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Wie reagiert ihr, wenn ihr begrapscht werdet?

**********ucher Mann
5.573 Beiträge
Ich ...
... bin vielleicht etwas empfindlich, aber mir ist es schon unangenehm, wenn mich jemand ohne meine Zustimmung einfach in den Arm nimmt oder mir sonstwie körperlich "auf die Pelle rückt."

Ich mag auch dieses in Mode gekommene Umarmen nicht zur Begrüßung von Freunden oder Bekannten. Und dafür wird man dann auch schonmal schief angesehen, weil es einfach üblich geworden ist.

Geradezu schrecklich fsnd ich es sls junger Mann im Hause der zukünftigen Schwiegereltern von der Schwester der Schwiegermutter zur Begrüßung heftig umarmt und mit schmatzigen Küsschen auf die Wange bedacht zu werden. Wie wehrt man sich da, auch als Mann?

Oder beim Volleyball in der Mannschaft nimmt mich ein Mitspieler nach dem Spiel beim Verlassen des Feldes plötzlich von der Seite in den Arm, drückt mich an sich und erklärt mir irgendwelche Spielzüge. Rein freundschaftlich, ok, aber doch bedrängend aus meiner Sicht. Hab mich damals aus dem Arm gewunden und die Unterhaltung mit einem Meter Distanz fortgesetzt. Keine Ahnung, ob er überhaupt verstanden hat, mir da zu nahe gekommen zu sein.

Jetzt kürzlich ein Erlebnis unter Freunden bei einem größeren Treffen: Plötzlich umarmt mich jemand seitlich von hinten und drückt mich an sich, zunächst ohne etwas zu sagen. Ich wusste erstmal nicht, wer das ist, hab aber trotzdem in die Runde gerufen, "So kann mich nur einer umarmen!" Dann zeigte sich, dass es ein Bekannter war, der keinen Hehl daraus macht, auf Männer zu stehen. Er hat dann auch sofort losgelassen und fühlte sich wohl etwas ertappt.

Also Mädels, es geht auch uns Männern schonmal so, dass wir begrabscht werden.

Meine Reaktion ist, wie an den Beispielen oben gezeigt dann eher sanft aber bestimmt abwehrend. Und das reicht in der Regel. Ein bisschen Humor kommt vielleicht auch dazu. Dss ist meine Art, damit umzugehen.

Sollte einmal jemand penetrant weitermachen, wüsste ich mich auch körperlich sehr wohl zu wehren und der Sache ein Ende zu setzen.
*******_bw Mann
1.753 Beiträge
Nein, nach meiner Erfahrung haben weder Männer noch Frauen Genuss daran, von Fremden begrabscht zu werden

Daran habe ich nicht den entferntesten Zweifel.

danke nochmal an TripleX dafür,
dass er hier den Unbelehrbaren Grabschbefürworter gegeben hat.

Absoluter Mumpitz,
aber bitte, in einem Forum hat jeder das Recht auf Pauschalierungen ...
********lack Frau
19.366 Beiträge
@****phe

Das dies auch Männern passiert wurde schon sehr früh auch hier geschrieben.
Das Geschlecht ist egal, etwas was unerwünscht ist bleibt unerwünscht.
Und das dann irgendwie in Frage zu stellen ist schon komisch.

Denn meine Freiheit hört da auf wo die des Anderen beginnt.

Damit fährt man immer gut.

WiB
*******elle Frau
35.925 Beiträge
Also ich stelle mir meine 20 jährige Tochter in so einer Situation vor. no go.

Sicher würde ich dieser raten, mache es öffentlich, werde laut, eindeutig, suche Zeugen , nimm sie in die Pflicht.

Ich gehe mal davon aus, dass die Berührung nicht ganz so harmlos war.Also wehrte sich die junge Frau, weil es für sie sehr übergriffig war, und das allein zählt ! Finde ich immer noch richtig.

