Über die dann von mir zu erbringende Gegenleistung wurde ja noch gar nicht gesprochen,
....ich befürchte, dass es über die zu erbringenden Gegenleistungen keinen notariell beglaubigten Vertrag geben wird. Mit etwas Fantasie kann sich eigentlich jeder vorstellen, was darunter gemeint ist. Du wirst auf der Strasse, eine Disco oder sonst wo angesprochen, Dir wird das Angebot gemacht und Du musst Dich entscheiden. Soll ja so schon vorgekommen sein, dass der Leibwächter eines Scheichs eine Frau auf der Strasse angesprochen hat und die "Transaktion" so abgelaufen ist. Ganz nach dem Motto: No Risk, No Fun.... Wobei es da wahrscheinlich nicht um ein weiteres Leben im Luxus gegangen sein wird, sondern eher um einen duchaus überlegenswerten, höheren Betrag...