@***en:
Warum ist es für Dich (vermutlich) unkritisch, wenn diese Vergnügung darin besteht, daß Deine Partnerin mit einer guten Freundin im Kino irgendeine Schmonzette mit viel Liebesfreud und Liebesleid ansieht oder mit mit Freunden auf Motorradtour geht, wenn Du angenommenerweise darauf keine Lust hast?
Wäre es nicht u. U. angebracht darüber nachzudenken, ob man seine Partnerin überhaupt liebt, wenn man ihr unter Androhnung des Abbruchs der Partnerschaft verbietet, sich auch mit anderen zu vergnügen?
Diese Fragen sind als solche allgemeiner Natur zu verstehen, nicht unmittelbar auf Dich persönlich gemünzt und mehr als Gedankenanstoß gedacht. Ich erwarte nicht, daß Du oder irgendjemand anders sich aufgefordert sieht, sein Innerstes bloßzulegen.
Wenn ich meiner Partnerin erlauben würde sich mit anderen zu vergnügen dann würde ich anfanfangen darüber nachzudenken, ob ich den überhaupt wirklich liebe, oder ob das nur eine Zweckgemeinschaft ist.
Was würde nach Deiner Einschätzung bei dieser Überlegung herauskommen, und welche Konsequenzen hätte das für Dich zur Folge?Warum ist es für Dich (vermutlich) unkritisch, wenn diese Vergnügung darin besteht, daß Deine Partnerin mit einer guten Freundin im Kino irgendeine Schmonzette mit viel Liebesfreud und Liebesleid ansieht oder mit mit Freunden auf Motorradtour geht, wenn Du angenommenerweise darauf keine Lust hast?
Wäre es nicht u. U. angebracht darüber nachzudenken, ob man seine Partnerin überhaupt liebt, wenn man ihr unter Androhnung des Abbruchs der Partnerschaft verbietet, sich auch mit anderen zu vergnügen?
Diese Fragen sind als solche allgemeiner Natur zu verstehen, nicht unmittelbar auf Dich persönlich gemünzt und mehr als Gedankenanstoß gedacht. Ich erwarte nicht, daß Du oder irgendjemand anders sich aufgefordert sieht, sein Innerstes bloßzulegen.