Rechtsverbindlicher Vertrag
MoinsenIch hab da mal ne Frage, mir gehts hier nich um Sklavenverträge im üblichen Sinne mit absoluter Unterwerfung etc. das is mir klar, dass das keinen Bestand haben kann. Mir gehts um was anderes:
Nämlich um süße kleine Aufgaben, die Subbie erledigen muss.
Zum Beispiel freizügige Fotos in freier Natur. Wäre ja eigentlich Dienstleistung oder sowas, was man mit Vertragsstrafe belegen kann und regelmäßig einfordern kann und auch ne Vertragslaufzeit festlegen. Dass Dom zum Beispiel sagt:
Subbie willigt ein (bla bla bla) wöchentlich nach den Wünschen von Dom dies und das zu erledigen. (es muss natürlich realistisch sein und darf nich gegen das Recht verstoßen)
Also damit wäre z.B. ne BDSM-Aktivität auf weite Entfernung (Fernbeziehungen etc.) möglich und Dom hätte Sub wieder in der Hand. Die Vertragsstrafe könnte finanzieller Natur sein in einer Höhe, die dem Sub zwar weh tut aber nich so exorbitant hoch ist, dass der Vertrag damit nichtig würde. Kündigungsrecht würd ich so gestalten, dass der Vertrag nur zu ner gewissen Frist zum Ende der Laufzeit gekündigt werden kann und dann bis zum Fristende weiterläuft, oder halt annem bestimmten Tag, wenn man diesen Tag verpasst, läuft der Vertrag weiter nochmal dieselbe oder eine vorher vereinbarte Laufzeit
Hätte denn sowas, wie z.B. Fotoshootings (zwangsläufig alleine) in freier Natur Bestand, bei der vorgeschlagenen Vertragsgestaltung und was könnte man noch als Aufgaben festlegen?