Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Polyamory
4404 Mitglieder
zur Gruppe
Offene Beziehung
1268 Mitglieder
zum Thema
Swingerclub "light" - Wellness/Sehen/Zeigen aber PT verboten14
Gibt es so etwas wie einen Swingerclub light bzw. eine Wellnessoase…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Wäre die Ehe light (Pacs) interessant für Euch?

Nachehelicher Unterhalt
finde ich viel schlimmer.

Zugewinn, wie hier schon in konkreten Fällen beschrieben finde ich in den Fällen, wo kein oder ein nur geringer Beitrag dazu geleistet wurde, auch eine Zumutung. Auch widerlich von den Ex-Partnern, die sich das schamlos auszahlen lassen.

Es gibt ausreichend Beispiele, die mir absolut ausreichen, dass für mich klar ist, dass das für mich nicht in Frage kommt.

Man kann mich lieben, mit mir leben, ich bin gewiss auch großzügig, aber gerne freiwillig und nicht gezwungen. Ich würde mich derart einem Mann nicht zumuten und mute mir umgekehrt das Risiko auch nicht zu.
*********_love:
Zugewinn, wie hier schon in konkreten Fällen beschrieben finde ich in den Fällen, wo kein oder ein nur geringer Beitrag dazu geleistet wurde, auch eine Zumutung. Auch widerlich von den Ex-Partnern, die sich das schamlos auszahlen lassen.

Wie bemisst man den "Beitrag" eigentlich? Hausfrau (Wäsche waschen; putzen, einmal im Monat auch Teppiche ausklopfen; einkaufen, womöglich mit "Haushaltsgeld", Kinder in die Länge ziehen; Bettgesellin sein, vertraglich geregelt 2 x wöchentlich, davon mindestens einmal anal und einmal im Monat BDSM) = 1 / 3 Ehemann (Alleinverdiener mit nine to five Job; Feierabendbier; Abendessen pünktlich auf dem Tisch; Impotenz egal), pro Kind 1/7 mehr für die Hausfrau wegen Mutterzusatzaufgabe?
Beitrag zum Vermögen?
Lässt sich leicht bewerten.

Hält der Partner ohne Einkommen dem Alleinverdiener real den Rücken frei, erbringt gegenüber den Kindern eine reale Betreuungsleistung, dann würdige ich den Zugewinn aus dieser gemeinsamen Zeit durchaus als Teamleistung.

Sich mitgebrachtes Vermögen anzueignen nicht und ebenso nicht ein halbherziges Putzen, was jeder Minijobber billiger und besser leistet.

Zwischenmenschliches Geben und Nehmen betrachte ich losgelöst vom finanziellen leistungsorientierten Aspekt. Das lebt und stirbt mit der Partnerschaft. Ich möchte auch nicht das Gefühl haben, mir Zuneigung oder Sex zu erkaufen.
Alles andere als einfach
*********_love:
Hält [...] real den Rücken frei
*********_love:
Zwischenmenschliches Geben und Nehmen
*********_love:
halbherziges Putzen
*********_love:
reale Betreuungsleistung

Begriffe, die ich in keinem Gesetzbuch finde. Das macht Scheidungen vermutlich so kompliziert.

Ich verstehe, was du meinst (vermutlich sogar das gleiche wie ich), aber ist das einklagbar?



Ebenso: PACS ist auch nur scheinbar einfach.

Der Ursprung von PACS: der Wunsch, gleichgeschlechtliche Paare Eheleuten möglichst gleich zu stellen. Da ist auch der erste Haken von PACS: die Rechte betreffend gemeinsame Kinder wurden in den Regelungen vernachlässigt (weil wohl auch für gleichgeschlechtliche Beziehungen nicht notwendig). Spätestens seit der Gleichstellung dieser Paare mit Eheleuten im Deutschen Recht ist PACS in meinen Augen allein schon deshalb hinfällig.

Ja: ich erkenne sogar deutliche Nachteile. Wer übernimmt in Zukunft die Fürsorge für "unterlegene" Scheidungspartner dysproportionaler Beziehungen? Der Ehepartner? Wohl nicht mehr, man hat ja "nur" gePACST. Nein: Die Kosten bekommt die Allgemeinheit auf´s Brot geschmiert. 30 Jahre Hausfrau im PACS, getrennt, Pech gehabt, zahl´ ´mal, Vater Staat (und Vaddern hatte alles was er will, gönnt sich jetzt die Neue, Knackige und die Haushaltsführung und Kindererziehung der Vergangenheit hat er sich billig erkauft, kostet ihn jetzt keinen Cent mehr).

