Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Junge Swinger
720 Mitglieder
zur Gruppe
Big Bamboo Koblenz
1721 Mitglieder
zum Thema
Eintritt für Solodamen im Club?449
Kürzlich hatten wir am Abend das Thema, ob Solodamen beim Besuch…
zum Thema
Clubs am Vormittag/Mittag21
Bin absoluter Neuling im Hinblick auf Swingerclubs.
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Eintritt für Solodamen im Club, zweiter Teil

In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.734 Beiträge
@körki
Eine Meinung wird nicht dadurch richtiger, wenn Mann sie jeden Tag wiederholt



*gaehn*
*****666 Mann
6.423 Beiträge
Nochmal Katharina. Ich möchte ein einziges vergleichbares Beispiel. Nicht irgendwelche Beispiele.
Im übrigen hält selbst der Frisörverband die Preispolitik der Frisörsalone grenzwertig. Und es gibt mittlerweile Frisöre die umgestellt haben. Ja die Welt bewegt sich.

Ja und ich meine genau dieses Gesetz. Guckst du unter Massengeschäften in diesem Gesetz. Dann darfst du sagen ob ich komplett falsch liege.

Kirk ende
*****666 Mann
6.423 Beiträge
Bujti. Da geb ich Dir uneingeschränkt recht. Bisher werden täglich immer wieder mit den immerwiederkehrenden Argumenten versucht meine Argumente zu zerlegen. Wem ist dies den tatsächlich gelungen?

Also ich erleben hier auch täglich murmeltiertage.

Kirk ende
*****_sh Frau
8.193 Beiträge
einer? Tausende!
*******na57 Frau
22.286 Beiträge
JOY-Angels 
Und was bedeutet das, dass sich im Frisörhandwerk die Preise ändern ?

Es bedeutet, dass sich Dinge ändern und das könnte auch in Bezug auf Swingerclubs passieren . Schreibt an Euren Abgeordneten, geht auf die Straße, schreibt Leserbriefe ... tut was.

*g*
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.734 Beiträge
Und jetzt mal zum mit_denken
Und hoffentlich end_gültig verstehen

B. Rechtfertigungsgründe für unterschiedliche Behandlung

Nach § 20 Abs. 1 AGG ist eine Verletzung des Benachteiligungsverbots dann nicht gegeben, wenn für die unterschiedliche Behandlung wegen einer Behinderung, der Religion, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts (nicht Rasse oder ethnische Herkunft) ein sachlicher Grund vorliegt. Die sachlichen Gründe können sich zunächst aus dem Charakter des Schuldverhältnisses ergeben. Es können Umstände sein, die aus der Sphäre desjenigen stammen, der die Unterscheidung trifft, oder aber aus der Sphäre desjenigen, der von der Unterscheidung betroffen ist. Es ist also beispielsweise gerechtfertigt, Waren und Dienstleistungen geschlechtsspezifisch anzubieten, sofern dies sachlichen Kriterien Rechnung trägt.

[...]

Nummer 3 erfasst diejenigen Fälle, in denen Personen wegen einer Behinderung, der Religion, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein besonderer Vorteil gewährt wird und ein Interesse an der Durchsetzung der Gleichbehandlung fehlt. Diese Maßnahmen werden nicht als diskriminierend angesehen, sondern sie sind im Gegenteil sozial erwünscht bzw. Bestandteil einer auf Wettbewerb beruhenden Wirtschaft.

Beispiel: Rabatte für Schüler und Studenten; gezielte Ansprache von Kundenkreisen, die der Anbieter anlocken möchte.


https://www.ihk-nuernberg.de … gsgesetz-AGG-im-Zivilrecht2/

Hervorhebungen von mir

Klage abgewiesen!

Bisher werden täglich immer wieder mit den immerwiederkehrenden Argumenten versucht meine Argumente zu zerlegen. Wem ist dies den tatsächlich gelungen?


Weil du nun mal nicht recht hast - egal, wie du es drehst oder wendest.

