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Bei der Selbstbefriedigung beobachten lassen

**********reude Mann
94 Beiträge
Vielelicht
hast du es einfach nicht gesehen...Wäre schade denn dieses heimliche Hinsehen bzw vorsichtig etwas zeigen ist doch der Kick
Ja, freiwillige Zuschauerinnen sind selten...im allgemeinen gibts höchstens Höllenärger.
*******y96 Mann
24 Beiträge
Selbstbefriedigung
Hi Hallo,
ich bin oft am am See beim Sonnenbaden/FKK, wenn ich da so die nackten Männer beobachte, wird mir immer heiß und ich muss meinen kleinen streicheln und mich befriedigen.
Da stehen dann schon die Männer hinter dem Gebüsch und sehen mir dabei zu wie ich es mir selber mache.
Danke die machen es sich dann auch.
Ich finde es schon geil, dabei beobachtet zu werden, das gibt mir schon einen zusätzlichen Reiz wenn ich weiß dass mich da einer beobachtet und auch selbst an seinem Penis rum spielt.
LG Denise 💋
*****ben Mann
488 Beiträge
Prickelnd
der Gedanke, dabei beobachtet zu werden. Nur gibts viele Leute, die das gar nicht sehen wollen. Also mag ich mich nicht aufdrängen, aber ich mache es mir gern draußen, und wenn dann jemand aus der Ferne zusehen will - bittesehr.
Im Club zB ist dass schon extrem anheizend wenn jemand dabei zusieht...
Ansonsten muss man schon ganz genau wissen obs möglich ist oder nicht.

Hier mal ein Zitat eines Rechtsanwaltes für Strafrecht:
"Mögliche Strafnorm für exhibitionistische Handlungen: §183 StGB

Das öffentliche Masturbieren wird unter bestimmten Voraussetzungen auch als Exhibitionismus bezeichnet. Dies stellt die sexuelle Neigung dar, bei der die betreffende Person es als lustvoll empfindet, bei eigenen sexuellen Handlungen von anderen Personen beobachtet zu werden.

Unproblematisch ist eine solche Neigung, solange es unter Absprache der Beteiligten erfolgt. Sollte es jedoch in der Öffentlichkeit gegenüber fremden unwilligen Personen, wie hier beispielsweise im Park, ausgelebt werden, so könnte unter Umständen der Straftatbestand des § 183 StGB erfüllt sein.

Da es in Deutschland jedoch das grundrechtsgeschützte Recht der sexuellen Selbstbestimmung gibt, sind die Anforderungen an einen solchen Straftatbestand sehr hoch und nicht selten trotz erfolgter Strafanzeige gar nicht vorliegend.

Bei rechtzeitiger Einschaltung eines Strafverteidigers kann aufgrund dessen bereits im Ermittlungsverfahren mithilfe der richtigen Verteidigungsstrategie eine Verfahrenseinstellung bewirkt werden, sodass sowohl strafrechtliche als auch private Konsequenzen verhindert werden können.

Voraussetzungen an die Strafbarkeit einer exhibitionistischen Handlung

Insgesamt müssen für die Strafbarkeit nach § 183 StGB vier Voraussetzungen erfüllt sein und alle vier bieten ein breites Spektrum an juristischen Verteidigungsmöglichkeiten.

Zunächst einmal erfordert der Exhibitionismus das Entblößen des männlichen Geschlechtsteils. Das bloße Anfassen des mit Kleidung bedeckten Gliedes stellt keine exhibitionistische Handlung im strafrechtlichen Sinne dar.

Darüber hinaus bedarf es der körperlichen Anwesenheit der Beteiligten. Auf Grund dieses Merkmales entfallen alle Handlungen via Internet oder Smartphone aus dem Tatbestand des § 183 StGB. Dennoch ist hier bei der Strafverteidigung Vorsicht geboten, denn schnell kann anstelle der exhibitionistischen Handlung die Verbreitung von pornographischen Schriften gemäß § 184 StGB angenommen werden.

