@**er mich bedeutet fremdgehen das der Partner damit nicht einverstanden ist... oder wie seht ihr das?
Sehe ich nicht so. Das ist einfach jemand den der Partner nicht kennt, vielleicht auch nicht kennen lernen sollte - völlig unabhängig davon, ob Einverständnis vorliegt.
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Und wenn Einverständnis nicht vorliegt - was mit den Situationen die eine Partei hat viel mehr Sexhunger als die Andere?
Hat die eine Partei das Recht, von der anderen Partei zu verlangen, dass sie mehr Sex hat, als ihr gefällt? Das würde bestimmt "Spaß" machen. Wie sollte das gehen. Warum sollte man dazu überhaupt das Recht haben.
Hat die weniger Sexhungrige das Recht, vom Partner/der Partnerin zu verlangen, dass er/sie keinen Sex hat? Wie soll das gehen - ist ein Mensch etwas das Eigentum von einem anderen Menschen? Vielleicht funktionieren die super zusammen in allen anderen Aspekten. Sind immer für einander da, wenn die es brauchen - und stehen nicht im Weg, wenn die es nicht brauchen. Dann trifft das Wort "Untreue" gar nicht mehr zu.
Was mich aber immer noch pissig macht, sind diese Leute, die mit der sehr konstruierten Logik kommen:
Fremdgehen ist psychische Gewalt - keine Erkläruung weshalb es per se "psychische Gewalt" sein sollte.
Und dann natürlich weiter in der Manipulationsschiene: "Psychische Gewalt" ist auch Gewalt - also wenn du Fremd gehst ist es damit gleichzustellen, dass du deinen Partner/deine Partnerin verprügelst.
Dass die nicht merken, wie Krank die Denkweise ist - weil die Konsequenz davon ist doch rein Logiscn:
Wenn jemand das Eigentumsrecht, alle 24/7 einer anderen Person beansprucht, der Partner/die Partnerin darf also nicht tun wie es ihm/ihr gefällt, auch nicht wenn er nicht unmittelbar "benötigt" wird - weil sein/ihr Handeln dann gleichgestellt wird mit einem gewalttätigen Angriff - was würde dann als Gegenmaßnahme gerechtfertigt sein? Auch Gewalt, nicht wahr. Da wird also eine Situation zusammenkontruiert, wo aus einem vielleicht unlauteres Verhalten, vielleicht auch ein Verhalten das völlig OK ist, eine Handlung gemacht wird, die mit Gewalt gleich zu stellen ist und daher auch Gewalt als Gegenmaßnahme rechtfertigt.
Was nun, wenn das "Eigentum" des anderen sagt, "dann habe ich gar keine Lust auf dich mehr, ich gehe".
Wenn das Zeitweise sich von dem "Eigentumsanspruch" - was auch die Gründe sein mögen; wahrscheinlich hat der "EigentümerIn" auch damit zu tun - als Gewaltverbrechen geahndet wird, ...
... was soll dann passieren, wenn er/sie sich permanent entzieht? Wie Mordversuch geahndet werden evtl.?
Ich meine, solche Leute gibt es ja massenhaft, leider. "Ich kann nicht ohne dich Leben", jammern die erst - vielleicht, und dann wird die andere Partei aufs gröbste Schikaniert, Gewalttätig angegriffen, Säure ins Gesicht geschleudert, mit Messerschnitten entstellt, ermordet ...
Das ist dann die äußerste Konsequenz von diesem perversen Eigentums-Denken in der "Partnerschaft".
Wollen wir wirklich das?