@LongBaron
> Wenn er aber nur einer Person den
> zutritt wegen seines Gewichts verweigert
> ist da ein verstoß gegen § 1 des
> Grundgwesetz die Würde des Menschen
> ist unantastbar
Sorry - aber das ist einfach nur
Blödsinn!
Mal ganz abgesehen davon, daß es im
Grundgesetz keine Paragraphen (§§)
sondern nur Artikel gibt (was aber
zugegeben lediglich eine Frage der
Bezeichnung und nicht des Inhalts
oder der Funktion ist), entfalten
die Grundrechte im Grundgesetz
nicht die von Dir angebrachte
Wirkung für Privatpersonen oder
Clubbetreiber.
Während einzelne Personen durchaus
gegen Eingriffe des Staates(!) in
Grundrechte wie etwa die
Menschenwürde oder Verletzungen
des allgemeinen
Gleichbehandlungsgrundsatzes (der
übrigens in Artikel 3 und nicht
Artikel 1 Grundgesetz steht)
geschützt werden, ist etwa ein
Clubbetreiber nicht so ohne
weiteres an die Einhaltung der
Grundrechte gebunden. Diese
Grundrechte entfalten im
Privatrecht nur mittelbare
Wirkung über die Anwendung
allgemeiner Gesetze.
Im Zivilrecht gibt es aber nach
wie vor den Grundsatz der
Vertragsfreiheit, wonach sich
jede Person - und sei es ein
Clubbetreiber - aussuchen kann,
mit wem er eine vertragliche
Bindung (Einlaß in den Club gegen
Eintrittszahlung) eingehen möchte.
> gegen das Gleichstellungs Gesetzt
> nach dem Niemand wegen aussehen ,
> glauben Hautfarbe oder Sexueller
> Neigung benachteiligt oder
> bevorzugt werden darf.
In welcher Vorschrift soll bitteschön
geregelt sein, daß dies so für
private Clubbetreiber bei der
Auswahl ihrer Gäste gilt? Da bin
ich mal gespannt.
Hast Du Dir die angesprochenen
Gesetze überhaupt einmal durchgelesen?
Wieso schreien eigentlich immer die
nach dem Grundgesetz und den
Grundrechten, die davon gar keine
Ahnung haben?
Bleibt doch bitte auf dem Boden!
Das manche Clubbetreiber Ihre
Einrichtungen nur persönlich
ausgewählten Gästen zur Verfügung
stellen wollen, ist sicher für
jene ärgerlich, die nicht dazu
gehören.
Vielleicht ist es auch in gewisser
Hinsicht ärgerlich, daß manche
Betreiber bei ihrer Auswahl
sehr subjektiv vorgehen. Aber
letztlich ist dies auch ihr Recht.
Damit muß man eben leben. Es handelt
sich eben nicht um eine öffentliche
Badeanstalt o.ä..
Wer dies nicht in Ordnung findet,
kann entsprechende Einrichtungen
ja meiden oder seinen eigenen Club
eröffnen, bei dem er dann selbst
seine Gäste auswählen kann.
Tobi