Antrag. Gehört sich nicht. Du reagierst mit einer Ohrfeige. Jeder im Umkreis gibt dir recht. Case closed.
Aber nicht ganz. Denn auf einmal hast du ein Verfahren wegen Körperverletzung am Hals, und kannst dich vom Richter belehren lassen, dass - egal was deine Umgebung sagt - Schläge nicht das angemessene Mittel der Reaktion auf Worte sind. Auch wenn es menschlich noch so verständlich ist. Du bzw. dein Verteidiger werden wahrscheinlich Affekt - "eine allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung" - ausgelöst durch das was der Typ zu dir gesagt hat, geltend machen, und wahrscheinlich damit durchkommen. Aber die Böse und Angeklagte bist trotzdem zuerst einmal du.

Man muss immer wissen, wie man reagieren kann und darf. Schlechtes Benehmen allein rechtfertigt keine strafrechtlich verfolgten Taten. Unrecht rechtfertigt kein neues Unrecht. Und die Moral der "Gute" zu sein kann man dann auch nicht mehr für sich beanspruchen. Dann ist es nur mehr "der ist böse, also darf ich es auch sein, denn mit Gut-sein kommt man hier nicht weiter".

Und das ist es, was mich so erschreckt: wie dünn die Tünche der Zivilisation ist. Wie schnell sie abblättert, und darunter kommt nackte Gewalt, der Ur-Neandertaler zum Vorschein. Der brüllt, schlägt und beißt. Am besten noch in der Gruppe, denn dann fühlt man sich bestätigt und im Recht, wenn doch andere auch so denken. Und der Stärkere ist man sowieso. Das Recht des Stärkeren. Da fehlt zum Lynchmob nicht mehr viel.

Also, wer von anderen zivilisiertes Benehmen erwartet, der sollte selber vorzeigen, wie es geht. Unter anderem mit angemessenen Reaktionen. Reden kann man über alles (sollte man wenigstens können). Und wenn tatsächlich etwas Strafbares geschehen ist, dann gehört das vor Gericht geklärt. Aber nicht selbst.

Gruß vom Drachen
@Karline
Damit wurde keinesfalls eine Grenze überschritten.

Und zu diesen doch so moralisch überlegenen "das gehört sich einfach nicht" bleibt mir nur zu sagen, dass es sich auch nicht gehörte, dass zwei Frauen sich in der Öffentlichkeit küssten.

Anyway, du hast es zu akzeptieren, ob du es gut findest oder nicht.
@Drachenliebe
Du beschreibst ganz gut die Bigotterie der Gesellschaft. Diese resultiert grundsätzlich aus der Inakzeptanz einer freien Grundordnung welche die Interessen der Menschen gegeneinander abwägt und zu eben dieser Gesetzgebung kommt. Dies ist eine intellektuelle Entscheidung und dadurch erklärt sich nun auch die Diskrepanz der Wahrnehmung in der Gesellschaft. Vereinfacht ausgedrückt: Die deutsche Gesellschaft ist nicht intellektuell genug um eine freiheitlich demokratische Grundordnung anzuerkennen. Zumindest nicht im gesamten Umfang. Dafür bedarf es immer noch sehr viel Arbeit wie man sieht, wenngleich dem entgegen die Arroganz besteht, dass man ja das Ziel erreicht habe, weil vor einem ja niemand mehr ist.
*****_sh Frau
7.700 Beiträge
... das Problem hier ist, dass darum gerungen wird, wer vorrangig Täter und wer vorrangig Opfer ist.
Opfer, die jahrelang dazu gemacht werden, ohne dass ihnen über die Exekutive Gerechtigkeit widerfährt, weil es sich um einen rechtsfreien Raum handelt, werden häufig selbst zu Tätern. Das ist der Welten Lauf. Nicht schön und auch zu verurteilen, aber menschlich.

