Erregung öffentlichen Ärgernisses..
Hi ihr Lieben,
also: unser Staat versteht unter Outdoor-Sex ein "öffentliches Ärgernis" nach §183a StGB.
Leider wird aber in diesem nie der Geschelchtsverkehr explizit erwähnt, was immer zu mittleren bis großen Diskussionen geführt hat.
§ 183 StGB, der sich mit exhibitionistischen Handlungen beschäftigt, ist hingegen ganz genau geregelt.
Alle diese Regelungen fallen unter den besonderen Teil des Strafrechts, genauer unter die "Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung".
Das Gesetz (§183a) sieht vor, das oben genannte Ärgernis mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder u.U. mit Geldstrafe ahnden.
Grundsätzlich kommen Ersttäter aber häufig mit eine Verwahrnung davon. Danach wird's teuer...100, 200 €, in bestimmten Fällen sogär 360 Tagessätze.
Denkt dran, wir (Deutschen) sind noch relativ harmlos, was dieses Thema betrifft. Von Spanien weiss ich, dass es ca. 75.000€ kosten soll.
Also, macht euch Gedanke darüber, ob euch der Outdoor Sex soviel Wert ist. Und es gibt den Paragraphen ja nicht umsonst, sondern zum Schutz !!!