Mir. Weil ich wie gesagt zu dem Thema bis zum Erbrechen Schulungen besucht habe.
Gleiche Preise wären vermutlich der Tod der meisten Swingerclub und vermutlich der männeroffenen Abende.

zwischen Frauen und Männer fällt mir auch kein Beispiel ein.

Junge Menschen und/oder Studenten sind bei vielen Sachen deutlich bevorzugt (zeitungsrabatten, Bankkonten, Handyverträge, ....) obwohl dieselbe Leistung.
*******na57 Frau
22.286 Beiträge
JOY-Angels 
Massengeschäfte
Also, ich bin keine Juristin, aber in einem Merkblatt der IHK Dortmund habe ich zu "Massengeschäften" gefunden:

Insbesondere im Bereich der Konsumgüterwirtschaft und bei standardisierten Dienstleistungen kommen Verträge typischerweise ohne Ansehen der Person zustande: Im Einzelhandel (Einkauf im Supermarkt), in der Gastronomie oder im Transportwesen .... Kein
Massengeschäft liegt hingegenbei Kreditgeschäften vor, da Vertragspartner hier regelmäßig
individuell nach vielfältigen Kriterien ausgesucht werden.

Man könnte argumentieren, dass für den Swingerclub auch ein gewisse Auswahl getätigt wird, dass man eben nicht "ohne Ansehen der Person" eingelassen wird. Denn sie sind in jedem Fall nicht für Personen jeden Alters zugelassen, manchmal gibt es auch andere Kriterien, nach denen der Einlass erfolgt. Vor allem das Verhältnis Männer-Frauen-Paare spielt doch immer eine Rolle.

Aber Ihr könntet ja mal klagen gehen ... bin gespannt, was dabei heraus kommt.

(https://www.dortmund.ihk24.d … 5/AGG_im_Zivilrecht-data.pdf)

PS: Okay, Bjuti war schneller, aber ich lass es mal stehen.

*g*
*******na57 Frau
22.286 Beiträge
JOY-Angels 
Junge Menschen und/oder Studenten sind bei vielen Sachen deutlich bevorzugt (zeitungsrabatten, Bankkonten, Handyverträge, ....) obwohl dieselbe Leistung.

... um sie als Kunden anzulocken und an das Unternehmen zu binden, in der Hoffnung, dass sie dabei bleiben, wenn sie besser verdienen.

*mrgreen*
*****666 Mann
6.423 Beiträge
Danke für das Zitat bjuti. Eben so wie ich beschrieben habe. Geschlechtspezifische Diskriminierung darf angewendet werden wenn es sachliche Argumente gibt.

Das ist der springende Punkt. Liegen den sachliche Argumente vor?

Ich weiß es nicht. Aber ich vermute eher nein.

Ich habe hier nie behauptet dass ich Recht habe. Ich habe lediglich gesagt dass ich vermute dass da eine klagemöglichkeit besteht. Und wenn Männer es anstinkt dann können sie es versuchen. Ausgang ungewiss.
Und das meine ich mit murmeltiertag. Jetzt auch von dir. Ständig werden meinen postings Behauptungen unterstellt die ich gar nicht getätigt habe.

Katharina. Eintrittspreise sind Massengeschäfte. Auf einer Seite wurde von so einem anwaltratgeberdienst oder was weiß ich behauptet dass Diskopreise wie Mann 12 Euro Frau Eintritt frei nicht zulässig sind. Ob das jetzt tatsächlich so ist weiß ich nicht. Für mich klingt es schlüssig.

Und Frauen dürfen auch Rasierer kaufen die nicht rosa sind.

Ich warte immer noch auf ein vergleichbares Beispiel.

Kirk ende
*******na57 Frau
22.286 Beiträge
JOY-Angels 
Das sachliche Argument kann das Anlocken von Solo-Frauen sein.

Um es noch mal zu wiederholen.

