Holla
wichtig ist stets, sich explizit auszudrücken.
Sofern der TE definitiv der Vater ist, obliegt ihm, sich eine Bindung zum "ungewollten" Kind aufzubauen.
Das ist seine erste Aufgabe. Er hat sich zusammen mit seiner ehemaligen? Freundin auf die Elternebene zu begeben.
Das ist seine zweite Aufgabe.
Elternebene bedeutet nicht zwanghaft auf eine Familie, die so ungünstig geschaffen wurde, zuzusteuern.
Der TE sollte sich z.B. im online-familienhandbuch.de informieren. Der TE kann der Mutter seines Kinders bei Behördenangelegenheiten, bei Arztbesuchen, bei der Erstanschaffung der Möbel, Kinderwagen, Kleidung fürs Kind zur Seite stehen. Er kann bei der Geburtsvorbereitung dabei sein - evtl. mitentscheiden, ob er bei der Geburt dabei sein darf.
Der TE kann der Mutter viele Hilfen, außer Unterhaltszahlung geben. Von Zeit für sein Kind, bis evtl. Babysitting.
Es ist jedoch nicht seine Aufgabe, die Freundin, die hier einen Vertrauensbruch beging glücklich zu machen. Er kann jedoch für eine sorgenfreie Mutter seines Kindes sorgen, also alles in seiner Macht stehende tun, damit es dem Kind gut geht.
Aber bitte,
@****bor - lass nicht ständig durch die Blume durchblicken, dass Freundin und TE trotz Verzeihens des Fehlers einen auf heile ach so gewollte Familie machen sollten. Das nenne ich nicht, sich den Problemen des Lebens stellen.
Manchmal muss man auch lernen, Grenzen zu setzen.
Die Option zu lernen, wie man Widrigkeiten des Lebens verarbeitet ist, z.B. sich einem Therapeuten für Verhaltenstherapie anzuvertrauen. Dort wird garantiert erlernt, sich nicht emotional erpressen zu lassen.
Wie sollte er denn damit umgehen? Sich nicht blockieren lassen und handeln und zwar
lebensnah - siehe obige Beispiele
nicht versinken in Selbstmitleid
konstruktive Gespräche mit seiner Freundin führen.
Noch mehr probate Vorschläge erwünscht?
Und nebenbei - die Freundin hat zukünftig die Probleme....niemand sonst....