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Bei der Selbstbefriedigung beobachten lassen

Ja
Ich habe vor kurzer Zeit im Büro mit meinem Vibrator masturbiert (am späteren Nachmittag) und hatte lediglich hohe Stiefel und ein Damenhöschen an. Plötzlich stand meine Kollegin da, hat mich kurz beobachtet und ist wieder gegangen. Ich war zunächst sehr erschrocken, denn damit hatte ich um diese Uhrzeit nicht mehr gerechnet. Später wurde ich bei dem Gedanken daran sehr geil, und ich habe lange noch weiter masturbiert. Wir haben darüber nie gesprochen. Noch heute masturbiere ich bei dem Gedanken daran.
****yn Frau
13.440 Beiträge
****313:

ich wollte mal fragen ob es auch anderen so ergeht, dass es euch einen extra kick verschafft wenn ihr euch von z.b der Nachbarin bei der Selbstbefriedigung beobachten lasst. Also von Fenster zu Fenster.

Ewwww, ne. Also in dieser Form nicht. Gerade Nachbarn, mit denen man klarkommen muss... Lieber nicht. Und ich will mich auch nicht einfach ungefragt irgendwelchen Leuten aufdrängen. Das muss nicht sein, finde ich. Wenn man wirklich zufällig erwischt wird, ohne dass man es drauf angelegt hat... Aber selbst das macht mich nicht an.

Ich habe ohnehin Schwierigkeiten damit, mich bei der Selbstbefriedigung beobachten zu lassen und mache das eigentlich nur, wenn ich dazu aufgefordert werde, oder wenn ich gleichzeitig meinen Partner befriedige.
Subjektiv ist das sicher sehr anregend, aber objektiv bewegt man sich in einer rechtlich gefährlichen Grauzone.
Da ich (Er) sehr dem CFNM zugeneigt bin und speziell bei dem Wetter in der Wohnung und auf dem Balkon immer nackt bin habe ich mich sehr mit dem thema beschäftigt.

Explizite sexuelle handlungen sind verboten.

Auf dem Balkon oder im Garten immer dann wenn jemand unabsichtlich zusehen könnte (die Nachbarin also von ihrem Balkon zB beim Wäsche aufhängen).
Normale nacktheit ist davon soweit nicht betroffen solange man sich nicht gerade zur Schau stellt.
Beschwerden darüber würden natürlich bei der entsprechenden Hausverwaltung oder Ordnungsamt verfolgt, mit mehr oder weniger Folgen halt.
Komplette nacktheit ist natürlich was anderes als nur oben ohne.

In der eigenen Wohnung darf man erstmal machen was man will, ABER...:
Vorhänge zur Seite schieben und direkt vor dem Fenster onanieren (mit der vollen Absicht dass man gesehen wird) ist nicht erlaubt. Da nützt es auch nix dass man ja "in den eigenen Vier Wänden" ist.

Sex in Garten und auf dem Balkon ist ebenfalls nicht erlaubt solange man von unbeteiligten gesehen werden kann.

Also:
Normal sonnen ist soweit OK, sexuelle handlungen sollte man sich verkneifen.

Ich habe zum Glück Nachbarinnen die mich schon öfter nackt gesehen haben aber ich bin sicher dass die gewichse oder sexuelle Erregung nicht tolerieren würden.

Natürlich kommts auch darauf an wo man wohnt, Dachgeschoss wo nur zwei oder drei andere Nachbarn auf den Balkon sehen könnten oder Garten/Erdgeschoss wo selbst normale Passanten gucken könnten.

Derlei erotische Fantasien sind ja ganz nett, aber nur bis zu dem Moment wo man sich in das Thema einliest oder der erste Brief von Amt oder Hausverwaltung eintrifft.