Swingerclubs sind in meinen Augen keine Massengeschäfte, weil sie eben nicht "massenhaft" jeden Tag stattfinden und allen Bürgern zugänglich sein müssen wie z.B. Lebensmittelgeschäfte und Taxis.
*****666 Mann
6.423 Beiträge
Und Paare?

Kirk ende
*****666 Mann
6.423 Beiträge
Und wir reden hier nicht von Rabatten. Wir reden von freiem Eintritt. Und demgegenüber ein Eintrittspreis von 100 Euro. Das verkonsumiert kein Mann. Du kannst alle drei Eintrittspreise nicht begründen.
Warum verlangt ein Betreiber wenn er pro Mensch 35 Euro kalkuliert von der einen Gruppe Garnichts. Von der anderen Gruppe das dreifache und der größten Gruppe wird ein Rabatt gewährt.
Bin mir nicht mal sicher ob dies nicht nur gegen das Gleichstellungsgesetz verstößt. Da könnte es eventuell noch andere Gesetze geben die so ein Geschäftsgebaren betrifft.

Kirk ende


*gaehn* du kannst es noch drölfundsechzig mal widerholen... dann beweg deinen *arsch* zum Anwalt und frag nach, meine Fresse nee... *roll*
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.734 Beiträge
Himmel
In dem von mir zitierten Passus steht doch, dass es nicht ggen das AGG verstößt, Rabatte zu gewähren, um eine bestimmte Klientel anzulocken.

Wie hoch ein Rabatt ist liegt im Ermessen des Geschäftsbetreibers - selbst wenn es bedeutet, dass ein Personenkreis gar nichts zahlt.

So langsam wird dein Recht-behalten-wollen wirklich kindisch.
*******na57 Frau
22.286 Beiträge
JOY-Angels 
Das Anlocken von Frauen rechtfertigt auch Rabatte oder gratis Eintritt.

Ich geh jetzt schlafen und hoffe, dass morgen ein neuer Tag ist ...*mrgreen*
*****666 Mann
6.423 Beiträge
Auch Rabatte brauchen einen sachlichen Grund und müssen verhältnismäßig sein. Kostenloser Eintritt bei 100 euro eintritt. Naja .
Müssen paare in den Club gelockt werden?

Dann werden also Paare und Frauen in den Club gelockt. Damit Männer bereit sind 100 Euro zu bezahlen.
Interessantes Geschäftsmodell.....woran erinnert mich das bloß.

Kindische Grüße

Kirk ende
*******irk:
Auch Rabatte brauchen einen sachlichen Grund und müssen verhältnismäßig sein.

Kirk, wie kommst du zu solchen Aussagen? Das Rabattgesetz gibt es in Deutschland schon seit 15 Jahren nicht mehr.
Es obliegt dem Betreiber, die Preise festzulegen und sich auch die Kunden auszusuchen. Er kann auch für alle Personen einer bestimmten Altersgruppe (wird gerne gemacht) oder einer bestimmten Hautfarbe (Black People Party o.ä.) Rabatte gewähren.

Falls Du selbst ein SC-Besucher sein solltest (glaube ich nach deinen Aussagen zwar nicht) solltest du dieses alles schon erlebt haben.
ich habe noch keine
Frau gesehen, die wichsend den Paaren und Männern hinterhergeschlichen ist. Ist doch Grund genug, den Damen Rabatt zu gewähren1 *zwinker*
*****666 Mann
6.423 Beiträge
Natürlich gibt es Rabattaktionen. In Swingerclubs wie auch in normalen Diskos. Es gibt im Internet recht wenig dazu. Die Aussagen waren dazu recht unterschiedlich. Zusammenfassend gab es so grob die Meinung. Rabatte ja , aber eher auf einzelne Mottoabende begrenzt. Also eine Disko kann durchaus mal eine Ladiesnight ausrufen. Einmalig wahrscheinlich kein Problem. Als Dauerveranstaltung wahrscheinlich ein Problem. Wie gesagt, es muss erstmal jemand klagen.
Ich konnte nur eine Klage recherchieren. Da hat ein freibadbesucher recht bekommen. Er hat wohl 8 euro bezahlt und andere 5.5 Euro. Ging aber hier nicht um gender pricing sondern um Touristen.
Wer klagt den schon wegen 3,50 Euro. Wer verklagt denn sein Friseur?
Also es ist möglich zu klagen. Ob man recht bekommt steht auf einem anderen Blatt Papier. Für mich als Laie scheint es da durchaus interpretationsmöglichkeiten zu geben.