Was mir in diesem thread mehrheitlich fehlt, ist das Anerkennen von und die Empathie für ein Unrecht, bei dem hier triumphierend festgehalten wird, dass es sich laut Rechtslage um keines handelt. Verbunden mit einer Häme/ Süffisanz (... dann halte dich doch von einem FKK-Strand fern, wenn dir das nicht passt....), die für mich abstoßend ist. So, dass ich überlege, unsere jungfräuliche Igno-Liste einzusetzen für die Leute, die hier mit Emotionalität (fast schon Hass) und Unsachlichkeit auf Leute losgehen, die laut darüber nachdenken, wie sie sich im Rahmen von Foto-Stalking in einer Zone außerhalb des geltenden Rechts schützen können bei einem Tatbestand, dem man mit geltendem Recht nicht beikommt.

Stalking wurde jahrelang auch nicht ausreichend durch die Justiz verfolgt. Wer verübelte es damals und heute teilweise immer noch den Stalking-Opfern, wenn sie sich genau dieser Grauzone bedienten, nur weil das Rechtssystem keine geeigneten Gegenmittel fand?

Ich weiß, dass ich zig Paragrafen nicht berücksichtigt habe. Auch fand ich die sachliche Aufklärung von Hugo_00 für mich sehr wichtig, informativ und spannend. Da quoll ja wenigstens zwischen den Zeilen keine Häme hervor.
Der Punkt ist
Dass hier jeder einen Fotografen zum Täter macht. Ein "Tatbestand" kann man hier aber nicht herbeizaubern und das Fotografieren ist längst nicht problematisch und auch nicht Empathielos. Für mich erwecken die Reaktionen eher den Anschein, dass manche Leute den FKK als ihre sexuelle Spielwiese interpretieren und damit meine ich nicht die Fotografen, in der sie ihre Geilheit des Entblößens ausleben können und eben nicht tatsächlich dem FKK fröhnen. Denn dieser muss sich nicht seines Fetisch schämen, weil es kein Fetisch sondern eine Lebenseinstellung ist, und so war es früher nichts ungewöhnliches, dass man auch nackt Urlaubsbilder von sich und seinen liebsten machte. Da hätte keiner geschrien, dass man ja ein perverser wäre.

Und nein es ist nicht Häme und auch keine Grauzone. Es ist ein Grundrecht, welche andere nicht beeinträchtigt und daher ist es wichtig dieses zu verteidigen.

Das interessante dabei ist denn auch die Ableitung man sei selber ein Knipser, dabei ist das irrwitzigerweise so, dass der ein oder andere hier nicht einmal in die Nähe eines FKK kommen will.
****ria Frau
84 Beiträge
*****_sh:
Was mir in diesem thread mehrheitlich fehlt, ist das Anerkennen von und die Empathie für ein Unrecht, bei dem hier triumphierend festgehalten wird, dass es sich laut Rechtslage um keines handelt. Verbunden mit einer Häme/ Süffisanz (... dann halte dich doch von einem FKK-Strand fern, wenn dir das nicht passt....), die für mich abstoßend ist. So, dass ich überlege, unsere jungfräuliche Igno-Liste einzusetzen für die Leute, die hier mit Emotionalität (fast schon Hass) und Unsachlichkeit auf Leute losgehen, die laut darüber nachdenken, wie sie sich im Rahmen von Foto-Stalking in einer Zone außerhalb des geltenden Rechts schützen können bei einem Tatbestand, dem man mit geltendem Recht nicht beikommt.

Stalking wurde jahrelang auch nicht ausreichend durch die Justiz verfolgt. Wer verübelte es damals und heute teilweise immer noch den Stalking-Opfern, wenn sie sich genau dieser Grauzone bedienten, nur weil das Rechtssystem keine geeigneten Gegenmittel fand?

Ich weiß, dass ich zig Paragrafen nicht berücksichtigt habe. Auch fand ich die sachliche Aufklärung von Hugo_00 für mich sehr wichtig, informativ und spannend. Da quoll ja wenigstens zwischen den Zeilen keine Häme hervor.

