Ein Darmriß durch fisting wird auch juristisch zumindest als fahrlässige, möglicherweise auch als vorsätzliche Körperverletzung angesehen, das Einverständnis des passiven Partners als sittenwidrig und damit nichtig angesehen. Dh bei so einer Verletzung ist auch der aktive Partner "am Arsch gepackt", nämlich nicht nur wegen eines eventuellen Strafverfahrens - sondern weil er als "Straftäter" für die Folgen seiner Tat zivilrechtlich voll haftet. Dh er darf zunächst der Krankenkasse die Kosten der Heilbehandlung ersetzen und der darüber hinausreichende Schaden - Lohnfortzahlung usw. ist kaum abzusehen. Und bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist jede etwaige private Haftpflichtversicherung von der Leistung befreit.
Kannst du diese abstruse Behauptung irgendwie belegen?
Sorry, aber ich halte das für absoluten Blödsinn. Ob der Darm durch eine Faust oder einen Plug oder eine Gurke oder was auch immer verletzt wird ist immer ein Risiko. Das macht aber noch lange nicht den aktiven Part automatisch zum Straftäter solange es im gegenseitigen Einvernehmen geschieht.