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Rechtsverbindlicher Vertrag

*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
Ja eben, es kommt auf den Dom an, was er dann macht^^

Aaaaaber mir gehts ja um die -weitgehende- Sicherheit des Vertrages, dass die Wahrscheinlichkeit für eine Unwirksamerklärung minimiert wird. Man kann den einfach mal so auskaspern mit AGBs, die für einen Blinden schon nichtig erkennbar sind oooooder man gibt sich Mühe, bezieht das Recht mit ein und kann sich zu nem gewissen Prozentsatz sicher sein, dass das Werk Bestand haben wird, mir ist es eben wichtig, einen Vertrag zu haben, von dem ich nich von vornherein weiß, dass er nur Zierde is, ein Vertrag hat verbindlich zu sein und das nich nur moralisch sondern auch juristisch^^
Als sittenwidrig gilt ein Rechtsgeschäft dann, wenn es gegen die guten Sitten verstößt. Die Rechtsprechung zieht hierfür als Maßstab das "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" heran.

Quelle: Wikipedia

Doch selbst wenn der Vertrag rechtsgültig sein sollte, was ich nicht glaube, würde im Falle eines Passfotos jedes Verfahren wegen Nichtigkeit eingestellt.

Im Falle von Nacktfotos in der Öffentlichkeit kommt wieder die Sittenwidrigkeit ins Spiel.

gerangel
Und 300 Euro für ein nicht geliefertes Passfoto sind sittenwidrig.

Angelika
*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
Was issen das nur fürne Scheiße *ggg*

Wie siehts dann noch aus mit der Absicht, die dahintersteckt. Ich hab mir sagen lassen, solche Sachen werden dann nur verfolgt und gelten als Belästigung, wenn man damit eben jemanden belästigt, werde ich also nicht erwischt, dann passiert mir auch nix, weil da sich keiner die Mühe machen wird, mir nachzuweisen, wann ich da und dort war, obwohl mich keiner gesehen hat.

Hmmmm nur diese blöde Sache mit den Ansichten der Stinos wieder, einerseits bei geschehener Sache würde ein Richter vllt nen Auge zudrücken, wenn man sich um Abgeschiedenheit bemüht hat und jedem aus dem Weg ging.....damit wärs schonmal kein Vorsatz andererseits wird allein die Absicht gegen die guten Sitten verstoßen und wahrscheinlich als noch abscheulicher angesehen werden als die Tat^^

Und ist denn entkleidetes Fotografieren sittenwidrig? Ich habe Kalender gesehen, wo Nacksche mitten in der Stadt standen, sowas hat man dann als Kunst verkauft ich denke mal, der Strich wird dann gezogen, wenn man anfängt sich einen zu rubbeln^^

Wobei ich das nich genau weiß, laut der Definition und dem Maßstab der Sittenwidrigkeit fänd ich nacksches Fotofieren allenfalls peinlich aber nicht sittenwidrig, wenn ich nicht die Absicht verfolge, jemanden zu belästigen.
*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
@*********ndme

Nunja, wenn 3000 Euro für ne gebrannte MP3 nicht sittenwidrig sind, dann habe ich da nich so die Bedenken *ggg*

Zumal man ja selber Bescheid weiß über die Aufgaben und ein Schuldeingeständnis kann sich wohl auch auf Summen belaufen, die jenseits von gut und böse liegen. Das Passfoto war nur ein Beispiel, hier geht es um Aufgaben, die eine bestimmte Quantität beinhalten und auch aus komplexeren Sachen bestehen können zudem soll das Bild ja auch als Objekt dienen, welches der Auftraggeber (wie auch immer) bearbeitet, demzufolge wäre es ein Liefererverzug, da auch er seine Pflichten nicht einhalten kann.....er is ja auf die Sache angewiesen. Bezahl mal Udo Walz ne Stunde Frisieren, dann hast du einen Eindruck, was Sittenwidrigkeit ist *ggg*
Und ist denn entkleidetes Fotografieren sittenwidrig?

Wenn Du das Shooting vorher anmeldest, und entsprechende Vorkehrungen triffst, kämst Du raus. - Die Auflagen, welche Vorkehrungen Du treffen musst, bekommst Du von den Behörden dann mitgeteilt. - Dann allerdings bist Du nur gegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" geschützt. - Wenn Dein Modell etwas dagegen hat, sich nackt fotografieren zu lassen, kommt wieder die Sittenwidrigkeit ins Spiel. - Anders bei Unternehmungen, die so etwas professionell betreiben. Dann könntest Du geltend machen, dass Dir durch die Vertragsverletzung ein Schaden entstanden ist (Betriebskosten, Auftraggeber u.s.w.)

gerangel
Nunja, wenn 3000 Euro für ne gebrannte MP3 nicht sittenwidrig sind, dann habe ich da nich so die Bedenken

Wo kein Kläger da kein Richter - Sittenwidrigkeit in diesem Falle ist Privatrecht, das nicht automatisch verfolgt wird, so wie z.B. bei Verstößen gegen das StGb.

