Es gab letztes Jahr einen ähnlichen Thread zu einem identen Szenario im Flugzeug:
Körperkontakt im Flieger zulassen? Wer kennt das?
Letzlich ist hier entscheidend, was beide wollen. Will nur einer der Beteiligten Körperkontakt, so ist es ganz klar Belästigung. Wollen es beide, so wie wie hier im EP beschrieben, ist es ein einvernehmlicher Flirt. Problematisch hierbei ist, wenn der Körperkontakt hergestellt wird, ohne dass zuvor ein Flirt verbal oder durch Augenkontakt und Mimik stattgefunden hat. Bei einer "Kaltakquise", ohne vorangegangen Flirt, steht immer Belästigung im Raum, da es bei einem "Kuschelpartner", der es nicht möchte, immer als sexuell Übergriffen eingestuft werden kann, gerade in einer so intimen Situation wie im Whirlpool einer Sauna wo alle auch noch nackt sind. Also zumindest ein Augenflirt sollte doch wohl drin sein, oder? Muss Mann bzw Frau sich seinen /ihren sexuellen Kick auf Kosten der sexuellen Belästigung Anderer holen, die nicht dazu gefragt wurden?
Zum Punkt Hausverbot:
Wenn es sich nur um ein Reiben der Beine und Füße handelt, oder um ein gegenseitiges Streicheln der Hände, so darf es auch kein Problem mit der Hausordnung geben, wenn überhaupt mit dem jeweiligen Partner/ der jeweiligen Partnerin. Kommt es zu intimeren Berührungen, und diese sind für Dritte sichtbar, kann es natürlich entsprechend Ärger mit dem Betreiber geben, die Grenzen sind hier aber sehr unterschiedlich.