Jetzt doch nochmal öffentlich im Thread ein großes Danke, dass ihr Worte gefunden habt, wo sie mir gefehlt haben. Inklusive Hervorhebung der Ausführungen von Hugo_00, die ich für mich auch sehr essentiell fand!
Tünche der Zivilisation?
Drachen
Und das ist es, was mich so erschreckt: wie dünn die Tünche der Zivilisation ist. Wie schnell sie abblättert, und darunter kommt nackte Gewalt, der Ur-Neandertaler zum Vorschein. Der brüllt, schlägt und beißt.

Ich bin immer wieder von der von diversen Männern hier vorgetragenen Pseudointellektualität überrascht.

Rechtslage hin, Rechtslage her.
Wenn jemand in die Privatsphäre eines anderen eindringt... Egal durch ungefragtes Forographieren am FKK-Strand oder "unsittliche Anträge"... Dann muß er mit entsprechendem Gegenwind rechnen.

Und wenn ich dem Perversling eine schallere...
Dann "komme ich vor Gericht nicht einfach so durch", sondern der Richter entscheidet zu Recht , daß es " im Affekt" eine durchaus begreifliche und akzeptable Handlung war.
So sieht es nämlich auch juristisch aus!

Also hört endlich auf, allen, die diese pseudo-freiheitliche Argumentation zur Wahrung der persönlichen Interessen Einzelner so richtig dämlich finden,
zu sagen, sie seien
Kleingeister,
nicht intellektuell oder
bigott ( übrigens sollte derjenige, der das benutzt, mal nachlesen, was es bedeutet. Hat mit dem hiesigen Zusammenhang nichts zu tun, bezieht sich auf Religionsausübung....).
Nur weil etwas nicht explizit verboten ist, muß man es nicht als erlaubt ansehen.

Und mit Rechtsfolgen fiesester Art "zu drohen" - ja, für Sachbeschädigung könnte es theoretisch 2 Jahre Knast bedeuten. Ist das realistisch? Natürlich nicht.
Es läuft im Normalfall auf eine außergerichtliche Einigung hinaus, oder eine Geldstrafe - und erstmalige Geldstrafen unter 90 Tagessätzen (=Durchschnittliches Gehalt pro Tag) erscheinen auch nicht im Führungszeugnis.

Zur Frage des TE:
Warum der Typ so sauer war, kannst Du Dir ja hoffentlich selbst zusammenreimen.
Daß er "überreagiert" hat, hätte ich zunächst auch so gesehen, "ein normales Gespräch hätte es auch getan".
Nach dem Lesen diverser "natürlich darf man am FKK Strand rumfotografieren"-Kommentare sehe ich seine Reaktion mit mehr Verständnis. Solange es solche Ignoranten gibt, wird es auch entsprechende Reaktionen geben - auch wenn in Deinem Fall ein Unschuldiger betroffen war, der sich ein bisschen ungeschickt verhalten hat.
Also... Beim nächsten mal ein Uralt-Handy mitnehmen, wenn man erreichbar sein will!


.
****ria Frau
84 Beiträge
*******thro:
Für mich erwecken die Reaktionen eher den Anschein, dass manche Leute den FKK als ihre sexuelle Spielwiese interpretieren und damit meine ich nicht die Fotografen, in der sie ihre Geilheit des Entblößens ausleben können und eben nicht tatsächlich dem FKK fröhnen.

Wo liest du das raus? Entsprechende Textpassagen würden mich wirklich interessieren, damit ich deine Interpretation nachvollziehen kann.

*******thro:
[...] und so war es früher nichts ungewöhnliches, dass man auch nackt Urlaubsbilder von sich und seinen liebsten machte. Da hätte keiner geschrien, dass man ja ein perverser wäre.

Hier wird doch nicht über Urlaubsbilder für das Familienalbum diskutiert, sondern über Bilder, die ohne Einverständnis des Fotografierten (nein...keine Panoramabilder vom Strand) gemacht werden.
****ine Frau
4.631 Beiträge
@leroyjethro
Du weißt aber schon, was ein FKK-Strand ist? Sich ungestört *achtung* sonnen wollen, hat aber auch rein gar nichts mit sexuellen Handlungen zu tun! Also unterlasse bitte diese Unterstellungen!
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