Angelika
*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
Jetz kommen wir der Sache doch endlich mal einen Schritt näher^^

Nunja die Sache mit der Belästigung kann ja nur auf Anzeige hin verfolgt werden, die Leute, die im entsprechenden Gebiet wohnen, die werden sich nicht die Mühe machen, da ein Gericht anzustrengen, wenn sie durch nen Wald gehen und in der hinterletzten Ecke jemanden fotofieren sehen, dann werden sie vllt weitergehen und mit dem Kopf schütteln oder mal nen Kommentar ablassen, das wär nich so das Problem, das war auch nich meine Sorge sondern dass bei der Nichterfüllung die Aufgabe an sich doch einwandfrei gewesen wäre.

Wenn man es nicht ausführt, kann man hinterher immernoch sagen, man hätte die Sache vorher beantragt, wenn man sie denn durchgeführt HÄTTE aber Gegenstand der Sache wäre ja gewesen, dass man eine Vertragspflicht vernachlässigt und diese Pflicht hätte im Rahmen des Gesetzes sein müssen. Nunja da kann man auch Klauseln in die Aufgabenstellung schreiben, dass die Sache festen Boden bekommt. Muss man ja nich alles einhalten Hauptsache das Produkt stimmt, das Erwischtwerden is da garnich von Belang.
Sag ich doch - aus der Erregung öffentlichen Ärgernisses wärst Du raus. Nur wenn Dein Modell nicht will, dann isses wieder Sittenwidrigkeit - außer Du bist professioneller Fotograf, der durch die Unterlassung des Modells einen Schaden erleidet.

gerangel
*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
Das Model willigt ja bewusst ein, die Aufgaben sind klar, soll das Model also am Samstag ein Shooting machen und macht das nicht, obwohl sie dafür unterschrieben hat, dann würden die Konsequenzen greifen. Dafür will ich ja auch die 300 Euro statt als Strafe als "Freikaufpreis" machen, wenn man also für 12 Monate unterschrieben hat und meint, das nichtmehr zu wollen, kann man auch den Vertrag anullieren/aufheben für diesen Preis nur wollt ichs (wie gesagt, von den 300 Euros sind wir abgekommen aber haben sie für alle Fälle im Gespräch gelassen) nich ganz ausschließen und sozusagen als letztes Druckmittel die theoretische Möglichkeit noch drinne lassen. Es wird mit Sicherheit keiner vor Gericht gehen und die Vertragsstrafen werden auch anders geartet sein also die, die dann in der Regel greifen und die 300 Euro sind irgendein letztes Mittel eben.
*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
Hab mal wiki gefragt also Nacktheit in der Öffentlichkeit is lediglich ne Ordnungswidrigkeit, also brauch man nen Kläger beim Masturbieren siehts da schon ganz anders aus, das is dann ne Straftat.....

Und wies aussieht, würde Opa Heinz, der eine Nacktschnecke im Wald anzeigt wahrscheinlich vom Richter mit dem Hammer gen Heimat geschleudert werden, weils wohl ne Belanglosigkeit wäre. *ggg*
Nun ja - wir können hier noch lange diskutieren, ohne dass Du Sicherheit bekommst. Wie wäre es, wenn Du einige Euronen investierst und Dich von einem Anwalt für Vertragsrecht beraten lässt. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

gerangel
*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
Einige Euronen? Solange kann ich garnich leben wie der mir Beratungsstunden berechnet o.ä. im Endeffekt kommt dabei raus, dass ich nich mehr weiß als vorher, weil er mir dann sagt, dass das erst ein Gericht entscheiden muss und das isses mir dann doch nich wert^^

Trotzdem hat hier noch keiner mögliche Aufgaben gepostet außer nacksch in den Wald zu gehen *ggg*

Also wenn jemandem nochwas einfällt, bitte immer gern rein, was ich hier so bisher gefunden hab das war immer das Selbe und nich wirklich so das, was ich mir dachte vllt kommen ja noch ein paar Vorschläge, was der Subbie so tun könnte *g*
Wundere mich
hallo !
Du bist echt "deutsch" . Wenn man die aufgabe bekommst sich nackt im wald zu fotografieren und das Foto ist dann nicht so wie es sein sollte bekommt man eine Strafe .Ob das nun Autowaschen ist oder auspeitschen .Wenn es beiden Spaß macht kann es sehr schön sein ,wozu also einen rechtsgültigen Vertrag ,den du nie hinbekommst weil man erotik nicht rechtsgültig regeln kann .Außerdem würde man auch keine Dinge machen die Sub absolut nicht will ,vieleicht mal die Grenzen ein wenig erweitern .Aber wenn es heißt Stop dann ist schluß ,also welchen sinn hat dann ein Vertrag .Außerdem ein Vertrag der nur halbwegs gültig wäre ,wäre so unerotisch das das dann keinen sinn mehr macht .Oder findet es irgendwer anregend wenn man für seine Herrin das Auto waschen muß und dafür 10 Euro die Stunde kriegt ( Das hätte rechtlich wohl bestand ).dann doch lieber 30 schläge auf den nackten wenn man zu früh kommt .Mach dir lieber gedanken was dir gefällt und nicht was rechtsgültig zu regeln ist .
*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
Hehe wenn du wüsstest, was da so noch für andere Strafideen aufgekommen sind, ich hab doch gesagt, die 300 Euronen sind schon längst als einzige Möglichkeit ad acta gelegt^^