Das Opfer muss zusätzlich durch die Handlung des Täters belästigt worden sein. Der Begriff der Belästigung meint, dass das Opfer über die bloße Wahrnehmung, Verwunderung oder Belustigung hinaus ein negatives Empfinden wie Ekel, Abscheu, Schrecken und ähnliches aufweisen muss. Falls mehrere Personen an der Beobachtung beteiligt sind, reicht es aus, wenn nur eine von ihnen sich belästigt fühlt.

Die Spielwiese für die Strafverteidigung ist allerdings das subjektive Tatbestandsmerkmal. Der § 183 StGB verlangt beim Täter den Vorsatz, sich gerade durch das Entblößen und beobachtet werden sexuell erregen zu wollen.

Aufgrund dieses Merkmals ist beispielsweise das öffentliche Urinieren entgegen einer weit verbreiteten Auffassung nicht strafbar. Es fehlt an dem Vorsatz der sexuellen Erregung.

Auch ist das heimliche Entblößen, wo der Handelnde es bloß „für möglich hält“, dass andere Personen ihn beobachten könnten, ist nicht unter den Straftatbestand des §183 StGB zu subsumieren. Gemeint sind damit Fälle, wo beispielsweise im Auto masturbiert wird oder im Wald sexuelle Handlungen vorgenommen werden.

Besonders relevant sind hierbei auch die Konstellationen, wo der Täter lediglich eine Provokationsabsicht, nicht jedoch eine sexuelle Motivation aufweist. Wenn er zum Beispiel das Opfer nur verärgern oder belästigen möchte, ohne dass er aber eine sexuelle Erregung dadurch erfährt. Eine Strafbarkeit nach § 183 StGB scheidet dann auch hier aus, allerdings ist dabei die strafbare „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ nach § 183a StGB zu beachten.

Strafvorwurf nach § 183 StGB bestätigt sich, was droht?

Im Vergleich zu den anderen Sexualdelikten ist die Strafandrohung des § 183 StGB gering: Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann sogar eine verhängte Freiheitsstrafe unter Maßgabe des § 183 Abs.3 StGB durch das Gericht auf Bewährung ausgesetzt werden. Selbst dann, wenn eine konkrete Wiederholungsgefahr droht. Der Gesetzgeber wollte damit Nachsicht gegenüber psychisch betroffenen Personen zeigen, die den Exhibitionismus als Zwangsbedürfnis wahrnehmen und somit nur wenig Kontrolle über ihre Handlungen haben. Allerdings muss für die mildere Strafandrohung nachweislich ein Therapiewille beim Täter festzustellen sein.

Nichtsdestotrotz empfiehlt es sich dringend, bei einer Strafanzeige wegen § 183 StGB einen Strafverteidiger zu beauftragen. Auch wenn die möglichen Konsequenzen im Vergleich milde erscheinen, so handelt es sich dennoch um ein Sexualdelikt und wie sich bereits aus den obigen Ausführungen erkennen lässt, sind besonders im Sexualstrafrecht viele Strafnormen eng miteinander verbunden.

Sollte sich das eine also nicht bestätigen, sind viele weitere Normen zu beachten, die möglicherweise relevant werden können. So ist unter anderem auch maßgeblich, gegenüber wem eine exhibitionistische Handlung vorgenommen wird, denn insbesondere bei Kindern oder Minderjährigen sollten über den § 183 StGB hinaus noch die §§ 174, 176 Abs.2 StGB im Auge behalten werden.

Unterschätzen Sie also nicht die Konsequenzen einer möglichen Verurteilung, die sich gegebenenfalls auch auf Ihr Privat- und Berufsleben auswirken könnten."