Alle Risiken sozialisieren, alle Vorteile privatisieren, das kenne ich schon aus anderen Zusammenhängen. Brauch ich so etwas als Steuerzahler jetzt auch, um die Ehefolgen und -risiken anderer Leute noch mehr mitzutragen? Nein, vielen Dank.
Zugewinn, wie hier schon in konkreten Fällen beschrieben finde ich in den Fällen, wo kein oder ein nur geringer Beitrag dazu geleistet wurde, auch eine Zumutung. Auch widerlich von den Ex-Partnern, die sich das schamlos auszahlen lassen.

Ich gehöre zu den Frauen, die ihren besser verdienenden Partner "dank Zugewinn ausgenommen hat."

Aber habe ich das wirklich?

Er hatte immer den besser dotierten Job. Wir haben geheiratet und uns alles geschaffen und ermöglicht, was vorher unsere Träume waren: Hochzeit, 2 Kids, Hausbau, Urlaube.

Für uns war immer klar: werden Kinder geboren, bleibe ich die ersten Jahre zuhause um für sie da zu sein. Ganztagsbetreuungen in KiTa oder Schule gab es damals noch nicht bei uns, wir hätten dieses Angebot auch nicht angenommen, denn wir konnten uns diesen "Luxus" leisten, von nur einem Gehalt zu leben.
Dennoch bin ich stundenweise immer auf Minijob-Basis arbeiten gegangen und habe den kleinen zusätzlich verdienten Obulus in Extras für UNS als Familie investiert (Urlaubstaschengeld, Klamotten...)

Parallel dazu immer wieder die Notwendigkeiten von Weiterbildungen ( halbes Jahr, ein Jahr lang, mehrere Wochen) für meinen Ex-Mann, bei denen er eine zweite Wohnung in anderen Orten anmieten musste und wir somit zeitweilig nur eine Wochenend-Familie gewesen waren.
Ihm zuliebe habe ich viele Jahre auf meinen Job verzichtet und ihm den Rücken für seine Karriere gestärkt.
Ich wurde das "Heimchen am Herd" und habe mich stellenweise selbst viel zu sehr hinten angestellt.
Während er eine Gehaltserhöhung nach der anderen bekam, trat ich auf der Stelle und war weiterhin für unsere Kinder da. Beschwert habe ich mich nie, es war das Leben, was wir einvernehmlich lebten.

Nach knapp 16jähriger Ehe dann die Scheidung. Einvernehmlich, ohne Rumgezicke, ohne schmutzige Wäsche. Den Preis mussten wir beide zahlen: ich für 14 Jahre, die ich "nur" Mutter und Hausfrau war und mein berufliches Weiterkommen auf Eis gelegt habe ( was mir später auch immer mal wieder Steine in den Weg gelegt hat) und er, der aufgrund seiner Karriere und der damit verbundenen Gehaltserhöhungen Rentenpunkte an mich abgeben musste.
Theoretisch hätte er laut Scheidungsrecht damals für mich lebenslang Ehegattenunterhalt zahlen müssen, wenn ich es drauf angelegt hätte. Habe ich aber nicht. Er hat mich noch eine kurze Zeit lang unterstützt bis ich einen Job gefunden hatte. Damit habe ich ihn "aus der Pflicht gelassen" und habe mich seitdem selbst um meinen Verdienst gekümmert (Kindesunterhalt mal außen vor, der wurde ganz normal geregelt und auch gezahlt.)
War ich schamlos? Ich glaube nicht *nein*
Catuaba
was Du schreibst, klingt einigermaßen fair.

Gegenbeispiel aus meinem persönlichen Bekanntenkreis.

Gesunde, durchaus arbeitsfähige Frau, 50 Jahre alt. Während der Ehe das Nötigste im Haushalt gemacht. Aus- und Weiterbildung verweigert (ja Ehemann hätte das unterstützt), jetzt bewusst arbeitslos, bekommt, dank ihres fleißigen Ex-Mannes 2.200,-€ auf die Hand für nichts. Wohnt chic Stadtmitte, Motivation sich da heraus zu entwickeln? Nein.

