Friedhofsgebührensatzung - ein neues Bickelmann Abenteuer
Ich habs versprochen, liebe Leute, setze hiermit um und beginne die Auslieferung des neuesten Bickelmann Abenteuers. In den nächsten Wochen werde ich in loser Folge und mit gehörigen Pausen immer wieder mal ein wenig von der Story preisgeben, denn es ist ja Urlaubszeit und da braucht man nach des Tages Müh und Last ein wenig Zeit zum verschnaufen und lesen.
Ich bin sicher, wir haben alle miteinander Spaß. Ihr, mit den bekloppten Pfälzern, ich beim schreiben.
Kommentare, freundliche, kritische oder was auch immer sind ausdrücklich erwünscht und ganz besonders freue ich mich natürlich über neue Leser, die hier immer mal wieder auftauchen. Ich hoffe, ich kann im Herbst wieder ein paar Lesungen organisieren und mit dem inzwischen aufgelaufenen Stoff eine kleine Tournee starten. Wenn jemand Wunschziele für eine solche Lesung hat, oder bei der Organisation helfen will: sehr gerne, ich freu mich darüber.
Zwischendrin, ab 11. Juli, werde ich selbst für gute zwei Wochen Island und Spitzbergen erkunden, da macht auch Herbert Pause. Aber bis dahin gilt:
Montag - Herberttag
Jetzt gehts los
Friedhofsgebührensatzung
Teil 1
Herbert klappte das Pornoheftchen mit der reißerischen Aufschrift „Big Monstertittenfick“ zu, löschte das Licht in der Garage und spähte aufgeregt um die Ecke, nachdem er die Flurtür geöffnet hatte. Anscheinend befand sich kein Mensch im Haus. Das war gut so, denn der dringend benötigte Gang ließ sich kaum noch länger aufschieben.
Die Art des geplanten Unternehmens verlangte ihm immer höchste körperliche und geistige Konzentration ab. Es ging nicht ohne Geräuschentwicklung und fiel ihm leichter, wenn keine Zeugen lauschend vor der Tür standen oder gar durchs Schlüsselloch spähten. Vor Oma Otti, die keine Gelegenheit ausließ, nach menschlichen Schwachstellen zu fahnden und selbige gnadenlos und pfalzweit mit tragender Altweiberstimme kund zu tun, war man bekanntlich nie sicher und auch vor Eva oder den Kindern hätte er sich geniert, wenn sie ihn bei seinem Tun erwischt hätten.
Er schob das abgegriffene Heftchen mit der hochbrisanten Einlage in die Gesäßtasche, schlich zur Toilette, schlüpfte flink durch die Tür und schloss hinter sich ab. Er drückte die Klinke noch einmal hinunter um sich zu vergewissern und hängte dann ein Handtuch vors Schlüsselloch. Das gekippte Badezimmerfenster wurde ebenfalls geschlossen und verriegelt, der Vorhang zugezogen und Herbert ging mit einem Seufzen ans Werk.
Nachdem er die Hosenträger ausgeklipst und das Beinkleid nebst Unterhose herabgelassen hatte, nahm er behutsam auf der Klobrille Platz, zerrte die Papiere aus der Gesäßtasche der Hose, fischte nach dem Bleistift, den er hinters Ohr geklemmt hatte, konzentrierte sich fest und begann. Das Herunterlassen der Hosen wäre für den folgenden Vorgang nicht unbedingt notwendig gewesen, aber so konnte man das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden. Der Pfälzer ist ja von Hause aus sparsam, auch mit der Zeit.
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„So! Das do hädde ma!“
Oma Otti streifte die Gummistiefel ab und deponierte sie ordentlich vor der Haustür. Seit sie aus dem Gefängnis entlassen worden und in die schwiegersöhnliche Betreuung und Obhut übersiedelt war, ließ sie keine Gelegenheit aus, ihre neue Familie nach Kräften zu piesacken.
Herbert, der die Pflegschaft nur auf Drängen seiner Frau und unter schwersten Bedenken auf sich genommen hatte, konnte sich ihrer Aufmerksamkeit heischenden Gegenwart kaum entziehen. Die erste gute Tat als Vormund bestand darin ja zu sagen, während Oma temperamentvoll verlangte, als Familienmitglied in den Bickelmann´schen Haushalt aufgenommen zu werden. Schließlich seien die Kinderzimmer jetzt frei und da könne sie doch prima drin wohnen und wäre versorgt. Herbert bekam Herzrasen, als Frau und Schwiegermutter mit dieser Forderung bei ihm vorstellig wurden und wehrte sich nicht nur mit Händen, sondern auch mit Füßen. Doch alles argumentieren und gut zureden half nicht. Was Oma sich in den dicken Kopf gesetzt hatte, zog sie auch durch.
