Gefährliches Halbwissen - Straftäter durch Videoüberwachung?
*****rys:
....wie es umgesetzt ist. Es ist ein derart massiver Eingriff in die Privatsphäre das man hier zweimal nachdenken sollte.
Im Zweifel machen sich hier Dom und Sub zu Straftätern.
Und ja, ich bin zertifizierte Fachkraft für Datenschutz, ich weiß von was ich rede.
Erschreckend, was da so alles zertifiziert wird....
Zertifikate kann ich dir auch schreiben, die gibt es für Alles und Jedes. Das weiß ich schon deshalb, weil ich selbst Datenschutz-Schulungen anbiete. Zudem ist mein Toy Fachanwältin für IT-Recht.
Zunächst: Zum
Straftäter wird man natürlich nicht, ein Straftäter ist etwas ganz anderes (das kommt dabei raus, wenn "irgendwer" juristische Begriffe verwendet - als Schöffe am Landgericht kann ich Lieder davon singen). Die Folgen können eine Unterlassungsklage und eine Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld sein -- alles Zivilrecht, kein Strafrecht. Den (sehr wichtigen!) Unterschied kennen aber die wenigsten Nicht-Juristen.
Du hast wahrscheinlich eine BDSG-Schulung besucht. Das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) findet hier aber keine Anwendung, weil das ja eine private "Veranstaltung" ist - es gibt ja keine Verantwortliche Stelle im Sinne des BDSG. Wir reden hier also lediglich über die informationelle Selbstbestimmung.
Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen ist zu sagen:
• Jeder darf in seinem privaten Bereich Kameras betreiben wie er will.
Es gibt keine Norm, die das verbieten würde oder könnte.
• Jeder, der von dieser Kamera gefilmt wird, muss damit einverstanden sein.
Bei der Sub gehe ich davon aus, dass sie einverstanden ist.
Ansonsten reicht ein deutlich sichtbares Hinweisschild, das auf die Videoüberwachung hinweist - wem das nicht passt, der bliebt einfach draußen (außerhalb meines privaten, überwachten Bereiches), denn dort darf ja nicht gefilmt werden. Oder man schaltet die Überwachung ab.
• Für die Sicherheit ist der Kamerabetreiber verantwortlich.
Wenn also jemand die Kamera hackt und Bilder von Leuten, die das nicht wollen, veröffentlichen, ist die Schuldfrage zu klären. Ist dem Kamerabetreiber ein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen, kann das zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Ralf