Auch das ermöglicht unsere Rechtsprechung.

@Dr. Z. diese Gesellschaft leistet sich so viele Dinge, die eigentlich in den privaten Verantwortungsbereich von Familien gehört, ich würde ehrlich gesagt lieber meinen Steueranteil tragen am Unterhalt dieser Schmarotzerin aus meinem Beispiel, als als Gesellschaft diesem Mann diese lebenslange Strafe aufzubürden, dafür dass er einmal aus ehrenwerten Gründen ja gesagt hat zu einem Menschen, der sich in etwas Unvorhersehbares verwandelt hat.

Außerdem hat die Gesellschaft andere Mittel damit umzugehen, inklusive ihr Einkommen auf Grundversorgung herunter zu schrauben, wo es einfach hingehört. Nochmal sie verweigert sich. Wir sprechen nicht von einer Frau, die unverschuldet in eine Notlage geraten ist.

Ich finde das ist Missbrauch und sollte rechtlich nicht auch noch getragen oder gar gefördert werden.
Das Beste am Pacs zeichnet sich ja vor dem Hintergrund verschärfter Asylgesetzgebungen in der EU und Grenzen-dichtmachen ab: nämlich das Aufenthaltsrecht für nicht französische Partner in Frankreich mit gleichen Rechten aus den Annehmlichkeiten des Sozialstaates, wenn sie verpacst sind bzw. pacsee.

Um mal laut zu denken: Ich ahne schon ein gar phantastisch Business: Zahlst du mir Flüchtling für Pacs 500€, dann verpacse ich mich mit dir. Nach Ablauf von drei Monaten Kündigungsfrist bist du erst mal da und so leicht kann dich dann kein Mensch mehr rausschmeißen ... und ich kann die nächste für 500€ verpacsen ... ;):)

... Mist ... vielmehr. mince!!! Dass ich kein Franzose bin:(
Du würdest
Für 500,-€ im Quartal einen Betrug begehen bzw mehrere?
Alors
********unft:
Um mal laut zu denken: Ich ahne schon ein gar phantastisch Business: Zahlst du mir Flüchtling für Pacs 500€, dann verpacse ich mich mit dir. Nach Ablauf von drei Monaten Kündigungsfrist bist du erst mal da und so leicht kann dich dann kein Mensch mehr rausschmeißen ... und ich kann die nächste für 500€ verpacsen ... ;):)

... Mist ... vielmehr. mince!!! Dass ich kein Franzose bin:(

Erfreulicherweis (wenne überhaupte) noch die rein französische Problem ... PACSs werden in die Ausland nicht als die Eheleuten angekannt, n'est-ce pas?

*********_love:
Für 500,-€ im Quartal einen Betrug begehen bzw mehrere?

Betrug? Er war doch wirklich soooo verliebt!?
*********_love:
@Dr. Z. diese Gesellschaft leistet sich so viele Dinge, die eigentlich in den privaten Verantwortungsbereich von Familien gehört, ich würde ehrlich gesagt lieber meinen Steueranteil tragen am Unterhalt dieser Schmarotzerin aus meinem Beispiel, als als Gesellschaft diesem Mann diese lebenslange Strafe aufzubürden, dafür dass er einmal aus ehrenwerten Gründen ja gesagt hat zu einem Menschen, der sich in etwas Unvorhersehbares verwandelt hat.

Ich weiß, warum ich dein mitleidiges Herz so mag und ich erkenne ihre moralische Schuld wie du.

*********_love:
Außerdem hat die Gesellschaft andere Mittel damit umzugehen, inklusive ihr Einkommen auf Grundversorgung herunter zu schrauben, wo es einfach hingehört. Nochmal sie verweigert sich.

Warum hat die (hoffentlich) mitleidige Gesellschaft diese Mittel nur im PACS? Wer hindert die Gesellschaft, den derzeitigen Ehegattenunterhalt einfach nach neuen Gesichtspunkten zu regeln? Wobei mir derartige Versuche bekannt vorkommen. Schuldfrage bei der Scheidung, hatten wir schonmal, ging auch nicht gut.
Betrug!?
Das ist doch ein glasklares Geschäft? Zum Nutzen aller beteiligter Verpacsten.