Deshalb fände ich es auch besser wenn wir dieses Thema wieder verlassen. Solange niemand klagt werden wir uns hier noch seitenlang Spekulationen an den Kopf werfen.

Meine Aussage war ja: Betreiber handeln hier nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten. Sie müssen letztlich so handeln denn sie stehen in Konkurrenz. Solodamen und Paare kommt das System zugute. Verständlich das sie es nutzen. Ich werfe hier niemanden etwas vor.
Und die Soloherren sind ja selber Schuld. Wer nicht mag geht eben entweder nicht hin oder sucht sich eine Begleitung. Oder schaut nach einem Anwalt.
Das war meine Aussage die ich hier getätigt habe. Warum dies hier immer wieder solche Wellen schlägt ist mir ein Rätsel.

Ich bin nunmal ein gender pricing Gegner. Ist meiner Meinung nach nicht mehr zeitgemäß. Und ich finde es im Bereich Swingerclub insofern diskussionswürdig da es meiner Meinung nach mit dem Selbstverständnis eines Swingerclubs nicht vereinbar ist. Und man sich ja ganz scharf vom Bordell abgrenzt. Darüber möchte ich seit gefühlt 4 Seiten diskutieren. Wird aber von den meisten Teilnehmern hier schön überlesen. Anstatt dessen hackt man auf der juristischen Geschichte herum (die keiner hier wirklich beantworten kann) und schreibt hier Murmeltiertag.
Ich war in der Debatte schon längst weiter. Und fände es angenehm wenn wir diesen Juraexkurs beenden könnten.

Kirk ende
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.734 Beiträge
Sorry
Aber langsam wird es lächerlich!

DU warst derjenige, der die Argumentation, die Preispolitik der Clubbetreiber verstoße gegen das AGG doch in diese Diskussion hereingetragen hast und sie über Seiten lang mit Zähnen und Klauen verteidigst! Dann wirst du mit dem Gesetzestext widerlegt und beißt dich nun an der Frage "was ist als Rabatt erlaubt?" fest.

Nun kommen auch dort Gegenargumente, und in dem Moment, in dem dir in der Diskussion die Felle wegschwimmen, behauptest du nun, die Diskussion über juristische Spitzfindigkeiten sei themenfern.

Du hast einfach nicht den Anstand, auch mal zuzugeben, dass du nicht recht hast.

Glaub mir, es gibt genug Männer, die so ticken, dass sie bei der kleinsten auch nur vermuteten Ungerechtigkeit klagen bis zum Europäischen Gerichtshof - hätte eine Klage gegen die hohen Preise für Solomänner in Swingerclubs auch nur den Hauch einer Chance auf Erfolg, hätte schon lange ein Mann dagegen geklagt.


Ich als Frau würde mir nur wünschen, dass sich Männer genauso vehement für gleiche Löhne und gleiche Chancen für Frauen einsetzen wie sie über diese Preisbenachteiligung jammern. Stattdessen stellen sie sich dem Fortschritt entgegen.

