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Da es meines Wissens noch kein richterlichen Urteil über die Preispolitik in Swingerclubs vorliegt, wäre ich vorsichtig damit abschließend zu sagen, die Preispolitik ist juristisch gesehen anfechtbar oder eben nicht.
Ein richterliches Urteil darüber kann und wird es auch nicht geben. Swingerclubs sind keine Bordellbetriebe und unterliegen auch keinerlei besonderer Rechtslage, es sind Gastronomie-Betriebe. Wie in jedem anderen Gastronomie-Betrieb auch, hat der Betreiber Hausrecht und ausschließlich er bestimmt wer als sein Kunde herein darf und wer nicht. Ebenfalls ist er Derjenige, der, unter Berücksichtigung aller gültigen Gesetze, bestimmt unter welchen Voraussetzungen ein Kunde/Kundin Eintritt erhält. So kann er von Solo's einen Obolus verlangen, von einer Solo-Dame einen geringeren oder keinen und von einem Paar wieder einen anderen Beitrag. Und kommt ein Bus, so kann er der Gruppe ebenfalls einen Vorzugspreis oder Aufschlag wegen höherer Bearbeitungsleistung zugestehen.
Aus dem Eintrittspreis, und das sollten sich die mitlesenden Solo-Herren mal ganz dick und fett hinter die Ohren schreiben, kann außer den zugesicherten und irgendwo ausgehängten Leistungen keinerlei, insbesondere keine sexuellen Dienstleistungen abgeleitet werden.
Es gibt auch keinen Clubbetreiber, der Frauen des horizontalen Gewerbes gegen Bezahlung als Dienstleisterinnen in seinem Swingerclub tageweise oder dauerhaft engagiert. Diese Art von Gewerbe ist als Bordellbetrieb ganz anderen Bestimmungen unterworfen als ein Swingerclub.
Es mag Betreiber geben, die dies inoffiziell tun und sich damit auf rechtlich sehr dünnes Eis begeben, aber widerrechtliches Handeln ist hier nicht das Thema.
Unserschiedliche Preismodelle sind Gang und Gebe. Es gibt unterschiedliche Preise für Kinder, Erwachsene, Rentner, Behinderte, Familien, Gruppen, Vielbucher, Spätbucher, Frühbucher und vieles andere mehr. Meckern nutzt nix, es ist das Geschäftsmodell des Inhabers und nur er entscheidet.