Betrug wäre es nur, wenn ich was von Liebe und Heirat faseln würde ...
Und hier auch die Erklärung, warum dieses "Geschäftsmodell" nicht schon lange floriert:

https://de.ambafrance.org/St … zosische-Staatsangehorigkeit

"Nach einer Frist von vier Jahren nach der Eheschließung kann dem Antrag zugestimmt werden, vorausgesetzt die Lebensgemeinschaft zwischen den beiden Ehepartnern bestand seit der Heirat unverändert fort."

Ansonsten: Temporäres Aufenthaltsrecht.
Dr. Zyklothymus
Ja, "Heirat" .... wir sind hier aber Verpacst;):) Davon abgesehen: Vier Jahre sind lang ... und Bleiberecht heißt nicht Staatsbürger/in zu werden.


Aber etwas ganz anderes: Auch ein Staat hat schon beinah ein vitales Interesse an Pacs anstatt Heirat: Er spart Hinterbliebenenansprüche aus der Rentenversicherung!
Wow - da möchte man wieder Finanzminister werden mit schwarzen Zahlen vor dem Komma!!!!!
Je ne comprends pas.....
Ich stehe immer noch ein wenig auf dem Schlauch und hätte bitte gerne eine blondinenfreundliche Erklärung *ja*:

Frau und Mann, beide von den Ex-en geschieden, beide haben ihre Kinder groß und sind auch nicht mehr unterhaltspflichtig. Bereit für die zweite große Liebe.

Warum kann/soll/muss Pacs besser/einfacher/unkomplizierter sein, wenn doch auch im Falle einer "richtigen" zweiten Eheschliessung Gütertrennung vereinbart werden kann? Damit wird doch eine Ehe auch schnell geschieden werden können, oder nicht?
parbleu! [franz.: Donnerwetter!]
@**ne Herkunft: Du hast in Teilen Recht.

"Auch der PACS, die eingetragene Lebenspartnerschaft, eröffnet Möglichkeiten der Legalisierung, allerdings nur, indem der PACS als Element einer privaten und familiären Bindung in Frankreich akzeptiert wird. Hierfür muss in der Praxis eine einjährige Partnerschaft nachgewiesen werden. Diese kann sich allerdings auch auf den Zeitraum vor dem PACS erstrecken."

https://books.google.de/book … S%20Aufenthaltsrecht&f=false

Allerdings werden an dieser Stelle deutliche Einschränkung aufgrund des Visumsrechts zitiert. Eigentlich muss der Antragsteller für einen Aufenthaltstitel ein mindestens dreimonatige Visum nachweisen, die Beantragung eines alternativen Visums ohne Rückkehr in das Heimatland dauert oft mehr als ein Jahr, innerhalb der gesamten Zeit muss die Ehe nachweislich (man fühlt sich an den Film "Greencard" erinnert) bestehen und in der ganzen Zeit ist der "Sans-papier" weiter illegal im Land.

Das alles für lumpige 500 Euro?

Doch keine besonders gute Geschäftsidee.
@catuaba
Ich unterstütze den Antrag!

rheinisch: Wat soll dä Käu?
Dr..chen
...und wenn die Fragen für uns gelöst wurden....heiraten wir dann? *liebguck*
Rentenversicherung
Die Geschiedenen-Witwenrente ist an reichlich viele Voraussetzungen gebunden und seit 1977 quasi nicht mehr existent:

"Diese Rente können Sie erhalten, wenn

• Ihre Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde,
• der frühere Ehepartner bis zu seinem Tod die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat oder diese vorzeitig erfüllt ist (beispielsweise durch einen Arbeitsunfall) oder der Verstorbene bis zum Tod eine Rente bezog und
• Sie selbst nach der Ehescheidung zu Lebzeiten Ihres früheren Ehepartners nicht wieder geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben und
• Sie im letzten Jahr vor dem Tod des früheren Ehepartners von diesem Unterhalt erhalten haben oder einen Unterhaltsanspruch gegen ihn hatten (wenigstens 25 Prozent des an Ihrem Wohnort geltenden Sozialhilfe-Regelsatzes).
• Bei einer Scheidung nach DDR-Recht wird diese Rente im Regelfall nicht gezahlt."

http://www.deutsche-rentenve … bliebene/04_sonderfälle.html
"Witwenrente bei Scheidung ab dem 1. Juli 1977

Wurde eine Ehe ab dem 1. Juli 1977 geschieden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Witwenrente oder Geschiedenen-Witwenrente. Der Gesetzgeber sieht stattdessen den sogenannten Versorgungsausgleich vor.