Ich würde meiner Tochter niemals raten: mach dich klein, duck dich, geht schon vorbei *nono* *panik*
Bluelibelle
Sie soll erstmal gucken, wer da grabscht... könnte ja ein gut aussehender Mann sein

*ironie*
*******elle Frau
35.925 Beiträge
ach ja , das vergas ich in mütterlicher Sorge, könnte ja George Gloony sein *zwinker* *haumichwech*
*******_bw Mann
1.753 Beiträge
Also gut,
keine Differenzierung.

Und obwohl ich einen Anflug von Restzweifeln habe ... *nachdenk*

Sei's drum ...

P.s.
Bei meiner Tochter hört der Spaß natürlich auf ... *genau*
TripleX
Warum Deine Tochter eine Ausnahme sein soll, erschließt sich mir nicht TripleX?!
********lack Frau
19.366 Beiträge
@*****cci

Richtig, denn Frauen sind alle irgendwo Töchter oder irgendwo Mütter.

WiB
*******_bw Mann
1.753 Beiträge
Differenzierung ... *genau*

Richtig, denn Frauen sind alle irgendwo Töchter oder irgendwo Mütter.

Jepp, das ist faktisch absolut korrekt. Man könnte sogar auf das irgendwo verzichten.
@Jennyjen84
Also ich muss dir ehrlich was sagen .Sorry nicht böse gemeint aber ich geh mal von aus das du es selber gar nicht glaubst was du da von dir gibst bzw schreibst *g* .Also wen das stimmt was du schreibst , dann gibt es wahrscheinlich das Dorf Bumshausen wirklich *rotfl*
******s_X Mann
1.066 Beiträge
Der schammige Begriff "Begrabschen"
Strafgesetzbuch (StGB) § 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Nicht erkennbar, bleibt also nur der Straftatsbestand der Körperverletzung durch die Ohrfeige oder evnt. derjenige der schweren Körperverletzung beim Tritt in die "Eier" wenn kein wegschieben der Hand oder eine verbale Äußerung vorweggegangen ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn

1. der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern
also wenn z.B geknebelt und gefesselt oder sturzbetrunken
2. der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versicher
t fallen mir z.B. K.O-Tropfen ein.
3. der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt
die Überraschung das so etwas zufällig passieren kann dürfte im Swinger Club ehr als vorgeschoben angesehen werden.
4. der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder
5. der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat
Also nachweißliche Nötigung

(3) Der Versuch ist strafbar.
erklärt sich eigentlich von selbst, gehört aber nachgewiesen und zwar objektiv
(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn die Unfähigkeit, einen Willen zu bilden oder zu äußern, auf einer Krankheit oder Behinderung des Opfers beruht.
keine Erklärung nötig
(5) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
1. gegenüber dem Opfer Gewalt anwendet
2. dem Opfer mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht oder
3. eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist.
erklärt sich von selbt denke ich

(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(7) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3.
das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(8) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2. das Opfer

a) bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(9) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 4 und 5 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 7 und 8 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
der Rest ist mit Sicherheit jenseits des "Begrabschen"

Also ganz so einfach ist die Sache der spontanen "Selbstjustiz" dann doch nicht. Ich persönlich bin bei einer ungewollten Berührung meinerseits durchaus gewillt die unangekündigte Ohrfeige dann meinerseits mittels einer Anzeige zu honnorieren.
*********1_Fen Paar
1.253 Beiträge
Emotionales Thema ;)
Hier mal meine *my2cents* dazu:

Ich denke, es gibt da eine gewisse Distanz, eine (Hemm-)Schwelle, die sich fremde Menschen in einer alltäglichen Situation bewahren. Ich meine mich erinnern zu können, das die bei ungefähr 30 cm liegt ( war mal Thema einer Doku).
Wird diese unterschritten ( in besagter Situation) oder gar auf Null reduziert ( angefasst/berührt) beginnt ein deutliches Unwohlsein/ Unbehagen.
Das darf gern mal jeder selbst ausprobieren, (zB. Supermarkt oder so) jemand fremden so auf die "Pelle" zu rücken ( NICHT antatschen ! )...und zwar so, das der andere das auch merkt!
Ich glaub, das spürt JEDER.

