Interessant...
... und doch versteh ich die ganze Diskussion nicht so wirklich.
Also wenn jemand seine Dienste, ob Männlein oder Weiblein
für "Taschengeld" anbietet, dann ist das nicht korrekt, denn TG ist nunmal an keine Gegenleistung gebunden.
Alles Andere ist eben Leistungsaustausch, Geld gegen Ware oder Leistung.
Anderseits mag das schon verführerisch sein, folgt man der Taschengeldempfehlung des Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Demnach war die Höhe des monatlichen Barbetrages für 2007/08
im 18. Lebensjahr (17 Jahre) 61,10 €
setzt man hier der Empfehlung weiter folgend an, dann gilt:
Für junge Volljährige soll sich der Barbetrag zur persönlichen Verfügung nach § 35 Abs. 2 Satz 2 SGB XII richten. Der monatliche Regelsatz für den Haushaltsvorstand beträgt ab 01.07.2007 347,00 €.
Legt man für einen jungen Menschen (ab 18. Lebensjahr) 27 % des
Regelsatzes zu Grunde, so ergibt sich für diesen unter Beachtung der Rundungsvorschrift des § 3 Absatz 4 Regelsatzverordnung ein Betrag in Höhe von 93,70 €.
Junge Volljährige, die eine Maßnahme nach Nr. 3 der Empfehlung besuchen, sollen eine monatliche Zulage in Höhe von 10,20 € erhalten.
Das heißt also: für ca. 93,70 Euro im Monat....., na das ist doch wirklich günstig, denn wir hassen ja schließlich teuer, oder?????
(Man beachte bitte - für diejenigen die es nie merken - mein kleines Augenzwinkern bei der Zitierung dieser Empfehlung).
Ich meine ganz im Ernst (ob mir dieser gelingen mag?), dass es doch relativ wurscht ist, ob jemand den "unkorrekten" Begriff Taschengeld schreibt oder sich als Hure, Prostituierte, oder wie immer bezeichnet.
Klar ist doch, dass es in jedem dieser Fälle "Sex gegen Kohle" gibt, wie viel ist dabei doch völlig Pumpe und liegt wie bei Lidl oder Netto im Ermessen des "Käufers", ob ihm das Angebot "preiswert" erscheint oder eben nicht.
Also für die € 93,70 für ne schicke 18 - 48jährige pro Monat, nehme ich das Angebot quasi als Abo ungeprüft an.
grüß euch alle herzlich
der schnäppchensammler benny