Also: Der kurze Kick wiegt im schlimmsten Fall die Konsequenzen nicht auf.
Bei der Selbstbefriedigung beobachtet zu werden empfinde ich als äußerst erregend *sabber* ...ein gegenseitiges Masturbieren im Auto habe ich schon mal erlebt... *wow*

honey
Ja Biene,
finde ich auch schade, aber er freut und erregt mich, dass es dir gefällt. Ich sehe eigentlich gut aus, meinen andere und hätte das nicht nötig (denke ich). Aber es macht mich geil und süchtig...
Witra, das hat doch auch nix mit "nötig haben" zu tun.
Ist ein spezieller Kick/Fetisch der abseits vom standard rein-raus existiert.
Und tut doch keinem weh.
Danke
ihr zwei, Verständnis tut gut...
*****oll Mann
24 Beiträge
Beim wixen beobachtet
ein Freund von mir hat mich im Bad beobachtet wie ich mir einen runtergeholt habe.
Er hat dann schnell seine Hose aus gezogen und gewixt. unser Sperma haben wir beide geschluckt. Wir haben dabei nicht bemerkt, dass meine Frau uns beobachtet hatte und hat ein Bild von uns gemacht.
*****_75 Frau
242 Beiträge
Warum nicht einfach, das ausleben, was einen befriedigt. Wenn Dich das befriedigt, würde ich Dich machen lassen und hätte auch meinen Spaß daran.
Ganz genau, Biene.
Und das ist ja nun etwas relativ harmloses.
Wenn man allerdings so einige reaktionen darüber liest möchte man meinen das wäre was für Kinderschänder.
Zuweilen wirkt mir Deutschland und weite Teile des Joy mit den ganzen "toleranten" Leuten irgendwie garnichtmehr so freizügig und tolerant wie es in anderen Ländern gehandhabt wird, Holland zB.
Man bedenke nur dass der Exhibitionismusparagraph AUSSCHLIESSLICH auf Männer angewendet wird, das Gesetz kennt keinen weiblichen Exhibitionismus.
*****_75 Frau
242 Beiträge
Ich kann Euch leider kein Kompliment machen, da normales Mitglied. Darum hier: Kompliment und Danke. Biene
Ich lebe
zur Zeit allein und kann meine Phantasien ausleben. Meine Kollegin weiß, dass ich Damenkleidung und immer Damenunterwäsche, Dessous trage. Ich überlege die ganze Zeit, ob ich in meiner Geilheit morgen in eine engen Glanzlegging im Ministring ins Büro gehen soll? Oben eine kurze Bluse, so dass man den Schritt sehen kann. Ich würde es dann riskieren, mich wieder zwischen den Beinen zu streicheln. Ich sitze im Moment genauso da und bin sehr erregt, was man auch sehen kann und morgen sehen könnte. Im Büro arbeiten noch 4 weitere Frauen, etwas entfernt. Ich finde es geil, aber was die Frauen denken...? Wahrscheinlich traue ich mich doch nicht.
********ntal Mann
4 Beiträge
Unentschlossen
Ich hatte leider noch nicht das Glück eine Frau dabei zusehen zu können, aber ich könnte wetten, dass mich das ziemlich geil machen würde.
Mich dabei beobachten zu lassen kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, würde es aber trotzdem mal ausprobieren, wenn sich die Gelegenheit bietet.