Dies Gefühl / dieser Wohlfühlabstand m.E auch vernünftig so in uns drin, weiß ich doch nicht, was der andere von einem will! ( Vllt werd ich ja "angegriffen"!?...Urinstinkt/natürliche Regung/Reflex)
Ist erstmal komplett egal, ob das absichtlich oder unabsichtlich geschieht, liebevoll oder rücksichtslos.

Ich geh davon aus, das das in den Grundzügen in JEDEM Menschen steckt, so ein Verhalten.
( Ausnahmen bestätigen die Regel^^)

Deswegen fällt mir auch nicht in Traum ein, diese "Schwelle" einfach so zu übergehen...oder sie von anderen übergehen zu lassen!

Selbst in Situationen, wo das vermeintlich "anders" ist ( Clubs, etc) BLEIBT es erstmal so, das diese Schwelle vorhanden ist...und zwar so lang, bis die Situation von beiden Seiten dahingehend aufgelöst ist, das es OK ist!

Und ich reagiere komisch auf Menschen, die diese Schwelle nicht wahrnehmen.
...denen fehlt was ( find ich)
Lg,G.
********lack Frau
19.366 Beiträge
@******s_X

Vorsicht beim Wahrnahme des Notwehrrechts!
Die Person, die Opfer einer sexuellen Belästigung wird hat zwar in der Regel ein Notwehrrecht. Dieses ist aber nur solange gewährt, bis der Angriff endet. Küsst der Täter das Opfer also beispielsweise auf den Mund oder greift es an den Po und wendet sich sodann ab, so endet mit dem Abwenden auch die Notwehrlage. Eine Ohrfeige oder ähnliches durch das Opfer kann dann eine Körperverletzung gem. § 223 StGB zur Folge haben.

Stimmt, das zeigt nur auf, wie unlogisch manches ist und das man dem Rechnung tragen und der Realität anpassen muß.

WiB
******s_X Mann
1.066 Beiträge
Ach nach Abwenden bleibt ja der Weg der Anzeige nach §177 offen. Soll die Statsanwaltschaft schauen ob er zutrift. Ist also keineswegs unlogisch, da ja der Passus mit der Überraschung im §177 explizit aufgenommen ist.

Bezogen auf das Beispiel ist der Kuss wahrscheinlich beabsichtigt, beim Griff an den Po ist die Absicht per se kaum nachweißbar.
@Pegasos_X
ich will dir eins sagen .Wen mich jemand anfässt und ich das nicht will und dieser mir noch dabei weh tut
´´DAN KAN DER JENIGE DAVON AUSGEHEN DAS DIESER EINE GETACHTELT VON MIR BEKOMMT ´´ Wie eine Frau soll sich begrapschen lassen und vielleicht noch danke sagen ????????????????????????????????????? Weist du es tut mir manchmal so leid das es wirklich Frauen gibt die ja und Amen sagen . Bei mir und das kannst du mir glauben würde es sich kein Mann wagen !!! Hast du keinen respekt vor Frauen ??? Du schreibst

`` Also ganz so einfach ist die Sache der spontanen "Selbstjustiz" dann doch nicht. Ich persönlich bin bei einer ungewollten Berührung meinerseits durchaus gewillt die unangekündigte Ohrfeige dann meinerseits mittels einer Anzeige zu honnorieren. ´´

Aber was du einer Frau damit antust hmmmm !!! DARÜBER SCHON MAL NACHGEDACHT ?????

ALSO EGAL WER ES IST .WÜRDE MICH EIN MANN BEGRAPSCHEN MIR SOMIT WEHTUN OHNE DAS ICH ES WILL DAN BEKOMMT ER NEN TRITT IN SEINEN PIPIMATZ DA KANN ER SICHER SEIN !!!
@ Pegasos_X
Bei einem Griff an den Po greift StGB § 184i, in Kraft getreten Ende 2016, nach dem dieses Vergehen bereits in einigen Fällen mit einigen Monaten Haft geahndet wurde.
*********unchy Mann
2.827 Beiträge
Also ganz so einfach ist die Sache der spontanen "Selbstjustiz" dann doch nicht. Ich persönlich bin bei einer ungewollten Berührung meinerseits durchaus gewillt die unangekündigte Ohrfeige dann meinerseits mittels einer Anzeige zu honnorieren

nicht dein Ernst oder ?
********lack Frau
19.366 Beiträge
@ Pegasos_X

Deswegen rate ich auch immer zu einer Anzeige!

