Lustanderlust: ... Mutig finde ich es jedenfalls, sich überhaupt in der Öffentlichkeit nackt oder teilweise nackt zu zeigen. Und lt. einem Radiosender ist es noch nicht einmal verboten. ...
LG Frau Lust
Stimmt - reine Nacktheit ist nicht verboten - allerdings wir man als Mann zu schnell in die Exhi-Ecke gestellt.
Bezeichnender Weise gilt in Deutschland der §183 StGB nur für Männer. Frauen wird in Deutschland dagegen das Recht zugestanden, öffentlich exhibitionistisch aufzutreten. Meist begnügen sich die Frauen damit, in der heißen Jahreszeit ihre Brüste mehr oder weniger zu entblößen, im Einzelfall geht es aber auch mal etwas deftiger zur Sache und kein Staatsdiener kommt auf die Idee, dass hier ein Straftatbestand vorliegen könnte.
Soviel zur Gleichheit vor dem Gesetz, insbesondere jetzt, da die Gleichstellungsgesetze verabschiedet werden.
Strafgesetzbuch
§183 Exhibitionistische Handlungen
(1)
Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, dass
der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
Ich halte es für eine Sauerei! Was meint Ihr dazu?
Ciao
Euer Gerhard