****i2:
Ein Vertrag ist erst einmal eine Absichtserklärung zwischen zwei Parteien...
Oberflächlich betrachtet ja, aber beim genaueren Hinsehen sollte schon klar werden, dass Vertrag und Absichtserklärung nicht umsonst zwei verschiedene Wörter sind.
Verträge macht man so lange man sich einig ist (wo also auch eine einfache Absichtserklärung reichen würde) um sich für Phasen eventueller Uneinigkeit gegenseitig abzusichern. Deswegen sind Leistungen aus richtigen Verträgen letztendlich auch einklagbar ... und genau diese Anforderung erfüllt ein "Sklavenvertrag" nicht. (Es steht außer Frage, dass es viele "richtige" Verträge gibt, die diesen Anforderungen auch nicht genügen, aber das ist ein anderes Thema.)
Natürlich kann man auch einen Sklavenvertrag mit Vertragsstrafen spicken, aber wenn auch die verweigert werden, dann merkt man schnell, dass der Vertrag im Ganzen hinfällig ist.
****i2:
Der Staat sollte doch bei Beziehungsfragen sowieso aussen vor sein.
Nicht ganz. Der Staat hat das Gewalt-Monopol... d.h. er ist der Einzige, der die Erfüllung (oder Kompensation) von Vertragsklauseln im Zweifelsfall mit Gewalt durchsetzen darf. Und wer das missachtet, der wird im Zweifelsfall selbst wegen unerlaubter Gewalt-Ausübung vom Staat zur Rechenschaft gezogen.
Und genau deshalb ist das eben auch ein Kriterium für die Wirksamkeit eines Vertrags.
Wenn der Staat mir beim Durchsetzen "in den Rücken fallen" würde, dann ist der Vertrag formal nutzlos.
Natürlich kann man auch seine Absichtserklärungen zu Papier bringen und mit einem warmen Gefühl im Bauch "Vertrag" darüber schreiben ... und wenn man fest dran glaubt, dann hilft es auch, aber sobald der feste Glaube/Wille wankt ist der Zauber raus.