Dieser ist bei jeder Scheidung durchzuführen, sofern die Ehe länger als drei Jahre gedauert hat und nicht in einem Ehevertrag der Verzicht erklärt wurde. Hierbei werden die in der Ehe erworbenen Ansprüche auf eine Altersversorgung ausgeglichen."

https://www.gevestor.de/deta … eht-ein-anspruch-568807.html
@Dr.Zyklothymus ...
... mir schwant, du bist einfach zu gut (formidable) für meine Geschäftsidee (nein, nein, bitte nicht falsch verstehen) und für diese meine Welt ... ich habe nicht und nie von "Möglichkeiten der Legalisierung" oder von so etwas gesetzestreu Artigem gesprochen - mir scheint, darin unterscheiden wir uns grundsätzlich, fundamental und so .... darüber hinaus ist der Pacs mittlerweile (seit 2016) in F als private Bindung akzeptiert.

Und die Geschäftsidee des Pacs als Einladung mit Krankenversicherung über mich bleibt nicht nur bestehen, sondern wird durch die Nachbesserung der Franzosen für den zivilen Vertrag der Solidarität nur noch verstärkt ... ich muss mal Werbung machen - und werde, selbstnatürllich, über das Ergebnis, bzw. die Trefferquote hier berichten.
Huch!
****aba:
Dr..chen...und wenn die Fragen für uns gelöst wurden....heiraten wir dann? *liebguck*

Ohne dir persönlich weh tun zu wollen, aber ich glaube, damit wäre meine Gattin (aus sehr verständlichen und von mir sehr respektierten Gründen) nicht einverstanden *g* .

*sorry*
dona nobis PACSem [lat.: ... na auch egal ...]
********unft:
@Dr.Zyklothymus ...... mir schwant, du bist einfach zu gut (formidable) für meine Geschäftsidee (nein, nein, bitte nicht falsch verstehen) und für diese meine Welt ... ich habe nicht und nie von "Möglichkeiten der Legalisierung" oder von so etwas gesetzestreu Artigem gesprochen

Ah so ... ja, warum schlüpft "Sans-papier" dann nicht einfach und bewährt durch ein Loch im Zaun und spart sich die 500 Euro und die PACSerei und hat dann auch seinen pax?
@Geschiedenen-Hinterbliebenenrente
Es geht hier um Verpacste - und das noch nach französischem Recht.

Stirbt ein verpacster Partner, zahlt der französische Staat keine Hinterbliebenenrente.
Stirbt ein verheirateter Partner, zahlt der französische Staat eine Hinterbliebenenrente.
Also, spart der französische Staat mit dem Pacs bei den Hinterbliebenenrentenansprüchen.
Och schade...
ich wollte gerade anfangen Blumen zu streuen... *hochzeit*
*********hymus:
ja, warum schlüpft "Sans-papier" dann nicht einfach und bewährt durch ein Loch im Zaun

"Einfach und bewährt durch ein Loch im Zaun schlüpfen" - ich sehe, du warst noch nie auf der Flucht ...

Einfach und bewährt dagegen ist meine Business-Idee, um nach F zu kommen:).
Vive la France! [franz.: ... muss ich wirklich ...?]
********unft:
Stirbt ein verpacster Partner, zahlt der französische Staat keine Hinterbliebenenrente.
Stirbt ein verheirateter Partner, zahlt der französische Staat eine Hinterbliebenenrente.
Also, spart der französische Staat mit dem Pacs bei den Hinterbliebenenrentenansprüchen.

Da haben die Herrschaften westlich von uns ja 'mal wieder prima mitgedacht, in deutsch-peußischen Landen (s.u.) käme sowas niemals in Betracht *zwinker* .

Oh, those frog-eaters! [engl. ugs.: es lebe die französische Nation]
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.