Mach dir mal keine Sorgen bezüglich der Kreativität und die Schläge aufn Nackschn das war (Problem is ja die Entfernung) auch schon im Gespräch^^

Zudem sind wir ca. 400km entfernt also muss es ja wohl was geben, was bindet, wenn schon keine Seile und Ketten und ne Vereinbarung, die entweder nirgendwo festgehalten ist oder die so schwammig is ala "Zählt ja eh nich", sowas brauch ich nich, es muss ja verbindlich sein, wären Dom und Sub hier, dann wäre ne Nichterfüllung schließlich auch nicht konsequenzlos.

Mag ja sein, dass ich da ne andere Ansicht habe aber da ich Single bin und eben NICHT darauf zählen kann, dass diejenige ja trotzdem na ihr wisst schon, muss ich eben andere Möglichkeiten finden, da was bindendes hinzukriegen. Wäre diejenige meine Freundin, dann wäre auch der Vertrag überflüssig. Sie isses aber nunmal nich.
eine für mich seltsame art der erotischen bindung.....
einen menschen vertraglich an mich zu fesseln... *skeptisch*


wenn es in einem spiel wäre,
würde ich sagen, du verkehrst ein wenig die rollen *zwinker*


warum fragst du nicht in der jc-gruppe "recht",
vielleicht können die dir mit den klauseln weiterhelfen?
ideen für aktionen und strafen scheinst du ja nach deinen aussagen genug zu haben...... *g*
*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
Ach für mich is das auch ein Spiel nur wenn nich unmittelbar jemand dahintersteht, dann neige ich dazu, der Bequemlichkeit zum Opfer zu fallen deswegen muss das stramme Seil ja irgendwie durch was anderes ersetzt werden, was dann Konsequenzen verspricht.

Und wenn die Ideen nur von mir selber kommen....na prima da weiß ich ja, was ich anbringen kann und was nich, damit wäre die Überraschung ja komplett futsch, also wenn ich schon jemandem da Macht gebe, dann soll auch von fremd her ne Initiative kommen, bringt ja auch nix, wenn ich das selber schreibe und dann unterschreibe.....wo is da der Reiz?^^
wenn ich das so lese,
scheinst du "deiner dom" jegliche fantasie und konsequenz abzusprechen *huch*


topping from the bottom? *fiesgrins* *haumichwech*
HÄ ?!?

Nur als Randbemerkung, aus dem was ich lese, kniest du eher vor einem Stück Papier als vor deiner Herrin ?

Für die Bemerkung würdest du bei mir die nächsten Tage wenig schlaf bekommen, weil du nicht weisst wie du liegen sollst.

narciss
*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
Nunja also "meine Herrin" is eh viel zu übertrieben gesagt. Man schaue auf den Satz, in dem ich schrieb, dass es eben keine Beziehung ist in dem Sinne. Zudem sprech ich ihr garnix ab es war nur Reaktion darauf, dass jemand meinte, ich bräuchte ja niemanden, wenn ich doch so gute Ideen habe. Außerdem meinte sie, dass ihr eine Sub-Rolle mehr liegt, dementsprechend muss man ein bisschen nachhelfen aber trotzdem scheint sie auch Spaß dran zu haben^^

Wie gesagt das Problem is die Aushandlung des Vertrages über die Gegebenheiten innerhalb des selbigen mach ich mir keine Gedanken, da wird ihr schon einiges einfallen *ggg*

Sie is schon konsequent und kreativ, da braucht ihr euch mal keine Gedanken zu machen nur Ideen kann man sich doch holen oder etwa nicht?^^
*hm* viel spaß noch...... *crazy*


*undwech*
****tb Frau
51.551 Beiträge
JOY-Angels 
Eine verbindliche Rechtsberatung darf nur ein Jurist vornehmen, daher wärst du bei einem Fachanwalt für Vertragsrecht richtig aufgehoben.

Auch ein fiktiver Arbeitsvertag kann umfassende arbeitsrechtliche Konsequenzen auslösen. mein Tipp: laß die Finger davon.

lg
triplex
****ub Mann
1.137 Beiträge
Oh Mann... ein solcher Vertrag, egal wie ausgestaltet, wäre generell anfechtbar, da wohl im höchsten Maße sittenwidrig. Nettes Kopfkino für die, die es mögen. Wenn du was bindendes brauchst - heirate! Bindender geht es nicht. Und DIE Verbindung ist definitiv rechtsgültig! *zwinker*
*******rked Paar
107 Beiträge
Themenersteller 
Hmmm wenn ich Zeit hab, lach ich mal, ich finde nichmal ne Freundin da redest du vom Heiraten.....
Mit so einem Vertrag könnteste aber gut Geld verdienen.

Eine Aufgabe.

Nicht erfüllt.

Strafe zahlen.

Und das steuerfrei *g*


Im Ernst. Der Vertrag ist im Kopf. Alles auf dem Papier ist nur Ausdruck davon. Eher unwichtig.
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