@*****a17

Es sollte aber doch so werden, das man nicht auf einen einsichtigen Richter hoffen muß oder?

Und deswegen geht es doch auch um die Tatsache, wie man miteinander umgeht und das auch in
Clubs und an öffentlichen Räumen.

Es muß wieder mehr in den Vordergrund gehoben werden, das solche unerwünschten Übergriffe ein NO-GO sind. Und um einen Kick aus zu leben, erst recht.

Es ist eben kein Kavaliersdelikt, der Name ist schon komisch, denn ein Kavalier würde so etwas doch gar nicht machen.
Und erst Recht sollte man es nicht irgendwo als billigend in Kauf nehmen, wenn so etwas passiert.

WiB
****pa Frau
427 Beiträge
Missverständnis?
******s_X:
Also ganz so einfach ist die Sache der spontanen "Selbstjustiz" dann doch nicht. Ich persönlich bin bei einer ungewollten Berührung

Meintest du ungewollt von der berührten Person oder ungewollt im Sinne von, von dir nicht beabsichtigt, also unabsichtlich?
*********en71 Frau
2.084 Beiträge
ich reagiere unterschiedlich
wenn ich es kommen sehe, warne ich einmal vor
beim zweiten Versuch klatscht es

kommt es unerwartet, kann es passieren, das es sofort klatscht

zweimal hat es schon ausversehen den verkehrten getroffen
einmal meinen Vater, der von Hinten kam und mir auf den Po klatschte und meinte gut gemacht
und nach der Ohrfeige gabs ein zweites mal den Spruch... gut gemacht... lach

ein andermal klatschte mir meine Freundin auf den Arsch und ein guter Bekannter von Ihr kassierte die Ohrfeige... er schaute erschrocken, aber lachte dann auch

auch sowas passiert...
ansonsten traf es dann schon die Richtigen

kein Mann der Welt hat das recht mich in irgendeiner weise irgendwo ohne meiner Zustimmung anzufassen
da bin ich empfindlich... mein Körper, mein Recht
@@ Pegasos_X
Was mich wundert . Jeder normale Mann würde doch hier uns Frauen doch recht geben wen wir sagen ,werden wir ungewollt begrapscht ´´SO SETZTEN WIR UNS AUCH ZUR WEHR´´ !!!! Was mich aber sehr verwundert ist das du mit solchen Argumenten und Gesetzten und und und dies in frage zu stellen . Warum ??? Wie soll ich das verstehen ??? Merkwürdig !!!
********lack Frau
19.366 Beiträge
@*********en71

Recht haben und Recht bekommen sind aber wieder zwei Paar Schuhe.

Ich persönlich würde auch die Anzeige gegen mich in Kauf nehmen, wenn sie denn käme.
In erster Linie ist das in meinen Augen Notwehr und in dem Moment fühle ich mich in Not.


WiB
@verschollen71
DU BIST EINE BEISPIELHAFTE FRAU !!! GENAUSO WIE DU SEHE ICH ES AUCH !!! UND AUCH ANDERE FRAUEN SOLLTEN ES SO SEHEN !!!
Angrapschen
Ich hatte das an Fasching.
Damals trug ich einen knappen Minirock und Stiefel als Cowgirl.
Ein Typ hat mir an meinen Arsch gegrapscht.
Darauf habe ich ihn geohrfeigt.
Mit seiner Reaktion hatte ich nicht gerechnet, er ging auf mich los.
Zum Glück ging sofort ein guter Kumpel dazwischen.

Seitdem gehe ich dann einfach und schaue das ich nicht mehr alleine irgendwo stehe. Auf großen Menschenansammlungen wie Fasching und Wiesn, wo die Kleidung oft sexy ist und viel getrunken wird sehen viele Männer Frauen als Freiwild.
Da hilft es wirklich wenn man in einer Gruppe unterwegs ist.

LG Lena
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