Mit viel Glück störts die Nachbarin nicht, mit etwas Pech schon.
Also mich würde das schon sehr erregen, sowohl das Beobachten, als auch das Beobachten lassen, wenn ich mir die Person gefällt oder wenn ich weiß das ich gefalle!
********i_by Mann
40 Beiträge
Als Variante mit meiner/einer Partnerin unbedingt. Oder mit entsprechend offenherzigen Bekannten. Aber in dem beschriebenen Szenario kann ich für mich keine Reiz entdecken. Das wäre mir zu grenzwertig - bzw. ist das kein Kriterium *zwinker* - aber es kickt mich nicht, Uneingeweihte mit meinen Intimitäten zu überfallen.
it depends....
schon sehr unterschiedlich. Als Variante im Spiel mit dem Partner kann es sicher sehr erregend sein.
Als reiner Akt der Selbstbefriedigung, sich dabei so in Pose legend/stehend das die, liebe, Nachbarin einen beobachten kann hat mal für jeden exibizionistisch veranlagten Menschen einen hohen Reiz, mit eventueller Zurückweisung durch die olle Nachbarin... <;-)
*******ne_T Frau
101 Beiträge
Coram Publico❔❔
Nope... Nicht fuer mich. Ich mache es mir liebend gerne klandestin, aber Zuschauer jeglicher Art brauche ich nicht dabei. Da könnte ich auch gar nicht relaxen. Wobei ich im Souterrain wohne. Da kann mich eh niemand von Außen sehen. 😜
Meine Nachbarin ist eine hoch verklemmte evangelische Pastorin und ich glaube die fände das nicht nur nicht gut, mich nackt beim masturbieren zu beobachten, nein, die würde sehr wahrscheinlich auch gleich die Polizei anrufen.

Aber ja, mit der richtigen Partnerin bzw. Geliebten wäre sowas sicher möglich. Aber da mich ja keine Frau haben will erübrigt sich das. Und in aller Öffentlichkeit werde ich sicher nicht masturbieren, ich bin ja schließlich nicht verrückt oder geil auf den Knast.
Mal was juristisches:
StGB
§ 183
Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2. nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1

bestraft wird.

§ 183a
Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Lt Wikipedia:
Definitionsproblem

Da das Gesetz keine eindeutige Definition einer „sexuellen Handlung“ liefert, gibt es immer wieder Diskussionen über die genaue Auslegung (unbestimmter Rechtsbegriff).

Bei öffentlicher Nacktheit kann aber allenfalls von einer „Belästigung der Allgemeinheit“ ausgegangen werden. Dabei handelt es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit (§ 118 OWiG), also nicht um eine Straftat. In der Praxis werden Fälle öffentlicher Nacktheit in der Regel mit einem Platzverweis behandelt, eine Verfolgung als Ordnungswidrigkeit erfolgt in der Regel nicht.

Nebenbei: Allgemein ist man bei sowas von Knast noch recht weit entfernt, zuerst würden bei derartigen Handlungen auf Balkon oder im Garten entsprechende Aktionen der Hausverwaltung greifen und dann das Ordnungsamt. Wenn man es arg treibt (sorry für das Wortspiel) könnten Nachbarn natürlich Anzeige erstatten, und dann gibts erstmal Post von Polizei und/oder Staatsanwaltschaft, dann diverser Anwaltskram, Verfahren (welches vermutlich entweder einfach so eignestellt wird oder gegen Zahlung einer geringen Summe), ggf Urteil und auf jeden Fall einen dicken Wust Ärger. Und hinterher hat man gelernt dass es das nicht wert war.
********i_by Mann
40 Beiträge
Diese §§ hat der TE hoffentlich gekannt. (?)
Wobei er es gerade so drehen wollte, daß es unabsichtlich aussiieht. Selbstbefriedigung selbst ist ja noch nicht verboten. Man muß seit einiger Zeit allerdings fast täglich nachschauen, was noch erlaubt ist. Es spricht einiges dafür, SB aus Correctnessgründen zu verbieten. Dies könnte in einem weiteren Absatz des 183 bewerkstelligt werden. Dazu muß man wissen, daß die Rundumüberwachung der Bevölkerung kommen wird. Was ja auch sinnvoll ist.
Der Überwacher muß dann vor diesen Anblicken geschützt werden. Grundsätzlich sollte jedoch ein klarstellender Absatz genügen. Der 183 selbst ist bereits ausreichend formuliert.
Insbesondere können definitionsgemäß nur Männer exhibitionistische Täter sein. Eine sich entblößend zeigende Frau widerspricht nicht nur den Denkgesetzen, sie wird richtigerweise auch nicht als Belästigung empfunden.
Entsprechendes würde, den TE abwandelnd, für die Frau mit zeigender SB gelten. Wir stellen uns vor, daß auf unserem morgendlichen Gang zur Arbeit links und rechts auf Parkbänken, in Unterführungen, wartend vor dem Bäcker - sich selbst befriedigende Frauen weilen. Selbstverständlich ist das kein Fall für §183 und es wird vom Gesetzgeber gewissermaßen gefördert. Was ja auch sinnvoll ist.
Zumal es Frauen von sich aus nie einfallen würde, so etwas zu machen oder gar eine Reiz dabei zu empfinden.
Insofern ist der TE auch ein Mann, was typisch ist. Und teilweise vorwerfbar.