Denn es heißt ja nicht umsonst gleiches Recht für alle *zwinker*
*******a18 Frau
330 Beiträge
Kopfkino zuschauen lassen
Im Sommer hat es mich extrem angeturnt,wenn ich nachts das Fenster auf hatte und ich mich selbstbefriedigt habe. Allein der Gedanke,dass da jemand zuschauen könnte.... Herrlich *g* Oder wenn ich im Dunkeln mit dem Auto unterwegs bin und dann meine Bluse aufknöpfe und meinen blanken Busen zeige. Im Schutze der Dunkelheit,auf kurzen Strecken... sehr sehr geil. Dabei kickt allein der Gedanke,es könnte jemand sehen. Mir gefällt das Vielleicht,das Indirekte, kann sein,oder auch nicht *grins*
Wem sagst du das,
mir geht es genauso. Ich fahre oft mit dem Motorroller und habe nur einen Damenslip und einen BH an (im Sommer und nicht gerade in der Stadt), da kommt es mir vom ganz alleine.
****p35 Mann
8.066 Beiträge
nie wieder...
Ich hab es schon mal erlebt, dass mir 2 alte Damen beim Selbermachen zugesehen hatten.
Diese Form der Befriedigung gilt seither für mich als abgehakt *zwinker*
********sage Paar
187 Beiträge
Einfach so in der Öffentlichkeit ...
... ist nicht unser Ding. Die Provokation als solche reizt uns nicht, eher schon die lustvolle Interaktion mit Gleichgesinnten, die es wie wir natürlich und schön finden, wenn man sich Lust bereitet und die Lust genießt. Mit den richtigen Leuten kann das richtig wundervoll sein, und wenn es passt und sich ergibt kann ja auch noch etwas mehr draus werden. Eine Massagesession zum Beispiel, oder auch etwas Gegenseitiges.
******019 Paar
61 Beiträge
Habe ich noch nie gemacht. Aber wie so oft ist das ganze Situationsbedingt und mit Feingefühl zu sehen.

Bei einer Frau ist es schon einfacher. Eben da sie wegen Exhibitonismus nicht direkt belangt werden kann, höchstens wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Wenn eine Frau ein bisschen blitzen lässt, merkt dass der oder die ...hm...wie sagt man...Opfer? oder Betroffenen?....ihr wisst schon, das ganze gefällt, sie dann anfängt, sich zunächst hier und da selber zu streicheln. Sie merkt, dass es immer noch gefällt. Dann z.B. einen kleinen Vibrator aus der Handtasche zieht, und diesen einschaltet. Es ist immer noch Gefallen da....dann kann es ja gerne auch weiter gehen.

Ähnlich bei einem Mann, halt riskanter. Es muss für ihn ganz klar sein, dass es erwünscht ist. In dem Fall kann nicht viel passieren. Drastisches Entblößen hat damit aber nichts zu tun. Das muss Schritt für Schritt gehen. Und ALLE Beobachter müssen berücksichtigt werden. Mitten auf der Liegewiese im Freibad wird das nichts.
Im Gebüsch nahe des FKK Geländes, und es ist ganz klar, dass die Zuschauerin hier Spaß hat, sollte es machbar sein. Meine Meinung.

Und es ist ja auch so, dass man niemanden wirklich belästigen sollte. Jemand, der das absolut nicht möchte, dem sollte man seine Sexualität auch nicht aufzwingen. Das ist schon nahe an einer Vergewaltigung. Das geht eben gar nicht.

Die eigene Freiheit hört da auf, wo die Freiheit des anderen anfängt.
********er24 Mann
25 Beiträge
Ich mag es zwar sehr zu beobachten und auch beobachtet zu werden, aber das sollte schon abgesprochen im gegenseitigen Einvernehmen sein!
*******mas2 Paar
112 Beiträge
finden wir erregend
Zusammen mit einem paar oder einem geilen Mitspieler
Jeder an sich was sich daraus ergibt ist offen
Gestern
habe ich am hinter dem Damenwäschestand im Takko masturbiert. Gegenüber stand eine junge Frau, ob sie es bemerkt hat weiß ich nicht.
****82 Mann
3 Beiträge
Is klar...
@****o88: heiße Story, aber mal im Ernst...
das glaubst du doch selbst net.
Träum weiter *zwinker*
****h12 Mann
345 Beiträge
Habe neulich den Laptop mit ins Bett genommen und zu einem Homeporn-Missionary, was ich als halbwegs natürliche Darstellung empfinde, bauchliegend auf einem Kissen dazugewackelt. Meine Frau will leider seit Langem keinen GV mehr. Dabei hatte ich das Nachttischlicht an und "eigentlich" Vorhang und Stores zugezogen. Der rechte Rand war allerdings nicht komplett zu, so dass ein etwa 20 cm breiter Streifen offen war. Bei Tag habe ich da
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