Bei der entscheidenden Verhandlung vor dem Familienrichter, erschien Oma als die personifizierte Demut und ältliche Liebenswürdigkeit. Sie wolle alles tun, um ihren Kindern keine Last zu sein, erklärte sie unter Tränen, nur möge man sie nicht alt, einsam und verlassen in ihrem kleinen Häuschen in Nünchweiler sterben lassen.
„Herr Richda“, flehte sie „ich bin jo jäz so alt wor und han imma mei Plicht gedon, do muss ma mir doch jäz aach emol e bissel helfe.“
„Selbstverständlich, gute Frau“, nickte der Richter und tätschelte dabei Omas Hand „ich bin sicher, ihre Tochter und ihr Schwiegersohn werden sich diesem Wunsch nicht verschließen. Sie sind also damit einverstanden, dass Herr Bickelmann Ihr Betreuer und Pfleger wird? Bitte bedenken sie noch einmal: er besitzt dann nicht nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sondern kann und wird auch über ihre Barmittel und sonstigen Gelder, sowie das gesamte restliche Vermögen verfügen.“
Bei diesen Worten spitzte Bickelmann die Ohren.
„Das heischd also, Herr Richda, ich derf mit dera Oma ihrm Geld mache, was ich will? Hän ich das rischdisch vastann?“
„Im Rahmen der rechtlichen Vorgaben natürlich“, korrigierte ihn der Amtsträger.
„Eijoh, das isch jo klar, dass ma sich do an Recht un Gesetz halle muss. Wenn jäz also die Oma bei uns inzieht un mir desdeweeche es Haus e bissel umbaue misse, isch das dann Recht un Gesetz?“
„Das ist es, Herr Bickelmann, das ist es und auch sämtliche sonstige Auslagen, die sie für ihre Schwiegermutter haben, dürfen sie aus deren Vermögen bestreiten. Sollte das Geld allerdings eines Tages alle sein…“ Der Richter ließ den Satz unvollendet, aber Herbert verstand schon.
„Dann kriet ze vun mir es Gnadebrot ze fresse, odder?“
„So wie es Christenpflicht ist und sich gehört“, ergänzte der Richter.
Herbert konnte sich ein Grinsen nicht verkneifen. Er memorierte Omas Vermögenslage. Da waren zunächst die schöne Rente, dann das schmucke Häuschen in Nünchweiler, das Opa Willi noch eigenhändig schwarz gebaut hatte und das man sicher für einen guten Preis versilbern oder doch zumindest vermieten konnte. Nicht zuletzt vertraute er auch auf Omas großspurige Ankündigungen, wenn sie einmal sterbe, werde ihre einzige Tochter Eva eine wohlhabende Frau sein und nahm an, Oma verfüge sowohl über einen gutgefüllten Sparstrumpf unter der Matratze, als auch ein hübsches „Sparbiechl“ auf das sie jeden Monat etwas einzahlte, wenn sie ihre Rente abhob und das sie wie ihren Augapfel hütete.
Bickelmann begann sich für den Gedanken zu erwärmen und machte bereits Pläne. Er versuchte sich vorzustellen, wie das wohl wäre, wenn er erst einmal die Vollmacht hätte und die Oma zur Strafe für ihre böswillige Widerborstigkeit in ein drittklassiges billiges Pflegeheim nach Polen abschieben würde. Mit dem Rest vom „Sach“ könnte man sich derweil ein schönes Leben machen.
„Eijoh“, gab er daher mit seinem treuherzigsten Blick zurück, „das vasteht sich jo vun selwat. Es muss sich jo ääner um de annere kimmere, wo kummen mir dann schunscht hien. – Ab wann giltn die Sach do dann jäz? Isch das glei, odda wie?“
„Wenn alle Beteiligten einverstanden sind und niemand Widerspruch einlegt, erlangt die Pflegschaft heute in vier Wochen Rechtskraft.“
„Eijoh? Wo muss ich unnerschreiwe?“