**********rinus:
mutabor_65:
es geht darum, das man als komplimentgeber, demjenigen die kompetenz zustellen sollte, das er darüber selbst entscheidet, ob er das kompliment als sexuelle belästigung empfindet oder nicht. und niemand anders, als derjenige der das kompliment erhält entscheidet dies, weil das seine gefühlseben ist. und die ist unantastbar...
Richtig! Jede/r setzt seine eigenen Grenzen und eine Grenzüberschreitung ist als Belästigung zu werten.
warum wird dies dann nicht akzeptiert?
**********rinus:
Andererseits muss hier hinterfragt werden: War dem Belästiger meine Grenze bekannt? Nicht gleich in dem Moment - da muss erstmal die Grenzüberschreitung verarbeitet werden. Aber irgendwann später, wenn man wieder klar denken kann, sollte man schon in der Lage sein zu reflektieren.
das ist völlig irrelevant ob dem belästiger die grenze bekannt ist. es zählt nur die grenze des belästigten.
ohne wenn und aber...
und diese grenze kann sehr unterschiedlich sein...
**********rinus:
Um mla bei deinem Beispiel zu bleiben: Seiner Parterin beim leidenschaftlichen Sex tief in die Augen zu schauen oder ins Ohr zu hauchen ist zumindest für mich normal. Hätte ich eine Partnerin, bei der so ein normales Verhalten Traumata an die Oberfläche spült, würde ich mir wünschen, dass ich davon erfahre, bevor das geschieht. Und nicht hinterher als "Täter" angeklagt zu werden - denn Täter ist nicht der, der versehentlich alte Wunden aufreißt, sondern der, der sie ursprünglich zugefügt hat.
setzt zwei dinge vorraus!
das das traumatisierte opfer selbst davon weiß, das sie das sie triggert
das das nur einmal passiert, da dies unbewusst passiert
und es war nicht mal beim sex, ich stand im wohnzimmer hinter ihr und nahm sie von hinten in den arm und legte meinen kopf auf ihre schulter. und dabei atmete ich an ihrem ohr...
das was danach geschah... geht hier zu weit
zu diesen zeitpunkt war sie schon in therapie, aber selbst als opfer weis man oft nicht, auf welchen trigger man reagiert.
wenn man das weis, kommuniziert man dies versucht das zu unterlassen.