Das "Pacs" ist sicherlich nicht der Weisheit letzter Schluss - aber sicher ein Schritt in die richtige Richtung (meiner Meinung nach).
Leider ist es innerhalb dieser vertraglichen Regelung nicht möglich, Vertragsbestandteile auszuhandeln, die illegal sind; ich meine zum Beispiel die Hinterbliebenenrente. Stirbt einer der "Verpacsten", dann hat der überlebende Partner kein Recht auf eine Witwen- oder Witwerrente (wer Pacs sagt, muss auch an Altersarmut denken!) - denn gesetzlich steht nur Verheirateten diese Art der Versorgung zu. Ebenso entfällt die finanzielle, zusätzliche Absicherung durch den Versorgungsausgleich im Fall einer Trennung bzw. Kündigung des Vertrages wie sie Geschiedenen zusteht.
Ein anderes Beispiel ist die Zugewinngemeinschaft. Mal angenommen die Verpacsten führen ein gemeinsames Unternehmen, das aber wegen der steuerlichen Vergünstigungen nur auf einen Partner eingetragen ist und der andere ist dessen Angestellter, dann hat im Fall einer Trennung auch hierbei ein Partner eine erhebliche finanzielle Einbuße, weil eine Zugewinnregelung nur für Verheiratete gilt (und da viele bei einer Scheidung sogar über die gemeinsam angeschaffte Polstergarnitur streiten, möchte ich mir nicht vorstellen, welche Fetzen bei einer Kündigung des Vertrages fliegen, denn gemeinhin ist es mit der Vernunft vorbei bei solcher emotionaler Stresssituation ...).
Bei gemeinsamen Kindern geht´s gerade weiter ... wann wird schon für das Kindswohl entschieden, wenn´s bloß um Kohle geht - und solange das Familienrecht dies regelt und nicht die Vertragspartner dies eigenverantwortlich dürfen ... mir schwant Übles ...
Apropos Kinder; Verpacste dürfen keine Kinder adoptieren (auch ein Fall, in meinen Augen, für eine Nachbesserung mit entsprechender Regelung beim Erbrecht).
Gut ist aber auf jeden Fall, dass die enormen Anwalts- und Gerichtskosten einer Scheidung bei einer Kündigung des Pacs-Vertrages entfallen. Gut ist auch der Siegeszug des Pacs in F, der hoffentlich viele Nachahmerstaaten findet ... denn vergessen wir nicht: nicht überall steht es homosexuellen Paaren zu, zu heiraten und dann bleibt nur ein solcher Vertrag - in verbesserter Form hoffentlich auch bald mit dem gesetzlichen Schutz bei der Versorgung der Partner.
Leider ist es innerhalb dieser vertraglichen Regelung nicht möglich, Vertragsbestandteile auszuhandeln, die illegal sind; ich meine zum Beispiel die Hinterbliebenenrente. Stirbt einer der "Verpacsten", dann hat der überlebende Partner kein Recht auf eine Witwen- oder Witwerrente (wer Pacs sagt, muss auch an Altersarmut denken!) - denn gesetzlich steht nur Verheirateten diese Art der Versorgung zu. Ebenso entfällt die finanzielle, zusätzliche Absicherung durch den Versorgungsausgleich im Fall einer Trennung bzw. Kündigung des Vertrages wie sie Geschiedenen zusteht.
Ein anderes Beispiel ist die Zugewinngemeinschaft. Mal angenommen die Verpacsten führen ein gemeinsames Unternehmen, das aber wegen der steuerlichen Vergünstigungen nur auf einen Partner eingetragen ist und der andere ist dessen Angestellter, dann hat im Fall einer Trennung auch hierbei ein Partner eine erhebliche finanzielle Einbuße, weil eine Zugewinnregelung nur für Verheiratete gilt (und da viele bei einer Scheidung sogar über die gemeinsam angeschaffte Polstergarnitur streiten, möchte ich mir nicht vorstellen, welche Fetzen bei einer Kündigung des Vertrages fliegen, denn gemeinhin ist es mit der Vernunft vorbei bei solcher emotionaler Stresssituation ...).
Bei gemeinsamen Kindern geht´s gerade weiter ... wann wird schon für das Kindswohl entschieden, wenn´s bloß um Kohle geht - und solange das Familienrecht dies regelt und nicht die Vertragspartner dies eigenverantwortlich dürfen ... mir schwant Übles ...
Apropos Kinder; Verpacste dürfen keine Kinder adoptieren (auch ein Fall, in meinen Augen, für eine Nachbesserung mit entsprechender Regelung beim Erbrecht).
Gut ist aber auf jeden Fall, dass die enormen Anwalts- und Gerichtskosten einer Scheidung bei einer Kündigung des Pacs-Vertrages entfallen. Gut ist auch der Siegeszug des Pacs in F, der hoffentlich viele Nachahmerstaaten findet ... denn vergessen wir nicht: nicht überall steht es homosexuellen Paaren zu, zu heiraten und dann bleibt nur ein solcher Vertrag - in verbesserter Form hoffentlich auch bald mit dem gesetzlichen Schutz bei der Versorgung der Partner.