@segelflieger
Pflicht
(recht.allgemein)
Sich aus Vertrag, Gesetz oder Verhaltensnormen ergebender Zwang zum einen Tun oder Unterlassen. Die vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten können im Gegensatz zur Obliegenheit gerichtlich durchgesetzt werden.
(recht.allgemein)
Sich aus Vertrag, Gesetz oder Verhaltensnormen ergebender Zwang zum einen Tun oder Unterlassen. Die vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten können im Gegensatz zur Obliegenheit gerichtlich durchgesetzt werden.
Wer also in Bezug auf eine Partnerbeziehung von Sex als Pflicht spricht, meint wahrscheinlich nicht einen gesetzliche Plicht, sondern den einen moralischen Verhaltenscodex entstehenden Zang meinen.
Nun hab ich allerdings lieber mit gesunden Denken als mit moralischen Standarten.
Ich fühle mich nicht verpflichtet immer und zu jeder zeit mit meiner Partnerin zu reden und halte mir das Recht vor zu entscheiden wann und mit wem ich kommunizieren will. Des weiteren sehe ich auch zu Zärtlichkeiten keine Pflicht, auch diese gebe und empfange ich, wenn ich es die Situation und den Zeitpunkt für richtig erachte. Et cetera
Selbst für Ehrlichkeit gibt es den richtigen Zeitpunkt und das richtige Mass. Heute habe ich zum Beispiel meinen 13 Jahre alten Hund einschläfern lassen müssen. Ich werde jedoch nicht so ehrlich sein, jedes Detail der Krankheit und der Euthanasie meiner Frau erzählen und eventuell auch einiges anders darstellen. Also werde ich vorsätzlich lügen. Ich wüste nicht warum ich meine Frau absichtlich mehr Schmerz zufügen soll um meiner Pflicht zu Wahrheit genüge zu tun.
LG
Brian