Emanze ist ein gerne verwendetes Schimpfwort, hier im Thread äußert sich ein transsexueller Mann, der allen Grund hat, für sich selbst gleiche Rechte zu fordern und auf Toleranz zu hoffen, in abfälligster Weise über "die Feministinnen"

Über die Frauenquote und Gender mainstreaming und eine geschlechtergerechte Sprache werden bestenfalls dumme Witze gerissen. Eine der ersten Regelungen nach In-Kraft-Treten des AGG war die Durchsetzung von gleichen Versicherungstarifen für Männer und Frauen. Die waren lange nämlich für Frauen höher wegen der höheren Risiken für Frauen durch Schwangerschaft und Geburt. Hat sich je ein Mann für die Beseitigung dieser Ungerechtigkeit genauso leidenschaftlich eingesetzt wie hier, wo es nur! um billiger ficken geht? Nein, denn als im Zuge der Durchsetzung der gleichen Rechte die Prämien für Männer erhöht wurden, haben diese zeter und mordio geschrieen.

Ehrlich, diese scheinheilige Heuchelei kotzt mich nur noch an.
*******_Red Paar
594 Beiträge
******ool:
Ich als Frau würde mir nur wünschen, dass sich Männer genauso vehement für gleiche Löhne und gleiche Chancen für Frauen einsetzen, wie sie über diese Preisbenachteiligung jammern.

*top* *top* *top*

Und wir würden uns wünschen, dass alle Frauen sich für eine gleichberechtigte Preispolitik bei Swingerclub-Eintrittspreisen einsetzen würden, wie sie nach gleichen Löhnen und Chancen am Arbeitsplatz rufen.

Ich mache das jedenfalls *herz*
Kümmert Euch um gleiche Sozialisation von Mädchen und Jungen. In dem Maße gleichen sich dann auch die Zugänge der Geschlechter zu Sex einander an. Dann erst habt Ihr über gleichgelagerte Interessen Chancen auf gleiche Eintrittspreise in Swingerclubs.
*****666 Mann
6.423 Beiträge
Es wird keine Entschuldigung geben. Wer Ungerechtigkeiten mit Ungerechtigkeiten gegenrechnet muss sich den Vorwurf gefallen lassen.
Und höre auf Dinge zu behaupten die du nicht belegen kannst.


Im übrigen ist der Gesetztestext nicht widerlegt. Wir haben hier unterschiedliche Meinungen. Weder Du noch ich sind Juristen. Habe ich aber auch schon mehrmals geschrieben. Da dazu niemand etwas sagen kann, ist es möglich dass man als Solomann vor Gericht recht bekommt oder eben auch nicht. Ich habe nur gesagt dass Männer sich einen Anwalt nehmen können. Nicht mehr und nicht weniger.

Wir können dieses Thema nicht juristisch diskutieren. Wir sind Laien.
Marktwirtschaftlich brauch ich es nicht zu diskutieren. Die Sachlage ist hier eindeutig.

Ich kann das Thema nur unter dem Gesichtpunkt diskutieren wie man dies findet.

Ich finde es ist sexistische Diskriminierung. Diese Haltung zieht sich bei mir stringent durch. Ich lehne mich auch entspannt zurück. Meine Argumente sind absolut ausreichend. Da konnte hier noch keine/r dagegen anstinken.

Und jemand der gegen und aufrechnet . Naja für mich ist das keine Haltung für Emanzipation. Hier will jemand gerne die Vorteile behalten und die Nachteile abschaffen.

Ist aber eine Haltung die man bei Frauen und Männern antrifft. Der Mensch ist halt am Ende ein Egoist.


Kirk ende
***en Mann
4.175 Beiträge
@kirk.
Mach doch einfach mal den Anfang und Klage doch mal.
Versuche doch mal dein Glück in Sachen Preispolitik , die Clubs Gesetzlich an die Kandare zu nehmen.
Wie währe es wenn Du mit meiner Schwester und mir Anfängst, wir Eröffnen nämlich
am 1.4.17 einen Club.
Glaubst du wirklich das Wir so fahrlässig handeln und vorher keinen Juristen zu Rate ziehen?
Natürlich kann man einen Betreiber Verklagen und Wir dürfen gewiss nicht alles.
Meine Schwester ist sogar mal als Geschäftsführerin Verklagt worden und hat sogar Verloren.
Das hatte zwar auch etwas mit dem Eintritt zu tun, aber es war auf einer anderen Ebene.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.