lg maremonti
Masturbiere
regelmäßig vor meinem Mann, sei es zu Hause, oder sonst wo. Werde gerne von ihm beobachtet. Liebe es wenn er mir dann Anweisungen gibt und ich ihn anbetteln muss ob ich kommen darf. Mag es definitiv. Auch wenn ich es versteckt in der Öffentlichkeit machen soll, dann fühle ich mich auch immer beobachtet udn finde gerade das reizvoll.
**********th_bw Mann
154 Beiträge
Hat was erotisches an sich...
Wieso auch nicht, mit dem richtigen Beobachtungspartner ergeben sich ganz neue Horizonte.
Intime Momente mit jemandem teilen öffnen neue Türen, auch bei Fremden.
Man sollte nur vorsichtig sein, kann auch nach hinten los gehen.
Also ich mache das nur wenn ich einen Partner habe. Und dann auch nur gegenseitig zuschauen!
*******der Mann
691 Beiträge
Meine Frau erwartet des Öfteren das ich vor ihr Masturbiere anstatt Sex haben zu dürfen. Das ist mir eher sehr unangenehm.
Vielleicht hab ich die falsche Nachbarschaft.
Irgendjemanden davon bei der Selbstbefriedigung zuzusehen wäre eher traumatisch.
Und Kollegen in Damenschlüppies will ich auch nicht sehen.
*********lueck Mann
9.746 Beiträge
Meine Nachbarn sind jenseits der 70... ich möchte bei denen keinen Herzkasper rsikieren...ergo...nö


*****ite:
Und Kollegen in Damenschlüppies will ich auch nicht sehen.
Ich auch nicht...wirklich nicht!
@*******der: Hätt ich kein Problem mit, haha.
Und meine Nachbarinnen (welche im Sommer oben ohne bzw komplett nackt auf dem Balkon sind) würde ich schon gern dabei sehen...oder mir zusehen lassen.
Ich träume davon,
dass mich die attraktive Nachbarin beim Masturbieren nur in Strapsen beobachtet. Ich habe es schon öfter angeboten, ob sie es gesehen hat weiß ich nicht. Ich habe mich letzte Woche vor einer Kollegin hemmungslos zwischen den Beine gestreichelt und meinen Schwant massiert bis ich kam (durch die enge Damenhose). Sie hat kein Wort dazu gesagt...
*****_75 Frau
242 Beiträge
Also ich hätte gern zugesehen und hätte Dich auch angespornt.
Leider haben Nachbarinnen da oft wenig Humor...
Unser ER bekam schon Post von der Hausverwaltung weil es der Nachbarin nebenan nicht so gefallen hat dass er nackt auf dem Balkon war (sie selbst liebt oben ohne).
Unsere andere Nachbarin gegenüber hat ihn schon nackt gesehen, quittiert seine Blicke mit schelmischem lächeln und ist im Sommer selber oben ohne oder ganz nackt(ca 25-30 Jahre alt, blond) auf ihrem gut einsichtigen Balkon...steht natürlich oft auf, giesst die Pflanzen usw...
Ist schon ganz ansehnlich.
Nur bei dem Anblick masturbieren würde wohl Ärger geben, weniger von ihr als von den anderen Nachbarn rundherum.
Danke Biene,
leider kann man solche Frauen wie dich nicht finden. Ich würde mich gerne anbieten vor Frauen öffentlich in meinen Dessous zu masturbieren, auch mit Vibratoren.
*****_75 Frau
242 Beiträge
Du bist echt mutig und mich machst Du echt damit an. Schade, dass ich nicht Deine Kollegin war.
**********reude Mann
94 Beiträge
unbemerkt vor dir
Hi Sab. ja so ein heimliches Beobachten macht geil und ich mag es auch sehr gern wenn es nicht ganz so aufdringlich ist. Man weiß nichtgenau ob man beobachtet wird aber es könnte sein ...das macht geil. Vielleicht mal im Meridium ?
**********reude Mann
94 Beiträge
wir sitzen
zusammen in der Sauna und ich kann nicht anders als mir heimlich vorsichtig an den Schwanz zu fassen
*****_75 Frau
242 Beiträge
Warum hab ich sowas eigentlich noch nie gehabt, nicht mal im Schwimmbad?
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